Hat Mann das Recht ...
 
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Hat Mann das Recht als Vater eingetragen zu werden?

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(@redwood)
Rege dabei Registriert

Ja, die Handhabung der Gesetze ist Mist, da sind wir hier uns glaub alle einig, und eine Mutter, die einen erwiesenen Nichtvater als Vater eintragen lassen möchte, mit dem sie rechnerisch allenfalls ein paar Monate zusammen sein kann, ist äußerst befremdlich.

Aber wir lesen hier ja nur immer, was geschrieben wird, über die nichtgeschriebenen Hintergründe wissen wir nichts. Ich hoffe jedenfalls, dass, WENN der TO sich eine Vaterschaft erkämpft, weil er per Zahlung Verantwortung zeigen möchte, dass er dann auch bereit bzw. willens ist, sich auf einen Umgangskampf einzulassen, der hier zugegebenermaßen ziemlich aussichtslos scheint.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 21:36
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Kann man das einklagen?

Hi Bob Schleim,

die rechtliche Vaterschaft kann ein Mann von der leiblichen Mutter (s)eines Kindes nur erbitten.

Nicht erzwingen.

Im Gegensatz zur biologischen Vaterschaft.

Ebenso, wie kein Mensch eine Schwangere an einem Abbruch der Schwangerschaft hindern kann, kann irgendwer sie daran hindern, wen auch immer als rechtlichen Vater anzugeben.

Solange die Mutter es nicht zulässt, hat auch niemand - außer dem Mann, der als Vater angegeben wurde - das Recht, ein Kind auf was auch immer zu testen.  Wenn der Mann einverstanden ist und die Vaterschaftsanerkennung unterschreibt, ist der Sack zu und jeder weitere Aspirant hat das Nachsehen.

So ist - basierend auf der biologischen Ausgangssituation - auch die rechtliche Lage. Rechtshistorisch gibt es dafür ausgezeichnete Gründe.

Ja, die Handhabung der Gesetze ist Mist, da sind wir hier uns glaub alle einig

Nicht alle, Redwood. Ich finde die Gesetze und ihre Anwendung aus Sicht der Kinder völlig legitim und nachvollziehbar.

Der Weg zur Vaterschaft führt - analog zu den biologischen Vorgängen der Schwangerschaft und Entbindung - auch rechtlich für einen Mann nur und ausschließlich über die Mutter. Das ist gesetzlich so gewollt und wurde erst zuletzt vom EGMR wieder bestätigt.

Im Hinblick auf zahlreiche Kinder, die in Kriegszeiten oder unter anderen schwierigen Verhältnissen, als Folge von Vergewaltigung und/oder Prostitution gezeugt wurden, war es stets das Recht der Mutter, zum Wohle des Kindes einen "anständigen" Mann bzw. ihren Ehemann als Kindsvater anzugeben und nur diesem Mann räumt der Gesetzgeber das Recht ein, dieses Ansinnen einer "Josephs-Ehe" anzunehmen oder - auf der Grundlage einer erfolgreichen Anfechtung - abzulehnen. Einem Mann, der sich gegen den Willen der Mutter zuerst zwischen ihre Schenkel und später in ihr Leben drängen will, gesteht weder das deutsche noch das europäische Recht iregndwelche Ansprüche zu.

Das mag in Mitteleuropa nach mehr als 60 Jahren ohne Krieg anachronistisch und absonderlich erscheinen. Diese Regelung ist aber z. B. für Menschen, die in den 1990er Jahren auf dem Balkan waren oder derzeit in Afrika leben - ebenso sinnvoll und verständlich, wie es für unsere Eltern und Großeltern plausibel und gerecht erscheint.

Auch wenn der Widerwille der Mutter, sich für den Rest ihres Lebens mit dem leiblichen Vater ihres Kindes auseinander zu setzen, im Einzelfall - so wie hier von Bob - vom verschmähten Ex-Geliebten als Kränkung aufgefasst wird, gegen die er sich gerichtlich zur Wehr setzen will.

Vor dem über Jahrhunderte gewachsenen rechtsgeschichtlichen Hintergrund gilt in Europa das Recht der Mutter und des Kindes auf "geordnete Verhältnisse" mehr als das Recht eines Mannes auf erzwungenen Zugang zum Leben einer Frau, mit der er zufällig einmal ungeschützten Geschlechtsverkehr oder eine kurze Affäre hatte oder die von ihm geschieden ist.

Der rechtliche Vater übernimmt im Einvernehmen mit der Schwangeren bzw. der Wöchnerin die Verantwortung.  Der biologische Vater steuert nur sein Erbgut bei. Ohne dass über die Art und Weise, wie wann, wo und wie das geschehen ist im Einzelfall etwas bekannt sein muss. 

Für die Entstehung eines Kindes ist das Erbgut beider Eltern selbstverständlich unverzichtbar.

Für sein Aufwachsen in sicheren Verhältnissen ist es ebenso unverzichtbar, dass seine rechtlichen Eltern gut miteinander auskommen. Eine (geplante) gerichtliche Auseinandersetzung noch während der Schwangerschaft und/oder im Wochenbett wird von den höchsten Gerichten und vom Gesetzgeber nicht als guter Start in eine verantwortungsvoll gelebte Elternschaft, sondern als übergriffig gegenüber der (werdenden) Mutter und somit als Kindeswohlgefährdung bewertet.

Einzig dort, wo die öffentliche Hand mit Kosten belastet werden soll, wurden gegentlich von eifrigen Sachbearbeitern der Ausländerbehörden "von Amts wegen" gegen den Willen der Mutter Vaterschaftstests angeordnet. Das ist aber - glaube ich - auch mittlerweile wieder verboten.

Wenn derselbe Obdachlose mit deutschem Personalausweis in einem Jahr angeblich der dritten Asylbewerberin ein Kind gemacht haben will. Das er selbstverständlich ebenso wenig wie die ersten beiden Kinder der beiden anderen hoffnungsvollen Neubürgerinnen finanzieren kann. Dann - und nur dann - soll es gelegentlich vorgekommen sein, dass so etwas angeordnet wurde. Hier waren einige Ausländerbehörden gegenüber "Scheinvätern" ähnlich argwöhnisch, wie gegenüber "Scheinehen" zwischen von Abschiebung bedrohten Nicht-EU-Ausländern und deutschen Staatsbürgern.

Was verfassungsrechtlich höchst umstritten ist, weil sowohl Artikel 3 GG Satz 3: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden." als auch Artikel 6 GG Satz 4 "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." dagegen sprechen, (werdenden) Müttern aus dem Nicht-EU-Ausland weniger staatliche Unterstützung und weniger Rechte als (werdenden) Müttern aus der EU oder Deutschland zu gewähren. 

Muss nicht jedem gefallen, ist aber so.

Und ich finde es völlig nachvollziehbar, wenn der Gesetzgeber und die Gerichte die Lage zwischen biologischen und rechtlichen Vätern im Allgemeinen so bewerten, wie es in unserer Verfassung (die unmittelbar nach dem letzten Weltkrieg erdacht wurde) vorgesehen ist.

"Mist" sind in so einer Situation für eine (werdende) Mutter nur überflüssige Auseinandersetzungen mit einem Mann, der (ohne jede soziale Bindung zu dem Kind in ihrem Bauch) nicht einsehen will, dass er es aus ihrer Vergangenheit nicht in ihre Zukunft schaffen wird.

Für Väter und Kinder, die einander kennen- und liebengelernt haben bzw. für Männer, die im Einvernehmen mit der Mutter auf der Grundlage ihrer biologischen Vaterschaft auch die rechtliche Vaterschaft anerkannt haben, gelten selbstverständlich ganz andere rechtliche Maßstäbe. Auch wenn einige Väter hier das Unrecht, das ihnen selbst von Umgangsboykotteusen widerfahren ist, zwanghaft mit der rechtlichen Lage von Bob und anderen abgeblitzten Aspiranten gleichsetzen wollen. 

Gruß Biggi 

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 21:53
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biggi,

zwei Fragen:

Der Weg zur Vaterschaft führt - analog zu den biologischen Vorgängen der Schwangerschaft und Entbindung - auch rechtlich für einen Mann nur und ausschließlich über die Mutter. Das ist gesetzlich so gewollt und wurde erst zuletzt vom EGMR wieder bestätigt.

Es gab mal eine Zeit, da hatten Frauen z.B. kein Wahlrecht. Das war damals gesetzlich so gewollt - und hätte also, deiner Argumentation folgend, auch auf alle Zeiten so bleiben können?!?

Einem Mann, der sich gegen den Willen der Mutter zuerst zwischen ihre Schenkel und später in ihr Leben drängen will, gesteht weder das deutsche noch das europäische Recht iregndwelche Ansprüche zu.

Könntest du mir bitteschön erklären, warum du die Geschichte von Bob mit dem Fall einer Vergewaltigung in einen Topf wirfst?

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 22:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ Biggi:

Also langsam fehlen mir dazu auch einfach nur noch die Worte. Ich schaffe es zwar bei diesen zahlreichen Wortergüssen sowieso nicht, jede Zeile zu lesen, aber das ist langsam einfach nur noch unglaublich.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 22:47
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Biggi u.a.,

das stimmt nicht, was Du schreibst, siehe

http://www.frag-einen-anwalt.de/Vaterschaftsfeststellungsklage-auch-gegen-den-Willen-der-Mutter-moeglich-__f17645.html

Mfg Dick

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 22:58
(@wildcard)
Schon was gesagt Registriert

@Biggi62:

Ohne dich beleidigen zu wollen, aber so viel Müll habe ich echt schon lange nicht mehr gelesen. Nach deinen Worten zu Urteilen wäre die Emanzipation der Frauen in den letzten Jahrzehnten die reinste Lüge gewesen. Wenn es danach geht, dann müssten die Frauen noch heute hinter dem Herd stehen und ausschließlich für den Haushalt verantwortlich sein.

Ich kann die Situation von Bob gut nachvollziehen und ich finde nicht, dass ein frischer biologischer Vater weniger Rechte auf sein Kind haben sollte, als ein Vater der schon lang mit dem Kind zusammenlebt. Und wenn die KM für den biologischen Vater grundsätzlich keinen Platz in Ihrem Leben hat, dann hätte sie ihn erst gar nicht in Ihr Bett lassen sollen. Wir dürfen auch mal nicht vergessen, dass es hier ausschließlich um das Recht des Kindes geht, dass sich sein b. Vater um ihn kümmert.

Ist das deine Meinung oder nur die Wiederspiegelung des deutsch-europäischen Rechtes?

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2012 23:48
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

@Dick:
Ein rechtlicher Vater muss seine freiwillig und bewusst übernommenen Rechte und Pflichten nicht an jeden dahergelaufenen Hallodri abgeben, nur weil dieser (möglicherweise) einmalig ein paar Erbanlagen an die Mutter des Kindes übergeben hat und sich selbst (im Widerspruch zur Einschätzung der Mutter und zur Alltagserfahrung des Kindes) für den "besseren" Vater hält.
 
Nicht die Mutter, der soziale und juristische Vater ist der Gegner, den jeder Rivale um die Vaterschaft aus dem Feld schlagen muss. Diese theoretische Chance wird ihm praktisch verwehrt, wenn der soziale Vater und das Kind ihre rechtliche Beziehung bereits mit Leben und Bindung erfüllt haben. Wer - wie Bob hier - nicht einsehen kann, dass diese Rechtsnorm zum Wohle der Kinder besteht, der muss eben mit seinem Unwohlsein leben.

Weil er nicht zwischen dem Wohl des Kindes und seiner eigene Eitelkeit unterscheiden kann.
Mich überrascht wirklich, welche Toleranz für dieses übergriffige Verhalten hier aufgebracht wird.

Wer als Mann diese Ungewissheit nicht ertragen will, muss solange konsequent verhüten, bis er eine Frau gefunden hat, mit der er nicht nur ungezügelt und ohne Verhütung seine Lust teilen, sondern auch Nachwuchs haben möchte und von der er sicher weiß, dass sie dieselben Wünsche hegt.

Da wir nicht in einer idealen Welt leben, ist soviel Sorgfalt bei der Partnerwahl eher die Ausnahme als die Regel.

Es gab mal eine Zeit, da hatten Frauen z.B. kein Wahlrecht. Das war damals gesetzlich so gewollt - und hätte also, deiner Argumentation folgend, auch auf alle Zeiten so bleiben können?!?

Für dieses Unrecht gab es keinerlei reale Begründung.

Für die vollkommene Freiheit einer Schwangeren, ihr Leben so einzurichten, wie es ihr selbst am sinnvollsten erscheint, gibt es jede Menge Gründe. Der wichtigste vorab: Alles andere wäre tatsächlich in einem Rechtsstaat weder durchsetzbar noch erwünscht.

Wie stellst du dir das Recht auf rechtliche Vaterschaft eines Dritten gegen den Willen der Mutter und eines eingetragenen rechtlichen Vaters ganz konkret vor, Malachit?

Könntest du mir bitteschön erklären, warum du die Geschichte von Bob mit dem Fall einer Vergewaltigung in einen Topf wirfst?

Es ist nicht möglich, einem Kind im Mutterleib gegen den Willen der Mutter Gutes zu tun.
Es ist nicht möglich, eine Schwangere anzugreifen, ohne dem Kind zu schaden.

Wer billigend in Kauf nimmt, (s)einem Kind im Mutterleib zu schaden, um ein (möglicherweise nur in seiner Fantasie existierendes) "Recht" gegen den Willen der Schwangeren durchzusetzen, hat mpMn nur wenig mehr sittliche Reife als ein Vergewaltiger. 

Was sollte ein strittiges Gerichtsverfahren noch vor seiner Geburt bzw. gleich im Anschluss daran einem Kind nutzen?!?!? Allein Bobs Idee, die Schwangere Ex vor den Kadi zerren zu wollen, erklärt mpMn bereits, warum diese Frau sich mit ihrem (ungeborenen) Kind in der Obhut eines anderes Mannes möglicherweise sicherer und besser aufgehoben fühlt.

Die Tatsache, dass nur Frauen schwanger werden können, steht ebenso fest, wie die vollkommene Ungewissheit über die genauen Umstände jeder einzelnen Zeugung.

Der unvermeidlichen und grundlegenden Ungewissheit der biologischen Abstammung hat der Gesetzgeber zum Wohle des Kindes die relative Sicherheit eines Verwaltungsakts (Eheschließung und/oder Vaterschaftsanerkennung) gegenüber gestellt.

Das muss nicht jedem gefallen. Ist aber so.
Ich finde das - ebenso wie die Richter am EGMR - nach wie vor richtig und verfassungskonform.

Nix für ungut,

Malachit.

Gute N8!  :yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 01:01
 Dick
(@dick)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Biggi62,

es gibt in "Bob Schleims" Fall noch keinen eingetragenen 'Vater', sondern nur einen neuen lover der Schwangeren. M.E. werden Kinder auch nicht durch die zeitweilige Einverleibtheit bei der Mutter zu deren Eigentum und/oder Leibeigene. Aus Sicht des Kindes ist die Eintragung eines falschen Vaters eine glatte Lüge. Zudem ist sie eine vorsätzliche Personenstandsfälschung.

So eine kalte Zwangsadoption nach Mutters Gusto hat mit einem putativen "Kindeswohl" nichts zu tun und wer der bessere/geeignetere Vater ist, entscheidet nicht die Mutter.

Ich freilich würde als werdender 'Nicht-Vater'  angesichts großdeutschen Mütterrechts von einer Vaterschaftsfeststellungklage absehen.

MfG Dick

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 06:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Biggi.

Vielen Dank für den tiefen Einblick in die historischen Hintergründe für die Denkmuster die hinter unserem überkommenen Familienrecht stecken.

Einzig die Wertschätzung für diese Denkmuster und die Situation kann ich nicht teilen.

Die Tatsache, dass es ist wie es ist, führt bei mir nicht zu der Ansicht, dass es gut ist, wie es ist.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 08:16
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich möchte jetzt nicht anfangen zu diskutieren welche Variante wohl die bessere ist.
Der Hauptpunkt ist doch das es absolut nicht nachzuvollziehen ist warum per Gesetz die Mutter festlegen kann was für das Kind denn nun das Beste ist - den biologischen Vater ans rechtlichen Vater, oder aber den NEXT.
Im gros der Fälle müsste die Antwort auf diese Frage gleich sein, und die entsprechende Regelung im Gesetz verankert sein und nur in Ausnahmefällen von dieser abgewichen werden.
De Facto hat aber eben die Mutter das freie Wahlrecht was besser ist, und das kann schlichtweg nicht sein.
Auch das Mütter immer nur das Beste für die Kinder tun ist wohl eine Mähr. Sonst bräuchte es keine Jugendämter, keine Pflegefamilien, und in Kinderheimen fänden sich nur Vollwaisen.

Auch die Todesstrafe stand mal im Gesetz und war politisch so gewollt - warum hat man die also abgeschafft?

Oder gelten im Familienrecht andere Grundsätze, nach denen gilt 'Das war schon immer so und auch so gewollt, also ist es gut und bleibt so", bei Themen wie Todesstrafe oder Frauenwahlrecht gelten aber natürlich ganz andere Regeln ???

Um es nochmal ganz klar zu machen: Dies soll kein Votum für eine und gegen die andere Variante sein.
Dies ist ein klare Votum GEGEN eine Regelung nachdem die Mutter nach reiner Willkür die Rolle des biologischen Vaters definiern darf.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 10:08




(@diskurso)
Registriert

Der unvermeidlichen und grundlegenden Ungewissheit der biologischen Abstammung ...

Oh Gott - dann sollte die Werfende eben zur Zeit der Empfängnis doch mal ausnahmsweise wenigstens zu diesem Zeitpunkt nüchtern sein - damit sie der biologischen Abstammung des Fötus gewiss sein kann.

Ich finde das - ebenso wie die Richter am EGMR - nach wie vor richtig und verfassungskonform.

Falls es Dir entgangen sein sollte, ist diese vorgebliche Richtigkeit und Verfassungskonformität noch lange nicht rechtsgültig.
Auffällig, dass die FeministInnen sich beständig an den Rechtsnormen des dritten Reiches orientieren, nach denen z.B. ein Kind unverheirateter Eltern keinen Vater hatte.

Aber immer wieder schön lesen zu können, wie krankhaft die FeministInnen ihre Besitzansprüche an bereits ungeborenes Leben zu begründen versuchen.
Mit der selben Begründung werden Babys in der Babyklappe entsorgt oder eben auch im Blumenkasten - selbstverständlich immer "zum Wohle des Kindes".

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 10:36
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

mit der angeblichen althergebrachten Priviligierung der Mutterrechte am Kind ist es nicht weit her, jedenfalls nicht weiter als 42 Jahre. Zur Zeit der Schaffung des Grundgesetzes, auf die Biggi Bezug nimmt, hatten auch Mütter unehelicher Kinder nur sehr eingeschränkte Elternrechte. Das änderte sich erst mit einer Reform im Jahr 1970. Der "Spiegel" schrieb damals dazu (Ausgabe 27/1970):

"[...] bislang hielt es der Staat für angezeigt, die Mutter eines unehelichen Kindes für die voraufgegangene "unsittliche Handlung" -- so heißt es in den 1888 protokollierten Motiven zum BGB -- zu bestrafen. Er verweigerte ihr die elterliche Gewalt und übertrug sie einem Amtsvormund.

Nur ausnahmsweise und "auf Antrag" durften ihr seit 1961 vom Vormundschaftsgericht Elternrechte zugestanden werden -- und auch diese wiederum nur eingeschränkt. Bei allen wesentlichen Entscheidungen behielt der Amtsvormund das letzte Wort. Denn ihm oblag die gesetzliche Vertretung des Kindes in persönlichen und vermögensrechtlichen Fragen, so beim Abschluß von Lehr- und Arbeitsverträgen oder wenn es um Einwilligung zu einer Operation ging. Amtsvormund wurde automatisch "mit der Geburt eines unehelichen Kindes" -- so Paragraph 40 des Jugendwohlfahrtsgesetzes alter Fassung -- "das Jugendamt des Geburtsorts"."

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-44931061.html

Irgendwie erinnert mich diese damalige Haltung gegenüber den Müttern an die, die Biggi hier gegenüber den Vätern einnimmt ...

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 11:06
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... nur komisch das zu der Zeit keine Frau aufgeschrien hat das die bestehende Regelung doch alt hergebracht, politisch gewollt und somit völlig richtig sei ...

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 11:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

[...] bislang hielt es der Staat für angezeigt, die Mutter eines unehelichen Kindes für die voraufgegangene "unsittliche Handlung" -- so heißt es in den 1888 protokollierten Motiven zum BGB -- zu bestrafen. Er verweigerte ihr die elterliche Gewalt und übertrug sie einem Amtsvormund.

Sicher gab es für diese Haltung auch gute Gründe und die sich daraus ergebende Rechtslage sollte auch heute noch gelten, oder Biggi? 🙂

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 11:18
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr Lieben,

das perfide an der Sache ist doch die, dass der uneheliche Vater zwar kein Recht auf die Vaterschaft hat, aber unter Umständen (nach Gutdünken der Mutter) dann nach Jahren ganz schnell eine (Rück-)Zahlungspflicht für den KU am Hals hat.

Gerade deshalb sollte der TO wenigstens schriftlich seine vermutete Vaterschaft anmelden. Ich bin hier kein Experte, aber so wie ich das verstanden habe, muss dann innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft anerkannt werden, um eine Zahlungspflicht zu erreichen (bitte korrigiert mich, wenn das nicht stimmt).
Ich weiß nicht, ob der Vater dann nach 10 Jahren genau so gerne seiner "Verantwortung" nach kommt und mit Freuden geschwind 35.000,- € überweist?

Ich hoffe ich lieg da nicht so arg daneben.

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 11:27
(@tarek)
Nicht wegzudenken Registriert

P.S. @Biggi, @Malachit,

selbstverständlich gab es auch für die frühere Beschränkung des Wahlrechts auf Männer, die Vormundschaft der Männer (Väter, Ehemänner) über die Frauen, und weitere Ungleichbehandlungen der Geschlechter viele "gute" Gründe.  Nämlich "gut" in dem Sinne, dass sie zu ihrer Zeit von den meisten (auch Frauen) selbstverständlich anerkannt wurden, auch wenn wir sie heute nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen können. Es wurde dabei stets mit der Biologie bzw. der natürlichen Ordnung der Dinge argumentiert. Genau wie heute, nur dass sich die Auffassungen von dem, was natürlich ist, eben geändert haben.
Und diese Dinge ändern sich auch in der Gegenwart weiter. So wurde jüngst herausgefunden, dass Frauen auch nach der Geburt Eizellen bilden, also nicht mit abgezählen Eizellen auf die Welt kommen. Letzteres hatte über viele Jahrzehnte als unumstösslicher biologische Fakt gegolten. Und war ein oft (und auch von Biggi hier: http://www.vatersein.de/Forum-topic-24611-start-msg273635.html#msg273635) angebrachtes Argument für die Ungleichheit väterlicher und mütterlicher biologischer Elternschaft.

Gruss
Tarek

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 11:34
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau.
Vor Allem, wenn die Mutter nach einiger Zeit festgestellt hat, dass doch ein dritter Papa noch viel besser für das Kindeswohl ist als der zweit.

Es ist daher wichtig, den "anderen Vater" nachweislich auf die Möglichkeit der eigenen Vaterschaft hinzuweisen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 11:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gerade deshalb sollte der TO wenigstens schriftlich seine vermutete Vaterschaft anmelden.

Genau.
Vor Allem, wenn die Mutter nach einiger Zeit festgestellt hat, dass doch ein dritter Papa noch viel besser für das Kindeswohl ist als der zweit.

Es ist daher wichtig, den "anderen Vater" nachweislich auf die Möglichkeit der eigenen Vaterschaft hinzuweisen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 11:38
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

De Facto hat aber eben die Mutter das freie Wahlrecht

Stimmt, Habakuk. De facto und de jure weiß in den ersten zwei Wochen nach einer Empfängnis selbst die werdende Mutter nicht, ob sie schwanger ist oder nicht.

Kinderwunschforen sind voll mit herzzerreißenden Beiträgen sehnsüchtig wartender Eltern, denen diese unvermeidliche Ungewissheit wie eine halbe Ewigkeit vorkommen.

Oh Gott - dann sollte die Werfende eben zur Zeit der Empfängnis doch mal ausnahmsweise wenigstens zu diesem Zeitpunkt nüchtern sein

Ich weiß nicht, welche Substanzen du konsumiertst, wenn du solch feindseligen Unsinn schreibst, Diskurso.
Fakt ist: Niemand - auch die Mutter nicht - kann wissen wann genau es zu einer Empfängnis kommt.
Nicht einnmal die Ärzte bei einer künstlichen Befruchtung können eine Schwangerschaft gezielt machen.

Erst zwei Wochen später -  wenn die Menstruation ausbleibt - kann die Frau testen, woran das liegt.
Aus gutem Grund gibt es den alten Aberglauben, in den ersten 12 Wochen nicht über eine SChwangerschaft zu sprechen. Weil ohne jedes Zutun sehr viele Schwangerschaften in dieser Zeit (unbemerkt von Dritten) wieder enden.

Nicht vor dem vierten Monat - häufig später - wird für Außenstehenden sichtbar, wenn eine Frau ein Kind erwartet.

Wie eine Frau in diesen drei Monaten mit ihrem Wissen um die Schwangerschaft umgeht, wen sie informiert, wie sie sich ihr künftges Dasein vorstellt. Das kann niemand außer der Schwangeren selbst entscheiden. Schon gar nicht kann von dritter Seite kontrolliert werden, von wem das Kind im Bauch der Mutter abstammt.

was besser ist, und das kann schlichtweg nicht sein.

Doch. Ganz genauso ist es. Diese Verantwortung trägt jede Mutter in den ersten Monaten der Schwangerschaft ganz alleine.

Auch das Mütter immer nur das Beste für die Kinder tun ist wohl eine Mähr. Sonst bräuchte es keine Jugendämter, keine Pflegefamilien, und in Kinderheimen fänden sich nur Vollwaisen.

Stimmt. Auch das ist Realität.
Sonst wären nicht nur die von dir genannten Einrichtungen überflüssig, sondern auch dieses Forum.
Das alles ändert nichts an der unabweisbaren biologischen Tatsache, dass in den ersten Wochen niemand und in den ersten Wochen danach nur die Mutter genau weiß, dass eine Schwangerschaft entstanden ist.

Und dass jede denkbare Form von Kontrolle über diesen Zeitraum meine Vorstellungskraft übersteigt.
Erst recht in einem Rechtsstaat.

Auch die Todesstrafe stand mal im Gesetz und war politisch so gewollt - warum hat man die also abgeschafft?

Was hat die Todesstrafe hiermit zu tun?

Dies ist ein klare Votum GEGEN eine Regelung nachdem die Mutter nach reiner Willkür die Rolle des biologischen Vaters definiern darf.

Jetzt mach aber mal einen Punkt, Habakuk.
Selbstverständlich hat jede Frau das Recht, den biologischen Vater ihres Kindes frei zu wählen.

Alles andere ist eine ganz klare "kriminologische Indikation" für einen Abbruch - sogar für Frauen, die eigentlich einen Kinderwunsch haben. Nur nicht den Wunsch, das Kind eines Verbrechers auszutragen.

Darüber hinaus räumt der Gesetzgeber und die höchstrichterliche Rechtsprechung jeder werdenden Mutter das Recht ein, als rechtlichen  Vater den Mann anzugeben, mit dem sie sich nach der Entbindung eine gemeinsame, verantwortungsvolle Elternschaft vorstellen kann.

In der überwältigenden Mehrzahl aller Fälle ist das (im Zeitalter von HIV und einer Vielzahl verlässlicher Verhütungsmethoden) derselbe Mann, mit dem sie zuvor bereits bewusst und gewollt und einvernehmlich ungeschützten Verkehr hatte. Häufig sogar der, mit dem sie zum Zeitpunkt der Geburt (immer noch) verheiratet sein wird.

Und es kommt auch vor, dass Paare sich entscheiden, sehr bewusst einen anderen als den biologischen Vater als rechtlichen Vater anzugeben.
Der Klassiker in dieser Situation ist die künstliche Befruchtung aus einer Samenbank bei Ehepaaren mit Kinderwunsch und unfruchtbarem Ehemann.
Ähnlich gelagert sind Fälle, wo ein unfruchtbares Paar (jenseits der Apparatemedizin) bewusst und gemeinsam und zeitlich perfekt geplant einen passenden One-Night-Stand für die Gattin auswählen.
Ebenfalls nicht ungewöhnlich sind die Fälle, wo sich nach einer Verhütungspanne im Bekannten- und Freundeskreis der Schwangeren "die Spreu vom Weizen trennt" und die Frau erkennt, dass Lover A zwar ganz unterhaltsam und sexy war, Lover B als künftiger Familienvater aber mehr Verlässlichkeit und Solidität zu bieten scheint.

Finde ich alles OK und legitim, solange der frei gewählte juristische Vater selbst weiß, was gespielt wird und bewusst diese Verantwortung übernimmt. Diese Freiheit haben alle Mütter und ihre Partner.

Genau das ist juristisch gewollt. Zum Wohl der Kinder, die in einem verlässlichen familiären Umfeld aufwachsen sollen. Diese Freiheit jeder werdenden Mütter, mit ihremungeborenen Kind in eine "Josephs-Ehe" bzw. in den Schutz eines zuverlässigen rechtlichen Vaters zu flüchten und selbst frei wählen zu können, mit wem sie künftig die Verantwortung teilen will, ist eine hochwirksame Sperre gegen Schwangerschaftsabbrüche aus Verzweiflung über ungeplante Schwangerschaften.

Ziemlich mies finde ich allerdings die Fälle, wo einem arglosen Mann ein Kuckuckskind untergeschoben wird. 

Aus diesem Grund stimme ich PvF und Beppo vorbehaltlos zu, wenn sie schreiben:

Gerade deshalb sollte der TO wenigstens schriftlich seine vermutete Vaterschaft anmelden. Ich bin hier kein Experte, aber so wie ich das verstanden habe, muss dann innerhalb von 2 Jahren die Vaterschaft anerkannt werden, um eine Zahlungspflicht zu erreichen (bitte korrigiert mich, wenn das nicht stimmt).

Es ist daher wichtig, den "anderen Vater" nachweislich auf die Möglichkeit der eigenen Vaterschaft hinzuweisen.

Am Besten schriftlich und/oder vor Zeugen.

Wenn der andere dann sagt: "Erzähl doch mal was Neues, Bob! Weiß ich längst."
fängt die Uhr an zu ticken und nach 2 Jahren ist Bob endgültig raus aus der Nummer.

Außer, das Kind fechtet 18 Jahre später noch die Vaterschaft an ...

Aber das wäre ja - so wie ich Bob verstehe - sogar sehr in dessen Sinne.

Kann trotzdem nach 18 Jahren ohne Kontakt finanziell bös ins Kontor hauen. Deshalb wäre ein Gespräch "von Mann zu Mann" - vor Zeugen und nüchtern - das Beste, was Bob derzeit tun kann.

Und es ändert nichts daran, dass der Weg zum eigenen Kind für jeden Mann immer und ausschließlich über die Mutter führt. Biologisch und rechtlich.

Wer schon vor der Geburt über "Zwangsmittel" nachdenkt, hat u. U. durch sein Verhalten rund um die Zeugung selbst einen nicht unerheblichen Anteil daran geliefert, dass die Mutter ihn ungern als rechtlichen Vater benennen möchte. Und wer entsprechende Unwägbarkeiten möglichst ausschließen möchte, schaut sich eben vorher genau an, mit wem er ungeschützten Verkehr hat.

Die überwältigende Mehrzahl aller Männer hat keinerlei Mühe ihre geliebte Frau oder Freundin vor oder während einer Schwangerschaft zum Standesamt bzw. nach der Entbindung zum Jugendamt zu bewegen ... ganz im Gegenteil. 

Ein erholsames Wochenende wünscht uns allen
:yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 18:30
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

[...]

Kurzversion:
Vermeintliche biologische Nachteile des weiblichen Geschlechts werden völlig zu Recht durch juristische Vorteile ausgeglichen.

Ohne dich beleidigen zu wollen, aber so viel Müll habe ich echt schon lange nicht mehr gelesen.

... dem schliesse ich mich mal vollumfänglich an.

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 19:50




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