Hat Mann das Recht ...
 
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Hat Mann das Recht als Vater eingetragen zu werden?

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

meine Ex-Schwägerin hatte zu einem Mann eine kurze Beziehung. Sie wurde ungeplant schwanger. Er wehrte sich mit Händen und Füßen und erklärte, dies sei nicht sein Kind. Inzwischen wird der Kleine 4 und zum leiblichen Vater besteht kein Kontakt. Er zahlt wohl Unterhalt fürs Kind, gezwungermaßen, aber mehr auch nicht.

Es würde meiner Exschwägerin nichts bringen wenn er sorgeberechtigt wäre, denn er will ja noch nicht mal Umgang mit seinem Kind.

Wenn ein Vater aber sein Kind anerkennt und Umgang möchte, dann würde ich dafür plädieren, dass er auch sorgeberechtigt ist.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 10:35
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

@wildlachs: Ein nachfolgendes Männchen stellt eher eine Gefahr für vorhandenen Nachwuchs dar, da es vollen Einsatz der Ressourcen für eigenen beansprucht, eher besser fährt, den Nachwuchs des Vorgängers wegzubeißen. Daran hindert das neue Männchen das Mißfallen des begehrten Weibchens und die arterhaltende Gemeinschaft. 

sind wir hier bei brehms tierleben?

ich liebe meinen stiefsohn weil er ein toller junge ist. und er liebt mich weil ich für ihn und seine mutter da bin bzw. war.
und nicht nur für die kleine. der ex meiner ex wollte mit ihm nix zu tun haben.
da hat ex sich die hacken abgerannt und die finger wundgetippt.

scheidung ist ein ding zwischen ex und mir. der junge und die kleine können nix dafür. so sehen WIR eltern das.
martin hat das mit der biologie und den stubenfliegen gut ausgedrückt find ich.

wenn der to sich das vertrauen der km verscherzt hat ist das jetzt eben so.
schwangere sind oft zickig und immer empfindlich.
aus erfahrung sag ich: mit dem holzhammer erreicht MANN da gar nichts.

@bob schleim: WIE willst du eine schwangere stressen ohne dem kind im bauch zu schaden?

gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 14:11
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Für mich ist es immer noch so: Was Wahrheit ist, muss Wahrheit bleiben und davon gibts eben objektiv gesehen auch nur eine! Was man dann mit dieser Wahrheit anfängt im Leben, ist eine andere Sache, aber es muss doch einfach jeder von uns im Leben mit den Fakten, die vorgegeben sind, klarkommen und für sich Entscheidungen treffen.

Sogesehen stellt sich für mich gar nicht die Frage, ob ein biologischer Vater, der sich nicht scheut, genau DAS zu sein, dafür kämpft, eben als solches anerkannt zu sein. Und dann sieht man weiter...

Dass er das Recht hat, als biologischer Vater eine anders angegebene Vaterschaft anzufechten, weiß man ja jetzt. Darum sollte er auch kämpfen und wenn die Mutter partout den neuen Kurzzeitfreund als neuen Papa etablieren möchte, dann ist das eine andere Geschichte, mit der sie klarkommen muss, denn biologischer Vater kann nunmal nur einer sein.

Ich wünsch dem TO hier mal Glück beim Richter, dahingehend, dass ein Test zugelassen wird 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 19:25
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

sind wir hier bei brehms tierleben?

  :nagelaufkopf: :rofl2:

Leider muss ich wieder den "weißen Ritter" geben

Nee, du lass mal, Emilian. Weiße Ritter waren hier im Forum bislang nicht nötig. Sähe ich mich neuerdings persönlichen Anfeindungen ausgesetzt, denen ich mich nur mit Unterstützung erwehren könnte, würde ich mich vertrauensvoll an "Ritter Jörg" wenden. Das Moderatoren-Team differenziert erfahrungsgemäß zwischen "Genervtsein" und "drastischen Maßnahmen". Deine Wahrnehmung, dass ich hier für einige "ein rotes Tuch" bin teile ich. Damit komme ich klar. Everybodies Darling zu sein war noch nie mein Ziel. Danke für deine gute Absicht.  🙂

dass Mutter und Kind eben eine, scheinbar gottgegebene Einheit bilden

Auch wenn es dir nicht gefällt, Beppo: Eine Schwangere und ihr Ungeborenes sind genau das.

Die rein biologische Vaterschaft endet unmittelbar nach dem Zeugungsakt.
Die rein biologische Mutterschaft beginnt genau dann. Sie endet mit dem Ende der Schwangerschaft.
Das Ende kann ein Abbruch sein. Eine Fehl- oder Totgeburt. Oder - mit viel Glück - eine Lebendgeburt.

Bei Müttern geht diese rein biologische Phase (A) mit der Geburt in die rechtliche Mutterschaft (B) über.

Rechtlich wird Mutter, wer ein lebendes Kind zur Welt bringt. Ganz genau so und nicht anders ist Mutterschaft in D gesetzlich definiert.

Das wurde neulich sehr aktuell im Zusammenhang mit Leihmütterschaften noch einmal auf den Punkt gebracht. Von wem das Kind abstammt ist dem gegenüber nachrangig. Das gilt auch für Eizellenspenderinnen und Auftraggeber von Leihschwangerschaften.

Die rechtliche Vaterschaft (B) ist in unserer Gesellschaft eine vertragliche Bindung, die ein Mann entweder vor der Zeugung bzw. Geburt mit der Mutter des Kindes auf dem Standesamt in Form einer Eheschließung eingeht. Oder nach der nichtehelichen Geburt eines lebendgeborenen Kind, indem er das Kind als Vater anerkennt. Der dritte Weg zur rechtlichen Vaterschaft ist die Adoption. Rechtliche Mütter und Väter können ihre Rechte zugunsten von Adoptiveltern aufgeben. Dann werden diese zu rechtlichen Eltern eines mit ihnen nicht blutsverwandten Kindes.

Aus der rechtlichen folgt oft die soziale Elternschaft (C).

In einer idealen Welt (und in sehr vielen Familien) fallen diese drei Formen der Vaterschaft und Mutterschaft zusammen.

Bei den meisten Teilnehmern an diesem Forum nicht.

Was einerseits zu unfassbaren Grausamkeiten zwischen den getrennten Eltern und zu unerträglich schlimmen Verletzungen bei den verlassenen und/oder vertriebenen Eltern und Kindern führt und andererseits erklärt, warum der eine oder die andere Teilnehmer hier so zornig auf biologische und rechtliche Plattitüden reagieren.

Dass ich selbst nicht nur deutliche Ungleichgewichte sondern zum Teil auch himmelschreiende Ungerechtigkeiten in der tatsächlichen Ausgestaltung der rechtlichen Mutter- und Vaterschaft während und nach Trennungen und Scheidungen wahrnehme, hat mich in dieses Forum geführt und hält mich hier fest.

Nichts von diesen Themen finde ich beim TO. Nur das zornige Beharren darauf, dass seine Gene ihn im Verhältnis zum Kind seiner Ex gegenüber anderen Menschen privilegieren sollten.

Dass genetische und rechtliche Elternschaft zwei verschiedene Paar Schuhe sind, wird dabei vom TO ebenso wie von vielen anderen "Angepieksten"  :boese020: geflissentlich ignoriert.

Den Weg zu einer möglichen rechtlichen Vaterschaft haben Bob zahlreiche Schreiber aufgezeigt:
Dieser Weg führt einzig und allein über seinen Rivalen (den potentiellen Scheinvater) und die Mutter.
Idealerweise ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
Bei der niemand - und ganz sicher das Kind nicht - etwas gewinnen kann.

Er will sich aber nicht gütlich mit den beiden auseinandersetzen, will nicht argumentieren und nicht bitten,  sondern vor Gericht erzwingen, was er für sein Recht hält. Ohne zu begreifen, dass er gegenüber einem ungeborenen Kind nur die Rechte hat, die die Mutter ihm einräumt. Und gegenüber einem lebendgeborenen Kind nur dann Rechte erwerben kann, wenn er die Vaterschaft anerkennt. Was ohne Test in seiner Lage ziemlich dumm wäre.

Diese Fakten bekommt der TO seit Tagen in allen Tonarten mitgeteilt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind bekannt und (wie ich finde für solche Fälle) bewährt.
Andere haben dazu offenbar eine andere Meinung als ich. Fine ich interessant, aber ohne Argument nicht überzeugend. Bislang habe ich von den Empörten noch nichts darüber gelesen, wie eine Verbesserung der aktuellen Rechtslage - bezogen auf Fälle wie Bobs - ihrer Meinung nach ganz konkret aussehen sollten.   

Genauso ist es mit den Gesetzen, die Müttern irgendwelche "Mehrrechte" einräumen.

Ganz konkret, LBM: Wie sollte rechtliche Vaterschaft anders als oben skizziert entstehen?
Rechtlich wird Mutter, wer ein lebendes Kind zur Welt bringt.
Rechtlich wird Vater, wer ein lebendgeborenes Kind anerkennt und/oder mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet ist. Oder wer in einem Vaterschaftsfeststellungsverfahren gegen seinen Willen als genetischer Vater identifiziert wird.

Wo siehst du ganz konkret eine der Schwangerschaft und Geburt vergleichbare logische und rechtliche Zwangsläufigkeit für die von dir und anderen Schreibern offenbar erwünschte Abfolge "Aus A folgt B, aus B folgt C.".

Wie sollte diese Zwangsläufigkeit für Väter und Kinder deiner Meinung nach ganz konkret und rechtlich umgesetzt werden?

Ich kann es mir nicht vorstellen. Meine Fragen in dieser Hinsicht bleiben bislang unbeantwortet.

Gruß Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 20:23
(@redwood)
Rege dabei Registriert

Also Biggi, ich find schon, dass du übertreibst. Der TO hat klar gesagt, er möchte zu seinen Verpflichtungen stehen. Ob das nur das Finanzielle oder auch das Soziale betrifft, kann man hier nicht rauslesen und irgendwas zu unterstellen, wäre vermessen.

Ich finde, du hast die Unterschied zwischen rechtlich, biologisch etc. recht gut erklärt. Aber darum gehts doch hier eigentlich gar nicht.

Dass der Unterschied zwischen rechtlicher und biologischer Vaterschaft vom TO EBEN NICHT ignoriert wird, sieht man an seiner Frage. ER möchte genau DAS in Einklang bringen.

Ich möchte gerne wissen, was bitte spricht gegen eine rechtliche Vaterschaft eines biologischen Vaters, der rechtlicher Vater sein möchte? Erklär mir doch mal bitte, warum du partout die Stellung der Mutter vertrittst mitsamt ihrem Recht, sich den rechtlichen Vater auszusuchen, auch wenns der nicht-biologische ist, einen Mann, den sie nicht wirklich lange kennt, sie ist nicht vergewaltigt worden und auch sonst liegt kein HÄrtefall vor.

Warum bitte sollte dieser biologische Vater deiner Meinung nach nicht der rechtliche sein und was berechtigt deiner Meinung nach die Mutter, in DIESER Situation den Vater ihres Kindes völlig willkürlich aus der Männerwelt frei zu wählen? Man muss ja schließlich bedenken, die kann übermorgen schon wieder einen anderen haben. Wird der dann der soziale Papa und wieviele soziale Papas verträgt ein Kind und wie bitte lebt dann das Kind mit drei Arten von Vätern (biologisch, rechtlich, sozial), denn zu dieser Situation könnte es hier durchaus ja kommen...

Warum sollte der TO angesichts der Ankündigung der KM, einen "Nicht-Vater" als Vater ihres Kindes zu benennen, nicht gerichtliche Maßnahmen ergreifen? Dass er schon geredet hat, kann man wohl voraussetzen, sonst wüsste er ja davon nichts. Und dass der einzig mögliche und rechtlich korrekte Weg über Gericht und einen offiziellen Vaterschaftstest führt, liegt wohl auch auf der Hand...

Und letztlich: Warum bist du eigentlich der Meinung, dass durch die Tatsache, dass der TO seine Vaterschaft offiziell anerkennen möchte mit allen Konsequenzen das Kind ganz sicher nicht gewinnen kann? Um es mit einem Klischee zu sagen: Gewinnt man langfristig im Leben nicht immer durch die Wahrheit?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 20:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die rein biologische Vaterschaft endet unmittelbar nach dem Zeugungsakt.
Die rein biologische Mutterschaft beginnt genau dann. Sie endet mit dem Ende der Schwangerschaft.

Du hast völlig recht, dass Mutter und Kind bis zur Geburt eine Einheit bilden. Genauer gesagt, Austrägerin und Kind.
Ab dann trennen sich unsere Welten.
Zumindest wenn es um meine persönliche Wunschwelt geht und nicht um die Irrwege der Justiz.

Für mich beginnt die biologische Vaterschaft mit dem Zeugungsakt und endet mit dem Tod.
Ebenso die Mutterschaft.
Das mütterliche Exklusivrecht am Kind endet mit der Geburt.

Für mich ist die Mutter auch nicht diejenige, die das Kind gebiert, sondern die, deren Gene das Kind trägt.
Und genau diese Art der Elternschaft ist für mich die tatsächliche.
Dazu gehört zum Beispiel der bewusst oder versehentlich eingetretene Irrtum über eine Elternschaft.
Dieser ist aber sobald wie möglich zu beenden, sodass juristische und biologische Elternschaft wieder übereinstimmen.
Die juristische und die soziale Elternschaft sind nur Hilfskonstrukte um mögliche Probleme zu lösen. Z.B. durch Adoption.
Nur dann können biologische und juristische Elternschaft auseinander laufen.
Dies gilt aber für beide Geschlechter gleichermaßen denn beide können in gleicher Weise für die Elternschaft unwillig oder unfähig sein.
Oder, im Falle einer erwiesenen Vergewaltigung, unzulässig.

Keinesfalls hat der Staat das Recht, die Wiederherstellung der Einheit von juristischer und biologischer Elternschaft zu verhindern oder zu erschweren.
In diesem Sinne ist sogar ein Vergewaltiger der biologische und juristische Vater des Kindes, bis dieses Verhältnis, z.B. durch Adoption beendet wird.
Es mag zu Zeiten des alten Rom und eine Weile danach gute Gründe für den Rechtsgrundsatz, Mater semper certa est gegeben haben.
Heute gibt es sie nicht mehr.
Heute kann man mit technischen Mitteln sowohl Mutter als auch Vater "certus" machen.
Das sollte man nun auch zulassen.

Was ein sozialer Elternteil sein soll erschließt sich mir nicht so ganz.
Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die besonders nett zum Kind sind aber deswegen werden sie nicht gleich zu Eltern.
I.d.R. haben sie bereits einen Titel.
Z.B. Oma, Opa, Onkel, Tante, NachbarIn, KindergärtnerIn, FreundIn von Mama oder Papa, etc.
Gerade Letztere fallen, besonders wenn sie in großer Zahl auftreten, nicht unter den Begriff Eltern.
Auch dann nicht, wenn sie für einen (begrenzten) Zeitraum, das königliche Siegel der heiligen und barmherzigen Mutter tragen.
Vaterschaft ist kein Orden, den man nach belieben verleien kann.

Für mich hängt die rechtliche Elternschaft, mit wenigen Ausnahmen an der biologischen und an der rechtlichen auch das Sorgerecht.
Ein juristischer Elternteil hat das Sorgerecht.
Und nur wenn es, einen wichtigen Grund gibt, kann man jemand das Sorgerecht entziehen und zwar nach den Maßstäben des §1666 BGB und nicht nach den völlig beliebigen Maßstäben des §1671 BGB.
Rechtliche Vaterschaft verliert oder erlangt man ansonsten durch Adoption.

Und ja, jeder der eine Elternschaft behauptet und glaubhaft machen kann, kann einen Elternschaftstest verlangen.
So wie es Mütter heute schon können.

Dass das Wunschdenken ist, weiß ich aber ich bin eben mit der aktuellen Rechtslage und der zugrunde liegenden Denkweise absolut nicht einverstanden.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 21:19
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Beppo

Nach diesen Ausführungen bin ich ein "Herz und eine Seele" mit Dir - zumindest dieses Thema betreffend. :wink:.  Die Unterscheidung zwischen den "Titeln" Vater und Papa ist Dir gut gelungen, für mich nachvollziehbar. Mein Sohn nannte mich nach vielen Jahren als * zum Glück gesperrtes Wort*. Nach meiner Erwiderung, dass ich diese Klassifizierung nie mehr hören möchte, da aus tatsächlichen Umständen heraus degradierend, hat er sich immer daran gehalten. Heute hätte er vermutlich eine andere Meinung zur Bezeichnung - vielleicht Freund, vielleicht sogar Vater. Ich frage nicht - wozu auch. Wir kommen bestens miteinander klar, streiten uns auf Augenhöhe, und verzeihen einander. Über seine "alte" Familie redet er nicht, braucht er auch nicht. Ich verfolge das Tagesgeschehen und gut ist - ich verstehe langsam. Ich verstehe das wieso, das warum und den Schmerz, den er hat.

Mitunter sind es genau die biologischen Wurzeln, die einem "Kind" den späteren Halt geben können. Völlig egal, was alle um einen herum sagen, denken, behaupten - von Wunschvorstellungen ala heilige und einzigartige Patchwork-Familie mal ganz abgesehen. Wenn es kritisch wird, sucht ein Kind seinen Weg, und sei es über vermittelte Vorstellungen hinaus.

Von daher sehe ich es als Grundrecht an, als betroffenes Kind nicht nur die biologischen Eltern irgendwann erfahren zu können/dürfen, sondern eher diese Elternschaft auch sofort und unmissverständlich für alle direkt Involvierten einklagen zu können. Alles andere ist für mich Scheinheiligkeit. Und den Staat interessiert anscheinend nur, ob eventuell Kosten auf ihn zukommen. Denn wie sonst erklärt sich, dass **tsts - ID 39** (Lebensspender) für anonyme Befruchtung dann an Anonymität verlieren, wenn z.B. "Vater Staat" dafür aufkommen soll? Diese Verlogenheit deutscher Rechtsauffassung, geschuldet der offensichtichen Vorteilsnahme, stinkt mir schon lange.

Ganz besondere Bedeutung gewinnt es nach meiner Auffassung dann, wenn bereits ab Geburt die Vaterschaft umgeschrieben wird, obwohl objektiv keinerlei Notwendigkeit vorliegt (Tod des Vaters oder wirklich - nicht nur behauptet - verschollen bzw. unbekannt). Denn das Kind kann nichts dafür, hat keine Erinnerung, keinen geäusserten Willen. Hier per Rechtssprechung dem Kind eines natürliches ET's zu berauben, ist Anmaßung bis Menschenverachtung, ja blasphemisch.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 22:41
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Die rein biologische Vaterschaft endet unmittelbar nach dem Zeugungsakt.

Wer sagt das?
Die Biologie jedenfalls nicht.

Die rein biologische Mutterschaft beginnt genau dann. Sie endet mit dem Ende der Schwangerschaft.

Auch das ist biologischer Irrsinn

Bei Müttern geht diese rein biologische Phase (A) mit der Geburt in die rechtliche Mutterschaft (B) über.

Und wer sagt das?
Wenn Frau nur Austrägerin war, ist sie dann auch rechtlich Mutter?

Die rechtliche Vaterschaft (B) ist in unserer Gesellschaft eine vertragliche Bindung, die ein Mann entweder vor der Zeugung bzw. Geburt mit der Mutter des Kindes auf dem Standesamt in Form einer Eheschließung eingeht. Oder nach der nichtehelichen Geburt eines lebendgeborenen Kind, indem er das Kind als Vater anerkennt.

Falsch.

Die urkundliche Anerkennung der Vaterschaft beim Standesamt obwohl wissentlich eine Vaterschaft ausgeschlossen werden kann ist strafbar.
Ich weiss nicht woher du deine Ideen/Infos beziehst, viele sind m.M.n aber eben nur Ideen und pers. Einstellunegen und nicht mehr.
Ich folge ganz und gar Beppo.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 22:48
(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Biggi,

ich schrieb mit bestimmtem Bezug in bestimmtem Zusammenhang: "Leider muss ich wieder den "weißen Ritter" geben, denn Biggi äußert sich direkt zum Thema. Ich finde nicht, dass sie davon ablenkt."

Jetzt bestätigst du mich auch noch  in meinem Vorurteil, dass Ultrafeministinnen keinen Sinn für  Ironie haben:

Nee, du lass mal, Emilian. Weiße Ritter waren hier im Forum bislang nicht nötig. ...

Gruß
E.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 23:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Jetzt bestätigst du mich auch noch  in meinem Vorurteil, dass Ultrafeministinnen keinen Sinn für  Ironie haben:

Dann äussere Dich doch zum Thema, den nötigen Hirnschmalz hast Du doch. Oder hast Du keine Einstellung/Meinung dazu?

Du wirfst einigen Leuten vor, unsachlich zu agrumentieren. Nur positionierst Du Dich nicht selber, sondern gibst viel mehr einen "anonymen" Schiedsrichter ab, der dann vermutlich höheren Zielen hinterher jagt. Was - bitte - ist Dein Ziel?

Gruss oldie

PS: Und nein, Biggi braucht keine Tafelrunden-Ritter - sie ist Frau genug, mit jeder Menge Selbstbewusstsein, inkl. Wortgewalt - und hartgesotten. 🙂 Wäre sie es nicht, würde ich auch nicht so - kurz angebunden und nicht jedermann verständlich - schreiben.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.04.2012 23:51




(@emilian)
Rege dabei Registriert

Hallo Oldie,

mit diesem Thema habe ich mich bisher nur wenig beschäftigt, sodass ich gerade  erst dabei bin, mir überhaupt eine Meinung dazu zu bilden. Mehr zufällig bin ich auf diese Diskussion gestoßen und war zunächst mal vor allem von Biggis Postings beeindruckt, insofern als ich ihre Argumentation bedenkenswert fand, ohne ihr in jedem Punkt zustimmen zu wollen. Umso mehr fand ich die Reaktionen darauf so naja, wie ich sie eben kritisiert habe. Dank Brilles  Posting vor allem,  entwickelte sich die Diskussion wieder in eine Richtung, die ich mehr als interessant finde. Toll dass es ein Forum gibt, in dem so eine Lebendigkeit und so ein Niveau entstehen kann. Toll die Beiträge von Biggi, Redwoods Erwiderung, und auch Beppos Posting. Hier  wird wirklich argumentiert.
Bei diesem Thema verfolge ich nun wirklich bestimmtes  Ziel, da meine persönliche Problematik, die mich irgendwann in dieses Forum geführt hat, davon nicht tangiert ist. Und höheren Zielen jage ich hier bestimmt nicht hinterher. Zu bestimmten Fragen des Vaterseins habe ich eine dezidierte Meinung, zu dieser bestimmten Frage hier eben (noch) nicht.

Gruß

Emilian

P.S. Ironie scheint auich deine Sache nicht zu sein. Im Klartext: Ich hatte nie die Absicht den Ritter für irgendjemand zu spielen, sondern habe mich mit meiner Äußerung auf Malachits abqualifizierende Zuschreibung "weißer Ritter" bezogen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 00:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Toll die Beiträge von Biggi, ...

Und genau hier habe ich Widerspruch. Ihre Beiträge sind in sich schlüssig, agrumentativ und logisch untermauert. Nur blenden sie eins komplett aus. Den Willen des biolog. Vaters und - und das ist für mich Arroganz über das eigene Kind - dessen Recht auf Abstammung, den Namen des biolog. Vaters. Ebenso dessen Aufenthalt als auch, damit verbunden, eine Kontaktaufnahme - wenn vom Kind gewollt. Es gibt Internetseiten, die sich nur mit diesem Thema beschäftigen. Initiiert von Kindern, welche mittlerweile erwachsen sind, und ihren wirklichen Vater suchen. Nicht um der Vaterschaft willen, nicht eines potentiellen Erbes wegen. Warum auch immer - sie haben ganz eigene Gründe. Aber sie werden blockiert von allen Seiten. Und "Vater" Staat, dem ja die Abstammung angeblich so unendlich viel Wert ist, daraufhin sogar die Staatszugehörigkeit "Deutsch" zuzusprechen, blockiert, streitet ab, mauert. Ist das etwa mit z.B. Deiner Anschauung dann noch rechtens? Biggi agrumentiert in diese Richtung.

Mir persönlich kann die Rechtssprechung gestohlen bleiben, wenn Gesetz und GG anders lauten. Das ist für mich nicht nur Rechtsbeugung, sondern gehört ausdrücklich strafrechtlich verfolgt. Wie sonst wird offener Rechtsbruch geahndet? Das hier höchstrichterliche Rechtssprechung dem voraus gehen, lässt mich an einem Rechtsstaat zweifeln.

Das Gesetz sagt zum Thema Vaterschaft (§1592 BGB:

Vater eines Kindes ist der Mann,

1.
   der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2.
   der die Vaterschaft anerkannt hat oder
3.
   dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.

Abs. 3 wird leider in der Rechtssprechung hier völlig abgewertet. Denn dieser verweist auf die gerichtl. Feststellung der Vaterschaft:

(2) Im Verfahren auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft wird als Vater vermutet, wer der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat. Die Vermutung gilt nicht, wenn schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft bestehen.

Eine eidesstatliche Erklärung genügt, um diesen "Anfangsverdacht" zu begründen. Nun aber kommt die dt. Gerichtsbarkeit auf die Idee, eine (offensichtlich fälschlich) übertragene Vaterschaft moralisch über das Gesetz zu stellen. Also Moralapostel in Gestalt weisser Ritter im Kreuzzug gegen das Gesetz.  😉 Und das Problem ist, diese sind mit dem Gesetz nicht angreifbar, wenn der BGH ob der Rechtsbeugung seinen Segen abgegeben hat. Damit endet die dt. Rechtssprechung endgültig. Der europ. Gerichtshof könnte sich lediglich noch dann einmischen, wenn ausländisches Recht betroffen wäre. Klagen aber dt. Väter ggü. der dt. Gerichtsbarkeit, dann sieht es schlecht mir dem Recht aus - dann zählt nur noch nationale Willkür.

Erst vor kurzem hat der EGMR genau so entschieden und die Klage zweier dt. Väter zurück gewiesen. Nicht, weil sie nicht die wirklichen Väter sind (es gab sogar ein genetisches Abstammungsgutachten), sondern weil dt. Gerichtswillkür die Familie so interpretiert, dass die biolog. Abstammung untergeordnet dem Idealbild heiler dt. Familienvorstellung ist. Eben Landeshoheit.

Damit wird bestimmten Müttern die Hoheit übertragen, darüber zu bestimmen, wer als Vater des Kindes festgelegt wird. Biggi liefert hierfür genau die entsprechende Agrumentation, indem sie einseitig, sowohl moralisch als auch indoktrinierend, die Wertvorstellungen liefert. Es gilt demnach letztendlich lediglich die Auffassung der KM, und wer schneller ist - völlig unabhängig von allg. Tatsächlichkeiten, Wertvorstellungen, Moral - geschweige denn Achtung vor dem eigenen Kind. Hierbei auch noch den betroffenen Vater als quasie Spritzpistole darzustellen, scheint zumindest für Dich - Emilian - völlig ok zu sein. Jedenfalls habe ich keinerlei Aufschrei deinerseits auch nur wahrgenommen. Vielleich daher meine schroffe Antwort, meine Unverständnis ob Deiner Objektivität, Deiner zugrunde liegenden Moral vs. Verteidigungseinsatz für Biggi.

Gruss oldie

Edit: Interpretation und Plausibilität (hoffentlich) verbessert.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 00:46
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Und den Staat interessiert anscheinend nur, ob eventuell Kosten auf ihn zukommen.

So isses! Genau daraus folgt alles andere.

Wenn ein Mann (wie der Next von Bobs Ex) bereit ist, die finanziellen Folgen einer Schwangerschaft und Lebendgeburt zu tragen, wird er darauf nicht nur "festgenagelt", sondern erfährt auch den Schutz des Gesetzgebers und der Rechtsprechung gegenüber potentiellen Störenfrieden.

Die genetische Abstammung ist dabei nur ein Randphänomen. 

Wenn Frau nur Austrägerin war, ist sie dann auch rechtlich Mutter?

Ja, genauso ist es, Wedi. Im Zeitalter von Eizellenspenden und Leihmutterschaft können neuerdings auch Frauen in die fatale Lage von Bob geraten.

Die genetische Abstammung kann ein Umgangsrecht begründen. Ein Recht auf rechtliche Elternschaft begründet sie nicht.

Du hast völlig recht, dass Mutter und Kind bis zur Geburt eine Einheit bilden. Genauer gesagt, Austrägerin und Kind.

Eine "Austrägerin" gibt es nach deutschem Recht nicht. Eine Schwangere, die ein lebendes Kind zur Welt bringt gilt im rechtlichen Sinne als Mutter des Kindes. Ohne Rücksicht auf die Herkunft der Gene. Diese rechtliche Würdigung deckt sich mit der subjektiv erlebten Wirklichkeit des Kindes und soll dessen Wohl an erste Stelle setzen. Zu dieser Würdigung der Schwangerschaft und frühen Bindung gehört auch, dass der Mann, der der verletzlichen Mutter-Kind-Einheit in dieser heiklen Phase Schutz und Unterstützung bietet, das Kind anerkennen kann, wenn er dazu bereit ist. Ungeachtet der genetischen Abstammung.

In anderen europäischen Ländern wird Elternschaft anders definiert. da spielt die genetische Abstammung eine größere Rolle als die Schwangerschaft und die Geburt.

Solange man aus reinen Chromosomen und nackten Keimzellen keine lebensfähigen Menschen im Labor "backen" kann, finde ich die Wahrnehmung der deutschen Gesetzgebung außerordentlich sinnvoll und im Sinne des ungeborenen und neugeborenen Kindes. 

Ab dann trennen sich unsere Welten.
Zumindest wenn es um meine persönliche Wunschwelt geht und nicht um die Irrwege der Justiz.

Für mich beginnt die biologische Vaterschaft mit dem Zeugungsakt und endet mit dem Tod.
Ebenso die Mutterschaft.
Das mütterliche Exklusivrecht am Kind endet mit der Geburt.

Nach dem Gesetz endet der unbedingte mütterliche Vorrang  mit der Stillzeit. Und schon vorher hat der (eheliche oder eingetragene) Vater beim GSR in fast jeder Hinsicht - und ganz sicher gegenüber Dritten - dieselben Rechte wie die Mutter.

Für mich ist die Mutter auch nicht diejenige, die das Kind gebiert, sondern die, deren Gene das Kind trägt.
Und genau diese Art der Elternschaft ist für mich die tatsächliche.

Das ist eine sehr männliche Sicht auf diese Vorgänge. Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit sind für dich so unvorstellbar wie für mich eine Erektion oder Hodenprellung.  Ich danke dir, dass du dich so verständlich erklärt hast.

... Adoption ... Dies gilt aber für beide Geschlechter gleichermaßen denn beide können in gleicher Weise für die Elternschaft unwillig oder unfähig sein.

100% Zustimmung.

Es mag zu Zeiten des alten Rom und eine Weile danach gute Gründe für den Rechtsgrundsatz, Mater semper certa est gegeben haben.
Heute gibt es sie nicht mehr.
Heute kann man mit technischen Mitteln sowohl Mutter als auch Vater "certus" machen.
Das sollte man nun auch zulassen.

Diese Möglichkeit steht dem Kind und seinen rechtlichen Eltern jederzeit offen.
Außenstehende haben hier keinerlei Entscheidungsbefugnis. Außer sie werden als Richter angerufen.

Was ein sozialer Elternteil sein soll erschließt sich mir nicht so ganz.

Als meine Tochter zwei Jahre alt war, hatte ihr leiblicher Vater sie genau einmal gesehen. Aus Versehen. Weil er annahm, dass sie nicht dort sei, wo er sich aufgehalten hatte. Bei der Gelegenheit hat er sie so klar ignoriert, dass die seinerzeit anwesende Tagesmutter bis heute (18 Jahre später) nicht darüber sprechen kann, ohne dass ihr Blutdruck in gefährliche Höhen steigt.

Als sie zweieinhalb war, habe ich meinen (mittlerweile geschiedenen) Ehemann kennengelernt. Als sie drei war, sind wir zusammen gezogen. Meine Tocher wusste jederzeit wer ihr leiblicher Vater war. Sie kannte Fotos von ihm und den Halbgeschwistern, sie kannte später, als Schulkind, seinen Namen und seine Anschrift. Sie hatte Kontakt zu den älteren Geschwistern - ihr Vater fuhr fort, sie zu ignorieren.

Rechtlich hat ihm das wenig genützt. Ich habe den Unterhalt für das Kind vom JA einklagen lassen und auch wegen der Anerkennung der rechtlichen Vaterschaft habe ich ihm nur die Alternative gelassen, zuerst ein Vaterschaftsfeststellungsverfahren und anschließend den Unterhalt fürs Kind zu bezahlen oder nur den Unterhalt.

Sozial hatte unser Kind davon gar nichts. Ihr Papa, der sie ins Bett gebracht und getröstet hat, der ihr vorgelesen und sie zum "Papa-Tag" im Kindergarten begleitet hat, war mein Ehemann. Zu ihm sagt sie bis heute Papa, ihn besucht sie wenn sie Liebeskummer hat oder sich über mich ausmeckern will.

Ihren leiblichen und rechtlichen Vater hat sie mit 14 Jahren zur Rede gestellt. Seitdem gibt es Kontakte, die die beiden selbst organisieren.

Meinen geschiedenen Mann, der seit mehr als 16 Jahren für sie da ist, nennt sie Papa. Den Mann, der sie jahrelang ignoriert und verleugnet hat, nennt sie beim Vornamen. Wohl wissend, dass sie ihm die Form ihrer Augenbrauen und Hände, den Teint und die musikalische Begabung, dei Haarfarbe und Körpergröße verdankt. Sie weiß aber auch, wer ihr die Musikschule und den Reitunterricht bezahlt hat, wer auf sie aufgepasst hat, als sie klein und ich auf Dienstreise war oder Überstunden gemacht habe, wer sie zum Tanzstundenball und auf den Verkehrsübungsplatz begleitet hat. Das meine ich mit sozialer Vaterschaft.     

Natürlich gibt es immer wieder Menschen, die besonders nett zum Kind sind aber deswegen werden sie nicht gleich zu Eltern.
I.d.R. haben sie bereits einen Titel.
Z.B. Oma, Opa, Onkel, Tante, NachbarIn, KindergärtnerIn, FreundIn von Mama oder Papa, etc.

Hier bin ich absolut bei dir, wenn es zum biologischen und rchtlichen Elternteil bereits eine Bindung gegeben hat.
Wenn dieser Platz jedoch leer ist, weil er schlichtweg nicht ausgefüllt wird. Dann finde ich es richtig und wichtig, zu honorieren, was eine Stiefmutter oder ein Ziehvater für ein Kind tut. Das ist gelebte Elternschaft und begründet Bindungen, die über das Zufallsspiel der Gene weit hinausgehen..

Gerade Letztere fallen, besonders wenn sie in großer Zahl auftreten, nicht unter den Begriff Eltern.

Hier stimme ich dir vollkommen zu. Ganz gleich wieviele "nexts" ich jetzt noch anschleppen würde. Für meine beiden Kinder ist mein geschiedener Mann der Papa und ich bin die Mama. Für den Kleinen sind wir außerdem die genetischen und rechtlichen Eltern, für die Große ist (und bleibt trotz Scheidung auch rechtlich) mein geschiedener Mann der Stiefvater und einzig geliebte Papa.

Auch dann nicht, wenn sie für einen (begrenzten) Zeitraum, das königliche Siegel der heiligen und barmherzigen Mutter tragen.
Vaterschaft ist kein Orden, den man nach belieben verleien kann.

Den Titel "Papa" hat mein geschiedener Mann sich durch eine beiderseitige Herzensentscheidung sowie durch gelebtes Familienleben verdient. Ich fand es absolut hinreißend, wie er meiner damals Vierjährigen erklärt hat: "andere Eltern müssen ihre Kinder nehmen wie sie kommen. Ich durfte mir dich und die Mama aussuchen." Sie ist und bleibt seine "Prinzessin" und es gibt wenig was der leibliche Vater an dem über Jahre gewachsenen Status noch ändern kann.

Für mich hängt die rechtliche Elternschaft, mit wenigen Ausnahmen an der biologischen und an der rechtlichen auch das Sorgerecht.
Ein juristischer Elternteil hat das Sorgerecht.

Das sieht der Gesetzgeber ebenso. Und es ist auch gängige Alltagspraxis in den allermeisten Familien.

Und nur wenn es, einen wichtigen Grund gibt, kann man jemand das Sorgerecht entziehen und zwar nach den Maßstäben des §1666 BGB und nicht nach den völlig beliebigen Maßstäben des §1671 BGB.

Sehe ich genauso. Da ist in der praktischen Anwendung bestehender Gesetze noch sehr viel Luft in Richtung "Allen Kindern beide Eltern."

Und ja, jeder der eine Elternschaft behauptet und glaubhaft machen kann, kann einen Elternschaftstest verlangen.
So wie es Mütter heute schon können.

Das bleibt jedem unbenommen. Spätestens wenn das Kind anfängt unbequeme Fragen zu stellen, führt daran im Zweifelsfall kein Weg mehr vorbei. Das "Veto-Recht" der Mutter ist an diesem Punkt ein zahnloser Papiertiger.

Zugleich aber folgt aus der genetischen Abstammung nicht automatisch die Auflösung gewachsener emotionaler und sozialer Bindungen.

Dass das Wunschdenken ist, weiß ich aber ich bin eben mit der aktuellen Rechtslage und der zugrunde liegenden Denkweise absolut nicht einverstanden.

Gruss Beppo

Danke für deine Erläuterung.

Was ich als unfair empfinde ist die "Einbahnstraßen"-Wirkung der Vaterschaftsfeststellung.

Wenn einer partout nicht sozialer und rechtlicher Vater sein will, kann er - kraft einer zweifelsfrei nachgewiesenen genetischen Abstammung - zur Anerkennung des Kindes und zur Zahlung von Unterhalt gezwungen werden.

Wenn ein potentieller genetischer Vater (wie Bob hier) partout rechtlicher und sozialer Vater werden will, kann ihm - genetische Abstammung hin oder her - keine Macht der Welt diesen Status verschaffen. Nur die rechtlichen Eltern haben das Recht einer Vaterschaftsfeststellungsklage. Weil er duch sein Nicht-Vater-Sein-Dürfen im rechtlichen Sinne nicht als belastet gilt. Im Gegensatz zum (möglicherweise Schein-) rechtlichen Vater, der nicht unerhebliche finanzielle Lasten aufgebürdet bekommt.

Dass das Nicht-Vater-sein-Dürfen auch eine Last sein kann, wird auch meiner Meinung nach zu wenig rechtlich gewürdigt.

Gruß  :yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 09:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Biggi, ich habe immer wieder Mühe zu erkennen, was eine schlichte Beschreibung der Rechtslage ist und was deine persönliche Meinung dazu.

Deiner Schilderung der Rechtslage halte ich im wesentlichen für richtig, wenn auch stellenweise etwas schön gefärbt.
Z.B. hier:

Diese Möglichkeit steht dem Kind und seinen rechtlichen Eltern jederzeit offen.

Das klingt so, als gäbe hier bereits so etwas wie Waffengleichheit oder gar Gerechtigkeit.
Solange aber die Mutter bereits automatisch in den Genuss der rechtlichen Elternschaft kommt, der Vater aber nicht, gibt es hier durchaus ein Ungleichgewicht.
Zumal es andersrum ganz hervorragend funktioniert.
Die Mutter kann nicht nur auf rechtliche Väter mit dem Finger zeigen und einen Vaterschaftstest verlangen sondern auch und gerade auf jeden beliebigen anderen Menschen auch.
Es darf also nicht nur Waffengleichheit zwischen 2 rechtlichen Eltern geben, sondern auch zwischen "aktiven" und "passiven" Teilen dieses Verfahrens also zwischen Frauen und Männern insgesamt.

Und das hier:

Ein juristischer Elternteil hat das Sorgerecht.

Das sieht der Gesetzgeber ebenso

Ist schlicht lachhaft.   :rofl2:
Und das muss ich ja wohl nicht noch belegen.

In anderen europäischen Ländern wird Elternschaft anders definiert. da spielt die genetische Abstammung eine größere Rolle als die Schwangerschaft und die Geburt.

Solange man aus reinen Chromosomen und nackten Keimzellen keine lebensfähigen Menschen im Labor "backen" kann, finde ich die Wahrnehmung der deutschen Gesetzgebung außerordentlich sinnvoll und im Sinne des ungeborenen und neugeborenen Kindes.

Juristisch hast du recht.
Für falsch halte ich es trotzdem.

Mir ist die Gleichrangigkeit von Mutter und Vater wichtig und das wird auch durch das stillen nicht anders.

Interessanterweise ist dem deutschen Staat, wenn es um die Staatsangehörigkeit geht, die genetische Abstammung alleine ausschlaggebend.

Jemand der seit 1780 an der Wolga oder in Kasachstan aufgewachsen ist, ist deutscher. Egal welche Lieder er singt und ob er mit russischen Holzpuppen spielt.
Da spielt das soziale Umfeld oder gar der Wunsch der Mutter überhaupt keine Rolle.
Ebensowenig, wer das Kind ausgetragen oder gestillt hat. Eine Amme wird nicht automatisch zur Mutter.
Nur wenn es um Vaterschaft geht, kippt das plötzlich um.

Da spielt das "Blut" plötzlich gar keine Rolle mehr.
Ein "deutscher" Vater in der kasachischen Steppe kann also sehr wohl dafür sorgen, dass sein Kind nach Deutschland verschleppt werden kann, nur besuchen darf er es womöglich nicht, weil die Mutter nicht möchte, dass er der Vater ist.  :knockout:
Das nenne ich Rechtsprechung nach Opportunität.

Heute kann man mit technischen Mitteln sowohl Mutter als auch Vater "certus" machen.
Das sollte man nun auch zulassen.

Diese Möglichkeit steht dem Kind und seinen rechtlichen Eltern jederzeit offen.
Außenstehende haben hier keinerlei Entscheidungsbefugnis. Außer sie werden als Richter angerufen.

Auch hier wieder diese zynische Ausgrenzung des rechtlichen Vaters, die mich absolut ankotzt.
Auch ein Vater ist kein Außenstehender!
Das ist so ähnlich, als wenn man sagt, alle Menschen sind gleich und frei, nur Sklaven sind eben keine Menschen.
Oder noch einfacher:
Keine Arme, keine Kekse.

Nach dem Gesetz endet der unbedingte mütterliche Vorrang  mit der Stillzeit. Und schon vorher hat der (eheliche oder eingetragene) Vater beim GSR in fast jeder Hinsicht - und ganz sicher gegenüber Dritten - dieselben Rechte wie die Mutter.

Auch das ist so absurd, dass ich kaum was dazu sagen mag.
Auch hier wieder die Beschränkung der Recht auf diejenigen, denen dieses recht einseitig zugeschanzt wird.
Und das Väter die gleichen Rechte hätten wie Mütter gilt noch nichtmal für die "privilegierten" rechtlichen Väter und auch nicht für Sorgerechtseinhaber.
Offenbar hast du noch nie als Mann versucht eine Auskunft von Schule oder Arzt zu bekommen, eine Ummeldung vorzunehmen oder ins Ausland zu reisen.

Diese Erfahrung kann die Meinung über diesen "Rechtsstaat" weit deutlicher prägen als eine Erektion oder eine Hodenprellung.

Die Erfahrungen die du und deine Tochter mit deinem Ex-Mann gemacht haben ist gut und schön und wenn er sich selbst wie der Vater fühlt und sie der Meinung ist, er ist der beste Papa den sie je hatte, so ist ihnen das unbenommen, ändert aber nichts daran, dass der andere der Vater ist.

Und zwar nicht nur als Organ- oder Unterhaltsspender.

Ich kann dir das genaue Gegenteil liefern.

Meine älteste Tochter wurde von ihrer Mutter 600 km weggezogen, bevor sie 2 war.
Wir haben vorher auch nie zusammen gelebt.

Mutter und Kind zogen zum zukünftigen Mann der Mutter, die von ihm schwanger war und danach noch ein weiteres Kind von ihm bekam.

Ich war darüber sehr traurig, konnte es aber verstehen und akzeptieren.
Den Umgang konnte ich mir leisten und er wurde auch nie behindert.
Der Mann war ein netter Kerl und gab allen 3 Kindern das Gefühl, sie gleich lieb zu haben.
Eine Zeitlang nannte auch meine Tochter ihn Papa und mich beim Vornamen.
Das gab mir zwar einen Stich, habe ich aber hingenommen, da ich nicht wollte, das sie dort zum Aschenputtel wird.
Dennoch war immer klar, dass ich ihr Vater bin und nicht er.
Obwohl er zig mal mehr Zeit mit ihr verbrachte als ich.
Sie zu Bett brachte, sie tröstete und und und.

Mittlerweile sind sie auch geschieden und er hat plötzlich nur noch 2 Kinder.
Und zwar von beiden Seiten ausgehend.

Nicht dass sie sich ablehnen würden aber die Bindung ist einfach nicht mehr da oder zumindest nicht mehr so eng.
Obwohl er ganz in der Nähe wohnt, sehe ich meine Tochter heute öfter als er.

Was für Schlussfolgerungen würdest du aus der Kombination dieser beiden Geschichten ziehen?
Und welche aus der Kombination der unzähligen anderen Geschichten?
Das ist einer der wenigen Fälle, wo ich den Umgang der Justiz richtig finde.
Der soziale Elternteil bekommt gewisse Alltagsrechte zugewiesen, um das Zusammenleben nicht unnötig zu erschweren.
Einzig, dass diese geringen Rechte oftmals noch weit größer sind als die des entfernten Elternteils ist ein Skandal.

Und dafür, dass Blut eben doch dicker ist als Muttermilch spricht auch, dass soviele Kinder ihre leiblichen Eltern besonders vermissen, ja geradezu vergöttern, wenn sie sie früh verloren haben.
Sei es durch Tod oder durch Adoption.
Nur nach einer Scheidung kann der anwesende Elternteil diesen Prozess unterdrücken, indem es den abwesenden Elternteil nur hinreichend verteufelt.
Letztlich kann man auch an der Tochter von Boris Becker erkennen, welchen Einfluss auch die Gene eines Vaters haben können.

Für mich ist und bleibt die mütterzentrierte Rechtslage Geschlechtsrassismus und mit den Zwangsadoptionen im 3. Reich vergleichbar, mit dem einzigen Unterschied, dass der entsorgte Elternteil damals nicht auch noch unterhaltspflichtig war.

Und jeder, der das goutiert ist ein Geschlechtsrassist.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 10:29
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Erklär mir doch mal bitte, warum du partout die Stellung der Mutter vertrittst

Ja, das zu erklären wird langsam Zeit, liebe Redwood.

Weil ich an der Seite meines Ex genau diesen Kampf, den Bob jetzt anstrebt, vor Jahren gegen dessen Affäre geführt und jämmerlich verloren habe. Die detaillierte Kenntnis der Argumentation der mit der Materie befassten Juristen habe ich der Akte meines Ex und der Mutter seines (mutmaßlich) leiblichen Kindes entnommen. Für meine (seit Verfahrensbeginn) deutlich geänderte Auffassung haben wir sehr, sehr viel Lehrgeld bezahlt.

Die Erläuterungen haben mir anfangs so wenig gefallen wie vielen von euch hier. Mittlerweile kann ich sie nachvollziehen, wiedergeben und sogar ihren Sinn erkennen. 

Da mein geschiedener Mann seine Unterlagen beim Auszug selbstverständlich mitgenommen hat und unser Umgang miteinander auch nicht so vertraut ist, dass ich ihn bitten könnte: "Zeig doch mal deine Unterlagen aus deinem verlorenen Vaterschaftsfeststellungsverfahren." zitiere ich die Lektion, die ihm erteilt wurde aus dem Gedächtnis.

Biggi, ich habe immer wieder Mühe zu erkennen, was eine schlichte Beschreibung der Rechtslage ist und was deine persönliche Meinung dazu.
...
Gruss Beppo

Geht mir genauso.

Ist bei mir ein sehr emotional besetztes Thema.
Hab mir mit Ex ganz genau die blutige Nase geholt, die Bob sich holen wird.

In seiner Situation wird er vor Gericht auf Granit beißen.
Je eher er das einsieht, desto weniger kostet ihn dieses zweifelhafte Vergnügen.

Dass das Nicht-Vater-sein-Dürfen auch eine Last sein kann, wird auch meiner Meinung nach zu wenig rechtlich gewürdigt.

Dieses Last spüre ich bei dir ebenso wie ich sie bei meinem Ex gespürt habe.
Fakt ist jedoch: Im juristischen Sinne gilt Bob ebenso wie mein Ex als unbeschwert.

Fakt ist auch: Meine Große hat das Halbgeschwisterkind ihres kleinen Bruders im WWW stets auf dem Schirm. Ebenso, wie sie schon lange - auch ohne Zustimmung des gemeinsamen leiblichen Vaters - Kontakte zu ihren eigenen Halbgeschwistern gepflegt hat.

Unser Kleiner "kennt" das Kind der Affäre von Fotos - die Ähnlichkeit ist verblüffend! Andererseits ist dieses Kind (und es ist - wie unser Jüngster auch - immer noch ein Kind) bislang im Glauben aufgewachsen, dass der LG seiner Mutter sein Vater und seine Halbschwester seine Schwester sei. Dass in seinem Orbit andere Halb- und Stiefgeschwister kreisen, ist diesem Kind nicht bewusst. Und solange es ein Kind ist, das existenziell auf die Zuwendung von und das Vertrauen zu seinen Eltern angewiesen ist, werde ich und werden usnere Kinder das Geheimnis der Affäre respektieren. Nicht um sie zu schonen, sondern diesem Kind zuliebe.

Wenn dieses Kind kein kleines Kind mehr ist, sondern als Teenager alt genug sein wird, um sich kritisch mit den Eltern auseinanderzusetzen, wird es von seinem wenig jüngeren Halbbruder kontaktiert werden. Und ich wüsste ehrlich gesagt nicht, was die Ex-Affäre meines Ex dagegen tun könnte. Dann werden ihr ihre Lügen auf die Füße fallen. Die Rücksicht auf das kleine Kind und dessen rein subjektive Wahrnehmung von Familie hindert uns derzeit daran, uns ihm anders als virtuell zu nähern. 

Ganz ungeachtet der glasklaren juristischen Lage steht völlig außer Zweifel, dass mein Jüngster und dieses Kind enge Verwandte sind. Das sieht ein Blinder mit dem Krückstock. Ebenso steht außer Zweifel, dass es für dieses Kind derzeit ein schlimmer Schock wäre, mit den Lügen seiner Mutter und seines sozialen Vaters konfrontiert zu werden. Und dass es derzeit dem Wohl dieses kleinen Kindes entspricht, die Füße still zu halten.

So wie du seinerzeit nichts dagegen unternommen hast, dass deine Tochter im Haus des Stiefvaters eine möglichst unbeschwerte Kindheit genießen durfte, Beppo. Deine Geschichte hat mir Mut gemacht für die Pläne meiner Kinder.

Selbst halte ich es für völligen Blödsinn, Kindern Lügen über ihre Herkunft zu erzählen. Das habe ich bei meiner Großen nicht gemacht, deren Vater ich weder verleugnet noch entwertet noch entschuldigt habe und das habe ich gegenüber dem Kleinen nicht gemacht, der immer wusste, dass er nicht nur die Schwester zuhause sondern auch noch ein älteres Halbgeschwister "weit weg" hat. 

Auch das habe ich wiederholt geschrieben: Ich halte den Plan von Bobs Ex nicht für den Beweis großer Intelligenz. Dennoch wird sie - mit Unterstützung des Scheinvaters - rechtlich damit durchkommen. Nach wie vor halte ich es für unverantwortlich, eine Schwangere unter Druck zu setzen oder einen Keil zwischen die rechtlichen Eltern und das kleine Kind treiben zu wollen.  Dazu stehe ich nach mehr als einer schwierigen Schwangerschaft und mit dem Bewusstsein, wie wichtig es für ein Kind ist, sein Urvertrauen nicht zu früh zu verlieren.

Mein Ex hat im Übrigen das Thema für sich vollkommen abgeschlossen. Wahrscheinlich, um seinen Zorn gegen die KM und seinen Schmerz über die teure Niederlage nicht länger zu spüren. Einen Kummer und Schmerz, den ich auch bei dir zu spüren glaube,  Beppo. Auch wenn du verletzt bist, wäre es mir lieb, von dir nicht als Rassistin bezeichnet zu werden.

Gute N8!  :yltype: Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 22:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Biggi, ich kann nur wiederholen, dass ich deine juristische Erfahrung schätze und achte, deine Wertschätzung dafür jedoch nicht.

Die Mütterzentrierung des deutschen Familienrechts halte ich immer noch für geschlechtsrassistisch und alle, die das gut und richtig finden, auch.

Das ist sicher kein Kompliment, ist aber auch nicht überzubewerten.
Ich habe z.B. in Afrika auch Leute kennen und schätzen gelernt, die sicher viele gute Eigenschaften hatten aber trotzdem gegenüber der schwarzen Bevölkerung eine eindeutig rassistische Haltung hatten und diese auch sehr plausibel zu begründen wussten.

Letztlich so wie z.B. John Rabe oder Oskar Schindler sicher gute Menschen waren.
Obwohl sie Nazis waren.

Ich diskutiere jedenfalls weiter gerne mit dir. 🙂

Du hast recht, dass auch ich meine Schmerzen mit mir rum trage diese sich aber im wesentlichen auf die Justiz konzentrieren.

Ich habe Umgang und einen guten Kontakt zu allen meinen Kindern (er war auch nie wirklich unterbrochen) und ich habe mich in diesem Gestrüpp mittlerweile recht bequem eingerichtet.
Auch wenn ich natürlich zutiefst bedauere, nun nicht mehr jedes Jahr rund 30.000,-€ Steuern und bis zu 36.000,- Unterhalt bezahlen zu können, sondern ich nun selbst, meine Ex und meine 4 Kinder von Hartz4, also auf Staatskosten leben müssen.

Den Schmerz deines Ex oder des TO kenne ich persönlich nicht, da ich nie in dieser Situation war.
Meine gelebte Vaterschaft wurde nie bestritten, auch wenn ich sicher gerne mehr davon gehabt hätte.

Über die tatsächlichen Chancen des TO kann ich nicht viel sagen.
Gerade im Hinblick auf die Änderungen die sich an dieser Front in den letzten Jahren durch Urteile und Gesetzesänderungen in den letzten Jahren.

Wenn es ihm ein unausweichliches inneres Anliegen ist, soll er es versuchen, wenn nicht, soll er froh sein, auf diese Art um jede Menge juristischen Terror herum zu kommen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 23:20
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Wenn es ihm ein unausweichliches inneres Anliegen ist, soll er es versuchen, wenn nicht, soll er froh sein, auf diese Art um jede Menge juristischen Terror herum zu kommen.

Ich wollte in diesem Zusammenhang mal kurz darauf hinweisen, dass Bob sich offenbar seit 10 Tagen nicht mehr hier angemeldet hat; daher sag' ich jetzt einfach mal: "Bob, falls du hier noch mitlesen solltest (d.h. ohne angemeldet zu sein, was ja auch geht) - ich würde mich freuen, wenn du hier auch wieder schreiben würdest."

Eigentlich ist es nämlich sein Thread, und somit nicht wirklich der geeignete Ort für Grundsatzdiskussionen. Und bevor's ein anderer sagt (so von wegen Glashaus und Steinen), sag' ich's lieber selber: diese Ansage geht ausdrücklich auch an meine eigene Adresse ...

Viele liebe Grüße, und schon mal gute Nacht,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.04.2012 23:42
(@fruchteis)
Registriert

Hallo Biggi,

vielen Dank für die (Er)Klärung.

Wenn ich Dich richtig verstehe, dann bist Du mit Deinem Ex genau gegen die Folgen einer Rechtslage und Rechtsprechung angetreten, die hier mehrheitlich kritisiert und von Dir offenbar nun vertreten wird.
Ist das DEINE Art und Weise mit dem Schmerz (Deines Ex) umzugehen?

Dieses geschildete Durcheinander wäre nicht nötig, und auch gar nicht möglich, wenn der biologische Vater von vornherein zu ermitteln und zu benennen wäre.

Vor dem Hintergrund des derzeitigen Rechtsmurkses kann ich sogar verstehen, wenn in eine gefestigte soziale Struktur zum Schutze des Kindes nicht eingegriffen wird und es für das Kind erträglicher zu sein erscheint, es mit Lügen weiterleben zu lassen.

Richtig und besser wäre es, wenn eine Mutter und ihr LG von vornherein gar nicht diese Gestaltungsmöglichkeiten hätte, wie sie die Affäre Deines Exes nutzte.

Dein Beispiel bestätigt mich in meiner Auffassung:
Mutter und Vater sind die Menschen, die ein Kind gezeugt haben. Dieser Sachverhalt ist zum frühesmöhlichen Zeitpunkt festzustellen und in der Geburtsurkunde des Kindes festzuhalten, um Tricksereien zu verhindern. Ein Verhalten, diese Lügereien der Affäre(samt LG) Deines Ex sollte zur Abschreckung sogar unter Strafe gestellt werden.

Die frühe Feststellung der biologischen Elternschaft sollte die Regel sein, die durch Abweichungen bestätigt wird!

Die Situation des TO sehe ich zur von Dir geschilderten wenig vergleichbar. Mit seiner frühen Anmeldung seiner biologischen Vaterschaft sehe ich eine Sperrwirkung, die eine Vaterschaft durch Heirat oder Anerkennung verhindern könnte.

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2012 00:21
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

@Wildlachs: Wenn ich Dich richtig verstehe ...

so hab ich biggis "sehr, sehr viel Lehrgeld" verstanden:
es mus dir nicht gefallen bob aber so ist die rechtslage - halt dein geld besser zusammen.
der rest ist @LBM "Gesaftel"  :rofl2: 
@Malachit :genau:  seh ich auch so

hey bob bist du noch da? gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2012 10:51
(@fruchteis)
Registriert

(...)
aber so ist die rechtslage
(...)

Horst,
wie ist denn dMn die Rechtslage?

Die Schwangere ist noch nicht verheiratet, noch hat sich und ist offiziell kein Mann bekannt, der in die Vaterschaft eingetreten ist. Wenn der Neue und die Mutter erstmal gegenseitig anerkennen oder sogar heiraten, dann kann der TO nur noch die Vaterschaft anfechten. Wenn nach Geburt dann auch noch soziale Bindungen zum Kind hinzukommen, dann wird es stetig schwieriger.

Derzeit ist die Vermutung, er könnte der biol. Vater sein, noch ein recht starkes Argument, ihn als Vater feststellen zu lassen. Noch kann der TO eine Feststellung betreiben.

Ich sehe die große Gefahr, daß im Zeitlauf eines Feststellungsverfahrens Fakten zu Lasten des TO geschaffen werden können: Das Paar heiratet alsbald oder das Kind wird in eine eheähnliche Beziehung geboren, das Paar anerkennt gegenseitig, soziale Beziehungen entstehen...  Die Zeit läuft gegen den TO.    

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2012 12:51




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