Hallo!
Ich habe mich hier frisch angemeldet, um vielleicht etwas Hilfestellung zu bekommen.
Kurz zur Situation:
Ich bin 28, meine (noch) Partnerin ist 26. Sie hat mit ihrem Ex schon 2 Kinder (5 und 3) und erwartet von mir das nächste (Geburt im November 😀 ).
Nun ist es so, dass wir erst sehr frisch zusammen sind und Madame es sich schon anders überlegt, sodass wir uns demnächst trennen werden (es fehlt eigentlich nur noch das formelle "Schlussmachen").
Ich würde gern an uns arbeiten usw, doch sie sagt, ihre Gefühle reichen nicht mehr aus.... Aber darum geht es mir hier gar nicht.
Mir geht es darum, dass ich nun mein erstes Kind erwarte, welches direkt ein Trennungskind ist (was weit von meiner Traumvorstellung abweicht) und ich nicht weiß, was ich tun soll, wie ich damit umgehen soll.
Ich bin ernsthaft überfordert und weiß gar nicht, was ich wo anfangen soll.
Da gibt es zum einen natürlich die persönliche Seite:
Ich möchte nicht, dass mein Kind irgendwann seine Mutter fragt "Wer ist Papa?", sondern möchte Teil seines Lebens sein. Dass wir 45-60 Autominuten voneinander entfernt leben, macht es da nicht leichter.
Ich liebe meinen Sohn jetzt schon und bin bei den Ultraschallbildern immer ganz hin und weg, weil ich es immer noch nicht ganz glauben kann.
Hier denke ich, ließe es sich untereinander irgendwie regeln, werd ich dann erst sehen können.
Und es gibt die rechtliche und finanzielle Seite:
Was habe ich für Rechte?
Was habe ich für Pflichten?
Habe ich automatisch das Sorgerecht oder nur Umgangsrecht? (Soweit ich weiß, hat der Vater ihrer ersten beiden Kinder nur Umgangsrecht, obwohl sie sogar bis vor kurzem alle zusammen gewohnt haben)
Welche Gelder bekommt sie von mir? -> Kindesunterhalt (wie viel?) und auch Unterhalt für sie selbst, während der Elternzeit? Oder wäre das nur, wenn wir verheiratet wären?
Sollten mir Zweifel aufkommen, ob der Wurm tatsächlich von mir ist, wie ließe sich ein Vaterschaftstest machen? (Ja, ließt sich wie ein Kontrast zu oben, jedoch zahle ich nicht fürs Fremdgehen)
Habt ihr Erfahrungen mit Rechtsschutzversicherungen?
Ich wäre dankbar über eure Tipps, Ratschläge und Hinweise.
Hallo,
als erstes bist Du im Moment höchstens der biologische Vater.
Zum rechtlichen Vater wirst Du erst, wenn Du die Vaterschaft anerkennst. Solltest Du Zweifel an der Vaterschaft haben, dann kann auch mit Einverständnis der Mutter ein privater Vaterschaftstest gemacht werden, dass ist billiger als ein gerichtlich angeordneter.
Als rechtlicher Vater bist Du dem Kind zu Kindesunterhalt verpflichtet und hast ein Umgangsrecht. Ein Sorgerecht hast Du damit nicht, das Sorgerecht kannst Du beantragen, die KM muss dem aber zustimmen. Andererseits ist es heute nicht so schwierig das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen und zu bekommen.
Problematisch kann sich der Umgang gestalten, wenn die KM Dich ausschliessen will.
KU berechnet sich nach dem bereinigten Einkommen, genau ist dass in den Unterhaltsleitlinien des zuständigen OLG (wo das Kind wohnt) nachzulesen (auch online).
Im Prinzip nimmt man das Nettoeinkommen der letzten 12 Monate plus Weihnachtsgeld, Urlubsgeld, ggf. falls auch Boni, die anteilig auf das Jahrumgelegt werden. Ggf. kommt auch die Steuerstattung (umgelegt auf 12 Monate) dazu.
Davon abziehen kannst Du nachgewiesene berufsbedingte Ausgaben (Entfernungspausche) oder ggf. eine Pauschale von 5% vom Netto. Weiter sind abzugsfähig nachgewiesen Altersvorsorge bis zu 4% vom Brutto.
Hast Du Wohneigentum, dann wird ein Wohnvorteil berechnet.
Dein Selbstbehalt beim KU sind 1080 Euro.
Steht Dein bereinigtes Netto fest, dann geht es damit in die Düsseldorfer Tabelle und das ergibt dann in der ersten Alterstufe den KU für das Kind. Das Kind, vertreten durch die KM, hat Anspruch auf einen dynamischen Titel zur sofortigen Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen. Die KM kann für sei kostenfrei eine Beistandschaft für das Kind einrichten lassen und dann kümmert sich das JA um den KU und den Titel.
Eine Berechnung durch das JA sollte aber geprüft werden. Im Streitfall muss ein Gericht entscheiden, das JA kann den Unterhalt nicht alleine festlegen.
Die KM hat bis zur Vollendung des 3. Lebensjahrs Anspruch auf Betreuungsunterhalt. Der Betreuungunsunterhalt soll sie so stellen als ob es die Schwangerschaft nie gegeben hätte, d.h. von Dir kann BU bis zur Höhe des Einkommens der KM vor der Geburt gefordert werden (aber nicht mehr als 3/7 des Differenzeinkommens zwischen ihr und Dir).
Elterngeld wird angerechnet wobei 300 Euro anrechnungsfrei bleiben.
Genaues steht wie gesagt in den Unterhaltsleitlinien, da die unverheiratete Mutter nicht besser gestellt sein soll als die verheiratete (in Trennung). Wichtig, BU muss gefordert werden. Auch beim BU kann das JA rechnen und die Mutter beraten, es darf den BU aber nicht eintreiben.
Du hast hier einen Sebstbehalt von 1200 Euro.
Solange keine Ämter involviert sind seid ihr allerdings in der Gestaltung des Unterhalts frei und es hängt von eurem guten Willen ab. Sobald Ämter involviert sind werden diese Deine Leistungsfähigkeit für KU und ggf. auch BU prüfen.
Wie die KM sich verhält siehst Du am besten an Deinem Vorgänger. Verstehen sie sich als Eltern? Ist der Umgang regelmäßig? Welche Rolle spielt Geld?
VG Susi
Moin Ikarus,
willkommen hier im Forum - erstmal Glückwunsch zur Vaterschaft - und gut das Du so früh hergefunden hast. Mit Hilfe des Forums kannst Du nun ganz in Ruhe eine Strategie aufbauen und kannst auch sehr viele (!) sehr teure Fehler vermeiden. Wir können Dir helfen an einem guten Verhältnis zur KM zu arbeiten und wir kennen durch die Forenerfahrung viele "Schachzüge" und "Muster" die gerne bei Trennungen angewendet werden. Deine Partnerin hat schon Kinder, daher ist sie sicherlich schon "erfahren" in manchen Punkten.
Was ist wichtig für Dich? Lies Dich ein - hier im Forum und im Trennungs-FAQ. Er ist sehr wichtig: www.trennungsfaq.com . Auch wenn sich dieser sehr krass liest - es stimmt eigentlich jedes Wort.
Zu Deiner Partnerschaft: Denk daran, in einer Schwangerschaft spielen auch mal die Hormone verrückt. Versuch hier auch mal "ruhig" zu bleiben, auch wenn das schwer ist. Gerade wenn sich Machtverhältnisse in einer Beziehung verschieben wird man sehr unsicher. Versuch bitte vor Deiner Partnerin nicht in Panik zu verfallen und führ bitte keine "Beziehungsgespräche" - damit fährst Du ihr Interesse an Dir erst richtig runter. Da bei Euch wahrscheinlich viel über WA-Kommunikation läuft, solltest Du hier auch mal Dein Kommunikationsverhalten überprüfen.
Klar, "Vater sein" haben sich fast alle hier mal anders vorgestellt. Aber man wächst da gut rein - hier hat mir z.B. das Forum hier sehr geholfen. Und Du wirst sehen, dass man nachher vielleicht sogar viel mehr Qualitätszeit mit einem Kind verbringt als das in "normalen" Familien der Fall ist. Und wenn Du eine gute Elternebene herstellen kannst, ist es für das Kind auch keine "große" Belastung. Also auch hier mal Durchatmen.
Ich möchte nicht, dass mein Kind irgendwann seine Mutter fragt "Wer ist Papa?",
Da helfen wir gerne. Es ist eine persönliche Entscheidung von Dir. Von der gesetzlichen Seite bist Du erstmal nur zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Der Rest interessiert formal erstmal "kaum". Es gibt Väter, die an bösartige Kindsbesitzerinnen geraten, die hier heftige Kämpfe über Jahre vor Gerichten ausfechten müssen. Und dann vielleicht auch irgendwann aufgeben. Auch das ist keine Schande. Aber wenn man frühzeitig die Weichen stellt, kann man auch hier vieles in die richtige Bahn lenken.
Vielleicht kannst Du ja die Distanz zu Eurem Kind noch verringern. Ein Umzug wäre vielleicht eine Option. Ansonsten ist das für den Umgang noch durchaus leistbar / fahrbar.
Kommen wir zu Deinen Rechten und Pflichten. Da die Pflichten im Vordergrund stehen, fangen wir mit diesen an:
Pflichten:
- Zahlung von KU: Hier gilt für Dich die Düsseldorfer Tabelle. Unsere Experten können Dir das genau ausrechnen, wenn Du Dein Einkommen / Ausgaben für Rentenversicherung angibst.
- Zahlung von Betreuungsunterhalt: Auch hier hat die KM Anspruch drauf (mind. für die ersten 3 Lebensjahre des Kindes). Es muss Dir ein Selbstbehalt bleiben (ich meine sind ca. 1200 Euro). Hier kommt es an, was die KM im Vorfeld verdient hat. Auch da können Dir unsere Unterhhaltsexperten mehr sagen
- Titel: Vernünftige Elternteile können alles selber regeln und brauchen keinen Dritten dafür. Viele Betroffene meinen immer, das muss eine "höhere Instanz" regeln. Ihr könnt jedoch alles selber regeln, solange einer von Euch nicht in die Sozialhilfe rutscht oder staatliche Leistungen benötigt. Das heisst: Du machst zwei Daueraufträge fertig, einmal den ausgerechneten KU für das Kind "Kindesunterhalt für Sohn Xy" und einmal "Betreuungsunterhalt für XY" und dann wars das.
Die KM hat allerdings Anspruch auf einen Titel. Oftmals werden dafür auch die Jugendämter aktiviert. Hier musst Du aufpassen, dass Du nicht über den Tisch gezogen wird. Bei der Erstellung von Titeln muss vieles beachtet werden, insb. die Befristung (!) auf das 18. Lebensjahr. Versäumt man dies, hat man oftmals nach dem 18. Geburtstag des Kindes noch richtig Spaß, da aus dem Titel weiter gepfändet werden könnte, wenn die KM oder das volljährige Kind diesen nicht zurückgibt.
- Rechte:
Du hast auf jeden Fall das Recht auf Umgang. Dies musst Du gegenüber der KM durchsetzen. Durch Deinen persönlichen Einsatz, mit Hilfe des Jugendamtes oder im Zweifelsfall auch durch ein gerichtliches Verfahren.
Du wirst in der Praxis feststellen, dass Vätern oftmals viele Hürden in den Weg gestellt werden, wenn es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung zwischen den Elternteilen kommt.
Sorgerecht: Wenn ihr nicht verheiratet seid, liegt das Sorgerecht erstmal bei der KM. Hier könnt ihr aber zu jeder Zeit auch Änderungen erwirken. Mit der Vaterschaftsfestellung (die wird das JA am schnellsten einfordern) setzen die Unterhaltspflichten ein. Das Sorgerecht muss extra beantragt werden.
In der Praxis haben viele KMs Vorbehalte gegen das GSR, da diese meinen dann ständig hinter den KVs herlaufen zu müssen. Bei Vätern, die sich bewußt nicht kümmern möchten mag das stimmen. Ansonsten ist das GSR eine wichtige Sache. Du hast dadurch Mitspracherecht bei der Kiga- und Schulwahl, der Gesundheitsfürsorge. Wichtig ist das GSR auch für den Fall, falls der KM etwas zustößt. Dann würde Euer Kind nämlich erstmal ins Heim kommen, krass gesagt.
Sinnvoll wäre es, wenn ihr z.B. Vaterschafsanerkennung und GSR zusammen durchführt. Hier wäre z.B. ein Notarbesuch eine gute Sache. Denn hier besteht nicht die Gefahr, dass das GSR ausgeredet wird (wie es hier schon viele unverheiratete Väter beim Besuch des JA in dieser Sacher erfahren haben).
Sei froh, Du bist nicht verheiratet. Neben den Kosten zur Auflörung der Ehe hättest Du zusätzlich noch Trennungsunterhalt bis zur Scheidung zahlen müssen (der oft höher ist als der BU).
Zum Thema Vaterschaftstest: Wenn Du ernsthafte Zweifel hast, solltest Du mit der Abgabe der Vaterschaftsanerkennung warten. Hilfreich können hier Vaterschaftsteste (gibt's in der Apotheke / Internet) für recht geringes Geld sein. Voraussetzung: Die KM muss zustimmen, ansonsten sind diese Tests in Deutschland nicht legal. Ein gerichtlich angeordneter Test kostet das Mehrfache. Insb. wenn die KM noch mit dem Expartner verkehrt, Du u.a. auch noch gut verdienst solltest Du etwas aufpassen. Hier gibt es schon die Möglichkeit, dass Du einfach als "Zahlvater" genutzt werden sollst. War die Schwangerschaft denn geplant?
Rechtsschutzversicherungen versichern im Regelfall keine Streitigkeiten im FamRecht. Deshalb gleich vergessen. Auch hier herrscht in der Praxis viel Unrecht (Thema Verfahrenskostenhilfe). Auch hier muss das Kostenrisiko gut abgewogen werden.
Also keine Panik. Mit dem Forum kannst Du viel lernen. Denk bitte an eine ganz wichtige Sache: BEVOR Du irgendetwas unterschreiben sollst (beim RA / Jugendamt / Gericht) frag bitte hier im Forum nach. Gruß Ingo
Danke Susi, danke Ingo!
Das alleinige Sorgerecht möchte ich gar nicht, es geht mir um gemeinsames. Ihr Ex hat nur Umgangsrecht und muss sich immer dem fügen, was sie ansagt. Dass sie dabei noch sehr human und Kinder- und Vaterfreundlich ist, ist bisher vielleicht sein Glück.
Tatsächlich machen die vier immer mal wieder was gemeinsam, was für die Kinder natürlich super ist, leider aber auch deren Gedanken fördert, es wäre noch alles wie früher. Und das auch beim Ex, der den Kindern zuredet, damit sie quasi "Familienzeit" einfordern, mit beiden Elternteilen zusammen.
Ich möchte das gemeinsame Sorgerecht, denn ich möchte meinen Sohn seiner Mutter nicht wegnehmen, sondern nur verhindern, dass sie ihn mir nimmt.
Wegen der ganzen Rechnerei muss ich mir das wohl noch genauer anschauen, das scheint mir teils kompliziert. 😀
Nun, "Beziehungsgespräche" gab es letzte Zeit häufig. Ich möchte es ja auch nicht beenden, sondern möchte dass wir zusammen an uns arbeiten und habe dazu auch Vorschläge gemacht, wie wir das umsetzen können, damit beide wissen, was den anderen stört und wie man am besten die Mitte finden kann.
Aber darauf hat sie keine Lust und möchte auch nichts tun
Der erste Eindruck hier ist schonmal gut, dank eurer ausführlichen Antworten.
Wie ihr sicher versteht und wisst, ist es leider nicht nur einfache Theorie, sondern kann einem ordentlich an die Substanz gehen.
Moin Ika.
Ich möchte das gemeinsame Sorgerecht, denn ich möchte meinen Sohn seiner Mutter nicht wegnehmen, sondern nur verhindern, dass sie ihn mir nimmt.
Naja, ich will das GSR ja gar nicht klein reden. Aber bzgl dieser Sorge, hilft es Dir nicht. Hier geht es iW um einen geregelten Umgang.
GSR sollte dennoch selbstverständlich sein.
toto
So, jetzt ist es soweit. Sie hat sich von mir getrennt und ich hab keine Ahnung, wie es werden soll.
Kopf ist voll und gleichzeitig leer
Moin Ikarus,
ja, das ist jetzt eine heftige Situation und Du musst dies erstmal für Dich verarbeiten. Versuch Dich mit Freunden und Familie auszutauschen, dass ist sehr wichtig.
Auch wenn Du jetzt keinen Kopf dafür hast, musst Du aufpassen. Jetzt werden in Kürze sehr wichtige Entscheidungen getroffen und Du musst jetzt konzentriert am Ball bleiben um keine teuren Fehler zu machen. Denk daran, Deine Ex hat bereits Erfahrung als Alleinerziehende und wird die entsprechenden Abläufe gut kennen. Und ja, so ist es für sie schon "komfortabel", da nun zwei unterhaltspflichte Männer im Boot sind. Auf Grund der Betreuungsleistung und dem Alter der Kinder wird der KM keine Arbeit zumutbar sein. Das ist sofern "praktisch" da ihr jüngstes Kind 3 ist und somit bald die Anforderungen an eine eigene Tätigkeit gegriffen hätten.
Geht die KM zurück zu ihrem Ex? Bist Du Dir sicher dass Du der Vater des Kindes bist? Auf Grund der plötzlichen Trennung solltest Du vielleicht hier noch mal einmal genauer nachschauen.
Auch wenn Du es sicher nicht hören willst im Moment: Es wird in der nächsten Zeit erstmal primär um das Thema Geld gehen. Das ist der Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle und ggf. noch Betreuungsunterhalt für die KM je nach Deiner Leistungsfähigkeit. Da die KM sich bereits auskennen sollte, wird sie die Einforderung wahrscheinlich an das JA abgeben. Und diese werden Dich zur Abgabe der Vaterschaftsanerkennung und eines Titels verpflichten. Hier holst Du bitte vorher unbedingt Rat im Forum ein! Sonst kann es schnell sehr teuer werden für Dich!
Solltest Du ernsthafte Zweifel an einer Vaterschaft haben (insb. wenn die KM noch mit anderen Männern in dieser Zeit verkehrt haben sollte) solltest Du auf einen Vaterschaftstest bestehen. Diese können für relativ kleines Geld (mit Zustimmung der KM) beim Arzt / Apotheker abgelegt werden. Dann hast Du auch hier Sicherheit.
Die nächste Baustelle (bei der Du wahrscheinlich nur wenig amtliche Unterstützung bekommen wirst) ist die Durchsetzung von Umgang. Wir empfehlen Dir hier den Umgangsdreisprung.
Nach der Geburt solltest Du der KM zunächst etwas Ruhe gönnen. Wenn Sie nicht auf Dich zukommt, lass es erstmal. Aber nach 1-2 Wochen solltest Du ihr einen Umgangsplan (per Brief / Einschreiben Einwurf) zukommen lassen und Deine Umgangswünsche artikulieren. Für Babies sind hier kurze aber häufige Kontakt (wahrscheinlich in der Wohnung der KM) anzustreben.
Sollte die KM dies ablehnen, führt Dich dein nächster Weg zum Jugendamt (Vermittlungsgespräch). Sollte dies auch nicht funktionieren, muss der Umgang gerichtlich geklärt werden. Dann gehst Du zu einem guten Anwalt für Familienrecht.
Du schreibst selber, dass die KM den Umgang mit dem anderen KV nicht blockiert bisher. Das lässt ja schon mal hoffen.
Das GSR ist Dir natürlich zu empfehlen. Wie aber schon dargestellt, hilft es Dir aber nicht bei dem wichtigsten Anliegen: Dem Umgang. Durch das GSR hast Du Mitsprache bei Kindergartenwahl / Schulwahl, geplanten Operationen, Auskunftsrechte beim Arzt. Ja, alles wichtig - aber wichtiger ist der Umgang und der Kontakt zum Kind. Und das Recht hast Du auch so.
Versuche bitte im Moment nicht Deiner Ex nachzulaufen, sie zuzutexten oder ähnliches (auch wenns schwerfällt). Du treibst sie so nur noch weiter weg von Dir. Gib ihr Zeit und lass wenn sie Kommen. Eine Kontaktsperre (das heisst Du meldest Dich nicht bei ihr) von 6-7 Wochen wäre sinnvoll, so dass ihr beide wieder runterkommen könnt. Gruß Ingo
Hallo Ingo. Danke, dass du dich wieder zu Wort meldest.
Kontaktpause fällt mir sehr schwer, aber ich bin schon dabei, mich nur zu melden, wenns um unseren Sohn geht. Es stehen jetzt pro Monat immer 2 Termine beim FA an, da möchte ich möglichst immer dabei sein und nichts verpassenn.
Das ist für sie auch in Ordnung, ist ja schließlich mein Kind. Das lasse ich mir auch nicht nehmen, zu erleben, wie er sich im Bauch bewegt und wie die Ultraschallbilder gemacht werden und so. Ist mir alles sehr wichtig und ich verwende meinen ganzen Urlaub, den ich noch habe, nur dafür, die FA-Termine wahrzunehmen und dann sobald er da ist, bei ihm zu sein.
Vaterschaftstest hab ich schon lange im Hinterkopf, auch wenn ich nicht weiß, wie ich das Thema ansprechen soll. Immerhin ist es, wenn auch nicht so gemeint, eine Unterstellung, das Kind könnte ggf. nicht von mir sein.
Ihrer Aussage nach hatte sie keinen Verkehr mit ihrem Ex, mit dem sie zu dem Zeitpunkt noch zusammen gewohnt hat, erst recht nicht zu irgendwem anders.
Sie ist auch noch nicht lange alleinerziehend (erst seit ich mit ihr zusammen war, März 2017) und er hatte nie Geld, was er hätte zahlen können. Die beiden haben das so unter sich ausgemacht, ohne Ämter oder so.
Bisher hat sie keinen neuen Kerl und geht auch nicht zu ihm zurück. Wobei mich das auch nicht überraschen würde -.-
Düsseldorfer Tabelle... ich bin ein Zahlenidiot und erst recht jetzt aktuell... Hab seit einer Woche praktisch nicht geschlafen und überlebe den Tag nur mit Energy. Sehr gesund.
Die Tabelle hab ich hier gefunden: https://duesseldorfer-tabelle-2017.info/unterhalt-duesseldorfer-tabellen/ und mit meinem Netto bin ich in Kategorie 2 (bis 1900€), also zahle ich monatlich erstmal 360€, korrekt?
Nun finde ich da auch was von "abzugsfähiges Kindergeld". Was ist das nun wieder?
Wie ist das mit Unterhalt für die KM? Greift das nur, wenn wir verheiratet waren und/oder zusammen gewohnt haben? Das traf beides nicht zu.
Wie berechnet sich das? Ich lese was von über 800€, aber auch was von Selbstbehalt usw usw. ??
Den Umgang bekomme ich, davon gehe ich erstmal aus. Immerhin kommt sie mir bei der Namensfindung schon so entgegen, dass die Familientradition meinerseits weitergeführt werden kann und mein zweiter Vorname auch seiner sein wird.
Wie sieht es dennoch mit einer Rechtsschutz aus? Leider habe ich noch keine, möchte aber entsprechend eine haben, die dafür zuständig ist.
Sorry wenn das alles hier ein wenig wirr und undurchsichtig zu lesen ist.
Moin Ikarus,
gut das Du bei den Terminen dabei bist und dabei sein willst. Das sind wichtige Schritte auf dem Weg des Vaterseins.
Auch wenn es hart ist - achte auf Deine Gesundheit. Mach Sport, das bläst den Kopf frei. Laufen, Schwimmen, raus gehen. Finger weg von Alkohol und ungesunden Energydrinks. Damit tust Du dir nichts gutes.
Zum Thema Vaterschaftstest: Hier würden bei mir jetzt allerdings mal alle Alarmglocken angehen.
Ihrer Aussage nach hatte sie keinen Verkehr mit ihrem Ex, mit dem sie zu dem Zeitpunkt noch zusammen gewohnt hat, erst recht nicht zu irgendwem anders.
Das ist ja wohl der blanke Hohn. Das kann natürlich alles stimmen - kann es aber auch nicht. Wir alle wissen, wie schnell man in solchen Situationen "schwach" werden kann. Versöhnungssex - vielleicht nur einmalig, kann die Folge sein. Ein weiteres Indiz ist ihre mangelhafte finanzielle Ausstattung. Hier besteht die reale Gefahr, dass Dir ein Kind untergeschoben werden soll, um von Dir die Zahlungen zu erhalten.
Es geht hier nicht um ein generelles Misstrauen gegen Deine Ex - das kannst Du ihr auch so verkaufen. Aber es macht Sinn, dass Du dich hier mal in der Apotheke Deines Vertrauens über einen Vaterschaftstest informiert. Diese kosten wenige hundert Euro und dann habt ihr Sicherheit. Sag der KM dass die Anerkennung eine große Verantwortung für die nächsten Jahre und Jahrzehnte ist und ihr halt nicht zusammengewohnt habt. Du wirst sofort und vollständig Unterhalt zahlen, sobald der Test durch ist. Dafür ist nach der Geburt nur eine Speichelprobe von Euch (Durchführung beim Arzt / Apotheker) notwendig und die beidseitige Einverständniserklärung. Die Kosten für den Test übernimmst DU ohne Diskussion. Mit der Sicherheit lebt es sich leichter. Vorher würde ich auf keinen Fall eine Vaterschaftsanerkennung unterschreiben.
Zum Kindesunterhalt: Der von Dir genannte Betrag ist zu hoch. Du musst in die Zahlbetragstabelle schauen. Hier ist der hälftige Betrag vom Kindergeld bereits abgezogen. Nur diesen Betrag musst Du zahlen in Deiner Tabellengruppe!! Die KM hat Anspruch auf BU. Für die Berechnung können Dir unsere Unterhaltsexperten weiterhelfen. Dieser BU wird nur auf Aufforderung fällig. Dabei wird auch Elterngeld angerechnet, 300 Euro bleiben anrechnungsfrei.
Noch mal der Tipp: Mach einen eigenen Beitrag dazu im Forum Unterhaltsrecht auf und stell dort alle Deine Zahlen ein (Dein Einkommen, Einkommen der KM, Fahrtweg zur Arbeit, Rentenversicherung falls Du hast).
Rechtsschutz? Vergiss es. Das übernimmt keine Versicherung. Familienstreitigkeiten sind aus gutem Grund ausgeklammert bei den meisten Versicherern. Weil sie viel zu teuer sind. Auch bestehen Wartefristen bevor eine Rechtsschutz überhaupt greifen würde.
Schau Dir mal den Trennungs-Faq an, er ist sehr wichtig für Dich und Du kannst daraus sehr viele Tipps mitnehmen: www.trennungsfaq.com Gruß Ingo
Danke für die Rückmeldungen.
Ich hab mit dem ganzen Fachchinesisch zu kämpfen, mit dem das alles beschrieben ist.
Aber ich habe dem Tipp folgend einen neuen Eintrag bzgl. Unterhalt eröffnet und hoffe, ich werd da dann schlauer.
Ja natürlich weiß ich, dass ihre Aussage allein keine Garantie ist, dass der Wurm von mir ist.
Aber ich denke, mit dem Hinweis auf eigene Absicherung komm ich damit gut an. Sie weiß, dass ich mich absichern will, das kennt sie von mir.
Keine Rechtsschutz. Das heißt, sollte es eskalieren, bin ich auf mein eigenes Konto angewiesen und hab im schlimmsten Fall Pech gehabt, wenn ich mir keinen Anwalt leisten könnte?
Ich hab keine Erfahrung mit Anwälten oder derartigen Verfahren. Auch mit dem Jugendamt hatte ich noch keine Berührungspunkte.
Ich werd nun irgendwie versuchen, den Kopf klar zu kriegen. Keine Ahnung wie. Tatsächlich geht der Gedankengang nicht gerade weg vom Alkohol; wobei ich definitiv kein Alkoholiker bin und auch keiner werden will.
Sport ist leider bei mir so eine Sache, denn da arbeitet mein Kopf noch eher auf Touren. Mal gucken, ich werd irgendwas finden.
Eine sehr große Angst nun ist, irgendwann zu erfahren, dass sie einen neuen Typen hat.
Oder dass ich meinen Sohn zu selten sehe. Ich bin als Sohn eines Polizisten im Schichtdienst aufgewachsen, daher weiß ich, wie es ist, wenn der Papa nicht so oft da ist und einfach die enge Bindung fehlt. Das möchte ich unbedingt vermeiden und dass wir nun getrennt sind und er seinen Papa nur selten sieht... oder irgendwann fragt "Mama wer ist der Mann, der manchmal her kommt?" 🙁 🙁 🙁
Moin Ikarus,
gut gemacht, Du siehst Susi war schon aktiv in Deinem Unterhalts-Beitrag. Hier hast Du jetzt schon mal die Sicherheit und weisst, was auf Dich max. zukommen kann.
Zu Deiner Ex: Sie wirkt ja - von dem was Du jetzt beschreibst - nicht wie die brutale Kindsbesitzerin. Da haben wir im Forum im Laufe der Jahre ganz andere Kaliber gesehen. Und Du hast einen großen Vorteil: Du bist früh genug hier im Forum angekommen und kannst Dir ganz in Ruhe eine Strategie aufbauen und Deine Fragen stellen - und so viele sehr teure und unnötige Fehler im Umgang mit Deiner Ex und Kind vermeiden.
Wie gesagt: Im Fokus musst Du dich im Moment aber auch sein. Zum Vater sein musst Du gesund und fit sein. Also: Vernünftige Sportart suchen, das hilft sehr. Finger weg von allen schlechten Gewohnheiten und Alkohol - dies sind übrigens alles Klassiker, die von einer KM zur Vereitelung eines Umgangs angeführt werden können.
Lass die KM wirklich erstmal in Ruhe, beschränke Dich auf die Termine die Kindesbezogen sind. Auch das ist schon mal eine gute Übung für später.
Zum Thema Next: Ja, das ist gerade am Anfang ein Problem. Und Du musst Dir zumindest vor Deinem geistigen Auge die Situation schon mal durchspielen. Auch wenn sie mit nun bald 3 Kindern sicherlich jetzt die Nr. 1 auf dem Singelmarkt ist, kann das auch alles sehr schnell gehen. Ein neuer Partner gibt insb. emotionalen Halt und das ist natürlich auch praktisch. Genauso wie Du praktisch warst für Deine Ex in dem Zeitraum nach ihrer Beziehung. Du musst Dich darauf einstellen, dass ggf. noch vor der Geburt jemand neues an ihrer Seite ist, mit dem sie "endlich die heile Familie" leben kann. Sollte es der beschriebene Ex sein, solltest Du doppelt aufpassen. Auch diese Gedanken musst Du aber ausblenden lernen. Es geht für Dich nur noch um die Elternebene.
Du brauchst aktuell noch keine Gedanken an ein Gerichtsverfahren haben. Das ist noch weit weg. Vorher stehen erstmal die einvernehmlichen Lösungswege mit der KM was den Umgang angeht.
Aus meiner Sicht solltest Du wie folgt vorgehen:
1. Kein weiteres Bedrängen der KM. Lass sie auf Dich zukommen. Wenn Du zu Vorsorgeterminen mitkommen darfst - super. Geniess das, sei freundlich.
2. Denk dran, dass die Hormone bei ihr zu starken Stimmungsschwankungen auch gegenüber Dir führen können. Aus der Forenerfahrung kann es sein, dass gerade kurz vor der Geburt sich alles dreht, die KM nichts mehr mit Dir zu tun haben will und den Kontakt abbricht. Stell Dich auch da mal geistig drauf ein. Ansonsten gilt: Gib der KM auch in diesem Fall mind. 1-2 Woche Ruhe nach der Geburt bevor Du irgendwelche Annäherungen startest. Wir haben hier schon im Forum so manche gescheiterte Wiederannäherung gesehen, die auf Grund dieser Fehler gescheitert ist.
3. Wenn Du gut mit der KM über das Thema Vaterschaftstest reden kannst, dann tu das, sobald die Aufforderung zur Annerkennung der Vaterschaft kommt. Aus meiner Sicht ist es zwingend, dass das durch einen freiwilligen Test kurz geklärt wird. Du wirst ihr sofort und ohne Probleme sämtlichen Unterhalt dann zahlen sobald das geklärt ist. Auch wenn man das Thema Unterhalt und Umgang nicht vermischen darf, bedingen sich die beiden Themen äußerst stark. Wo kein Geld fließt, läuft auch meist kein Umgang.
4. Umgang wird für Dich erstmal so aussehen (solange die KM stillt): Du wirst den Umgang stundenweise wahrscheinlich im Beisein der KM in deren Wohnung verbringen. Ziel muss es sein, dass Du sobald es möglich ist auch Umgänge ausserhalb des Wirkbereich der KM durchführen kannst. Und damit kommst Du Deinem Ziel für einen geregelten und schönen Umgang für Dich und Kind schon sehr Nahe.
Erst wenn die Abspracheversuche auf Eurer Elternebene keinen Erfolg haben, brauchst Du Unterstützung von Außen (JA / Gericht). Denk daran: Bei einer guten Elternebene braucht ihr erstmal NIEMANDEN externen, der irgendetwas für Euch regeln muss. Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei einem Notar Deiner Wahl gemacht werden. Den Rest (KU / BU) kannst Du dir hier ausrechnen lassen und nach Einverständnis der KM einfach auf deren Konto überweisen. Fertig. Den Umgangsplan könnt ihr auch selbst erstellen (mit Hilfe des Forums). Fertig. Das wäre der Optimalfall. Und Du kannst durch gutes Handeln viel dazu beitragen, dass Du das auch ggf. so realisieren kannst.
Was noch gut für Dich wäre - und auch bein evtl. späteren JA Terminen von Vorteil wäre: Du meldest Dich bei einem Kinderpflegekurs an. Das ist eine sehr sinnvolle Sache und Du kriegst auch eine Bescheinigung darüber. Dem beliebten Sprüchen a la "Er kann eh nicht mit so einem kleinen Baby umgehen" kannst Du somit schon mal im Vorfeld den Wind aus den Segeln nehmen. Kurse gibt es bei den VHS / Netzwerken für Kinder in Eurer Region. Gruß Ingo
Hi,
auch wenn ich der KM jetzt nichts unterstellen will - rein rechnerisch wird das aber schon knapp mit einer Vaterschaft.
Du schreibst ihr seid seid März 17 zusammen und das Kind kommt im November....
Tu dir selbst einen Gefallen und tipp mal in einen Geburtsterminrechner den Tag ein an dem ihr das erste Mal Sex hattet.
https://www.urbia.de/services/geburtsrechner , bitte dran denken den Haken bei Tag der Zeugung zu setzten.
Wenn der Zeitraum so stimmt, dann müsstet ihr mehr oder weniger gleich sofort eine Verhütungspanne gehabt haben.
Es ist allerdings immer noch möglich das sich ein FA ein wenig verrechnet, aber mehr als 2 Wochen verrrechnen die sich nicht.
LG
Nadda
Hi,
auch wenn ich der KM jetzt nichts unterstellen will - rein rechnerisch wird das aber schon knapp mit einer Vaterschaft.
Du schreibst ihr seid seid März 17 zusammen und das Kind kommt im November....
Tu dir selbst einen Gefallen und tipp mal in einen Geburtsterminrechner den Tag ein
Da muss ich Nadda absolut recht geben....komische Kiste. Entscheidend ist aber auch wann das Kind letztendlich kommt. Vielleicht kannst du dazu auch mal ein 4-Augen-Gespräch mit dem FA führen. Also ich kenne ein Kind, dass Anfang März gezeugt und Anfang Mitte Dezember geboren..... Und die Zeugung war ein schönes Stück vor dem 17. März. -Merkst du was.... ???
Einen Vaterschaftstest ohne Absolution der Mutter ist in Deutschland strikt verboten. In den Niederlanden ist dem nicht so. Wenn man sich ein Test-Kit zusenden lässt oder den Schnuller des Säuglings dort einsendet inkl. ein Wattestäbchen mit seinem Speichel, könnte man auch ohne Einverständnis der Mutter heraus finden ob in der Vaterschaft ein Fünkchen Wahrheit steckt. Aber sowas ist natürlich illegal und darf man natürlich auf gar keinen Fall tun........... .............. ............... ..............
Ansonsten kann ich dir den Ratschlag geben, dich mit deinem Leben zu befassen. Du wirst auch nach Geburt des Kindes ein eigenes haben und du wirst es auch brauchen. Ansonsten wird die die Ex schnell die Autorin deines Lebens wenn du dich nur auf das Kind fixierst. Und das schon vor der Geburt...... Wenn du überhaupt etwas tun kannst, dann ist es warten bis das Kind da ist. Ob du vorher schon die Vaterschaft anerkennst, ist deine Sache. Würde ich mir aufgrund der oben beschriebenen Tatsachen erstmal sparen. Du kommst auch aus der Kiste raus, wenn du die Vaterschaft anerkannt hast, das muss dann aber gerichtlich geklärt werden.
Mach dich gerade........ Ich kenne deine Situation nur zu gut und ich führe heute ein schönes Leben mit einer grandiosen Ehefrau und mein Kind weiß, dass es einen Vater hat und sieht ihn auch regelmäßig.... Also wenn es dein Kind ist: die Chancen, dass am Ende alles gut wird stehen nicht schlecht.
Viele Grüße
Sputnik
Okay, vielleicht hab ich das nicht korrekt beschrieben.
Offiziell zusammen waren wir seit März, erst da war der Ex ausgezogen.
Gelaufen ist schon vorher was, seit Dezember. Somit kann er schon mein Kind sein 😉
Aber ja, vorsichtig muss ich schon irgendwie sein. Ist echt nicht einfach...
Letzten Samstag habe ich meine Sachen bei ihr abgeholt und trotz ihrer Bitte/ Wunsch, dass ich noch etwas bleibe (was natürlich komplett der Situation widerspricht), bin ich direkt nach dem Zusammenkramen abgehauen.
Ich hab es nicht ausgehalten, bei ihr zu sein unter diesen Bedingungen. Inzwischen sieht man auch den Bauch und das hat es noch schlimmer gemacht. Am liebsten würde ich diesen tollen wunderbaren Bauch jeden Abend streicheln... darf ich aber nicht und das ist echt SCH****** 🙁
Moin Ikarus,
halte erstmal Abstand. Wenn eine Annäherung kommen sollte, dann muss sie von ihr aus gehen. Wie gesagt, freundlich sein. Keinen Druck aufbauen, aber auch konsequent in der Sache bleiben was Deine Ziele angeht. Also: Klärung der Vaterschaft nach der Geburt, dann Anerkennung Vaterschaft, dann Zahlung von Unterhalt.
So krass das sicher für Dich klingt: Es wird erstmal nur um das Thema Geld bei Euch gehen. Geld, was die KM und höchstwahrscheinlich dann das JA von Dir einfordern wird. Das kann also eine Zahlung weit über 18 Jahre bedeuten. Deshalb ist die Sicherheit hier schon sehr wichtig für Dich. Gruß Ingo
Sooo, ein kleines Update.
Ich war bei Pro Familia und hab mich da nochmal etwas beraten lassen.
Unterhalt für die KM muss ich wohl nur zahlen, wenn sie es sich beim Familiengericht einklagt. Da das aber Geld kostet, denke und hoffe ich, dass sie das nicht tun wird, sondern stattdessen für die Elternzeit Hartz IV beantragt.
Vaterschaft anerkennen kann ich theoretisch jetzt schon. Sollte sich dann beim Test herausstellen, dass er nicht von mir ist, kann ich das dann wieder rückgängig machen.
Erst den Test zu machen und DANN die Vaterschaft anzuerkennen (bei positivem Test), halte ich für die falsche Reihenfolge, da sie mir dann ja evtl. was anlasten könnte.
Aber wenn ich mit der Anerkennung der Vaterschaft gleich das Sorgerecht usw habe, kann sie es mir ja nicht einfach so nehmen.
Denke ich richtig?
Moin.
Ich glaube nicht, dass der Staat via H4 einspringt, wenn andere Unterhaltszahler in Frage kommen. Aber zum Procedere und dem Risiko hier können dir andere Experten sicher mehr sagen.
Warum solltest Du die Vaterschaft anerkennen, bevor diese (via V.test) bewiesen ist? Was sollte sie dir anlasten können?
toto
Hi,
nein, du hast hier ein paar Gedankenfehler.
Wenn sie Hartz IV beantragt wird sich das Amt umsehen ob sie jemand anderen finden der zahlt - und schwupps bist du im Boot.
Vaterschaft anerkennen wenn du nicht sicher bist ist unklug.
Dann hast du eine Vaterschaft und musst eine Klage führen wenn der Test dann negativ ist, du verbrennst dabei vor allem viel Geld.
Dazu bekommst du dann eine Menge Stress den kein Mensch braucht. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird sie einem Test nach Anerkennung
der Vaterschaft erst recht nimmer zustimmen. Also machst du einen aus dem Ausland. Ist der negativ musst du auf Feststellung klagen,
dann bekommst du einen gerichtlichen Test für mehrere tausend Euro, bevor festgestellt wird das du nicht Vater bist. Dazu jede Menge
Stress mit der Ex.
Und mit der Anerkennung der Vaterschaft bist du nur eines: Vater der zahlt. Du hast damit noch lange kein Sorgerecht. Das muss man
beides machen, zwei verschiedene Urkunden. Eine Vaterschaftsanerkennung, eine gemeinsame Sorge. Und auch wenn ich hoffe, dass deutsche
Jugendämter in den letzten 6 Jahren dazu gelernt haben, erzähl ich dir jetzt kurz wie das bei uns vor 6 Jahren war.
Wir gingen beide ins JA, wir wollten die Vaterschaftsanerkennung und eine gemeinsame Sorge gleichzeitig, vorgeburtlich regeln. Die Beratung in
dem Laden war so, dass ich mehrfach nochmal darüber aufgeklärt wurde, dass ich dem Vater diese gemeinsame Sorge jetzt nicht unbedingt geben muss.
Mein Argument, dass mir ja vielleicht bei der Geburt oder danach was passieren könnte, und unser Kind dann keinen Sorgeberechtigten
Elternteil hätte wurde mehr oder weniger als nicht so wichtig angesehen. Das JA würde sich dann schon kümmern, und ein Gericht im Notfall auch
eine Sorge übertragen wenn klar wäre wer der Vater ist. Ich wurde wie gesagt mehrfach gefragt ob ich das wirklich will.
Ich für mich kam mir da verarscht vor, weil ich wollte das wir beide gleichberechtigte Eltern sind.
Noch dazu waren wir recht frühzeitig im JA, da hat man noch wenig Bauch gesehen. Es gab kein Verständnis dafür das wir das so früh regeln wollten.
Wäre ja im Fall der Fälle alles kein Problem - was eine Lüge ist. Ich kenne einen Fall wo es zu Komplikationen kam im 7ten Monat. KM nicht ansprechbar,
Baby im Brutkasten - Vater durfte nicht zum Kind da nicht verheiratet. Das ist Realität in deutschen Krankenhäusern, die brauchen ja eine Rechtsgrundlage.
Also nochmal zum Mitdenken. Wenn du allein zum JA gehst und eine Vaterschaft anerkennst und eine Erklärung zur gemeinsamen Sorge unterschreibst, dann wird
ihr diese Erklärung vorgelegt und sie kann entscheiden ob sie das unterschreibt. Unterschreibt sie nicht hast du nichts.
Wenn du also beides haben willst müsst ihr schon gemeinsam gehen, und bevor sie nicht die Sorge unterschrieben hat dürftest du nicht die Anerkennung unterschreiben.
Aber die Anerkennungsurkunde kommt zuerst, immer.
Denk drüber nach.
LG
Nadda
Unterhalt für die KM muss ich wohl nur zahlen, wenn sie es sich beim Familiengericht einklagt. Da das aber Geld kostet, denke und hoffe ich, dass sie das nicht tun wird,
Gedankenfehler Nummer 2.
"Zahlen müssen" tust Du auch ohne Familiengericht. Das Familiengericht kommt nur dann ins Spiel, wenn Du nicht freiwillig zahlst und daher "Zahlung durchsetzen" mit Hilfe staatlichen Zwangs angesagt ist.
Entweder hat Deine Ex genug Geld, um die Klage vorzufinanzieren. Nach verlorenem Prozess musst Du ihr diese Kosten erstatten.
Oder sie beantragt VKH und muss vorneweg nichts zahlen, die Kosten holt der Staat sich nach verlorenem Prozess von Dir zurück.
Oder sie findet einen Anwalt, der ihr die Rechnung stundet - was bei vorhandener Liquidität Deinerseits ziemlich üblich ist, weil Du ihr die Kosten ja am Ende eh ersetzen musst.
Oder sie beantragt Hartz IV, die Unterhaltsansprüche gehen nach gesetzlichem Forderungsübergang auf das Jobcenter über und dieses klagt dann gegen Dich.
Also alles in allem keine gute Idee (sofern tatsächlich eine Unterhaltsverpflichtung besteht).
Gruss von der Insel