Hallo liebe Gemeinde,
Ich mache es kurz:
habe gestern erfahren, dass ich nicht der Vater eines 10 Jährigen Jungen bin.
Ich habe vor 10 Jahren eine Vaterschaft anerkannt und habe per Vaterschafttest nun erfahren,
dass ich nicht der Vater bin.
Ungalublich was mir passiert ist !!
Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Vaterschafts Klärung bei Gericht angestrebt, die aber abgelehnt wurde.
Meine Frage ist, wie komme ich aus der Nummer heraus, Unterhalt möchte ich auch nicht mehr zahlen,
ich wurde betrogen.
Gerne höre ich von Euch
Moin,
Ich habe vor ca. 2 Jahren eine Vaterschafts Klärung bei Gericht angestrebt, die aber abgelehnt wurde.
Hierzu bitte zunächst mehr Infos (mit welchem Argument angefochten, welches gerichtliche Ergebnis/welche gerichtliche Begründung).
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought, vielen dank für Deine Antwort,
mir hat vor 2 jahren ein Familien Mitglied erzählt, dass die Kindes Mutter, Ihm ( dem Familien Mitglied)
gesagt hat, dass ich nicht der Vater sei.
Daraufhin habe ich dieses Gerichtsverfahren ins rollen gebracht, der Richter hatte mir und meinem Anwalt dann
zu verstehen gegeben, dass meine Klage aussichtslos sei und ich diese zurück ziehen soll, da auch ein neues Gesetz herauskommt. ( In 2008 ) ?? Klage wurde von mir zurück genommen.
Zu dem jetzigen Vaterschafts Test ist es wie folgt gekommen, meine Eltern haben eine Unterhaltsklage gegen sich (ich konnte wegen Arbeitslosigkeit 6 Monate kein Unterhalt zahlen und da hat sich die Kindesmutter an meine Eltern geklammert zwecks Unterhalt), meine Eltern waren bereit zu zahlen, aber nur wenn sie sicher sind, ob sie die leiblichen Großeltern sind, die Klägerin stimmte ein von dem Gericht bestelltes Gutachten zu, und siehe da ich bin laut Gutachten (1200,- Euro) unmöglich der Erzeuger des Kindes.
Sie hat übrigens unter Eid ausgesagt keinen weitern Kontakt zu anderen Männern im Zeitraum der Empfängnis gehabt zu haben.
Das ist Betrug, ich wurde 10 Jahre betrogen.
Ich will aus der Vaterschaft raus.
Hi chris111
Herzlich Willkommen
Für die Vaterschaftsanfechtung besteht für Dich eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Kenntnis des Umstandes. Deine Kenntnis ist aktenkundig. Sind die 2 Jahre bereits verstrichen?
Daher auch die Frage, wie das Gericht damals begründet hat, warum eine Klage keinen Erfolg hätte. Denn das Recht auf genetische Überprüfung seitens des Vaters gibt es erst seit Ende März 2008, daraus folgt faktisch auch eine Fristverlängerung.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Für die Vaterschaftsanfechtung besteht für Dich eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab Kenntnis des Umstandes. Deine Kenntnis ist aktenkundig. Sind die 2 Jahre bereits verstrichen?
Hi,
ich gehe mal davon aus, dass zum Zeitpunkt der ersten Klage nur eine Vermutung bestand. Ein Test wurde ja nicht durchgeführt und die KM hat (wahrheitswidrig) alles bestritten. Die Kenntnis der Nicht-Vaterschaft besteht nach meiner Denke erst seit der Ergebnismitteilung des jetzigen Testergebnisses.
LG, Uli
*vollquoting gelöscht*
Hallo Oldie,
vielen Dank für Deine interessante Antwort,
die 2 Jahre sind noch nicht verstrichen.
@ ULI
Hallo Uli,
das hört sich sehr gut an, dann habe ich ja noch alle Chance der Welt.
Ich bin Dienstag bei meinem Anwalt, mal sehen was er herausbekommen hat.