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Ich das Kind 24, Rechte?

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(@dielaura)
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Hallo ich hoffe so ein Fall wurde nicht erst kürzlich gepostet.

Ich bin 24 und wurde in der Ehe meiner Eltern geboren. Vor 3 Jahren haben sich meine Eltern scheiden lassen, im zuge dessen hat mir mein Vater zwischen Tür und Angel bekundet, dass "er ja nicht mal weiß ob ich seine Tochter bin".
In den darauffolgenden Jahren war das dauernd Thema und mitlerweile ist auch mein Wunsch der Aufklärung nicht mehr zu verdrängen.
Meine Frage:

Ich habe die Bekundung des Zweifels von Seiten meines Vaters nicht schriftlich. Meine Mutter meinte aber er habe dies dauernd als ich klein war als Druckmittel benutzt, jedoch nie einen Test machen wollen. Er benutzt dies jetzt auch als Drcukmittel mir gegenüber.
Kann er die Vaterschaft anfechten? Welche Nachteile würde eine erfolgreiche Anfechtung für mich bedeuten? Wie sind die rechtlichen Grundlagen?

Vielen Danke für alle Tipps und rechtlich fundierten Aussagen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2014 13:29
(@papi74)
Registriert

Hallo,

da du in der Ehe geboren worden bist und Dein Vater >2 Jahre seit bekanntwerden der Zweifel nichts unternommen hat, bleibt er juristisch Dein Vater.
Inwieweit man das Verhalten moralisch bewerten kann und sollte...mmh. Nach 24 Jahren sollte man doch sowas wie Vatergefühle (unabhängig vom Erzeungungsfakt) entwickelt haben...oder?
Grüße
Papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 13:57
(@dielaura)
Schon was gesagt Registriert

Hi, danke für deine Amtwort @Papi74

Ich hab das halt nicht schrifltich, deshalb weiß ich nicht ob diese Frist demnach abgelaufen ist.
Moralisch... vertretbar ist das keinesfalls. Nach der Scheidung meiner Eltern wurde das dann eben ausgepackt. Abgesehen davon, dass es mich in eine tiefe Kriese gestürzt hat, bin ich auch unheimlich wütend und ettäuscht.

Ich Frage mich auch, ob ich mir von ihm schriftlich geben lassen soll, dass er die Vaterschaft nicht anfechten wird.

Denkst du mein Wissen darüber seit 3 Jahren ist "fristgerecht" genug?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2014 14:11
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dieLAura!
Zunächst könntet Du und Dein Dein Vater einen entsprechenden privaten VS-Test machen. Je nach Ergebnis könntest DU dann eine Vaterschaftfeststellungsklage anstreben, die bewirken könnte, dass der (Ex)Mann Deiner Mutter nicht mehr als Dein biologischer Vater "geführt" wird. Würdest Du das wollen, falls er nicht Dein "richtiger" Vater ist?

Was sagt denn Deine Mutter dazu? Weiss sie 100 %-ig, dass ihr Nochmann Dein biologischer Vater ist?

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 14:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn es dir wichtig ist, könntest auch du die Vaterschaft anfechten.

Vielleicht kansnt du auch ehrlich mit deiner Mutter reden und sie fragen, ob es tatsächlich Grund gäbe an seiner Vaterschaft zu zweifeln

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 14:28
(@dielaura)
Schon was gesagt Registriert

@82Marco

Ich hab nicht vor das anzufechten, da ich glaube ich darauf nur Nachteile habe (bzgl. z.B. Unterstützung, Erbrecht etc.)
Meine Mutter hat es abgestritten und meinte er hätte das schon "damals" als Druckmittel benutzt.
Der private VS-Test wäre einfach für mein Seelenheil gut, da ich mich endlich behaupten will. Die psychischen Fachsen die mit mir getrieben werden sind nicht unerheblich.

Ich Frage mich einfach, ob ER die Möglichkeit hat mir noch mehr weh zu tun und mich zu bestrafen (für etwas wofür ich nichts kann) indem er die Vaterschaft anfechtet. Kann er das rein rechltihc überhaupt noch?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2014 14:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Laura,

Du scheinst Dich zu sehr auf Schriftliches zu fokussieren; ein Stück Papier wird Deine Probleme mit Gefühltem aber nicht lösen.

Ob Dein Vater biologisch mit Dir verwandt ist, kann man heute mit einem simplen DNA-Test feststellen, der kaum 200 EUR kostet. Wenn Dein Vater damit einverstanden ist und Dir eine DNA-Probe überlässt (Haare, Mundschleimhaut etc.), kannst Du einen solchen Test in jeder Apotheke kaufen und einfach machen lassen. Danach hast Du ein biologisches Ergebnis, das kaum ragen offen lässt.

Dieses Ergebnis macht Deine Kindheit aber nicht ungeschehen. Du warst ja sicher nicht 21 Jahre lang unglücklich mit dem Gefühl, die Tochter dieses Mannes zu sein. Was würde sich also für Dich verändern/verbessern, wenn Du "amtlich" hättest, dass Dein Vater gar nicht Dein Vater ist? Wie würde sich Deine Kindheit und Jugend dann nachträglich anfühlen? Und vor allem: Was könntest und müsstest Du dann alles unternehmen, um Deinen "richtigen" Vater ausfindig zu machen? Was würdest Du ihm sagen? Wäre die Enttäuschung, von diesem verlassen worden zu sein, nicht umso grösser? Was würdest Du Deiner Mutter vorwerfen?

Du siehst: Das Leben ist durch die Möglichkeit von DNA-Tests nicht einfacher geworden; es gibt jetzt mehr Dinge, die man anzweifeln kann. Sicher ist allerdings auch: Die Dinge, die Menschen sich angesichts einer Trennung an den Kopf werfen, sind deswegen nicht anders geworden. Und eines der schlimmsten in diesem Sortiment ist "Unser Kind ist nicht von Dir!" oder eben "Ich weiss ja nicht mal, ob ich der Vater unseres Kindes bin!" Stimmen muss das deshalb noch lange nicht.

Für Deine Einstellung gegenüber Deinem Vater ist es allerdings unerheblich, ob er Dir schriftlich gibt, Dein Vater zu sein. Solange Du selbst daran zweifelst, wird sich das mit einem Stück Papier nicht besser anfühlen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 14:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Die Anfechtungsfrist ist auch für Dich verstrichen. Du weisst dies bereits seit 3 Jahren, damals warst Du bereits volljährig. Da hättest Du 2 Jahre Zeit gehabt an der Vaterschaft was zu ändern. Für alle hier (bisher) involvierten Personen ist die Frist verstrichen.

Warum er sich so verhält kann nur vermutet werden, da sitzt Du deutlich näher an der Quelle. Möglich wäre eine generell sozial-familiäre Störung, woher auch immer sie herrührt. Ebenso ein bereits sehr lang anhaltenes Zerwürfnis Deiner Eltern, wobei das Abstreiten der Vaterschaft als "Waffe" benutz wird. Und es gibt bestimmt noch mehr Möglichkeiten. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass das irgendwas mit Dir zu tun hat. Heute scheint er das als Schutzfunktion einzusetzen, als Abwehr.

Ob was daran wahr ist kannst Du nur über einen DNA-Test heraus bekommen. Dazu brauchst Du seine Einwilligung.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 14:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

PS:

Ich Frage mich einfach, ob ER die Möglichkeit hat mir noch mehr weh zu tun und mich zu bestrafen (für etwas wofür ich nichts kann) indem er die Vaterschaft anfechtet. Kann er das rein rechltihc überhaupt noch?

wieso wäre es denn eine Strafe für Dich, wenn er die Vaterschaft anfechten würde? Wegen Geld und Erbe? Es wäre ja irgendwie inkonsequent, einen Menschen abzulehnen, aber sein Geld trotzdem haben zu wollen.

Ansonsten: Wenn er vorträgt, er habe erst in letzter Zeit Zweifel an seiner Vaterschaft bekommen und niemand ihm das Gegenteil beweisen kann, hat er einige Aussicht, seine biologische Vaterschaft von einem deutschen Gericht überprüfen zu lassen (wird nicht ganz billig). Was Dein Vater irgendwann einmal angedeutet oder "zwischen Tür und Angel" gesagt haben soll, nützt in diesem Zusammenhang nicht viel; da stünde dann bestenfalls Aussage gegen Aussage.

Mit dem Ergebnis der gerichtlichen VS-Feststellung müssen dann allerdings alle Beteiligten leben; da gibt es dann keine biologischen Zweifel mehr.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 14:56
(@dielaura)
Schon was gesagt Registriert

Hi brille007,

seitdem er mir das schon quasi "vorgeworfen" hat steht für mich alles in Frage. Ich muss zudem sagen, dass er mich damit ständig irgendwie unter der Fuchtel hat. Den Test will ich mittlerweile, einfach nur für meinen Seelenfrieden. Die suche nach einem anderen vater.. hm ergibt sich mir momentan nicht.
Ich will mir aber auch nicht selbst ins Bein schießen indem ich nem Test zustimme und er das dann gegen mich verwenden kann um quasi, meiner Mutter dadruch eins auszuwischen.
Ich selbst hatte nie vor ihn als Vater abzulehnen, aber liebevoll behandeln tut er mich nicht und ich hab ihm nie dafür einen Grund gegeben.
Ich bin die Leidtragende, muss ja nicht noch schlimmer gemacht werden als es schon ist.

Frage ist eben, kann er die Vaterschaft noch anfechten? Rein rechtlich gesehen?
Es erschließt sich ja nciht nur die Frage, dass ich Geld von ihm bekomme sondern auch dass ich eventuell Unterhaltspflichtig werde im Falle einer Pflege...
Es ist ja nicht nur so dass Eltern für Ihre Kinder zahlen sondern auch umgekehrt in manchen Fällen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2014 14:59




(@dielaura)
Schon was gesagt Registriert

Hi Oldie,

danke für die Auskunft. Das war es schon, was ich wissen wollte. Er ist also nicht in der Lage etwas Anzufechten, das ist mir wichtig. Egal wie der private VS ausgeht, der Kondlikt ist da und damit werde ich mich befassen müssen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2014 15:01
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@82Marco

Ich hab nicht vor das anzufechten, da ich glaube ich darauf nur Nachteile habe (bzgl. z.B. Unterstützung, Erbrecht etc.)

Naja Unterhalt dürfte ja nicht mehr allzulange ein Thema sein. Erben kannst du ja erst nach dem Tod.Ob dann etwas übrig ist oder nur noch Schulden zu erben sind steht ja nicht in deiner Macht. Niemand ist verplichtet für Erbmasse zu sorgen ;-). Er kann dichdurchaus auchauf den Pflichtteilsetzen.

Und Unterhalt geht auch in umgekehrter Richtung. Sollte dein Vater irgendwann bedürftig werden, dann bsit du ihm ggü. zu Unterhalt verpflichtet.

Das ganze also rein auf finanzielle Nachteile zu stützen ist IMO zu kurz gegriffen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 15:04
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Laura,

aus meiner Sicht benutzt er es einfach als Druckmittel um Euch kirre zu machen.

Er kann die Vaterschaft innerhalb von 3 Jahren anfechten, wenn er Hinweise darauf hat, dass er nicht der Vater ist.
Im Prinzip läuft diese Frist erst dann, wenn ihm Umstände bekannt sind.

Bisher sind ihm soweit ich das sehen kann keine Umstände bekannt. Aus meiner Sicht ist die Scheidung selbst auch kein Grund.
Würdet ihr einen privaten Vaterschaftstest machen, dann wird die Sache nur spannend, wenn er nicht der Vater ist! Auch der private Test könnte ein Grund sein die Vaterschaft offiziell anzufechten.

Wenn ihr dann offiziell nicht mehr verwandt seid, dann hast Du kein Erbrecht, ob er Dich dann noch unterstützt ist fraglich, aber immerhin bist Du 24 und solltest langsam auf eigenen Beinen stehen, d.h. Du bist auf seine Unterstützung nicht mehr angewiesen.
Für Deine Mutter könnte es dann unangenehm werden, wenn Dein nun-nicht-mehr-Vater Unterhaltsansprüche gegen Deinen biologischen Vater stellen will. Dabei muss ihn Deine Mutter unterstützen indem sie alle in frage kommenden Männer angibt.

Insgesamt würde ich sagen, Du und Deine Mutter können ruhig schlafen und lasst ihn einfach schwatzen, einem Vaterschaftstest würde ich an Deiner Stelle trotzdem aus dem Weg gehen, man kann nie wissen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 15:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Laura,

wie ich eben schrieb (hat sich wohl überschnitten): Wenn es keinen gerichtsfesten Beweis dafür gibt, dass Dein Vater schon vor mehr als zwei Jahren Gründe hatte, an seiner Vaterschaft zu zweifeln, kann er einen gerichtlichen Test durchsetzen.

Aber wie ich Dich verstehe, willst Du diesen Test ja ebenfalls - wo also ist das Problem, dass Du und er als zwei erwachsene Menschen sagen "Lass uns diese Frage ein für allemal biologisch klären und dann nie wieder davon reden!"?

Und ja: Wenn er nicht Dein Vater ist, entfällt eventuell seine Unterhaltspflicht (der rechtliche Vater ist er zunächst immer noch, weil Du ehelich geboren bist; um das zu ändern, müsste die Vaterschaft nicht nur geklärt, sondern auch angefochten werden).

Und klar: Unterhaltspflichtig für ihn wärest Du im Fall seiner Pflegebedürftigkeit dann auch nicht (mehr).

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 15:08
(@dielaura)
Schon was gesagt Registriert

Hi Susi,

ich glaube ein privater Vaterschaftstest kann vor Gericht nicht wirklich benutzt werden. Dafür müsste ein gerichtlicher Vaterschaftstest gemacht werden, zudem ich ja dann auch zustimmen müsste.

Ich stehe insofern auf eigenen Beinen als dass ich Medizin studiere und mein Studium selbst finanziere. Dennoch ist man emotional doch noch etwas abhängig von den Eltern.
Ich war einfach stark in alles involviert.

Den Vaterschaftstest benötige ich für mich, um "aufräumen" zu können und meiner Arbeit nachgehen zu können. Sich einfach von der Familie zu verabschieden fällt mir nicht leicht, es belastet mich sehr und behindert mich in meiner Leistungsfähigkeit. Ich sehe mitlerweile keine Möglichkeit mehr um diesen Test herum zu kommen... ich hab das wirklich versucht...

Mir ist es aber rechtlich gesehen wichtig, dass ich die Tochter bleibe.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2014 15:12
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Laura,

Er ist also nicht in der Lage etwas Anzufechten, das ist mir wichtig.

Nochmal:
Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre.

Wenn Du oder Dein Vater die Vaterschaft klären wollen, dann muss dargelegt werden, welche Indizien gegen die Vaterschaft sprechen und wann davon Kenntnis erlangt wurde.

Wenn es unterschiedliche Ansichten zu den Gründen bzw. dem Zeitpunkt der Informationserlangung gibt, dann entscheidet ein Richter ...

Soll heißen: Den Versuch einer Vaterschaftsanfechtung könnt Ihr beide jederzeit starten. Ob das in einer gerichtlichen Klärung der Abstammung endet, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 15:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Den Vaterschaftstest benötige ich für mich, um "aufräumen" zu können und meiner Arbeit nachgehen zu können.

Das sehe ich genau so. Dann wirst Du auch diesen emotionalen Druck los, der Dich sonst vermutlich immer verfolgen würde.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 15:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

ich glaube ein privater Vaterschaftstest kann vor Gericht nicht wirklich benutzt werden.

Doch er kann als Indiz dienen, um die Vaterschaft anzufechten, weil dieser einen Anfangsverdacht gebründet. Ob dieser dann anerkannt wird oder noch ein gerichtlicher Test angeordnet wird, ist dann wohl Ermessenssache.

Dafür müsste ein gerichtlicher Vaterschaftstest gemacht werden, zudem ich ja dann auch zustimmen müsste.

Wenn eine Klage auf Anfechtund oder Feststellung der Vaterschaft bei Gericht angenommen wird, dann wird auch ein Test angeordnet. Diesem muss man nicht zustimmen, aber man muss ihn machen lassen. Auch gegen den eigenen Willen. Zur Not wir bei Weigerung der Test eben unter Zwang gemacht

Ich stehe insofern auf eigenen Beinen als dass ich Medizin studiere und mein Studium selbst finanziere. Dennoch ist man emotional doch noch etwas abhängig von den Eltern.
Ich war einfach stark in alles involviert.

Verständlich- Aber gerade deshalb wahrscheinlich wichtig, das auch zu klären und es im Falle des Falles auch auf die rechtlich richtigen Füße zu stellen.

Mir ist es aber rechtlich gesehen wichtig, dass ich die Tochter bleibe.

Nur, wenn es sich herausstellt, dass du biologisch doch nicht seine Tochter bist, dann wäre es auch nur fair, wenn er das möchte, das auch rechtlich in Ordnung zu bringen. DU bist dafür ja nicht verantwortlich. Die Verantwortung trägt dann deine Mutter. Aber deinen Vater dafür zu"bestrafen" wäre nicht ok.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 15:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Laura,

ich glaube ein privater Vaterschaftstest kann vor Gericht nicht wirklich benutzt werden. Dafür müsste ein gerichtlicher Vaterschaftstest gemacht werden, zudem ich ja dann auch zustimmen müsste.

irgendwie lesen sich deine Postings ein bisschen nach "wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass!"

Wenn Ihr beide wissen wollt, was Sache ist, reicht auch ein privater Vaterschaftstest. Kostet wie gesagt weniger als 200 Ücken und bringt "zwischenmenschliche Klarheit". Im Aussenverhältnis ändert sich dadurch nichts: Du bleibst seine ehelich geborene Tochter mit allen Rechten und Pflichten. Nur Ihr beide wüsstet darüber Bescheid.

Ob einer von Euch hinterher die Vaterschaft juristisch anfechten möchte, steht auf einem anderen Blatt. Erst dieses Verfahren hätte Auswirkungen aus Unterhaltsberechtigungen, -verpflichtungen, Erbe etc. Ggf. auch darauf, ob Dein (bisheriger) Vater einen Unterhalts-Rückzahlungsanspruch gegen Deinen (biologischen) Vater geltend machen kann. Aber dafür müsste man diesen dann erst einmal ausfindig machen.

Mir ist es aber rechtlich gesehen wichtig, dass ich die Tochter bleibe.

Nun ja, das unterliegt - je nach Ergebnis - nicht allein Deiner Entscheidung. Wobei heute noch niemand weiss, ob und wie sich Dein Verhältnis zu Deiner Mutter im Fall eines negativen Tests ändern würde: Mit einiger Sicherheit hätten dann ja sowohl Dein Vater als auch Du selbst Grund, Euch von ihr behumpst zu fühlen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2014 15:48
(@dielaura)
Schon was gesagt Registriert

Wenn die Frist abgelaufen ist eine Vaterschaft anzufechten (2 Jahre ab der Äußerung einer zweifelhaften Vaterschaft) ist das Anfechten nicht mehr möglich, daran ändert auch der private test nichts. So hab ich das jetzt verstanden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2014 15:52




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