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Jugendamt - Vaterschaft und Sorgerecht - jetzt echt???

 
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

kurz zu meiner Person. Bin 38 Jahre, stehe so gesehen Mitten im Leben und habe und habe die freudige Botschaft erhalten, dass ich Vater werde (zur Zeit ist sie im Ende des vierten Monats).

Ich werde aber nur noch herumgeschubst und ausgenutzt, sie ist ja schwanger und darf nichts mehr (Beschäftigungsverbot scheint sich auch auf allgemeine Tätigkeiten in ihrem Haushalt zu beziehen[wir haben getrennte Wohnungen im gleichen Ort]). Nach der Frage, wie sie überhaupt schwanger werden konnte, da sie ja die Pille einnehmen würde habe ich keine Antwort erhalten, außer dass sie ein Kind haben wollte (?!?!?!). Das Schlimme daran ist ja, dass wir uns erst seit Januar kennen.

Ich stehe zu dem Kind und zu der Schwangerschaft, aber der Psychoterror und die Beleidigungen von Seiten der Mutter her haben mich veranlasst die Beziehungen zu beenden. Ich habe ihr aber versprochen, dass ich im Rahmen der Schwangerschaft und darüber hinaus für sie und das Kind da sein werde. Lasse mich aber nicht erpressen, vor allem nicht in eine Beziehung.

Ich komme nicht mehr an sie ran. Möchte aber meine Vaterschaft anerkennen lassen (sie bewegt sich keinen Meter) und auch das gemeinsame Sorgerecht vor der Geburt (das Kind muss katholisch getauft werden (warum? O-Ton: "Es gibt ja Geld dann!"-> ich bin konfessionslos; die drei Namen stehen ja schon fest, ich als biologischer Vater darf nicht mitreden, mir würde ein Name reichen).

Ich habe dann nun heute bei dem zuständigen Jugendamt angerufen und um Rat gebeten. Antwort... solange die Mutter nichts macht, kann ich auch nichts tun.

Die Dame am Telefon habe ich dann darauf hingewiesen, dass sich seit 2013 speziell im gemeinsamen Sorgerecht einige Änderungen ergeben haben. Daraufhin änderte sich der Tonfall. Solange aber die Vaterschaft nicht anerkannt ist durch die Mutter kann da nichts bewegt werden. Ich sollte das Jugendamt in Ruhe lassen und mit der Kindsmutter zum Standesamt gehen und die Vaterschaft eintragen lassen. Das ist mir aber nicht möglich, weil die Kindsmutter sich deswegen nicht bewegt (ich musste mir schon anhören, dass dann halt kein Vater eingetragen wird; und das Jugendamt dürfte von ihr eh nichts mitbekommen, sonst würde die noch Akten raussuchen (knappes Jahr Aufenthalt in der Kinder- und Jugendpsychatrie durch ihre Mutter veranlasst); dass diese Akten eigentlich schon lange weg sein müssten habe ich ihr dann aber nicht gesagt!!!!).

Achso, schon vor der Trennung habe ich sie darauf gebeten, dass wir beide zusammen eine Beratungsstelle aufsuchen sollen. Da bekam ich nur zu hören, dass sie dort eh recht bekommen würde und es so nicht nötig sei.

Ich habe zur Zeit einfach Angst!

Welche Möglichkeiten habe ich nun? Einfach zum Standesamt und meine Vaterschaft anerkennen lassen ohne Beisein der Kindsmutter? Hat mit das JA falsch beraten und einfach abgewimmelt? Ich stelle es mir grausam vor, dass ein Kind ohne eingetragenen Vater zur Welt kommt, der aber die Verantwortung mit übernehmen möchte.

Gruß,

Ralph

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2017 15:44
(@psoidonuem)
Registriert

Du setzt völlig falsche Prioritäten. Erstmal kann ein Vater ja sowieso erst nach der Geburt eingetragen werden, ist ja logisch, oder? Zweitens muss das auch nicht gleich eingetragen werden. Was auch gut ist, denn erstmal machen wir einen Vaterschaftstest.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2017 15:50
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Ralph und willkommen im Forum!
Der letzte Satz von psoidonuem ist momentan der wichtigste für Dich, zumal Du wohl auch leise Zweifel hast:

Nach der Frage, wie sie überhaupt schwanger werden konnte, da sie ja die Pille einnehmen würde habe ich keine Antwort erhalten, außer dass sie ein Kind haben wollte (?!?!?!).

Es soll ja auch TroPi-Kinder geben, trotzdem:
Solange Deine Vaterschaft nicht zweifelsfrei feststeht, unterschreibst Du bitte rein gar nichts, was auch nur im Entferntesten mit Deinem potentiellen Kind zu tun haben könnte. Wenn KM Dich als Vater angeben möchte, wird sie sicherlich nix gegen den Vaterschaftstest haben; wenn doch sollten bei Dir die Alarmglocken schrillen.

Solange das Kind noch nicht geboren wurde kannst Du eh´ nix machen ... insofern genieße die Zeit und warte ab, was kommt.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2017 15:59
(@nadda)
Registriert

Hi,

sowohl eine Vaterschaftsanerkennung, als auch eine Erklärung über gemeinsame elterliche Sorge sind vorgeburtlich möglich.
Kombinieren sollte man das dann aber auch mit der Namensgebung, sonst kann es später Ärger mit dem Standesbeamten wegen des Nachnamens
geben. Man muss davon ausgehen, dass es im JA aber etwas Gegenwind gibt. Es gibt tatsächlich Urkundsbeamte die einer Mutter sowas ausreden wollen....

Allerdings: vorgeburtlich eine Vaterschaft anzuerkennen darf man einfach nur, wenn man sich völlig sicher ist der Vater zu sein!

Prinzipiell macht diese vorgeburtliche Eintragung der gemeinsamen Sorge absolut Sinn. Sie schützt das Kind für den Fall, das der Mutter etwas passiert.
Und ja, auch heute noch gibt es bei Geburten Komplikationen, wenn dann die Sorge rechtlich nur bei der Mutter liegt, darf der Vater mit Pech nicht mal
das eigenen Kind sehen, geschweige denn es mit nach Hause nehmen. Hier muss man nicht mal von den total schlimmen Katastrophen ausgehen, es reicht
wenn die Mutter eine Not OP bekommt und erst ein paar Tage später wieder aufwacht.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2017 16:26
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Wenn Du Dir sicher bist, der Vater zu sein, dann bist Du erst dann der rechtliche Vater, wenn Du die Vaterschaft anerkannt hast. Dazu ist das Einverständnis der KM erforderlich, allerdings wirst Du dieses Einverständnis bald bekommen, denn ohne Anerkennung der Vaterschaft bist Du nicht der Vater und sie kann von Dir weder Kindesunterhalt noch Betreuungsunterhalt fordern.
Damit hast Du bis zur Vaterschaftsanerkennung auch keine Pflichten (Vorsicht KU läuft trotzdem auf!), zwar kann auch der biologische Vater ein Umgangsrecht wahrnehmen, wenn es die Balnge der Familie nicht stört. Damit bist Du aber schlechter gestellt als der rechtliche Vater.

Als rechtlicher Vater bist Du dem Kind und der Mutter (bis das Kind 3 ist) zu Unterhalt verpflichtet, wobei der Unterhalt für die Mutter von der Mutter explizit gefordert werden muss. Außerdem hat das Kind dann ein Recht auf Umgang.
Neben der Anerkennung der Vaterschaft wäre auch an das gemeinsame Sorgerecht zu denken. Als nichtverheirateter Vater hast Du nicht automatisch das Sorgerecht. Die KM kann sich beim JA zum gSR bekennen und hast Du es, Du kannst auch einseitig eine Erklärung zu gSR abgeben, dann wird es nur wirksam, wenn die KM zustimmt.

Das JA wird Dich im Moment abwimmeln, zum einen bist Du (noch) nicht der Vater und zum anderen ist ein Kind -5 Monate alt auch kein dringender Fall.

Ich würde es auch sehen, Du bist nicht der Vater also geht Dich das Ganze nichts an. Wenn die KM anderer Meinung ist, dann dürfte einem (privaten) Vaterschaftstest, wenn das Kind geboren ist, einer Anerkennung der Vaterschaft und dem gSR nichts im Wege stehen.
Ich vermute aber, dass die Geldwünsche sehr schnell auftauchen werden, dann kannst Du sie aber auch vom Vaterschaftstest und auf alle Fälle von der Anerkennung der Vaterschaft abhängig machen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2017 16:35
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten!

Ich gehe davon aus das ich der biologische Vater bin und möchte auch das gemeinsame Sorgerecht schon vor der Geburt.

Und das aus dem Grund, weil ich die Verantwortung mit übernehmen möchte und nicht nur den KU zahlen möchte.

Ich möchte mitentscheiden, wie mein Kind heißt... nach welchem Glauben es erzogen wird (ich bin konfessionslos... es kann selbst entscheiden, wenn es vom Gesetzt her dazu in der Lage ist) und später welche Schule besucht wird. Ebenso wenn medizinische Behandlungen anstehen. Diese Punkte sind der KM egal (Konfession = gibt ja Geld bei der Taufe; Schulbildung = egal (sie ist Legasthenikerin); med. Entscheidungen = ich habe sie ca. aber der 4ten oder 5ten SSW darauf angesprochen, ob sie nicht einen SST machen möchte... einige Veränderungen hatte ich festgestellt -> wäre alles gut und sie würde schon selber wissen was mit ihr ist -> weiter am rauchen und diverse Schmerzmittel am einnehmen (verschrieben und irgendwoher bekommen -> drei Wochen später... doch schwanger))

Es gibt aber für mich also keine Möglichkeit vor der Geburt ohne die KM meine Vaterschaft anerkennen zu lassen?!?!? (bzw. ich Beantrage die Vaterschaft und die KM wird darüber informiert). Weil sie wird sich erst bewegen, wenn sie etwas braucht und das ist mir dann viel zu spät.

Würde ich bis nach der Geburt warten, hat das was von "Geburtsmaschine" für mich. Auf der anderen Seite wäre ich dann nur der "Samenspender".

Und so jemand neues auf dieser Welt zu begrüßen finde ich recht arm.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2017 16:58
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ohne die Zustimmung/Einverständnis der KM geht gar nichts.

Deshalb mein Vorschlag die ganze Sache mit Geld schmackhaft machen. Du bist erst dann der Vater, wenn die Vaterschaft anerkannt ist. Das gSR kannst Du dabei gleich mit in Angriff nehmen.

Zur rechtlichen, finanziellen Seite. Du bist nicht nur zu KU verpflichtet sondern es kann auch BU gefordert werden, das schliesst z.B. eine Säuglingserstausstattung ein. Eine solche Erstausstattung ist, wenn man sie kauft (kaufen muss) keinesweg billig. Auch hast Du einen Hebel in der Hand.

Du solltest schon einmal durchrechnen, was an KU und BU fällig werden könnte. Einfach damit Du weisst worauf Du Dich enlässt.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2017 17:36
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ohne die Zustimmung/Einverständnis der KM geht gar nichts.

Deshalb mein Vorschlag die ganze Sache mit Geld schmackhaft machen. Du bist erst dann der Vater, wenn die Vaterschaft anerkannt ist. Das gSR kannst Du dabei gleich mit in Angriff nehmen.

Zur rechtlichen, finanziellen Seite. Du bist nicht nur zu KU verpflichtet sondern es kann auch BU gefordert werden, das schliesst z.B. eine Säuglingserstausstattung ein. Eine solche Erstausstattung ist, wenn man sie kauft (kaufen muss) keinesweg billig. Auch hast Du einen Hebel in der Hand.

Du solltest schon einmal durchrechnen, was an KU und BU fällig werden könnte. Einfach damit Du weisst worauf Du Dich enlässt.

VG Susi

Tut mir leid Susi, aber irgendwie liest sich das, als ob ich ihr jetzt etwas zustecken sollte, dass sie die Vaterschaft anerkennt  :question:

KU/BU/Düsseldorfer Tabelle/etc. sind keine Fremdwörter für mich. Habe mal das falsche Studiert (oder hätte besser das richtige zu Ende studieren sollen).

Wenn ich unter den von mir genannten Gründen "Vater" werde will ich auch "Vater" sein. Für mich kam es eigentlich nicht in Frage zur Zeit. Ich wollte auch verhüten. Hab es nicht getan. Sie aber auch, hat es auch nicht getan. Den schwarzen Peter kann man sich weiter gegenseitig zureichen.

Mir ist klar, dass ich im allerschlimmsten Fall meinen Selbstbehalt von 1200 Euro habe, wenn sie noch BU will. Bloß ich möchte nicht ihren Zigarettenkonsum, unnötige Ausgaben für verschimmeldende Lebensmittel im Kühlschrank, halten von nicht geimpften und nicht kastrierten Katzen und zur Zeit mal wieder drei Kitten und den morgendlichen Kaffee und Zigarette um 12 Uhr, wenn sie halt aufsteht, seit dem sie schwanger ist, mitfinanzieren. Die Rede war auch schon von einem Eigenheim. Ich geh Vollzeit arbeiten. Geldmäßig verdiene ich aber im Rettungsdienst bescheiden bei vielen Stunden. Zu zweit ginge es. Nun hat sie ein Beschäftigungsverbot für ihren Arbeitgeber erhalten. Einen 450 Euro Job könnte sie noch annehmen.  Nee... arbeiten ist nichts für sie, egal was, sie wäre ja schwanger. Dann wird über mich aber übelst hergezogen, dass ich zu Hause nur Mineralwasser zu trinken habe. Schmeckt ja nicht.

Ich bin in Sorge, und dann darf man sich ja mal Gedanken machen was nach der Schwangerschaft noch kommt. Und so lange möchte ich nicht warten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2017 18:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

so habe ich das nicht gemeint, aber für manchen ist es schon ein Problem, wenn da Zahlen stehen mit denen man auf gar keinen Fall gerechnet hat. Wie groß die Zahlen sind kannst nur Du einschätzen, aber Du solltest sie wissen.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2017 19:56
(@ralbid79)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe aber auch nicht gefragt, wie ich am besten um das ganze rumkomme  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.10.2017 20:08




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

wenn die KM "clever" ist, bringt sie das Kind auf die Welt, gibt ihm einen Namen, lässt es taufen und kümmert sich dann um die Anerkennung der Vaterschaft. Freilich ohne dir freiwillig das Sorgerecht zu gewähren.

Warum sollte sie aus ihrer Sicht Vaterschaft und Sorgerecht vor der Geburt klären, um dann Probleme zu haben, die sie ohne dich nicht hat?

Es macht keinen Sinn Druck aufzubauen, weil du gegen ihren Willen vor der Geburt nichts veranlassen kannst. Und vermutlich wirst du einfach mit einem katholischen Jayden Justin Pascal leben müssen.

Klingt bitter, ist bitter, aber ist Fakt.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2017 21:59
(@inselreif)
Moderator

BTW: Bei der katholischen Taufe reicht die Anmeldung durch einen Elternteil, auch gegen den Willen des anderen aus, das kanonische Recht kennt kein GSR. Nur wenn ein Familiengericht feststellt, dass die KM zu dieser Anmeldung alleine nicht berechtigt war, findet die Taufe nicht statt.
Von daher kann der KM dieses Thema reichlich egal sein.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2017 22:22