Hallo Leute,
erstmal ein dickes Lob an diese Seite hier. Es ist absolut spitze dass es so was gibt...
Nun zu meiner Geschichte:
Nach einer langjährigen Beziehung mit meiner Ex-Freundin hat sich diese vor Monaten von mir getrennt.
Grund war ein Neuer wo doch alles viel schöner und besser sein soll. Das Bittere an dieser Situation ist dass das alles in der Schwangerschaft
mit unserem gemeinsamen Wunschkind passiert ist, welches seit April auch auf der Welt ist. Nun gut, die Sache mit ihr habe ich inzwischen überwunden,
aber alles was den Kleinen angeht gestaltet sich immer schwieriger. Ich stehe absolut zu dem Kleinen mit allen Rechten und Pflichten.
Sie ist aber der Meinung dass sie den Kleinen mit ihrem Neuen gross ziehen will und hätte mich am liebsten raus aus der ganzen Sache. Sie will einfach den Papa für den Kleinen austauschen.
Das hat sie so für sich festgelegt ohne mich nach meiner Meinung dazu zu fragen. Deswegen bin ich auch nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen und
sie möchte auch keinen Unterhalt für sich und den Kleinen. Das will ich aber nicht auf mir sitzen lassen, weil ich das mit meinen Gewissen gegenüber dem Kleinen nicht
vereinbaren kann und ich mich auch absolut auf ihn freue. Fakt ist jetzt aktuell dass ich um einen Eintrag auf der Geburtsurkunde, das Sorgerecht und das Umgangsrecht kämpfen muss.
Ein Vaterschaftstest habe ich gemacht und ich bin definitiv der Vater. Ich habe mich bereits beim Jugendamt vorgestellt und dort einen Antrag zur Vaterschaftsanerkennung gestellt und sie
wurde aufgefordert diesem zu zustimmen, was aber nicht passiert ist. Die Fronten zwischen ihr und mir sind inzwischen ziemlich verhärtet und ich komme nicht mehr an sie ran,
gerade auch wenn es darum geht den Kleinen zu sehen. Sie reagiert einfach auf nichts mehr. Ich will einfach nur meine Rechte und Pflichten als Vater bekommen,
aber sie macht da nicht mit weil sie wohl denkt dass ich dann zu viel Einfluss in ihrem neuem Leben habe. Es deutet also alles auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hin, obwohl ich mehrfach den einvernehmlichen Weg gesucht habe.
Nun hätte ich da ein paar Fragen zu der ganzen Sache:
- Sind das alles einzelne Gerichtsverfahren oder wird das dann alles in einen Verfahren erledigt? (Eintrag auf Geburtsurkunde, Sorgerecht, Umgangsrecht)
- Was kann man ganz grob einplanen wie lange es dauert bis so etwas durch ist. (Mir läuft ein bisschen die Zeit weg, ich möchte regelmässigen Kontakt zu meinen Sohn
und es ist für mich eh schwerer dass der Kleine eine Bindung zu mir aufbaut. Ich habe ihn erst 2x gesehen)
- Brauche ich in dieser Situation einen RA? (mein Standpunkt ist der dass die Sache recht eindeutig ist und von meiner Seite nichts das Kindeswohl gefährdet, ich
komme aus guten Verhältnissen und bin finanziell gut aufgestellt)
- Bisher ist noch kein Unterhalt von mir gezahlt worden, obwohl ich das mit der KM regeln wollte und ich dazu bereit bin. Kann mir das irgendwie zum Nachteil ausgelegt werden dass ich
meiner Pflicht noch nicht nachgekommen bin? (Der Kleine ist jetzt seit 4 Monaten auf der Welt)
- Was habe ich beim Umgang mit dem Kleinen zu erwarten, da er ja noch sehr klein ist und auch noch gestillt wird. Wahrscheinlich nur gemeinsam mit der KM?
- Was gibt es noch für taktische Tipps für alles was da nun kommt, gerade auch beim Kontakt mit dem JA? Ich hatte dort nicht unbedingt das Gefühl volle Rückendeckung zu haben,
obwohl ich einfach nur ein guter Vater für den Kleinen sein will und ich keine aussergewöhnlichen Forderungen habe.
- Wie stehen die Chancen auf das halbe Sorgerecht? Ich hoffe dass ich das relativ "problemlos" bekomme, weil ich nicht wüsste was dagegen spricht.
Schon mal vielen Dank für eure Antworten und Tipps....
Ich werde um meinen Sohn kämpfen....
Hallo und Willkommen,
solange keine anerkannte Vaterschaft vorliegt, kann auch nichts in Sachen Geld verlangt werden. Allerdings kannst du aber ebenfalls weder Umgang noch Sorgerecht einfordern.
Sollte also die KM nicht bereit sein, die Vaterschaftsanerkennung mit zu unterschreiben, wirst du da erstmal klagen müssen.
Dann wenn das durch ist, kannst du ggf. den Umgang einforden (notfalls ein nächtes Gerichtsverfahren) und dann anschliessend das hälftige Sorgerecht. Auch hier kannst du ggf. von einem Prozess ausgehen.
Um das zu vermeiden könntest du den Weg über einen Mediator gehen. Vielleicht klappt das ja und ein gemeinsamer Weg last sich finden.
Vg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
hi,
der Kleine kennt dich noch nicht, du kennst ihn nicht....
wäre der Neue evtl. bereit, den Jungen zu adoptieren?
Ich überlege nur gerade (und das ist nicht meine Meinung vom moralischen Standpunkt her sondern einfach eine pragmatische):
-Die KM lebt in neuer Beziehung und möchte dich nicht im Leben des Sohnes haben
-Du hast also nie mit Mutter und Kind zusammengelebt
-Die Kommunikation ist beschixxen
Kannst du dir wirklich vorstellen, die nächsten Jahre von Umgangstermin zu Umgangstermin zu hechten, von Gerichtsverhandlung zu Gerichtsverhandlung?`Atteste, dass Umgang nicht möglich ist weil Kind krank, evtl. zieht Mutter weg und du musst 100te km zum Umgang zurücklegen...
Dein Kampfgeist in allen Ehren (und ich finde das toll, echt!!!!!) aber schau vorher, ob du das tragen kannst. Noch kennst du das Kind nicht, vielleicht kannst du nochmal neu anfangen mit jemand anderem?
Das geht aber wahrscheinlich nur, wenn das Kind noch nicht als Persönlichkeit in deinem Herzen ist.
Wahrscheinlich werde ich jetzt gesteinigt aber wenn ich sehe, was manche Männer hier aushalten und kämpfen müssen nur um ihre Kinder ab und an zu sehen....du kennst ihn noch nicht...
mmm
Moin
@mimamause
Worauf willst Du eigentlich hinaus? Wieso sollen Väter nicht die gleiche Bindung an ihr Kind verspüren wie Mütter? Nur weil es nicht aus ihrem Körper kommt sind sie doch keine Eltern 2.Klasse. Wenn Du so zw. Müttern und Vätern unterscheidst solltest Du Dir zukünftig jede moralische Wertung hier verkneifen. Mit Moral hat das nichts zu tun, ganz im Gegenteil.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
nein, Oldie, das habe ich nicht. Lies richtig!!!!!
und das ist nicht meine Meinung vom moralischen Standpunkt her sondern einfach eine pragmatische
Dein Kampfgeist in allen Ehren (und ich finde das toll, echt!!!!!)
Ich habe ihm nicht gesagt, dass er "nur" der Vater ist, mit keinem Wort.
also leg mir hier bitte nichts in den Mund, was ich nicht gesagt habe. Ich habe nur auf eine weitere Möglichkeit hingewiesen weil das, was auf den TO zukommen kann, jahrelange Prozessiererei, Zermürbende Gerichtsverhandlungen, Umgangsboykotte etc sein KÖNNEN!!!!
Nichts weiter!!!!
mmm
Moin
@mimamause
Dann labber nicht solchen Blödsinn im Rest Deines obigen Beitrages, sondern gebe einfach konkrete Hilfestellung, wie er und das Kind zu ihrem Recht kommen können. Mit:
Dein Kampfgeist in allen Ehren (und ich finde das toll, echt!!!!!) aber schau vorher, ob du das tragen kannst.
triffst Du gleich dreimal unter der Gürtellinie. ehrenhaft - ganz toll - aber. Mir wird richtig schlecht. Und wenn Du zu einer pragmatischen Betrachtung neigst, dann fokussiere Dich darauf, wie er Vatersein auch leben kann (übrigens ein Hauptthema dieser Seite, falls Du es noch nicht bemerkt haben solltest).
Luca81
Ohne anerkannte Vaterschaft kannst Du bei dieser KM alles vergessen. Von daher sollte Dein Fokus auf der Durchsetzung der Vaterschaftsfeststellung liegen. Vermutlich wirst Du das ohne rechtsanwaltlichen Beistand und ohne Gericht nicht schaffen - meine Einschätzung. Gesetzliche Grundlage hierfür ist das BGB. Dort hast Du die Möglichkeit, beim Vorliegen bestimmter Umstände gerichtlich Deine Vaterschaft durchzusetzen. Nur solltest Du Dir auch darüber im klaren sein, dass Dein Kampf mit der Vaterschaftsfeststellung nicht beendet ist. Vielleichtl wird die gesamte Zeit die KM versuchen zu stänkern, zu boykottieren, zu verhindern. Aber es kann auch ebenso passieren, dass sie plötzlich einlenkt (z.B. der Next verschwindet aus ihrem Leben). Es ist ein Sprung ins kalte Wasser mit vielen Steinen darin.
Wenn Du diese Etappe, die sich vermutlich lange hinziehen wird (RA suchen, Klage einreichen, Termin bekommen, Prozessdauer etc.) hast Du aber auch nur eins dann erreicht: Du bist der rechtl. Vater und darfst zahlen. Denn Sorgerecht und Umgang sind noch mal 2 weitere Abschnitte, die einzeln ausgefochten werden. Und gerade beim Regeln des Umgangs kann es immer wieder zu festgefahrenen Situationen kommen, wo wieder und wieder ein Gericht bemüht werden muss.
Also, wenn Du da durch willst, rechne mit einem langen Weg. Das kann nicht falsch sein.
Gruss oldie
Edit: Mit Vaterschaftsfeststellung meine ich die amtliche vom Gericht, welche Dich dann als rechtl. Vater feststellt. Nicht, dass das falsch verstanden wird. Oder anders: rechtl. Vaterschaft. 😉
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
tja, was soll man(n) dazu sagen mmm, ein wirklich durchaus pragmatischer ansatz vor allem aus sicht von frauen....
du solltest familienrichterin werden
cu bitumen
Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik
Moin Luca,
in Ergänzung zu Oldie:
- Sind das alles einzelne Gerichtsverfahren oder wird das dann alles in einen Verfahren erledigt? (Eintrag auf Geburtsurkunde, Sorgerecht, Umgangsrecht)
Wenn die KM nicht mitspielt (wonach es derzeit aussieht), dann ist hier eins nach dem anderen abzuarbeiten ...
D.h. zunächst einmal musst Du auch Rechtlicher Vater werden (Zweifel an der biologischen Vaterschaft liegen bei Null % ?).
Unterhaltstechnisch bist Du aus dem Boot solange Du nicht Rechtlicher Vater bist.
Sollte Madame in 10 Jahren einfallen: "Da war doch einer" ... dann kann (im schlimmsten Fall bis zur Geburt) rückwirkend gefordert werden.
Schon alleine deshalb sollte Dir in der Tat an der Feststellung der Vaterschaft gelegen sein.
Gruß
United
Ein Vaterschaftstest habe ich gemacht und ich bin definitiv der Vater.
Die ist wohl geklärt :puzz:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
oldie
Dann labber nicht solchen Blödsinn im Rest Deines obigen Beitrages, sondern gebe einfach konkrete Hilfestellung, wie er und das Kind zu ihrem Recht kommen können.
ich habe dich nicht beleidigt, also unterlasse das auch bitte bei mir. Ich vertrete nur meine Meinung. Die kann auch gerne diskutiert werden. Und in einem Forum, wo Väter diskutieren, wie sie möglichst Aufstocker werden und denen dann Tipps gegeben werden ist mein Denkansatz nicht verwerflich.
Mancher Vater (und manche Mutter) wird in den ewigen Gerichtsverhandlúngen zerrieben, das muss man abkönnen. Manchmal muss man auch zusehen können, wie das eigene Kind zerrieben wird.
Und mit den (manchmal spärlichen) Ergebnissen leben können).
War hier gerade ein fred zu, wo der Vater kurz davor ist, aufzugeben.
Danke
du solltest familienrichterin werden
danke, aber ich liebe meinen Job und komme eher in die Verlegenheit von Vaterschaftstests 🙂
mmm
Moin nochmal,
@mmm:
Mancher Vater (und manche Mutter) wird in den ewigen Gerichtsverhandlúngen zerrieben, das muss man abkönnen. Manchmal muss man auch zusehen können, wie das eigene Kind zerrieben wird.
Und mit den (manchmal spärlichen) Ergebnissen leben können).
In diesem Punkt kann man Dir nicht wirklich widersprechen ...
... allerdings: Eine Aufgabe ist der LETZTE Schritt.
In diesem Fall hat das Kind aktuell keinen Rechtlichen Vater.
Ob die Mutter nicht bereits beim ersten Anwaltsbrief einknickt, ist absolut nicht vorhersehbar.
Und in einem Forum, wo Väter diskutieren, wie sie möglichst Aufstocker werden und denen dann Tipps gegeben werden [...]
Wo ?
Bitte höre auf die Aussagen der Anderen so grotesk zu verfälschen.
Das hast du nicht nötig.
Oder doch ?
Gruß
United
In diesem Fall hat das Kind aktuell keinen Rechtlichen Vater.
Wer weiß? Vielleicht hat sie den Freund eingetragen. Das würde auch erklären, warum keinerlei Forderungen kommen. Und das JA darf aus Datenschutzgründenden dem Opener dazu auch gar nichts sagen.....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Tja, erstmal Danke für die Kommentare...
Ich stehe absolut zu dem Kleinen (Er sieht aus wie ich und 4 Monate alt) mit allem was dazu gehört. Auch wenn der Weg sicher nicht einfach wird.
Ich habe ihn bis jetzt 3mal gesehen, aber seitdem das JA die KM zur Zustimmung der Vaterschaft aufgefordert hat ist es schwierig mit Umgang.
Ich denke sie sieht mich nur als Störfaktor in ihrer neuen heilen Welt und macht es sich einfach und blockt deshalb erstmal ab.
Frage: Kann mir ein Richter das halbe Sorgerecht verwähren nur weil ich bisher kaum Kontakt mit meinen Sohn hatte, zumal der wenige Umgang ja nicht an mir liegt
sondern an der KM die das abblockt.
Wer weiß? Vielleicht hat sie den Freund eingetragen. Das würde auch erklären, warum keinerlei Forderungen kommen. Und das JA darf aus Datenschutzgründenden dem Opener dazu auch gar nichts sagen.....
LG LBM
Neeee, in der Urkunde steht definitiv nur die KM. Das weiss ich genau...
Das könnte sie jederzeit ändern.....
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Luca,
Ich stehe absolut zu dem Kleinen (Er sieht aus wie ich und 4 Monate alt) mit allem was dazu gehört.
Das beweist abstammungstechnisch nichts - ausser, wenn Du Boris Becker heisst. 😉 Aber Du hast ja einen Vaterschaftstest. Wurde dieser eigentlich einvernehmlich mit der Mutter des Kindes durchgeführt oder ohne ihr Wissen? Falls ja, darfst Du ihn auch "offiziell" verwenden; vielleicht nicht schlecht für eine Klagebegründung.
Ich denke sie sieht mich nur als Störfaktor in ihrer neuen heilen Welt und macht es sich einfach und blockt deshalb erstmal ab.
naja, sie hat ein Kind, einen Partner; das ist schon ziemlich viel. Vielleicht kommt irgendwann noch ein Haus mit Garten, ein Hund und ein VW Touran dazu; dann ist das Glück perfekt. Ich will die Frau an sich nicht in Schutz nehmen, aber in der weiblichen Psyche ist es nicht vorrangig wichtig, dass der Nachwuchs vom biologischen Vater betreut wird; für das mütterliche Wohlbefinden und den richtigen "Look" genügt oft auch ein "Ersatzmann".
Frage: Kann mir ein Richter das halbe Sorgerecht verwähren nur weil ich bisher kaum Kontakt mit meinen Sohn hatte
nein, das kann er nicht. Das Sorgerecht sollte aktuell allerdings nicht Dein Hauptproblem sein, sondern zunächst die Vaterschaftsanerkennung sowie die Installation einer stabilen Umgangsregelung. Sorgerecht hat Zeit, zumal aktuell vermutlich sowieso keine sorgerechtsrelevanten Entscheidungen anstehen. Wenn Du Dich bei einer Fahrschule anmelden würdest, würdest Du auch nicht über Lastwagen oder Autorennen reden, sondern darüber, wie Du das Fahrschulauto unfallfrei vom Hof kriegst.
Neeee, in der Urkunde steht definitiv nur die KM. Das weiss ich genau...
nein, das weisst Du nicht. Selbst wenn Du diese Urkunde irgendwann mal gesehen haben solltest, kann die heute ganz anders aussehen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Naja, wenn du eine Geburtsurkunde hast, bedeutet das ja nicht, dass die KM nicht inzwischen jemand anderen die VS anerkennen hat lassen und die Geburtsurkunden geändert wurden.
Aber das wäre dann ja spätestens ersichtlich, wenn du auf Feststellung der Vateschaft klagst.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Naja, wenn du eine Geburtsurkunde hast, bedeutet das ja nicht, dass die KM nicht inzwischen jemand anderen die VS anerkennen hat lassen und die Geburtsurkunden geändert wurden.
Aber das wäre dann ja spätestens ersichtlich, wenn du auf Feststellung der Vateschaft klagst.
Sie und ich weiss genau dass ich der biologische Vater bin. Aktuell kämpfen ich gerade um den Eintrag auf dieser Urkunde. Wenn sie jetzt wissentlich einen anderen einträgt wäre das
doch eine bewusste falsche Aussage...
Moin Luca,
Das beweist abstammungstechnisch nichts - ausser, wenn Du Boris Becker heisst. 😉 Aber Du hast ja einen Vaterschaftstest. Wurde dieser eigentlich einvernehmlich mit der Mutter des Kindes durchgeführt oder ohne ihr Wissen? Falls ja, darfst Du ihn auch "offiziell" verwenden; vielleicht nicht schlecht für eine Klagebegründung.
Vaterschaftstest war einvernehmlich mit der KM und ich kann das Ding auch noch upgraden dass er vor Gericht verwendbar ist.
Jedoch war mein Zeuge nur auf dem Papier vorhanden und nicht live dabei. Bei ihr jedoch war eine Freundin dabei.
Könnte Probleme geben vor Gericht oder??