Moin Luca,
Sie und ich weiss genau dass ich der biologische Vater bin.
was zwei Menschen (angeblich) wissen, spielt juristisch keine Rolle; es entzieht sich jeder Beweisbarkeit.
Wenn sie jetzt wissentlich einen anderen einträgt wäre das
doch eine bewusste falsche Aussage...
nein, warum? Wenn bisher bei Vater "unbekannt" steht und jetzt "Name des Freundes" ist daran nichts strafbar. Aus juristischer Sicht muss Deine Ex nicht zwingend wissen, dass dieser nicht der Vater ihres Kindes ist. Und wenn sie behaupten würde, im Empfängniszeitraum mit diesem geschlafen zu haben, ist das weder verboten noch könntest Du das Gegenteil beweisen.
Einzig ein "offizieller" privater Vaterschaftstest, den Ihr beide in Auftrag gegeben habt und dessen Ergebnis Euch beiden (!) nachweislich (!) bekannt ist, könnte das anders aussehen lassen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Jedoch war mein Zeuge nur auf dem Papier vorhanden und nicht live dabei. Bei ihr jedoch war eine Freundin dabei.
was sollen diese "Zeugen" denn bezeugen?
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Luca,
was zwei Menschen (angeblich) wissen, spielt juristisch keine Rolle; es entzieht sich jeder Beweisbarkeit.
nein, warum? Wenn bisher bei Vater "unbekannt" steht und jetzt "Name des Freundes" ist daran nichts strafbar. Aus juristischer Sicht muss Deine Ex nicht zwingend wissen, dass dieser nicht der Vater ihres Kindes ist. Und wenn sie behaupten würde, im Empfängniszeitraum mit diesem geschlafen zu haben, ist das weder verboten noch könntest Du das Gegenteil beweisen.Einzig ein "offizieller" privater Vaterschaftstest, den Ihr beide in Auftrag gegeben habt und dessen Ergebnis Euch beiden (!) nachweislich (!) bekannt ist, könnte das anders aussehen lassen.
Grüssles
Martin
Und dass sie bereits beim Jugendamt angegeben hat dass ich der Vater bin und auch dort so argumentiert hat ändert nichts daran???
Sie kann doch nicht einfach mittendrin was anderes behaupten was sie zuvor an offizieller Stelle bei Aussagen schon bestätigt hat.
was sollen diese "Zeugen" denn bezeugen?
Meines Wissen muss ein Vaterschaftstest mit einem unabhängigen Zeugen durchgeführt werden...
Moin Luca,
Und dass sie bereits beim Jugendamt angegeben hat dass ich der Vater bin und auch dort so argumentiert hat ändert nichts daran???
Sie kann doch nicht einfach mittendrin was anderes behaupten was sie zuvor an offizieller Stelle bei Aussagen schon bestätigt hat.
tu Dir bitte selbst den Gefallen und bring da mal ein bisschen Struktur rein. Und geh einfach davon aus, das am Ende nicht irgendwelche von Dir benannten Zeugen vor dem Gerichtsgebäude Schlange stehen werden, um etwas zu bestätigen, was Du gerne hättest oder was Dir logisch oder bereits bewiesen zu sein scheint. Das eigene Gerechtigkeitsempfinden zum Massstab zu machen ist brandgefährlich; so funktioniert Justiz nicht. Und was irgendwer mal zu irgendwem gesagt hat - who cares?
Fakt ist: Vater ist, wer in der Geburtsurkunde steht. Solange da niemand steht, gibt's keinen.
Meines Wissen muss ein Vaterschaftstest mit einem unabhängigen Zeugen durchgeführt werden...
wer sagt das denn?
Angesichts Deiner Strukturlosigkeit und Emotionalität wäre es sicher ein guter Rat, das Ganze in die Hände eines erfahrenen und besonnenen Fachanwalts für Familienrecht zu legen; der kennt sich mit sowas aus. Auch Weisheitszähne zieht man sich ja nicht selbst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wir können nurdasbeantworten undauch beurteilen ,was du schreibst.
Wenn du schreibst:
Deswegen bin ich auch nicht auf der Geburtsurkunde eingetragen
woher sollen wir dann das:
Und dass sie bereits beim Jugendamt angegeben hat dass ich der Vater bin und auch dort so argumentiert hat
wissen?
Bring doch ein wenig Struktur in deine Posts und setze nicht Wissen auf unserer Seite voraus,das wir nicht haben können ,weil deine Infos unvollständig sind 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
Frage: Kann mir ein Richter das halbe Sorgerecht verwähren nur weil ich bisher kaum Kontakt mit meinen Sohn hatte, zumal der wenige Umgang ja nicht an mir liegt
sondern an der KM die das abblockt.
Nochmal: Erst die Vaterschaft klären, dann Gedanken über Sorgerecht machen.
Geh zum Anwalt, den beauftragst Du nur mit der Vaterschaftsklärung.
Das ist kein Selbstläufer, obwohl so offensichtlich.
Gruß
United
Moin
Und dass sie bereits beim Jugendamt angegeben hat dass ich der Vater bin und auch dort so argumentiert hat ändert nichts daran???
Wenn sie zwei Tage später dem JA erzählt "Da war noch ein Mann, der als potentieller Vater in Betracht kommt und ich bin mir jetzt sicher, dass es nur der sein kann.", dann ist das JA vermutlich heilfroh, einen Vater benennen zu können um für die Zukunft gewappnet zu sein. Denn dann kann das JA eventuell ausschliessen, nicht für den Unterhalt des Kindes per Unterhaltsvorschusskasse aufkommen zu müssen.
Ach, übrigens. Da Du per Vaterschaftstest weisst, dass Du der biologische Vater bist - und genauso die KM - hast Du ein "enges" Zeitfenster, dies auch vor dem Gesetz zu klären. Die Frist beträgt 2 Jahre ab Kenntnis Vermutung des Umstandes. Vorsicht bei der Bestimmung des Zeitmoments !!! Und das Kind kann ab Volljährigkeit für weitere 3 Jahre dies feststellen lassen (die Frist beim Kind ist mir jetzt nicht so geläufig, aber ich vermute es waren 3 Jahre, nicht 2).
Falls der Umstand besteht, dass der Next bei Vaterschaftsanerkennung Deines Kindes ggü. einem Gericht glaubhaft (damit meine ich nicht wahrheitsgemäß) machen kann, dass er nicht wusste, dass nicht er - sondern Du - der biolog. Vater ist, hat auch er Klagemöglichkeit inkl. Regressanspruch für geleisteten Unterhalt. Von daher mache lieber gleich Nägel mit Köpfen, zumal Du es ja sowieso willst. Aber gehe es strukturiert und stringent an.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin, ich nochmal da komplett überlesen
Vaterschaftstest war einvernehmlich mit der KM und ...
Wenn Du belegen kannst, dass dieser Vaterschaftstest einvernehmlich war, dann ist er auch rechtens wirksam - schon allein vom Ergbenis heraus. Sprich - dieser Test ist vor Gericht verwertbar. Natürlich muss es sich bei dem Testlabor um ein anerkanntes handeln. Doch selbst dann, wenn es nicht staatlich als Labor anerkannt ist, hat es Richtungscharakter.
Ein einvernehmlicher und positiver Vaterschaftstest kann rechtlich nur dann angefochten werden, wenn Zwang, Nötigung etc. unterstellt werden kann. Wenn Einvernehmen gegeben war, ist ein positiver Ausgang nur dann möglich, wenn tatsächlich die Eltern ihre Gene eingereicht haben. Bei einem negativem Vaterschaftstest könnte die Verfahrensweise angezweifelt werden, das ist bei einem positiven Ausgang (wissenschaftlich) unmöglich. Freiwillig wird hier mit authentisch übersetzt - alles andere muss vom Anfechter bewiesen werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo ihr alle,
es gibt positive Neuigkeiten für mich. Die madame hat nun auf dem JA für mich überraschend meiner Vaterschaft zugestimmt...Vernünftig.
Trotzdem dank an alle für eure zahlreichen Infos.
Gleichzeitig hat sie das JA beauftragt den Unterhalt zu berechnen. Gibts da einen Rat von euch wie ich mich weiterhin verhalten soll?
Ist es sinnvoll den Unterhalt von einem RA gegenrechnen zu lassen? Habe gehört dass Berechnungen vom JA nicht immer korrekt sind.
Und wie ist das mit diesen Titeln? Da komme ich wohl nicht drumerum diese zu unterschreiben.
Weiterhin hat mir das JA geraten mit meinen Antrag auf das halbe Sorgerecht noch mal zu warten um die Situation erstmal zu beruhigen.
Sorry, habe wenig Erfahrungen in solchen Angelegenheiten....
Danke für eure Infos....
Moin Luca,
es gibt positive Neuigkeiten für mich. Die madame hat nun auf dem JA für mich überraschend meiner Vaterschaft zugestimmt...Vernünftig.
na also!
Gleichzeitig hat sie das JA beauftragt den Unterhalt zu berechnen. Gibts da einen Rat von euch wie ich mich weiterhin verhalten soll?
Ist es sinnvoll den Unterhalt von einem RA gegenrechnen zu lassen? Habe gehört dass Berechnungen vom JA nicht immer korrekt sind.
Du kannst Deine Einkommenszahlen und mögliche Abzugspositionen (private AV, Werbungskosten etc.) auch hier einstellen; von unseren Unterhaltscracks bekommst Du ein Ergebnis, das mindestens so gut ist wie das eines Anwalts - und überdies kostenfrei.
Und wie ist das mit diesen Titeln? Da komme ich wohl nicht drumerum diese zu unterschreiben.
nein, der Titel ist ein Anspruch des Kindes bzw. seines Betreuungselternteils. Aber auch hier helfen wir gerne bei der Formulierung; Du brauchst kein JA-Formular unterschreiben, sondern kannst Deinen eigenen Titel mitbringen.
Weiterhin hat mir das JA geraten mit meinen Antrag auf das halbe Sorgerecht noch mal zu warten um die Situation erstmal zu beruhigen.
das ist durchaus vernünftig; ich hatte Dir ja bereits dasselbe geraten. Möglicherweise stimmt Deine Ex dem GSR demnächst ja auch freiwillig und ohne Gerichtsverhandlung zu, wenn sie sieht, dass der Umgang funktioniert und Du sie ansonsten in Ruhe lässt. Brauchen tust Du es aktuell jedenfalls etwa gleich stark wie ein Snowboard im August. Wichtig ist, dass der Umgang verlässlich ans Laufen kommt und Ihr auch als getrennte Eltern das nötige gegenseitige Vertrauen zueinander aufbaut.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Luca,
erstmal Glückwunsch PAPA !
Weiterhin hat mir das JA geraten mit meinen Antrag auf das halbe Sorgerecht noch mal zu warten um die Situation erstmal zu beruhigen.
Der nächste Punkt auf Deiner ToDo-Liste ist eine Umgangsregelung.
Hat die Dame (oder der Herr) vom JA sich auch zu dem Thema geäußert ?
Wenn KM aktuell nicht mit Dir reden möchte (was der Fall zu sein scheint), dann ist es Aufgabe des JA zu vermitteln (zumindest den Versuch zu starten).
Gruß
United
Moin Luca,
erstmal Glückwunsch PAPA !
Der nächste Punkt auf Deiner ToDo-Liste ist eine Umgangsregelung.Hat die Dame (oder der Herr) vom JA sich auch zu dem Thema geäußert ?
Wenn KM aktuell nicht mit Dir reden möchte (was der Fall zu sein scheint), dann ist es Aufgabe des JA zu vermitteln (zumindest den Versuch zu starten).
Gruß
United
Ja vielen Dank...
Jetzt steht ein Termin bei der Familienberatung an und dazu ist sie auch bereit. Dort soll der Umgang geregelt werden.
Das JA hat ihr wahrscheinlich noch mal eindeutig ihre Situation klar gemacht. Es ist also ein positiver Trend zu erkennen und das finde ich natürlich gut...
Nun noch mal eine Frage zur Familienberatung. Wie läuft das dort? Ist das eine Einrichtung die Umgang richtig festlegen kann?
Ich weiss dass dort erstmal zwischen beiden Parteien vermittelt wird und ein gemeinsamer Weg gesucht wird. Das ist ja auch gut so und ich bin da auch
absolut bereit dazu. Keine Frage. Aber wirklich festlegen können die das dort nicht oder???
Auch wenn ich mich wiederhole, ist eine tolle Seite hier...Ein dickes Lob an alle...
Moin Luca,
Ist das eine Einrichtung die Umgang richtig festlegen kann?
nein, das können die nicht. Festlegen können eine Umgangsregelung genau zwei: Ihr selbst oder ein Gericht.
Geh jetzt einfach mal vom Besten aus: Deine Ex hat sich - vielleicht auch durch Mitsprache ihres neuen Partners, der es nicht toll finden muss, wenn ein Vater ausgegrenzt wird - jetzt dazu entschieden, Dir Deine Vaterrolle zu ermöglichen. Ihr werden Euch in den nächsten 18 Jahren noch oft gegenseitig vertrauen müssen. Je eher Ihr damit anfangt, umso besser und stressfreier wird Euer Leben sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Luca,
Nun noch mal eine Frage zur Familienberatung. Wie läuft das dort? Ist das eine Einrichtung die Umgang richtig festlegen kann?
Martin hat Recht, denn festlegen könenn die nichts, aber sie beraten und sprechen Empfehlungen aus. Was ihr daraus macht, liegt nur bei euch.
Mit meinem kleinen bin ich selber bei der Erziehungs- und Familienberatung und kann bis dato nichts schlechtes sagen. Es fanden einige Einzelgespräche statt und zumindest meine Ansprechpartnerin hat die Situation wirklich gut erkannt und hilft mir bzw. uns auch. Morgen findet das erste gemeinsame Gespräch mit der KM statt und anschließend kommt auch Sohnemann mit dazu. Meistens ist es wirklich hilfreich, wenn ein Außenstehender - aber nicht gerade die Kindheitsvernichter vom JA - auf die Dinge schaut und diese reflektiert. Zumindest ich kann bei jedem Gespräch immer einiges mitnehmen und nehme dieses Angebot wirklich gerne an.
LG,
LD
Hi,
dann ist die erste Etappe geschafft und du solltest dich auf die zweite gut vorbereiten.
Wie stellst du dir denn eine Umgangsregelung vor?
Prinzipiell ist es bei sehr kleinen Kindern wichtig häufiger und dafür dann eben kürzeren Umgang zu haben. Wenn ich das richtig gelesen habe dann wird dein Kind gestillt und als Papa wirst du bitte darauf rücksicht nehmen - für dein Baby, das sonst ziemlich Stress bekommen kann. Abgesehen davon werden Stillende Mütter schnell absolut knatschig wenn man da versucht sie einzuschränken. (Kenn das von mir, stell dir eine Glucke vor der du ein Küken wegnehmen magst 😉 )
Die erste Frage ist also wie oft und zu welchen Zeiten kannst du dir regelmäßige und fixe Termine einrichten? Die zweite Frage ist bei so einem ganz kleinen Zwerg dann nach dem eventuellen Tagesrhythmus. Es hilft dir ja nix wenn du ein hungriges oder müdes oder schlafendes Baby bekommst. Klar wird dein Baby auch bei dir im Kinderwagen mal einschlafen, aber ein Kind rumzuschieben das 2 Stunden durchpennt ist irgendwie nicht unbedingt Sinn der Sache.
Je nachdem wie oft das Kleine trinken will würde ich dir raten 3 - 4 mal die Woche 2 - 3 Stunden anzupeilen. Das ganze dann für die nächsten Monate und dann kann man da ja schrittweise ausweiten. Unsere Tochter ist jetzt 1 Jahr alt und die könnte z.B. problemlos auch schon nach dem Stillen abends übernachten und dann erst am nächsten Tag gegen 10 oder 11 wieder nach Hause kommen. Und auch Tagsüber wären da 4 - 5 Stunden außer Haus kein Problem. Allerdings ist sie ein absolut anhängliches Mamababy 😉 Mein Großer war in dem Alter wesentlich unabhängiger von mir. Mach dir einfach bewusst das Babys verschieden sind, beobachte dein Kind und schau was gut tut und was nicht.
Und weil es immer gut ist wenn man der besorgten Mama das gleich sagen kann wenn die ersten : Der kann aber nicht wickeln und der hat keine Ahnung von Babys.... Texte kommen. Mach doch einen Babypflegekurs. Der tut dir auch ganz einfach für dich selber gut.
LG
Nadda