Hallo Ihr Lieben,
ich bin mir seit geraumer Zeit nicht mehr sicher ob ich der Vater meiner nichtehelichen Tochter bin. Der Gedanke verfolgt mich immer wenn ich ein wenig entspannen kann. Das nervt wahnsinnig. Diese Ungewissheit!!
Nun ist es so, dass laut § 1598a BGB Väter, Kinder und Mütter einen Rechtsanspruch zur Klärung der leiblichen Abstammung haben. Auf Anfrage lehnte die KM eine Entnahme von genetischen Proben vehement ab. Nun beabsichtige ich die Duldung einer Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe beim Familiengericht zu beantragen.
Wäre in diesem Verfahren eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben? Soweit ich weiß nicht!? Da der Anspruch an keine weiteren Voraussetzungen geknüpft ist würde doch ein formloser Antrag genügen, oder?
Was habt ihr als Betroffene für Erfahrungen, oder wer weiß mehr und kann mir Infos geben??
LG
Marco
Servus Marad!
ich bin mir seit geraumer Zeit nicht mehr sicher ob ich der Vater meiner nichtehelichen Tochter bin.
Wie alt ist denn das Kind (ich bin zu faul, jetzt zu suchen).
Auf Anfrage lehnte die KM eine Entnahme von genetischen Proben vehement ab.
Gabs hierfür ´ne Begründung und wenn ja, welche?
Prinzipiell:
Bevor Du ein paar tausend Oyro für die ger. Vaterschaftsfeststellung ausgibst, hast Du Dir den Weg und Machbarkeit des (ohne Einverständnis der KM "illegalen") Vaterschaftstests überlegt?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Marco,
nein ich will keinen illegalen Test. Das Kind ist 12 Jahre alt. Abgelehnt hat die KM mit der Begründung "Was soll das, du bist der Vater".
Ist die Vaterschaftsfeststellung und ein Verfahren zur Klärung der leiblichen Abstammung das gleiche???
LG
Marco
Ich glaube zuviel lesen macht dumm. 😉 und ist bei mir derzeit kontraproduktiv.
Soweit sich der Einwilligungsverpflichtete (in diesem Fall die KM) weigert, die Einwilligung abzugeben, so kann die Einwilligung gemäß § 1598a Abs. 2 BGB durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt werden. Der Antrag muss hierbei nicht begründet werden.
Eine Vaterschaftsfeststellung ist doch etwas anderes als Klärung der Abstammung (Gerichtliches Einwilligungsersetzungsverfahren)..??
Ist denn keiner da der mit - Klärung der leiblichen Abstammung - bereits Erfahrungen gesammelt hat?
moinsen,
wenn es dir unbedingt darum geht dies feststellen zu lassen, dann mach doch! Was hält dich auf?
nein ich will keinen illegalen Test.
WARUM NICHT?
Dann wüsstest Du wenigstens ob es sich lohnt, anschließend das teure Verfahren anzuleiern!
Siehst Du euer Kind eigentlich auch hin und wieder mal?
Deine bisherigen Beiträge bezogen sich hauptsächlich um KU.
Stösst mir hier gerad ein wenig sauer auf.
grüßle
jo
Hallo Papajo,
ich hatte erfolgreich Umgangsrecht eingeklagt, sehe jedoch dennoch nicht mein Kind. Mein Kind möchte zwar gern aber die KM verhindert es. Immer auf den Schultern des Kindes. KU zahle ich jeden Monat.
Mir geht es hier nur um den Rechtsanspruch zur Klärung der leiblichen Abstammung und ob ein formloser von mir gestellter Antrag beim FG ausreicht, ohne Anwalt.
Verwechselt jetzt bitte nicht eine - Vaterschaftsfeststellung - und ein - Verfahren zur Klärung der leiblichen Abstammung -. Papajo, ich weiß auch nicht, was bei dir da sauer aufstossen sollte?
Marco
Papajo, ich weiß auch nicht, was bei dir da sauer aufstossen sollte?
weil ich mich des Gefühles nicht erwehren konnte, es ginge Dir ausschließlich ums Geld.
jo
da Kind ist 12? Es will zu Dir, aber die KM weiss es zu verhindern? Wie stellt man das bei einer 12jährigen an?
Wann hast Du eurer kind das letzte mal bei Dir gehabt?
Hallo erstmal,
@Marad: Was legal ist, ist in jedem Land anders...
@Jo: Nicht jeder will seine Geschichte in einem Forum ausbreiten... sondern nur den fraglichen Punkt. Daraus kann man nicht immer Rückschlüsse ziehen. Außerdem ist generell die Bereitschaft gering ausgeprägt, derartige Geldmengen an Kinder zu geben, die nicht von einem selbst sind.
Hi dantes,
stimmt. Was hier illegal ist kann woanders durchaus legal sein.
Nur nützt ihm das dann hier wenig, wenn es zu einem Verfahren kommt. Denn spätestens dann fliegt ihm ein nicht erlaubter Test um die Ohren und er weiß im schlimmsten Fall, das es nicht sein Kind ist, muß aber trotzdem weiterzahlen.
Such hier mal, da gab einen Fall der in Österreich durch die Presse ging. Da kann man nämlich grundsätzlich nur bis zum Alter von 5 Jahren was unternehmen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Österreich
Schweiz?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi midnightwish
Ich würde nie raten, einen illegalen Test zu machen und dann damit vor Gericht zu ziehen.
Autsch,
klar Beppo es war die Schweiz.
@ dante: Ja, aber wie soll er dann mit der Gewissheit des illegalen Test einen entsprechenden Antrag begründen? Für eine Vaterschaftsanfechtung muß er nachvollziehbare und belegbare Gründe darlegen, warum er innerhalb der letzen 24 Monate Zweifel an seiner biologischen Vaterschaft bekommen hat.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Manches erledigt sich ja auch von selbst, z.b. weil Mann es sich anders überlegt.
Hallo und sorry. Ich war ne Weile berufsbedingt nicht im Lande.
Ich lese wieder von "Vaterschaftsanfechtung". Das ist nicht richtig!!! Mir geht es zunächst nur um den § 1598a BGB, ein Verfahren zur Klärung der leiblichen Abstammung? Nur hierfür benötige ich Informationen. Was habt ihr als Betroffene für Erfahrungen damit, oder wer weiß mehr und kann mir Infos geben??
Gruß Marco
Hi
Wenn die KM nicht kooperiert, musst Du Dir einen RA suchen und Klage auf Klärung der leiblichen Abstammung stellen. Streitwert des Prozesses dürften (wie in Sorgerechtsstreitigkeiten) 3000€ sein. Hinzu kommen Ausgaben für den RA sowie für das Gutachten über die genetische Abstammung. Dessen Kosten betragen ca. 2000€. Wie dann das Gericht die Kosten verteilt ist sehr fragwürdig. Nicht selten werden sie dem aufgebürdet, der leistungsfähig ist. In Anbetracht der Tatsache, dass die Aufwendungen für den Unterhalt ein vielfaches dieser rund 3000€ Investition betragen, eigentlich ein Schnäppchen. Noch schwerer dürfte aber der Aspekt wiegen, dass Du dann endlich (ebenso das Kind) Klarheit hast.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke oldie, das nenn ich mal eine Aussage.
Was ich allerdings echt zum kotzen finde. Bereits das Umgangsrecht musste ich einklagen. Da hatte sich die KM schon quer gestellt. Sehe mein Kind dennoch nicht. Nun weigert sich die KM wiederholt und nur deshalb habe ich wieder mal immense Kosten aufzuwenden. Aber egal, wie auch viele andere muss ich diesen Weg gehen.
An dieser Stelle nochmals vielen Dank.
Gruß Marco
Ich muss nochmal einhaken. Für alle die es Interessiert.
Wie ich soeben erfahren habe, wird die Abstammungsuntersuchung selbst nicht vom Gericht, sondern von dem Klärungsberechtigten in Auftrag gegeben. Die Wahl der Untersuchungsmethode und des Anbieters ist ihm somit freigestellt. Laut Angaben eines - geeigneten Institutes - sollen sich die Kosten für einen Vater-Mutter-Kind Gutachten auf ca. 400 EUR - 700 EUR belaufen.
Weiterhin kann bei der Rechtsantragsstelle des Wohnortes des Kindes ein Antrag auf Einwilligung zur Durchführung einer genetischen Abstammungsuntersuchung gemäß § 1598a BGB abgegeben werden. Da die Abstammungsuntersuchung nicht vom Gericht in Auftrag gegeben wird, stellt sich mir nun überdies die Frage, ob es bei Abgabe des Antrags in der Rechtsantragsstelle überhaupt für ein solches "Verfahren" ein Anwalt benötig wird. Bei der Gelegenheit kann für finanziell schwächere ein Antrag für Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe abgegeben werden.
Wenn dem so sei, müssten sich doch die Kosten immens verringern??
Ich brauche nach wie vor Fakten! Hat denn keiner von Euch ein solches Prozedere durch? Gern auch per PM, falls sich derjenige nicht öffentlich dazu äußern möchte. Vorab schon mal tausend Dank.
Hi,
nein bisher kenne ich nur Vaterschaftsanfechtungsklagen. Das jemand "nur" ein Abstammungsgutachten wollte und nicht gleichzeitig eine Anfechtung ist mir noch nicht untergekommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
Wie ich soeben erfahren habe, wird die Abstammungsuntersuchung selbst nicht vom Gericht, sondern von dem Klärungsberechtigten in Auftrag gegeben.
Richtig. Der Klärungsberechtigte bist Du. Aber an wen willst Du Dich wenden, wenn die KM sagt: "Nö, keine Lust."? Und ja, das kann und darf sie Dir gegenüber. Denn Du hast nicht über sie oder die Kinder zu bestimmen. Sie ist Sorgeberechtigte und kann daher eine Zustimmung verweigern. So wie Du es beschreibst, wird sie die Zustimmung auch verweigern. Aber einen Versuch musst Du natürlich erst einmal aussergerichtlich unternehmen.
Ich brauche nach wie vor Fakten!
Doch, Du akzeptierst sie aber nicht. 😉
Oder verlangt es Dir nach Wunschantworten? Sorry, ich zumindest habe keine. Doch Du solltest es mal mit einer RA-beratung probieren. Der wird von Dir bezahlt und ist daher vielleicht eher gewillt.
@Tina
Geht mir auch so. Hintergrund dürfte sein, dass das von Marad gewollte lediglich einen (teuren) Erkenntnisgewinn bringt ohne weitere direkte Folgen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.