Das jemand "nur" ein Abstammungsgutachten wollte und nicht gleichzeitig eine Anfechtung ist mir noch nicht untergekommen.
Wobei ja aber genau das nach der Reform von 2008 nun angeblich gehen soll, damit das Ergebnis der Prüfung nicht zwingend und automatisch zum Verlust der Vaterschaftsverhältnis führen muss.
Ich weiß aber auch nicht wie.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
@oldie - Fakten kann mir ja ancheinend keiner liefern. Da ist auch nichts mit Wunschantworten. Sogar die bei der Rechtsantragstelle kam mir mit "Vaterschaftsanfechtung" und kannte den § 1598a BGB noch nicht mal.
@beppo - Ich kann doch nicht ein Abstammungsgutachten nach § 1598a beantragen und gleich parallel die Vaterschaft anfechten. Ist für mich irgendwie unlogisch.
Falls ich nicht der biologische Vater sein sollte, dann erst kommt logischerweise die berechtigte Anfechtung.
Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt. Da werden dann hoffentlich alle Fragen beantwortet.
@ Marad,
Abstammungsgutachten und Vaterschaftsanfechtung gehen juristisch nun einmal Hand in Hand, auch wenn Du das nicht einsiehst. Du wirst da keine Sonderregelung für Dich finden: Auch zu einer TÜV-Prüfung musst Du mit einem Kraftfahrzeug vorfahren und kannst nicht "nur mal eben so" eine Prüfung kriegen. Eine Alternative wäre ein illegaler Test für Deine eigene Gewissheit - aber dafür müsstest Du Kontakt zum Kind und von diesem beispielsweise ein benutzes Kaugummi oder ein paar Haare haben.
Ein Teil des Problems scheint allerdings auch bei Deiner eigenen Stringenz zu liegen: Auf der einen Seite beklagst Du, dass Deine Ex den Umgang boykottiert; auf der anderen bezweifelst Du heute (nach 12 Jahren!) Deine Vaterschaft. Wäre es nicht sinnvoll, da mal ein bisschen Struktur und eine Reihenfolge reinzubringen anstatt gleichzeitig auf diametral auseinanderliegenden Hochzeiten tanzen zu wollen?
Generell ist es bei Deiner Unkenntnis der juristischen Sachverhalte aber sowieso eine schlechte Idee, dergleichen ohne Anwalt zu bewerkstelligen. "Sparen, egal was es kostet" muss man sich leisten können.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Generell ist es bei Deiner Unkenntnis der juristischen Sachverhalte aber sowieso eine schlechte Idee, dergleichen ohne Anwalt zu bewerkstelligen. "Sparen, egal was es kostet" muss man sich leisten können.
Ist ein Forum nicht ein virtueller Platz zum Austausch von Informationen. Nur weil ich etwas hinterfrage werde ich als Unwissend dargestellt. Klasse Leistung. Vielen Dank.
Aber Du bist echt witzig. Wenn ich so Allwissend wäre, würde ich nicht in diesem Forum nach Antworten suchen. Und viel konnte mir ja auch nicht geholfen werden, da sich bislang keiner damit auskennt. Auch du nicht. Ein einfaches weiß-ich-nicht hätte auch genügt. Aber nein, machst mich hier gleich an. Kritisierst mich und meine Argumentationstheorie obwohl du den Sachverhalt nicht kennst. Wie auch, ich wollte eben nicht meine ganze Geschichte im Forum ausbreiten. Es geht mir auch nicht um`s sparen, lediglich um Infos. Ich weiß nicht wo Du Deine Informationen hersaugst.
Auch noch mal für Dich; Abstammungsgutachten nach § 1598a und Vaterschaftsanfechtung sind dennoch zwei verschiedene Paar Schuhe. Beppo hat das schon richtig erkannt.
Wobei ja aber genau das nach der Reform von 2008 nun angeblich gehen soll, damit das Ergebnis der Prüfung nicht zwingend und automatisch zum Verlust der Vaterschaftsverhältnis führen muss.
Danke, genauso sehe ich das auch.
Wie bereits geschrieben habe ich einen Termin beim Anwalt, somit schließe ich dieses Thema. Macht für mich keinen Sinn mehr.
Vielen Dank für Eure Antworten.
@ Marad,
hast Du heute einen Clown gefrühstückt? 😉
Ist ein Forum nicht ein virtueller Platz zum Austausch von Informationen. Nur weil ich etwas hinterfrage werde ich als Unwissend dargestellt. Klasse Leistung. Vielen Dank.
Unwissenheit ist nicht verwerflich; deshalb gibt es Foren wie dieses. Nur das Nicht-Erkennen der eigenen Unwissenheit kann unangenehme Folgen haben.
Und viel konnte mir ja auch nicht geholfen werden, da sich bislang keiner damit auskennt. Auch du nicht. Ein einfaches weiß-ich-nicht hätte auch genügt. Aber nein, machst mich hier gleich an. Kritisierst mich und meine Argumentationstheorie obwohl du den Sachverhalt nicht kennst. Wie auch, ich wollte eben nicht meine ganze Geschichte im Forum ausbreiten.
hier wird jeder nach dem beurteilt, was er schreibt. Lückenhafte Infos haben lückenhafte Antworten zur Folge - wie im richtigen Leben auch. Wenn Du "Nicht-Wunschantworten" als unbotmässige "Kritik an Deiner Argumentationstheorie" missverstehen willst: Such Dir einen Anwalt und gib ihm 200 EUR pro Stunde: Dafür darf er Dir dann auch nicht widersprechen, wenn Du das nicht möchtest.
Ich weiß nicht wo Du Deine Informationen hersaugst.
ausschliesslich aus Deinen (offenbar nur rudimentären) Infos.
Auch noch mal für Dich; Abstammungsgutachten nach § 1598a und Vaterschaftsanfechtung sind dennoch zwei verschiedene Paar Schuhe. Beppo hat das schon richtig erkannt.
auch der Gesetzgeber hat das erkannt: Abstammungsgutachten können sich auf Väter UND Mütter beziehen und werden beispielsweise in den seltenen Fällen angewandt, wo Säuglinge in Krankenhäusern verwechselt wurden. Wenn die Elternschaft der Mutter jedoch ausser Zweifel steht und lediglich der Vater sich seiner biologischen Vaterschaft nicht sicher ist, spricht der Volksmund (und dieses Forum) von einem Vaterschaftstest, mit dem sich im Negativ-Fall eine Vaterschaftsanfechtung begründen lässt (ansonsten bräuchte man ja keinen zu machen).
Aber es gibt da einen schönen Spruch: "Meine Vorurteile stehen fest; bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen!" 😉
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Musst ja jeden meiner Sätze systematisch auseinander nehmen. Fühlst Du Dich gekränkt oder angegriffen??
Was soll ich dem noch hinzufügen?? Du setzt Dich ja als Moderator darüber hinweg wenn der Themenersteller das Thema schliesst. Was soll man dazu noch sagen. Kann sich jeder seinen Teil denken.
Rein Sachlich bist Du mir leider keine Hilfe.
Für mich ist das Thema beendet. Wer noch Informationen nach meinem Anwaltsbesuch benötigt kann mich gerne per PM kontaktieren.
Hi
Macht für mich keinen Sinn mehr.
Sehe ich fast auch so, zumal eine fast sinngleiche Diskussion Du bereits vor drei Monaten hier geführt hast. Da ist Dein Entschluss schon bemerkenswert, jetzt doch endlich mal Fakten bei einem Rechtsanwalt zu suchen.
Wenn Du dann eine Vaterschaftsfeststellung durchführen konntest wäre es nett von Dir, Deinen beschrittenen Weg hier im Forum zu schildern. Du könntest damit anderen usern helfen.
Gruss oldi
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Kleines Feedback.
Es ist so wie ich es beschrieben hatte. Wenn sich die KM weigert, eine genetische Abstammungsuntersuchung nach § 1598a BGB durchführen zu lassen, kann beim FG ein dementsprechender Antrag gestellt werden. Ein Anwalt ist nicht notwendig. Die GK betragen ca. 140,00 EUR. Entweder willigt die KM bei der geforderten Stellungnahme ein oder es ergeht ein Beschluss.
Der Test wurde gemacht und ich hab mich mit der Kindesmutter hingesetzt und über alles gesprochen. Meine kleine sehe ich nun auch wieder regelmäßig. Schon komisch der Werdegang, aber mich freuts. :-)))
In diesem Sinne ... viel Erfolg beim Kampf um Eure Kinder.
Hallo Marad,
na, das mitgeteilte Ergebnis ist doch schön und kann nur begrüßt werden.
Viele Grüsse