Langsam wirds makaber....
Postmortale Vaterschaftsfeststellung
In einem Verfahren zur Feststellung der Abstammung von einem bereits Verstorbenen kann zur Beweissicherung auch die Entnahme einer Blutprobe an dem Leichnam angeordnet werden. Hierbei ist grundsätzlich dem Recht des Kindes auf Klärung seiner Abstammung dem Recht der Angehörigen an der Totenruhe des Verstorbenen Vorrang einzuräumen.
Oberlandesgericht Dresden Az: 10 WF 215/02 Beschluss vom 07.05.2002
Im Gegensatz dazu kommt immer mehr auf, daß ein DNA-Test vom Vater nicht durchgeführt werden darf, da somit "das Persönlichkeitsrecht von Kind und Mutter" verletzt würden. Hier scheint das Recht auf Klärung der Abstammung des Kindes scheinbar dann doch weniger zu wiegen, das Persönlichkeitsrecht des Vaters ebenso.
Gruß, Xe