Ja das ist total merkwürdig! Das siehst du richtig. Warum denkst du, tut sie das, hast du eventuell eine Ahnung ?
Hallo
Sollte es tatsächlich so sein, dass der TO der Vater des Kindes ist und die Mutter das gewusst haben, kann man wohl kaum ihm vorwerfen, er würde irgend geartete Familienidylle zerstören, wenn er Gewissheit haben will. Eine Gewissheit auf die er, Das Kind und der jetzige rechtliche Vater schlicht ein Anrecht haben.
Es ist doch wohl reichlich daneben ihm jetzt zu raten, wenn die Möglichkeit sehr hoch ist, dass er der Vater ist, alles auf sich beruhen zu lassen, nur um keinen "Unfrieden" in eine vermeintlich intakte Familie zu bringen. Mal ehrlich: Eine Familie in der mindestens eine Person (Mutter) weis, das alles auf Lüge und Betrug basiert, kann so heile wohl nicht sein.
Ein Vaterschaftstest auf privater Basis (ja, richtig ist illegal aber "who cares ?) kann ihm wenigstens Sicherheit bringen.
Ist er nicht der Vater kann er die Sache für sich abhacken, Ist er der Vater kann er mit dem jetzigen rechtlichen Vater reden und dieses nachweisbar dokumentieren um nach Ablauf der zwei Jahresfrist endgültig raus zu sein.
Jemmy
ps.: ich könnte mit dieser Ungewissheit auch nicht leben und würde das Geklärt haben wollen und das ohne zu unterstellen, dass irgendwelche anderen Kinder vielleicht auch von mir sein könnten. Es spielt nur das Kind eine Rolle, von dem ich ausgehen muß, dass es mit großer Wahrscheinlichkeit von mir ist.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Der zitierte Betroffene hat damals unter Verweis auf sein Geld, gute Anwälte ... entgegen berechtigten Einwänden ziemlich dicke Backen gemacht.
Leider ist sein Post seit ca. Dezember 2012 nach Ausschöpfung der Rechtsmittel vor ordentlichen Instanzen verwaist.
Jedoch hatte der Betroffene, übrigens anders als Du, regelmäßigen Kontakt zu seinem Kind.
Die Rechtsmittel sind noch lange nicht ausgeschöpft sondern das Amtsgericht hat die Verfahren unzulässig verzögert. Ich bin derzeit noch vor dem OLG. Was die Thematik Umgang betrifft, so ist das Gesetz hierzu vom Bundestag beschlossen, der Bundesrat wird es durchwinken und sobald es Herr Gauck unterschrieben hat, entfaltet es seine Rechtskraft. Somit sind in wenigen Wochen die gesetzlichen Grundlagen auf Umgang und Klärung der Abstammung des Kindes dann auch für juristisch weniger belesene und engagierte im Gesetz 1:1 nachlesbar und umsetzbar. Auch im Vorfeld war dies bei engagierten Richtern möglich, wenn die deutschen Gesetze menschenrechtskonform ausgelegt wurden, wie vom Bundesverfassungsgericht auch vorgegeben. Hierzu gab es bisher eine multiple Rechtsauffassung und -sprechung. Durch die neuen Gesetze herrscht dann Rechtssicherheit.
Viele Grüße
papa2011