Mutterschaft
 
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Mutterschaft

 
(@teuker)
Rege dabei Registriert

Wir Mütter haben gegenüber den Vätern einen Vorteil: unsere Mutterschaft wird in den seltenste Fällen begründet angezweifelt! 😎

Die äußeren Bedingungen für unterhaltspflichtige Mütter sind genau so beschaffen wie die der unterhaltspflichtigen Väter, dennoch bin ich der Meinung, dass die Probleme eben jener Mütter teilweise größer und vielfältiger sind als die der Männer.

Ich habe am eigenen Leib erfahren, wie es ist, wenn man als Mutter von einem Tag zum anderen ohne Kinder dasteht. Bis zum Zeitpunkt der Trennung war ich ausschließlich Hausfrau und Mutter gewesen, Dreh-und Angelpunkt für meine Kinder - und dann kam alles anders.

Ich möchte jetzt nicht die ganze Geschichte meiner Trennung erzählen, denn das würde den Rahmen sprengen.

Ich war jedenfalls plötzlich kinderlos geworden. Den Schmerz, den mir das bereitete, kann ich nicht in Worte fassen - ebenso wenig wie mein (damals) unbeirrbares Vertrauen in die Rechtsprechung.

Kurz nach der Trennung stand jedoch die Emotionalität an erster Stelle. Jedesmal wenn irgendwo ein Kind weinte, musste ich daran denken, dass vielleicht gerade jetzt eines meiner Kinder weinte und vergeblich nach Mama rief (übrigens geht mir das auch nach fast 5 Jahren noch immer so).

Ich hatte ein Haus gemietet, in dem ich mit meinen Kindern leben wollte - kann jemand den Schmerz ermessen, den es mir bereitete, allein in einm Haus zu wohnen, das nur darauf wartete, dass der Familienrichter endlich ein Machtwort sprach? Das Machtwort wurde gesprochen, aber Justiz und Zeit arbeiteten trotzdem gegen mich. Ein halbes Jahr nach der Trennung war das Haus noch immer leer und sollte sich auch nie mit Kindern füllen (zumindest nicht dauerhaft). Ich musste zum Sozialamt gehen, weil ich - immer in der Hoffnung, letztendlich meine Kinder doch noch zu mir holen zu können -auf Anraten meines Anwaltes keinen Arbeitsplatz annehmen sollte, um mir nicht vom Richter anhören zu müssen: "Wenn Sie arbeiten, ist die Betreuung der Kinder nicht gewährleistet".

Ich hatte also schon eine doppelte Belastung: der Verlust meiner Kinder und den Weg zum Sozialamt.

Letztendlich habe ich - meiner Meinung nach zum Wohl der Kinder - die Entscheidung getroffen, den Kampf zu beenden und in die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf deren Vater (unter bestimmten Prämissen) einzuwilligen. Nun hatte ich ein drittes Problem: da ich jahrelang "nur" Hausfrau und Mutter gewesen war und darüber hinaus in einem Beruf gearbeitet hatte, der heute kaum noch gefragt ist, musste mir schleunigst etwas einfallen, damit ich meiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nachkommen konnte.

Ich musste mir also ein völlig neues Leben aufbauen - ohne Kinder mit neuem Beruf.

DAS ist es, zumindest ist das meine Meinung, was die Problematik der unterhaltspflichtigen Mütter von der der Väter unterscheidet. Eine Trennung von den Kindern ist für die meisten Väter sicherlich ebenso schmerzlich, wie sie es für mich war - aber in der Regel haben Väter nicht den zusätzlichen Druck, sich neben der Trauer um die Kinder auch noch einen neuen Beruf suchen zu müssen, ihr Leben ganz neu ordnen zu müssen - eben ganz von vorn anzufangen.

Ich bin gespannt, wie Ihr Mütter und Väter darüber denkt!

Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.

(Ernst Ferstl, Österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.01.2003 12:04
(@chris30nbg)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich kann das alles sehr gut nachvollziehen, aber ein Frage hätte ich doch?

Warum hat dir jemand die Kinder weggenommen? So einfach ist es ja nicht der Mutter die Kinder wegzunehmen???

Gruß

chris

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 21:23
(@ariba)
Registriert

Hmmmm....

Ob man(n) (Chris30Nbg) da auf eine Antwort hoffen kann...

Autor: teuker's  Post vom    Datum/Zeit: 24. Januar 2003, 11:04:23

Teuker's letzter Besuch

Letzter Besuch:  31. Oktober 2006, 07:46:45

Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 21:32
(@PhoeniX)

Moin Chris30Nbg

Es bringt nichts auf uralte Posts zu antworten. Deswegen gibt es auch immer eine "Warnung" und eine "explizite Nachfrage" ob man sich sicher ist, auf ein Post antworten zu wollen, welches seit über 60 Tage nicht mehr aktualisiert wurde.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 21:38
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Ariba
Chis is newbee, also bitte nette Hinweise. Ich habe schon erfahrerene User gesehen, die uns Urteile aus anderen Ländern als Durchbruch in D verkaufen wollten  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

@Chris
lass dich nicht abschrecken und schreibe, wenn Du Hilfe brauchst.

lächelnder Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 21:38
(@ariba)
Registriert

Hi Weisnich,

@Ariba
Chis is newbee, also bitte nette Hinweise.

Mein Hinweis war ganz neutral gemeint. Der 5-Jahresunterschied der Posts ließ aber meine Finger nicht still bleiben  😉

Ich habe schon erfahrerene User gesehen, die uns Urteile aus anderen Ländern als Durchbruch in D verkaufen wollten  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

Du machst mich neugierig.

@Chris
War nicht bös gemeint. Herzlich Willkommen bei VS!

Gruss
Ariba

Vom Amtsgericht entsorgt!
Und vom OLG wieder "recycelt"!!

Das OLG hat wieder die Normalität hergestellt: Ein Vater darf wieder sein Kind sehen - auch dann, wenn das Amtsgericht und die Mutter das nicht wollen!

AntwortZitat
Geschrieben : 17.03.2008 22:57