Nach 16 Jahren plöt...
 
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Nach 16 Jahren plötzlich Vater

 
(@koelsch)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

Ich hoffe ich bekomme hier Hilfe von Leuten die die Situation kennen bzw. sich damit auskennen.

Kurz zu meiner Geschichte:

Vor nun knapp 17 Jahren hatte ich ein Verhältniss mit einem Mädel, die danach direkt schwanger wurde ( zumindestens Zeugungszeitpunkt war während meiner Zeit ).
Seit diesem Zeitpunkt Ihrer Schwangerschaft habe ich Sie nie wieder gesehen.
Als das Kinde geboren wurde, hat ein anderer Mann die Vaterschadft zu diesem Kind angenommen ( weil er dachte er sei der Vater ). 2004 hat er dann wohl heimlich einen Test gemacht und es stellte sich heraus, das er nicht der Vater ist. Daraufhin ist er vor Gericht gezogen und hat auch damit gewonnen. Was bzgl. unterhaltszahlungen etc. dabei raus gekommen ist , weiß ich nicht.

Naja, jetzt auf einmal schreibt mir die kleine die nächste Woche 16 Jahre alt wird auf einmal eine E-Mail. Ebenso die Mutter.

Da ich mit Gedanken so viele Jahre gelebt habe, evtl. der Vater zu sein, war ich nicht sonderlich erschrocken.

Jetzt wirft sich mir aber die große Frage auf, ob ich immer noch zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden ? Wenn ja und ich wäre der Vater, was ist mit dem Unterhalt ? Muss ich den für 16 Jahre rückwirkend zahlen oder wie sieht soetwas aus ?

Bin da absolut neu in diesem Gebiet und weiß garnichts darüber.

Habe mal was von einer Unterhaltsklage gehört, die vorweg gestellt werden muss.....

Würde mich freuen wenn Ihr mir helfen könntet....

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 15:15
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der gesetzliche Vater muss innerhalb von 2 Jahren - nachdem er Kenntnis davon erlangt hat, dass das Kind nicht von ihm ist - die Vaterschaft anfechten. Dies muss er vor Gericht machen  (hat er anscheinend ja gemacht).

Nun stellt sich die Frage: wer ist der Vater? Wenn der ehemalig gesetzliche Vater es nicht ist, es aber jahrelang angenommen hat,  wird wohl auch er im fraglichen Zeitpunkt Verkehr mit ihr gehabt haben.  Also: Vaterschaftstest und vorher nichts unterschreiben.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 15:22
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich weiß nicht, ob ich dich zu deiner plötzlichen und nie ganz unvermuteten Vaterschaft beglückwünschen soll. Auf jeden Fall freut es mich, dass Mutter und Kind zu dir Kontakt aufnahmen. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Motive sich offenbaren.

Du kannst schlimmstenfalls tatsächlich auf rückwirkend 16 Jahre KU zu zahlen an den vermeintlichen Vater verdonnert werden.  Die Frage ist, was dir zu raten wäre. Wir reden von 16 Jahren * 12 Monate * x € = viel Geld. Wenn's ganz heftig wird, kommt die Verzinsung noch obendrauf.  Hierzu bedarf es jedoch der Vaterschaftsfeststellung durch ein Gericht und dafür braucht man deinen Namen als möglichen Vater. So lange der nicht bekannt ist, kann dich auch niemand verklagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 15:23
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt wirft sich mir aber die große Frage auf, ob ich immer noch zu einem Vaterschaftstest gezwungen werden ?

Jo, und damit würde ich rechnen. Ich würde einen privaten Test vorschlagen, diesen selbst durchführen. Ein Test über Gericht kostet deutlich mehr geld und ist von Dir zu zahlen, wenn Du der Vater bist (1,5k€).

Wenn ja und ich wäre der Vater, was ist mit dem Unterhalt ? Muss ich den für 16 Jahre rückwirkend zahlen oder wie sieht soetwas aus ?

Nö. Du musst ihr dann nur ab Forderung zahlen. Allerdings bist du dem Kuckucksvater gegenüber schadensersatzpflichtig. Hoffen wir mdl, dass er ein armer Schlucker ist und nur einen kleinen Betrag zahlen konnte. Pi mal daumen: 16 x 12 x 300 = 57.000 Öcken dürften es etwa werden. Dann noch ein paar hundert Öcken für das Gericht etc....

Dafür kriegste nicht mal nen gescheidtes Auto.

Gruß,
Michael]

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 15:30
(@koelsch)
Schon was gesagt Registriert

Nö. Du musst ihr dann nur ab Forderung zahlen. Allerdings bist du dem Kuckucksvater gegenüber schadensersatzpflichtig. Hoffen wir mdl, dass er ein armer Schlucker ist und nur einen kleinen Betrag zahlen konnte. Pi mal daumen: 16 x 12 x 300 = 57.000 Öcken dürften es etwa werden. Dann noch ein paar hundert Öcken für das Gericht etc....

Ok, der hat ja ab 2002 nicht mehr bezahlt. Also schlimmsten Fall könnte der für die 10 Jahre die er bezahlt hat es von mir zurück verlangen denke ich. Nur wundert es mich, er wußte ja schon damals wer noch in Betracht kommt, dann hätte er doch damals schon jemand anderen heranziehen können.

Wie sieht es eigentlich mit Verjährungsfristen aus ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.09.2009 15:34
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Verjährung wird etwas kompliziert.
KU kann erst dann von Dir gefordert werden, wenn Deine Vaterschaft festgestellt wurde. Und beim Thema Vaterschaft wird es schwierig. Die KM wird wohl leugnen (ebenso der "falsche" Vater), dass auch Du damals als potentieller biologischer Vater in Betracht gekommen bist . Hier könnte von Dir ein Schwerpunkt für einen zukünftigen Vaterschaft-Feststellungsprozess liegen.
Der Startpunkt der Verjährung von Unterhaltszahlungen beginnt dann erst mit Deiner eigenen festgestellten Vaterschaft für das Kind. Verjähren kann daher derzeit lediglich der Rechtsanspruch auf Vaterschaftsfeststellung selbst.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 16:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Regreßanspruch des Nichtmehrvaters richtet sich dann

a, nach den von ihm geleisteten Zahlungen und
b, nach deiner Leistungsfähigkeit

Wen ner also z.B. DDT Stufe 6 gezahlt hätte, du aber nach deinem Einkommen nur Stufe 2 hättest leisten können, dann wirst du auch nur Stufe 2 zurückzahlen müssen.

Nur wundert es mich, er wußte ja schon damals wer noch in Betracht kommt, dann hätte er doch damals schon jemand anderen heranziehen können.

Aus welchem Grund auch immer, er hat es damals nicht getan und das Gericht davon überzeugt, das er erst innerhalb der 2-Jahresfrist davon Kenntnis erlangt hat, dsa er evtl. nicht Vater ist. Es konnte nachweisen ,das er ca. 14 jahre ahnungslos war.

Wenn er Ansprüche geltend macht, kann er sie natürlich nur über den Zeitraum geltend machen, in dem er tatsächlich KU gezahlt hat.

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 16:14
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mal langsam...

Google mal nach "Scheinvaterregress", und Du wirst nicht ein Urteil finden, wo 5-stellige Summen drinstehen.

Nimm einfach irgensoein Ding, z.B.:

http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1388.html

und such darin nach "unbillige Härte"

Also geh mal davon aus, dass Du Dich aus diser Front mit 10.000€ freikaufen kannst.

Wenn Fräulein Tochter aber geruht, bis zum 27. Lebenjahr das Studentenleben zu geniessen, dann reden wir hier über sowas wie 11 Jahre * 400€ = ca 50.000€, also hier spielt die Musik!

Trotzdem, hilft ja alles nichts, Du kannst es sowieso nicht verhindern, also mach das beste aus der Situation, bemühe Dich um ein intaktes Verhältnis und biete einen privaten Vaterschaftstest an.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 16:52
(@wertyha)
Rege dabei Registriert

Wisst Ihr was mich daran wieder mal so stört ?

Die Frau wusste doch das Sie mit einem anderen im Bett war und der als Vater in betracht kam! Der Mann konnte ja niht wissen das Sie gradfruchtbar war oder !

keine Frau sagt heute aufpassen ich bin fruchtbar 😉

Also mal wieder wird Sie nicht mitbelangt. Die kommen mir immer vor wie Generäle ! Auf dem Hügel stehen und zuschauen wie sich welche zerfleischen ! Kann das natürlich von beiden Vätern verstehen, dass sie sic bekriegen !

Und warum Schiesst niemand den General ab ? 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2009 20:16
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so ist es!

Sie hat alle Fäden in der Hand. Zur Rechenschaft gezogen wird sie aber nicht.

Dass sie das ausnutzt kann man sogar verstehen.

Schuld ist dieses Rechtssystem was dringend zerstört werden.

Deshalb keine Stimme den Parteien, die dieses System aufgebaut haben und stützen! (Das sind alle im Bundestag vertretenen Parteien)

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2009 08:47