hallo Mädels und Jungs!
Ich habe mal eine frage was den Unterhalt betrifft!
Ich habe in diesem Jahr eine Vaterschaftsanerkennung beim JA für "mein" Kind unterschrieben.
Jetzt habe ich erfahren das zum zeitpunkt der Zeugung des Jungen,Sie zwei gleisig gefahren ist!
Nun habe ich entschlossen einen Vaterschaftstest zu machen,da Sie mir in einem Streit,vor den Kopf geworfen hat,das sie froh ist,das ich in ihren augen nicht der Vater des kleinen bin...ich aber weiter für den kleinen zahlen soll,da ich ja "unterschrieben" habe! zu diesem zeitpunkt waren wir wieder zusammen!
und ich war glücklich!
bin in der Schweiz arbeiten!....also Geld ist vorhanden!
wie sieht die rechtslage aus?
Habe bei dem kleinen seiner Kinderärztin angefragt,was mich das kosten würde,wenn sie die Speichelproben entnimmt!
Stellt sich herraus das ich nicht der Leibliche Vater bin,muss ich dann weiter Unterhalt für den kleinen zahlen?
Jugendamt sagt "ja"! Steht so auf der Anerkennung (Dokument)
PS: Nicht Verheiratet
der kleine ist im Juli zur welt gekommen (4 Monate)
Sie stimmt dem Test zu
muss ich das dann alles über das Gericht laufen lassen
LG Iftiger
Hallo Iftiger,
ein Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter ist verboten, aaaaaber wenn Du auf einem Weg sicher Kenntnis erhältst, dass das Kind nicht Deins ist, kannst Du einen gerichtlichen Vaterschaftstest verlangen, sprich Deine Vaterschaft anfechten.
Das MUSST Du innerhalb von 2 Jahren nachdem Du Verdacht von Deiner Nichtvaterschaft erhalten hast tun, das Du ANDERENFALLS die Vaterschaft nicht mehr anfechten kannst.
Solange Deine Vaterschaft jedoch besteht, bist Du rechtlich Vater mit allen Rechten und Pflichten.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Staatsangehörigeiten von dir und der Mutter des Kindes?
Deutsch! warum diese frage?
Moin Iftiger
Herzlich Willkommen
wichtiger Grundsatz: traue niemals dem Jugendamt
Für die Anfechtung der Vaterschaft hast Du zwei Jahre Zeit ab Kenntnis der Umstände, welche zum zweifel geführt haben (§1600b BGB). Und natürlich brauchst Du keinen KU zahlen wenn gerichtlich Deine Vaterschaft aufgehoben wurde. Wenn Du einen Test machen lassen möchtest muss dieser gerichtsverwertbar (in Deutschland) sein. Es steht euch frei, den für ca. 300€ selber zu machen oder bei Verweigerung der KM diesen übers Gericht für ca. 2000€ durchzuführen. Die Entscheidung dürfte leicht fallen. Allerdings ist ein Test nicht zwingend notwendig, wenn alle Beteiligten mitmachen.
Und Du solltest nicht trödeln, die Sache also zügig und stringend angehen.
Gruss oldie
PS:
Deutsch! warum diese frage?
Das frage ich mich auch. Wenn das JA mitmischt steht wohl die Anwendung dt. Rechts ausser Frage.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ich habe aber für diesen monat die zahlung eingestellt und den unterhalt für den kleienn auf ein seperates konto gepackt!
Darf ich das?
Ich möcht das ergebniss abwarten!
Wen er nicht meiner sein "sollte" muss ich dann weiter zahlen und das gerichtsurteil abwarten?
LG Iftiger
Hi
Nein. Solange Deine Vaterschaft existiert bist Du auch UH-pflichtig. Und falls es bereits einen Titel gibt kann gepfändet werden. Allerdings hast Du einen Schadensersatzanspruch gegen den wirklichen Vater, wenn er denn mal ermittelt wird.
Was ich beschreibe ist die Rechtswirklichkeit in D. Der ist es egal, ob etwas rechtens im Sinne von gerecht ist oder nicht. Hauptsache, die Gesetze und die Rechtsauffassung der (selbstverliebten) Gerichte werden eingehalten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
heist!...ich zahle solange bis das gericht die vaterschaft aberkennt!.wenn ich es nicht sein sollte.....na prost mahlzeit!
wo ist das problem,wenn der biologische test es sagt,das der "unterzeichner" nicht der leiblicher vater ist,das man"n" die zahlungen einstellen kann!
mehr Gene haben wir doch nicht! :thumbdown:
Moin,
mit deinem Antrag auf gerichtliche Feststellung der Vaterschaft kannst du die Aussetzung der Vollziehung aus dem KU-Titel beantragen. Möglich ist es, aber eher unwahrscheinlich, dass das Gericht dem entspricht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
heist!...ich zahle solange bis das gericht die vaterschaft aberkennt!......na prost mahlzeit!
Das ist nicht zwingend so.
Seit letztem Jahr, gibt es Möglichkeiten, die Zahlung zu stoppen oder sogar zurück zu fordern, wenn du deine Ansprüche anmeldest.
Wichtig ist, dass keine 2 Jahre zwischen deinem Verdacht und deiner Anfechtung verstreichen.
Ich bin jetzt mit dem Verfahren nicht so 100%ig vertraut aber ich denke, du solltest ihr gegenüber deine Zweifel schriftlich anmelden, sie zur Zustimmung zu einem Vaterschaftstest auffordern, dazu eine Frist setzen und ankündigen, dass du nach verstreichen der Frist eine gerichtliche Klärung herbeiführen wirst.
Wenn du dann die Klage einreichst, solltest du gleich auch eine Aussetzung der Vollstreckung bis zur Klärung beantragen.
Da du in der Schweiz sitzt, ist auch nicht so schnell mit einer Pfändung zu rechnen, so dass du vielleicht sogar die Zahlung einstellen kannst. Das ist aber etwas unsicher.
Gruss Beppo
Der Chef war schneller.
Ich halte die Aussetzung der Vollstreckung für nicht so chancenarm, du solltest sie aber gut begründen, z.B. mit der Gefahr, dass du das Geld sonst nicht zurück erhalten könntest.
Bei mir hat das gerade funktioniert.
Allerdings in anderem Zusammenhang.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sie stimmt dem Test zu
...
muss ich das dann alles über das Gericht laufen lassen?
Nein, wenn sie zustimmt ist's überhaupt kein Problem, Da braucht ihr auch keinen Arzt dazu.
Eine Zeitlang nach Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes waren die Labore verunsichert und haben nur Proben analysiert, die von Ärzten oder Ämtern eingeschickt wurden, aber jetzt nehmen sie sie auch wieder direkt von Privatpersonen. Schau z.B. hier: http://www.galantos.de/
Und wenn er negativ ist (muss ja nicht sein...) könnt ihr ja immer noch einen zweiten machen mit beglaubigter Probenentnahme für ein Anfechtungsverfahren.
Aber jetzt macht's halt erstmal einfach selbst, schau halt zu, dass Du's persönlich in einen Briefkasten wirfst und Dich nicht auf Geschichten einlässt.
sie froh ist,das ich in ihren augen nicht der Vater des kleinen bin...ich aber weiter für den kleinen zahlen soll,da ich ja "unterschrieben" habe!
Ist dieser Verdacht begründet? Aufgenommen habe ich es nicht,aber ihre worte!
habe ich auch schon so dem JA geschildert!
soll aber weiter zahlen! JA aussage!
habe ich die möglichkeit,den Unterhalt bis zum ergebniss bei einem Anwalt für Familienrecht "zwischen zu lagern" bis das Ergebniss feststeht?
LG Iftiger
Nein, wenn sie zustimmt ist's überhaupt kein Problem, Da braucht ihr auch keinen Arzt dazu.
Eine Zeitlang nach Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes waren die Labore verunsichert und haben nur Proben analysiert, die von Ärzten oder Ämtern eingeschickt wurden, aber jetzt nehmen sie sie auch wieder direkt von Privatpersonen. Schau z.B. hier: http://www.galantos.de/
Und wenn er negativ ist (muss ja nicht sein...) könnt ihr ja immer noch einen zweiten machen mit beglaubigter Probenentnahme für ein Anfechtungsverfahren.
Aber jetzt macht's halt erstmal einfach selbst, schau halt zu, dass Du's persönlich in einen Briefkasten wirfst und Dich nicht auf Geschichten einlässt.
ich werde es über den Kinderarzt machen lassen!In ihrem beisein!
Sollte ich es nicht sein,muss ich erst die Vaterschaft über das Gericht anfechten lassen,oder akzeptiert das JA die Analyse!Ohne wenn und aber.........und der andere wird zur pflichtung gerufen?
Daten sind alle bekannt!
LG Iftiger
Ist dieser Verdacht begründet? Aufgenommen habe ich es nicht,aber ihre worte!
Frauen reden viel. DNA-Tests sagen die Wahrheit.
-> Cool down -> Test machen -> Cool bleiben -> Testergebnis lesen
Zwischenzeitlich keine Pferde scheu machen.