Hallo,
wie wenn ich nicht genug Probleme hätte kommt noch eines meines Stiefsohnes dazu.
Er ist 22, war nun ein Jahr mit seiner Freundin zusammen, und trennten sich Anfang November. Sie hatte dann eine neue Liebschaft für zwei Wochen, doch auch während dieser Zeit , und bis Ende Dezember, übernachtete sie immer wieder bei meinem Sohn und beide hatten auch.... naja, ihr wisst schon.
Nun ist sie schwanger. Der Zeugungstermin soll so um den 27. November herum sein, laut Arzt.
Sie behauptet aber mein Sohn können nicht der Vater sein, sondern der, den sie vorher kurz hatte. Was meiner Rechnung nach aber nicht stimmen kann, da sie bereits am 19. November mit ihm Schluss gemacht hatte.
Nun hat sie wieder einen neuen Freund, der weiss, dass sie von einem anderen schwanger ist und sogar bereit ist die Vaterschaft anzuerkennen.
Was kann man da tun ? Mein Sohn möchte aber mit dem Kind Kontakt haben, falls es wirklich seines sein sollte und er möchte auch für das Kind da sein.
Welche Recht hat er ? Kann man irgendwas dagegen tun, dass der Andere einfach die Vaterschaft anerkennt ?
Wäre sehr dankbar für eure Ratschläge.
Servus dwh!
Ich denke, nach Geburt des neuen Erdenbürgers sollte erst mal Klarheit geschaffen und ein Vaterschaftstest gemacht werden.
Erst danach macht es Sinn, sich über Rechte und Pflichten den Kopf zu zerbrechen.
Dem neuen Freund ist nur zu raten, schnell die Beine in die Hand zu nehmen oder zumindest jegliche Gedanken an eine VS-Anerkennung zu löschen ...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin DWH,
Nun hat sie wieder einen neuen Freund, der weiss, dass sie von einem anderen schwanger ist und sogar bereit ist die Vaterschaft anzuerkennen.
Was kann man da tun ?
Den armen Trottel warnen. Soll sich hier mal anmelden, und sich erklären lassen, was auf ihn zukommt. Ansonsten kannst Du meiner Meinung nach
nicht viel machen, denn wenn er dazu bereit ist und die Mutter einverstanden ist, sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine wirksame Anerkennung
gegeben.
Dein Stiefsohn kann dann versuchen, die Vaterschaft anzufechten.
Eine Möglichkeit sehe ich noch, jetzt - und zwar sofort - von der Mutter einen Vaterschaftstest zu verlangen, um die Abstammung zu klären, bevor die Vaterschaft
anerkannt ist. Dies würde ich für ihn auch als dringlich sehen, denn wenn er nicht der Vater ist, braucht er sich keinen Kopf mehr zu machen.
LG,
Mux
Eine Möglichkeit sehe ich noch, jetzt - und zwar sofort - von der Mutter einen Vaterschaftstest zu verlangen, um die Abstammung zu klären, bevor die Vaterschaft anerkannt ist.
Ich würde wenigstens bis zur Geburt des Kindes warten :wink:!
Aber vielleicht lässt sich die zukünftige KM auf einen Vaterschaftstest ein ... minimiert die Kosten und schafft Klarheit.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin Dad,
stimme den anderen zu. Rede in Ruhe mit Eurem Stiefsohn und motiviere ihn mit der werdenen KM zu reden / bzw. auch einen Brief zu schreiben. Mehr wird er nicht tun können.
Aus der Erfahrung hier wissen wir ja auch, dass die Kommunikation in der Schwangerschaft schon sehr schwierig / bis gar nicht möglich ist.
Ich würde hier vorschlagen, nach der Geburt des Kindes einen günstigen Schwangerschaftstest aus der Apotheke zu machen. Euer Stiefsohn kann ja anbieten, diese Kosten auch zu übernehmen (Test natürlich nur unter gemeinsamer Aufsicht und gemeinsamer Abgabe der Probe zur Post). So kann der Sachverhalt ja am Besten für alle Beteiligten geklärt werden.
Nun hat sie wieder einen neuen Freund, der weiss, dass sie von einem anderen schwanger ist und sogar bereit ist die Vaterschaft anzuerkennen.
Das ist natürlich total bescheuert und wird wahrscheinlich soweit gar nicht kommen. Zumindest wird es in dem Fall sicherlich Bewegung kommen, wenn bei der KM das Thema Geld und das Thema "wer ist der geeigneteste Versorger" aufkommt. Oder sich das JA in einschaltet.
Vorsorglich sollte Euer Stiefohn vielleicht auch anfangen, einen gewissen Anteil an Geld zurückzulegen, um entweder den Test oder vielleicht doch mögliche KU-Pflichten erfüllen zu können. Gruß Ingo
Ich würde wenigstens bis zur Geburt des Kindes warten :wink:!
Berechtiger Einwand... 🙂
Ist natürlich doof, Vaterschaft anerkennen geht nämlich schon vorher und ob es bei einem vorhandenen rechtlichen Vater noch möglich ist,
einen Vaterschaftstest gegen den Willen der KM durchzusetzen, weiß ich nicht. Das müsste dann wesentlich aufwendiger u.U. über eine
Vaterschaftsanfechtung erfolgen.
Also druck dem armen Tor (derjenige der Vater spielen will) mal die Unterhaltspflichten aus. Es soll immer noch Männer geben, die nichts von
BU bei Unverheirateten wissen.
LG,
Mux
Kurz OT;
Es soll immer noch Männer geben, die nichts von BU bei Unverheirateten wissen.
Es wundert mich noch immer, wieviel Halbwissen zum Thema Unterhalt im allgemeinen bei einigen vorherrscht. Viele gehen da mehr nach "Gefühl" vor, mit dem Empfinden was "gerecht" ist und wundern sich dann immer wieder über die Tatsachen, die teilweise vorhanden sind...
In dem Punkt hat sich die Justiz meilenweit von der Gesellschaft entfernt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Moin,
und noch wichtig: Der Stiefsohn sollte sich hier selber auch anmelden. Bzw. nichts unterschreiben, bevor er nicht hier Infos eingeholt hat. Gruß Ingo
Ich würde hier vorschlagen, nach der Geburt des Kindes einen günstigen Schwangerschaftstest aus der Apotheke zu machen. Euer Stiefsohn kann ja anbieten, diese Kosten auch zu übernehmen (Test natürlich nur unter gemeinsamer Aufsicht und gemeinsamer Abgabe der Probe zur Post). So kann der Sachverhalt ja am Besten für alle Beteiligten geklärt werden.
Meinst du man sollte nach der Schwangerschaft nochmals prüfen ob eine Schwangerschaft vorlag 😉
Ingo meinte natürlich Vaterschaftstest.
Meinen Vorrednern kann ich nur zustimmen.
Allerdings wäre ich im Gesamten mit der heutigen sicheren Zuordnung der Vaterschaft nach "Da hatten die Schluß" und "da waren die anderen beiden Zusammen".
Wir reden hier nicht nur von einer m.E. nach geringen Zeitdifferenz von 8 Tagen, und ja...auch der FA kann sich um ein paar Tage irren, sondern wir reden hier von einer scheinbar sprunghaften jungen Frau, die wohl auch gerne den Bettpartner wechselt.
Beischlaf eines anderen trotz Beziehung also nicht ausgeschlossen....!!!
Vielleicht weiß die werdende Mutter mehr als sonst alle Beteiligten.
Gruß
Sputnik
Hallo,
ja, dass es eine sehr sprunghafte Dame ist, die auch gerne mal mehrere Bettgeschichten gleichzeitig hat, ist mir schon bewusst.
Mein Sohn hatte gedacht er könne sie " auf den richtigen Weg" führen. Hat nicht geklappt. Naja, warten wir mal ab.
Darum ist es ihm auch wichtig, dass es im Falle, dass es sein Kind ist, die Möglichkeit hat, etwas für das Kind zu tun. Es wäre sehr schlimm zu wissen, dass es in ein Heim kommt, oder sogar bei dieser Frau bleibt.
Die junge Dame behauptet ja steif und fest, dass mein Sohn nicht der Vater sein könne. Was aber einfach rein rechnerisch nicht stimmt. Die Möglichkeit besteht ohne Zweifel. Ich denke mal, dass sie genau weiss, dass wir sie nicht so einfach davon kommen lassen, wenn es unser Enkel wäre.
Wisst ihr , es geht hier nicht ums zahlen, sondern ganz einfach nur um das Wohl dieses Kindes.
Denkt ihr, dass das Jugendamt, im Falle, dass die Mutter sagt, sie wisse nicht, wer der Vater ist und meinen Sohn einfach nicht angibt, uns helfen würde, wenn mein Sohn dahingeht und sich als möglicher Vater angibt ? Oder hat er da überhaupt keine Chance ?
Nach der Geburt natürlich erst.
Mein Sohn wird sich bei euch anmelden, wenn es wirklich so sein sollte, dass er Vater wird. Denn dann braucht er bestimmt eure Unterstützung.
Vielen Dank
Moin Dad,
Meinst du man sollte nach der Schwangerschaft nochmals prüfen ob eine Schwangerschaft vorlag
hehe...da hat Sputnik recht, da bin ich ja mal gedanklich ganz falsch abgebogen 😉
Aber zu Deinem Thema:
Es wäre sehr schlimm zu wissen, dass es in ein Heim kommt, oder sogar bei dieser Frau bleibt.
Warum sollte das Kind denn in ein Heim gekommen? Der KM wird man das Kind nicht wegnehmen, wenn keine Kindswohlgefährdung vorliegt.
Die junge Dame behauptet ja steif und fest, dass mein Sohn nicht der Vater sein könne. Was aber einfach rein rechnerisch nicht stimmt. Die Möglichkeit besteht ohne Zweifel. Ich denke mal, dass sie genau weiss, dass wir sie nicht so einfach davon kommen lassen, wenn es unser Enkel wäre.
Ein einfacher Test kann hier ja Gewissheit bringen. Ich würde hier auch versuchen Klarheit reinzubringen. Insbesondere deshalb, weil sollte sich die Vaterschaft des Stiefsohenes später dann doch rausstellen, ein Gericht versuchen könnte, ihn auch rückwirkend für den Unterhalt zu verpflichten.
Denk daran, dass das JA nur beraten und der KM max. freiwillig zu einem Vaterschaftstest raten kann. Alles andere muss wahrscheinlich über einen Anwalt und das FamGericht laufen, wenn sie nicht kooperativ ist.
Mein Sohn wird sich bei euch anmelden, wenn es wirklich so sein sollte, dass er Vater wird. Denn dann braucht er bestimmt eure Unterstützung.
Da es bei Vaterschaftssachen auch Fristen zu beachten gilt, würde ich ihm eine rechtzeitige Anmeldung hier empfehlen. Alternativ wäre sicherlich ein Beratungstermin bei einem guten Anwalt für FamRecht sinnvoll. Gruß Ingo
Hallo,
ich hatte vergessen zu erwähnen, dass die junge Dame bereits ein relativ dicke Akte beim Jugendamt hat, da sie selber bevor sie 18 wurde schon einiges falsch gemacht hat. Das Jugendamt war schon bei ihr und hat ihr damit gedroht ihr das Kind wegzunehmen, wenn sie ihren Lebenswandel nicht ändert. Sie hat keinen festen Wohnsitz, trinkt sehr viel und raucht auch nicht gerade wenig.
Daher kann das mit dem Heim, oder Pflegefamilie schon passieren.
Aber wir wollen ihr ja das Kind nicht wegnehmen lassen, wenn sie sich ändert. Mein Sohn möchte nur unterstützen können, und auf sein Kind aufpassen.
Nun ja, wir werden jetzt sowieso erstmal abwarten müssen, bis das Kind da ist.
Danke
Hallo dadwithouthope,
Das Jugendamt war schon bei ihr und hat ihr damit gedroht ihr das Kind wegzunehmen, wenn sie ihren Lebenswandel nicht ändert. (...)
Warum, bzw. auf wessen Veranlassung hin war das Jugendamt bei ihr? Das Jugendamt wird ja nun wohl kaum bei jeder jungen Frau, die dort aus der Vergangenheit her eine Akte hat, in regelmäßigen Abständen überprüfen lassen, ob sie vielleicht schwanger ist (jedenfalls hoffe ich, dass wir in diesem Überwachungsstaat noch nicht ganz so weit sind) - was also war der konkrete Anlass für diese jugendamtliche Drohung?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
.... - was also war der konkrete Anlass für diese jugendamtliche Drohung?
Wenn die "Dame" aus einer schwierigen Familie kommt, und diese entsprechend bereits auffällig wurde, dann kennen die JA MA ihre Pappenheimer bereits recht gut. Mit unter 18 ist zwar das Kind eher als Betroffene zu behandeln, aber selbst die "schlauen Fachkräfte" wissen sehr gut, was aus solcher Grundkonstellation werden kann. Und was ich so mitbekommen habe, haben die auch kein echtes Interesse daran, solchen Kindern zu helfen ... sei es auch Zeitmangel, sei es aus Interessensmangel.
Und dann wird die Akte eben halt weitergeführt. Da man kein Einsichtsrecht hat ... oder zumindest ein theoretisches, aber kein praktisches, existieren recht umfangreiche Lebensläufe bei den Jugendämtern.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wo die Liebe hinfällt. Nicht zu fassen. Sorry für OT.