Hallo,
Habe folgendes Problem: Meine (noch) Ehefrau hat ein Kind bekommen, das nicht von mir ist. 10 Tage bevor die Scheidung rechtswirksam wird. Was passiert jetzt ?
1) Muss ich Unterhalt bezahlen ?
2) Soll ich bei der Registrierung des Kindes die Unterschrift verweigern ?
(KM will dass ich zum JA hingehe und was unterschreibe)
3) Falls der biol.Vater nicht zu finden ist, was muss ich tun ?
Danke ,
Amenko
Hallo amenko,
na dann man herzlichen Glückwunsch zur Vaterschaft! :exclam:
Das klingt zwar zynisch aber es drückt die Rechtslage aus.
Du bist Vater geworden. Mit allen Rechten und Pflichten. Inkl. Unterhaltszahlung.
Zur 2. Frage. Was sollst du denn beim JA unterschreiben?
Da solltest du nicht mal unterschreiben, wenn dir einer guten morgen wünscht.
Ich bin nicht gerade Spezialist für diese Fragen, deswegen weiß ich auch nicht, wie du da raus kommst.
Ich fürchte, du musst die Vaterschaft anfechten, bekommst aber evtl. Unterhalt nur zurück wenn du den biologischen Vater auf treibst.
Die Mutter genießt mal wieder völlige Narrenfreiheit und haftet für garnichts.
Wie ist denn das Verhältnis zu deiner Ex?
Könnt ihr noch reden oder ist bereits der Krieg ausgebrochen?
Ich hoffe es melden sich bald Berufenere zu deinen Fragen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi amenko
durch die Ehe bist Du per Definition (>>§1592 Pkt.1 BGB<<) der gesetzl. Vater des Kindes mit allen Rechten und Pflichten. Du solltest Dir mal die betreffenden Paragraphen (1592 - 1600e), im BGB anschauen. Hast Du berechtigte Zweifel an der Vaterschaft so musst Du Vaterschaftsanfechtungsklage einreichen, falls Deine Noch-Frau sich weigert gestützt auf §1598a BGB. Du kommst da nur raus wenn:
a) alle Beteiligten voll mitspielen
b) ein Gericht das feststellt.
Interessant dürfte auch >>§1599 Abs.1 und 2 BGB<< sein. Und denke daran, Du hast Fristen einzuhalten, schieb es also nicht zu sehr auf die lange Bank.
Und wie Beppo schon sagte: NICHTS unterschreiben. Wozu? Lass Dich weder durch KM noch dem JA unter Druck setzen. Die wollen was von Dir, nicht Du von ihnen. Sage denen lt. und deutlich, dass Du die Vaterschaft festgestellt haben willst, u.U. auch gerichtlich. Auch wenn die auf die Gesetzeslage verweisen sollten heisst das noch lange nicht, dass Du da was unterschreiben musst. Auch Du hast das Gesetz auf Deiner Seite, nur in anderen §§ als KM und JA.
Falls der leibliche Vater nicht aufzutreiben ist - das kann Dir egal sein, dass ist dann das Problem der Mutter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für die Hilfe ..
Die Situation besser erklärt:
1) Die KM hat die Scheidung beantragt, mit der Begründung: Ich sei nicht der Vater.
2) Wir verstehen uns noch gut.
Die Sache ist, sie meint wir müssen dem Kind einen Namen geben, und das bei JA. Was muss ich dort machen ? Kann ich dort einfach nicht erscheinen ?
Und wann muss/soll ich den Vaterschaftstest machen? Sofort ? Wie, wo ?
Muss ich mich aktiv beteiligen auf der Suche nach dem biol.Vater ?
Hallo Amenko,
ist denn der biologische Vater bekannt? Wenn ja, sollten er, die KM und Du gemeinsam aufs JA gehen und dort beurkunden, daß biologische Vater der Vater ist.
Das ist alles, was Du unterzeichnen solltest. SONST NICHTS.
Zwar bist Du, sollte der biologische Vater nicht auffindbar oder bereit sein, die Vaterschaft anzuerkennen, der gesetzliche Vater mit Unterhaltsverpflichtung. ABER: Sollte irgend jemand (KM, JA, RA) Unterhalt einfordern, dann weigere Dich und fechte die Vaterschaft an.
Wie stellt sich denn die KM das alles jetzt vor?
Gruß Püppi
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Hi
Die Sache ist, sie meint wir müssen dem Kind einen Namen geben, und das bei JA.
Nein, müsst ihr nicht. Es gibt die Möglichkeit, dass nach Ablauf einer Frist die KM alleine darüber entscheiden kann (§§1616,1617 BGB). Beim Vornamen wird doch i.d.R. sowieso nicht nach dem Vater gerufen, die Vornamensgebung ist allerdings Bestandteil des tatsächlichen Sorgerechts, welches Du ja gar nicht haben möchtest - oder?
Kann ich dort einfach nicht erscheinen ?
Für Dich besteht dort keine Mitwirkungspflicht.
Muss ich mich aktiv beteiligen auf der Suche nach dem biol.Vater ?
Nochmal: Nein, das ist nicht Deine Baustelle.
Gruss oldie
PS: Die Frage von pueppi ist berechtigt !!
Edit: Und sehe mal bitte folgendes. Wenn ihr euch noch so gut versteht warum kommt sie nicht auf die Idee welche pueppi im zweiten Satz angeregt hat, Vaterschaftsanerkenntnis des leibl. Vaters (hat dieser vielleicht kein Geld?). DAS wäre die vernünftigste Lösung die auch dafür sorgen würde, in Zukunft potentielle Streitthemen gar nicht erst zuzulassen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Ok, zuviel ich verstanden habe, ich muss dann einfach abwarten, bis die Unterhaltsforderung kommt, und dann die Vaterschaft anfechten. Es soll 2000,- Euro kosten, wer bezahlt diese Kosten ?? Habe gehört , so eine Anfechtung kann u.U. 1 bis 2 Jahre dauern, während dessen müsste ich Unterhalt zahlen,danach kriege ich nichts zurück ... Stimmt das ?
Danke nochmals,
amenko
Hallo
Ok, zuviel ich verstanden habe, ich muss dann einfach abwarten, bis die Unterhaltsforderung kommt, und dann die Vaterschaft anfechten.
Lese doch bitte auch meine Beiträge durch und folge den Links. Mit Einreichung der Scheidungsklage (durch wen auch immer) hast du bereits rechtl. Möglichkeiten, die Vaterschaft ganz schnell wider los zu werden und bereits jetzt etwas zu tun. Also nichts mit warten. Das Scheidungsurteil bringt Dich da auch nicht weiter.
Die Kosten übernimmt i.d.R. die im Prozess unterliegende Partei, oft wird jedoch aufgeteilt (ehel. Gemeinschaft oder arme KM?). Über die Prozesslänge kann ich nichts sagen, doch scheint mir Dein Zeitraum etwas gross zu sein. Es geht doch nur um 3-4 Wattestäbchen, einige Gerichtstermine und den Laborbericht. Bei einer bei Dir notwendigen gerichtlichen Laboruntersuchung sind die 2000 Euro Kosten realistisch, zusätzl. die Gerichts- und Anwaltskosten.
Und ja, solange Du nicht bewiesen hast, dass Du nicht der Vater bist, wirst Du zu UH-Zahlungen herangezogen. Darum so schnell wie möglich Vaterschaftsfeststellungsklage einreichen oder mit KM, leibl. Vater und Dir zum JA oder Standesamt und die Vaterschaft regeln. Ich sehe schon, wir dürfen Dich bald im Unterhaltsrecht-Forum begrüssen. Darum mein dringlicher rat, komm in die Spur und reiche Klage ein, es geht beim UH oft um 5-stellige Beträge in drei Jahren, wo die KM nicht arbeiten muss.
Oder mach' Deiner Frau Beine den leibl. Vater zu benennen und geht zum JA.
Übrigens wäre es nett von Dir auch mal auf Fragen zu antworten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo,
Ich habe mit der KM telefoniert, sie meint der biol. Vater will erstmal einen Vaterschaftstest machen, um sicher zu gehen , dass es sein Kind ist. Sobald dass geklärt ist, sei er bereit , zum JA zu gehen und alles zu regeln ..
Melde mich mit Neugkeiten sobald ich was weiss.
Vielen Dank,
amenko
Moin amenko, Bruder im Geiste.
1. Du bist Vater. (PUNKT)!!!
2. DU solltest die Vaterschaft anfechten. Geht nur über's Familiengericht, Du musst dass JA als Ersatzpfleger bestellen, die stimmen dann auch Deinem Antrag auf PKH zu, sofern er gestellt wurde und Du kein Großverdiener bist.
3. Unterhalt :thumbdown: -->lass Dich doch auf Zahlung verklagen, das kannst Du aussitzen, wenn Du nicht der biologische Vater bist.
4. Unterschreiben musst Du m.E. nur eins: das Kind darf einen Namen tragen, dem Namen musst Du zustimmen, sonst gibt es keine Geburtsurkunde.
Weitere Infos gern, evtl. auch per PM, ich steck selber gerade mittendrin (im laufenden Verfahren können wir leider keine Auskünfte erteilen :wink:).
VG, sadly
sie meint der biol. Vater will erstmal einen Vaterschaftstest machen, um sicher zu gehen , dass es sein Kind ist. Sobald dass geklärt ist, sei er bereit , zum JA zu gehen und alles zu regeln ..
Hallo,
die kann viel erzählen wenn der Tag lang ist. An deiner Stelle würde ich *nichts* unterschreiben was mit Kindsname, Vaterschaft etc. zu tun hat.
/elwu