Hallo Foris,
gestern bei der begleiteten Übergabe meiner Tochter sah ich, dass noch Ehefrau im 3.-4. Monat schwanger ist. Ich habe sie
18 Monate nicht berührt und bin somit nicht der Vater, aber was ist wenn sie mir das Kind anhängen will?
Wir sind noch verheiratet und ich würde gerne wissen, wie ich mir schon im Vorfeld Arbeit, Kosten und Ärger vom Hals halte.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo Kuno,
sprich sie doch erst mal darauf an! Wenn sie schwanger sein sollte, wäre es wohl kurzfristig zu denken, Dir das Kind unterschieben zu können. Du könntest auf einen Vaterschaftstest bestehen und gut ist's. Hat sie denn eine neue feste Beziehung?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausesbackenmama,
sie ist 100% schwanger und hat somit eine Beziehung zu einem anderen.
Du könntest auf einen Vaterschaftstest bestehen und gut ist's.
Aber diesen sollen doch Frauen verweigern können und da wir noch verheiratet sind bin ich automatisch der Vater.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Servus kuno!
Aber diesen sollen doch Frauen verweigern können und da wir noch verheiratet sind bin ich automatisch der Vater.
In diesem Fall wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als auf gerichtlichem Weg die Vaterschaft anzufechten...wenn Du es wirklich nicht bist, bleibt die werdende KM auf alle damit verbundenen Kosten sitzen :wink:!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
§1600 (1) BGB: Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen
1. der Mann dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr.1 (Du) (...) besteht.
Das heißt, Du kannst gerichtlich dagegen vorgehen. Ein privater Test reicht nicht aus.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
@ Marko,
wenn Du es wirklich nicht bist
Ich kann es nicht sein. Nur möglich wenn von mir etwas eingefroren wurde und sie danach künstlich befruchtet wurde.
bleibt die werdende KM auf alle damit verbundenen Kosten sitzen
Das möchte ich hoffen, aber kann man sie dazu zwingen einen Test zu machen?
@ Lausesbackesmama,
Ein privater Test reicht nicht aus.
Ich brauch keinen Test um Gewissheit zu haben. Die Frage ist eigendlich ob sie damit durchkommen kann zu behaupten ich sei der Vater aber zugleich einen Vaterschaftstest verweigert und somit mir dieses Kind anhängt da wir noch verheiratet sind.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Siehe meine Antwort um 11:09 Uhr!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Servus kuno!
aber kann man sie dazu zwingen einen Test zu machen?
Ab dem Moment, wo Du die Vaterschaft gerichtlich anfechtest, muß sie den Test machen.
Eine andere Möglichkeit wäre auch, der biologische Vater erkennt die Vaterschaft an (z.B. beim JA), dann müßtet Du trotzdem die Vaterschaft amtlich anfechten, was aber alles nur bürokratischet Amtsschimmel ohne Test und dergl. vonstatten geht.
So ists nun mal in good old Germany!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hey LBM,
dann verstehe ich es so, dass sie nicht damit durch kommt und ich als Anfechtungsbeweis einen Vaterschaftstest verlangen kann, dessen Kosten die Mutter zu tragen hat.
Wenn es so ist dann wird sie mir keinen Ärger machen da es für sie sinnlos ist.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
@ Marko,
Ab dem Moment, wo Du die Vaterschaft gerichtlich anfechtest, muß sie den Test machen.
Und sie hat die Kosten zu tragen.
Das wollte ich wissen. Brauche vorerst keine weiteren Informationen wenn nicht jemand anderer Meinung ist.
Merci
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo,
hab was Neues zu melden, mein RA sagte mir heute am Tel., dass wir Antrag auf eine beschleunigte Scheidung stellen können.
Den genauen Wortlaut dieser Scheidung habe ich vergessen.
RA meint, das neue Kind noch in Ehe gibt viel Ärger für mich, ich muss vor Gericht.
Für mich git es natürlich weitere Gründe in Zukunft Prozesse aus dem Weg zu gehen:
RA von KM hat Geld zum streiten so lange alle Kirchtürme stehen und Kirchensteuer bezahlt werden, aber ich nicht. Als Einzelunternehmer muss ich in Zukunft damit rechnen alle Prozesse selbst zu bezahlen.
Mir bleibt wenn ich gut drauf bin nur zu sagen "Lieber Gott ich danke Dir für garnichts, ich zahle alles selbst". (Ist von den Simpsons.)
Muss nen Topic öffnen " wie bleibe ich PKH empfänger".
Diese Angst einer finaziellen Totklage durch RA von KM hab ich vergessen in "Umgangsrecht" zu erwähnen.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Moin
Ich frag mich gerade warum hier so schnell geschossen werden soll?
a) Auch wenn du jetzt geschieden wirst bist du für 360 Tage nach Scheidung der juristische Vater, wenn die Ex keinen anderen angibt.
b) Würde ich darauf warten bis jemand an dich herantritt (z.B. bezüglich KU). Dann ist es noch früh genug.
Alles andere ist wilde Geldrausschmeißerei.
Gruß
Martin
Hallo Phoenix,
Auch wenn du jetzt geschieden wirst bist du für 360 Tage nach Scheidung der juristische Vater, wenn die Ex keinen anderen angibt.
Das sagte mir RA nicht. RA meinte Scheidung bevor das Kind geboren wird und ich brauche keinen Prozess gegen Vaterschaft führen.
b) Würde ich darauf warten bis jemand an dich herantritt (z.B. bezüglich KU). Dann ist es noch früh genug.
Alles andere ist wilde Geldrausschmeißerei.
Wegen PKH schmeisse ich noch kein Geld raus. Aber bald werde ich für jeden Prozess zahlen müssen.
Wenn das mit der 360 Tagefrist definitiv richtig ist überlegerlege ich jetzt doch was mein RA will und was er weis.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hi,
also:
Die Frist beträgt exakt 302 Tage nach Rechtskraft der Scheidung
Gruß, Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hallo Hajoco,
302 Tage oder 360 machen keinen Unterschied.
Überlege mir ob ich RA frage, vielleicht hab ich nichts gegen einer schnellen Scheidung auch wenn ich danach noch immer Vater sein soll!
Könnte ja sein, dass KM im Mütterparadies Deutschland erst noch richtig mit Kinder loslegt. 5 andere hat sie schon im Ausland, fast alle minderjährig. Vielleicht bin ich nur bis jetzt der 6. Idiot von 7.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hi Kuno,
wenn immer nur ein Vater für jedes Kind zahlt hast Du mit Nr.6 von 7 Recht, es können aber auch mehr sein 😉
...denk `mal `drüber nach
Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Hey Hajoco,
wenn noch ein anderer für meine Tochter zahlt hab ich nichts dagegen und sollten es mehr als 5 weiter Kinder geben so kann ich in der Rangliste der Idioten nur sinken, auch wenn ein Vater zwei Kinder bei ihr hat. Er wäre dann ein Doppelidiot.
Also, es kann nur besser um mich stehen :redhead:
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Nun,
wie sieht es aus, KM hat einen Schwangerschaftsabbruch, für mich am Samstag offensichtlich.
Hab ich ein Recht zu erfahren wie mein Kind abging?
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.
Hallo,
Hab ich ein Recht zu erfahren wie mein Kind abging?
Warum willst du das wissen???
Fakt ist, die holde Ex lebt in einer anderen Beziehung und es handelt sich nicht um Dein Kind.
Ziehe die Scheidung durch und hoffe das du nicht zu EU verdonnerst wirst gut ist es.
Falls aber Dein Kontakt noch gut ist zu der holden Ex...dann frage Sie einfach und drücke Dein bedauern aus.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo papi74,
da ich gesetzmäßig der Vater währe sollte ich auch ein Recht haben zu erfahren, was vorgefallen ist.
Sie war immerhin im 5.-6. Mon. Schwanger und ich habe den Verdacht, dass die Schwangerschaft illegal abgebrochen wurde. Das Kind sollte im Ausland geb. werden und ich sollte schuld daran sein, dass die Mutter nicht zurück nach deutschland kann.
Erklärung: Der Ausländische RP meiner Tochter hätte im Ausland zur Ausreise nach Deutschland verlängert werden müssen. Ich wäre gezwungen meine Unterschrift zu geben. Wenn KM die Unterschrift hat kann sie wegen Schwangerschaftsprobleme nicht mehr zurückreisen. Sie wird sagen das es meine Schuld ist, da sie zu lange auf meine Unterschrift warten musste. Die Arme muss nun in ihrer Heimat zwei Kinder von mir versorgen!!!!!!!!
Aber mit einem Ausreiseverbot für meine Tochter funktionierte das nicht.
Warum willst du das wissen???
Ich möchte die miesen Machenschaften von KM aufdecken um Ruhe zu haben.
Kuno
Seine Eltern kann man sich nicht aussuchen, aber den Partner mit dem man ein Kind macht schon.