Hallo Ihr lieben, ich bin Michael.
in einer 3 Jährigen Beziehung bin ich leider fremd gegangen diese person behauptet nun das sie schwanger von mir sei. Ich hatte leider das kondom bei ihr vergessen. kann man da was gerichtlich machen?
denn es ist ja samenraub oder nicht? was wenn es dann aber doch nciht mein kind ist und ich dies behaupte?also ich habe definitif nicht ohne kondom mit ihr geschlafen also das ist sicher...
Was soll ich nur tun??
bitte schickt mir privat nachrichten da ich nciht weiß ob ich denentrag wieder finde
lg Michael
'n Abend realstar
Ist der Nick Programm?
Sorry - aber so was kann ich nicht hören.
denn es ist ja samenraub oder nicht?
Und:
was wenn es dann aber doch nciht mein kind ist und ich dies behaupte?also ich habe definitif nicht ohne kondom mit ihr geschlafen also das ist sicher...
Na was denn nun. Entweder ist es Dein Kind oder nicht. Warum solltest Du (freiwillig bei Deinen Zweifeln) behaupten es sei Dein Kind? Ich kann Dir hier nicht folgen.
Was soll ich nur tun??
Einen Vaterschaftstest. Entweder im Einvernehmen mit der KM für ca. 200€, oder auch nicht einvernehmlich wenn das Kind da ist und Du die Gelegenheit bekommst, oder teuer vor Gericht. Such Dir was aus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Was hat der Nick mit meinem Problem zu tun?
Ja diese Person behauptet es sei von mir ich weiß aber nicht mehr genau wann ich mit ihr geschlafen hatte aber ich hatte verhütet.
Ich weiß nun einfach nicht was cih tun soll...
selbst wenn das mein Kind wäre wenn das der vaterschaftstest sagt ich will mit der Frau und dem Kind nichts zu tun haben. Ist sowas auch möglich ? das ich komplett aus der verantwortung gehe? oder dann eben nur unterhalt zahle?
stimmt es das das zweite kind weniger uterha,lt bekommt wie da erste? mein erstes wird nächstes jahr 6 jahre alt und ich habe gerade mal einen lohn von knapp 1200 euro... da kann cih ja keine 500 euro unterhalt zahlen ...
Hi realstar
realstar - echter Stern ( = Lebenswirklichkeit - 'ne frei Übersetrzung von mir - sorry)
Falls sich heraus stellt, dass Du der Vater bist, so bist Du erst einmal zu KU (bis zur wirtschaftl. Selbstständigkeit des Kindes) und BU (für mindestens 3 Jahre) verpflichtet.
Zu Umgang kann man Dich nicht zwingen, da gibt es ein "schickes" BGH-Urteil bzgl. Kindeswohl. Nur - ist es Dein Kind so ist da auch etwas von Dir - ob Du es willst oder nicht. Dass Du im Moment etwas aus dem Häuschen bist verstehe ich. Nur d- ie KU-Zahlungen werden Dich noch Jahrzehnte beschäftigen. Glaubst Du im Moment wirklich zu wissen, wie Du dann fühlen wirst? Wie Du in einigen Monaten bzw. Jahren fühlen wirst?
Gehe es ruhig an, lass die ersten Emotionen verklingen und denke dann nach.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke sehr für die hilfreiche nachricht. Ich hatte mir ja überlegt diese Frau anzuzeigen denn ich habe verhütet und es bei ihr liegen lassen! Das heißt es ist ja samenraub gewesen sofern es mein kind ist!
da ich ja verhütet habe!
Klar weiß ich nciht wie ich in jahren fühle oder in paar monaten allerdings weiß ich das ich momentan das kind nciht will
Hi
Ich hatte mir ja überlegt diese Frau anzuzeigen denn ich habe verhütet und es bei ihr liegen lassen! Das heißt es ist ja samenraub gewesen sofern es mein kind ist!
da ich ja verhütet habe!
Sei einfach realistisch. Wie willst Du das beweisen können? Da steht dann Aussage gegen Aussage, einvernehmlicher S.ex und als Resultat ein neuer Erdenbürger. Hmm - wie lauten Deine Agrumente? Die zerreissen Dich in der Luft bevor Du Deinen Mund aufmachen kannst.
Sehe es mal positiv (falls Dir hier nicht heimlich ein Kind untergeschoben werden sollte, wo jemand anderes der Verursacher ist - daher zwingend Vaterschaftstest) - Du wirst Vater und hast so 'nen kleinen Wurm zum Verwöhnen (natürlich angemessen :wink:).
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo realstar,
Ich hatte mir ja überlegt diese Frau anzuzeigen denn ich habe verhütet und es bei ihr liegen lassen! Das heißt es ist ja samenraub gewesen sofern es mein kind ist! da ich ja verhütet habe!
Mag ja sein, dass es so war; aber wie gedenkst du das zu beweisen?
Nebenbei bemerkt, keine Verhütungsmethode ist zu 100% sicher, d.h. auch wenn du das gefüllte Tütchen dort hast liegen lassen, heißt das noch lange nicht, dass sie sich in der von dir vermuteten Art und Weise daran vergriffen hat.
Nix für ungut,
Malachit.
P.S. oldie war schneller 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
stimmt es das das zweite kind weniger uterha,lt bekommt wie da erste? mein erstes wird nächstes jahr 6 jahre alt und ich habe gerade mal einen lohn von knapp 1200 euro... da kann cih ja keine 500 euro unterhalt zahlen ...
Jein.
Die zu verteilende Masse, die über deinem SB liegt wird auf beide Kinder gemäß DDT und der entsprechenden Altersgruppe gezahlt. Bei dir würde das 1. Kind etwas mehr bekommen, aber nur aufgrund des Alters, nicht aufgrund der Tatsache, das es das 1. Kind ist.
Noch ne persönliche Anmerkung. Auch wenn man das seit Besenkammerzeiten glaubt. Es gibt keinen Samenraub und schon gar nicht als strafbewährten Tatbestand 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen