Hallo liebes Forum,
ich habe hier schon länger als Gast mitgelesen und mich jetzt endlich registriert.
Mein Lebensgefährte, mit dem ich seit 3 1/2 Jahren zusammen bin, hat eine Vergangenheit mit in die Beziehung gebracht (Noch-Ehefrau, 2 Söhne (6 u. 4).
Ich kann euch sagen, dass war und ist alles nicht einfach.
Mein derzeitiges Anliegen ist folgendes:
Scheidung läuft seit 01.06.2006 ;( (bisher noch keine endgültige Entscheidung, wegen der Folgesache nachehelicher Unterhalt, nächster Termin 11.05.10)
KM lebt mit beiden Söhnen im Haus ihrer Mutter (KM 1. OG, KM-M EG)
KM hatte im Januar 09 eine Beziehung bis zum Sommer 09.
Zum Zeitpunkt der Trennung im Sommer war KM allerdings schwanger mit 3. Kind. Von der Schwangerschaft wussten wir vom Großen seit Mai 09 (Mama ist so schlecht, die muss brechen wegen dem Baby), der sich allerdings verplappert hatte.
Fakt ist, dass wir KM darauf angesprochen haben, da im Raum stand, dass sie ihren Unterhaltsanspruch (TU), monatl. 508 €, verwirkt haben könnte, da von einer verfestigten Beziehung von unserer Seite aus, ausgegangen werden konnte. Daraufhin gab sie an, dass sie gar nicht wisse, ob sie das Kind bekomme, da Trisomie 21 (Down-Syndrom) diagnostiziert wurde.
Ende von Lied, die sowieso schon völlig überforderte KM, bringt in ihrer "desolaten" Situation (Verfahren wg. Unterhalt ständig am Laufen, neuen Kindsvater rausgeworfen) dieses Kind im November 09 zur Welt.
Sie verweigert uns jedoch die Einsicht in die Geburtsurkunde. Unser RA hat bereits beim zuständigen Standesamt die Geb.urkunde angefordert "im Rahmen einer möglichen Vaterschaftsanfechtungsklage". Die haben wir leider nicht bekommen, da sie (KM) schriftlich ihre Zustimmung geben muss, haha.
Nach meinen Recherchen ist die Rechtslage nun folgende:
Möglichkeit 1: KM ist mit dem Vater des 3. Kindes vor Geburt zum JA oder Standesamt und hat den biol. Vater eintragen bzw. vormerken lassen.
Möglichkeit 2: Mein LG ist derzeit Scheinvater, da jedes in der Ehe geborene Kind dem Ehemann "gehört". Das Umschreiben bzw. Eintragen des
biologischen Vaters in der Geb.urkunde ist nur mit Zustimmung des Scheinvaters möglich. Da KM mit einem solchen Anliegen noch
nicht an uns heran getreten ist, und nach eigener Aussage damit auch Zeit habe, wäre es schön zu wissen, wie wir an die Geburts-
urkunde kommen, um zu sehen, wer jetzt "rechtlicher" Vater ist.
So weit ich mich eingelesen habe, hat mein LG lediglich zwei Jahre nach Bekanntwerden des Daseins des Kindes Zeit die Vaterschaft anzufechten. Ansonsten ist dieses Kind seins. Der neue Vater zahlt für das 3. Kind KU und sogar für KM. Trotz Vollzeitbeschäftigung der KM seit Oktober 08 bis Dezember 09 und Zahlungen des "neuen" Vaters geht es momentan um 250 € nachehel. Unterhalt. Aber ich glaube, dass gehört in eine andere Rubrik?!
Also meine Frage, wie komme ich an die Geburtsurkunde? Und was kostet so ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren, gibt es einen definierten Streitwert?
Vielen Dank schon mal im Voraus. Lotte 80 :yltype:
Hallo Lotte,
warum fragt ihr nicht den zahlenden Vater? Er wird ja die Vaterschaft beurkundet haben.
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
siehe auch und vor allem >>>HIER<<<
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Andrea: Davon haben wir bisher abgesehen, weil er sich (laut unserer subjektiven Wertung der Aussagen KM) sehr gut mit dieser versteht und sie unterstützt und sowieso ein viel besserer Mann sei als mein LG, da er sich um sie vorbildlich um sie kümmere.
@brille: Die Muße hatte ich leider nicht mir alles durchzulesen. Mein positiver Eindruck von diesem Forum ist um einiges gemindert worden, da auch mein LG dankbar ist, dass ich ihm beistehe und dieser Beistand hat nichts, aber auch gar nichts, mit übereifrigem Einmischen zu tun. Das ist ein indirekter, nein eigentlich ein direkter Rauswurf von dir.
Wie planen eine dauerhafte gemeinsame Zukunft und die kann nur funktionieren, wenn ich mit eingebunden werde, was auch von mir verlangt wird und was ich auch gerne tue.
Schade, ich hätte es nicht für möglich gehalten, nach allem, was ich so seit zwei Jahren hier als Gast gelesen habe. Mein LG fand die Seite als registriertes Mitglied natürlich auch stets offen und freundlich, aber so Kommentare...da fehlen uns die Worte. Wir wollten lediglich eine kurze Info in dem einfachsten Sachverhalt, den wir seit drei, fast vier Jahren zu klären haben. Aber gut, hat sich dann wohl erledigt.
Besten Dank auch! :thumbdown:
Lotte80
Moin Lotte,
Wie planen eine dauerhafte gemeinsame Zukunft und die kann nur funktionieren, wenn ich mit eingebunden werde, was auch von mir verlangt wird und was ich auch gerne tue.
Genau so verstehe ich brilles Anliegen in seinem thread. Das eine ist Vergangenheit und ihr gestaltet eure neue gemeinsame Zukunft. Du kannst das Vergangene nicht ändern und die vergangene Partnerschaft von deinem Mann ist kein Teil Deines Lebens. Bleib in der Gegenwart.
Es steht dir selbstverständlich zu, dieses anders zu sehen.
Es erstaunt mich sehr, wie viele Frauen sich von brilles Analyse angefasst fühlen.
Liebe Grüsse, Cappi
Moin Cappi,
man muss die Gratwanderung verstehen:
Zuhören, Rat geben, Ideen haben, unterstützen, ja.
Selbst das Heft in die Hand nehmen und den "eigenen Plan" umsetzen, nein.
Oft verwechseln es neue Partner (ich denke, da gibt es auch Männer), weil sie es gut meinen oder eben ihre eigenen Interessen durchsetzen oder sich im schlimmsten Fall für den fähigeren "Elternteil" halten, als es der/die Ex ist.
"Angefasst" fühlt man sich meist dann, wenn man sich ertappt fühlt. Ansonsten steht es einem ja frei, klarzustellen, wie man die eigene Rolle versteht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
da er ja der Vater sein muss (da noch ehelich geboren) sollte er einen schriftlichen Antrag stellen eine weitere Geburtsurkunde erhalten zu wollen.
Denn, soweit ich weiss muss - sofern der Ehemann nicht der Vater ist und der leibliche Vater das Kind anerkennt, alle 3 vor Geburt des Kindes (Ehemann, Ehefrau, leiblicher Vater) zum Standesamt und das ganze amtlich machen.
Wenn der Ehemann also nicht dagewesen ist, dann ist dieses Kind amtlicherseits ersteinmal seins. Und damit ist er auch berechtigt eine Geburtsurkunde anzufordern.
Sophie
Vielen vielen Dank für diese Auskunft. Ich werde diese Möglichkeit meinem LG mitteilen, so dass er eine weitere Handlungsmöglichkeit sieht!
Werde berichten oder besser noch er selber, gel?!
Eine schöne Woche!
Lotte 😉
Hallo zusammen,
Zwischenstand: also mein LG ist als Vater eingetragen, als wir die Adresse des betreffenden Standesamtes aus dem Internet heraussuchen wollten, stießen wir auf die Möglichkeit, die Geburtsurkunde online zu beantragen. Nachdem mein LG seine Personalien und die Personalien des Kindes sowie die Beziehung zwischen beiden "Vater" angegeben hatte, kam die Geb.urkunde letzte Woche ins Haus geflattert (10 € Gebühr). Jetzt wissen wir woran wir sind. Die Auskunft ist ja schon für uns in der Gegenwart wie auch für die Zukunft nicht gerade unbedeutend, ggf. muss ja die Vaterschaftsanfechtungsklage unseres Wissens nach innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntwerden des Umstandes eingereicht werden, sonst bleibt mein LG Vater dieses Kindes.
Die KM darauf angesprochen erklärte, dass sie mit dem biologischen Vater bereits auf sämtlichen Ämtern gewesen sei, um die Änderung vornehmen zu lassen. Angeblich, sei dies erst möglich, wenn ein rechtskräftiges Scheidungsurteil vorliege...darauf warten wir ja erst seit 4 Jahren (inkl. Trennungsjahr). Ist ja auch wichtig für unsere Beziehung und nicht nur Sache meines LG. Vielleicht möchten wir ja auch mal planen, gel?! 😉
Schönes WE! 🙂
Lotte80