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Stiefkindadoption des Sohn meiner Frau - Veto meiner Exfrau möglich?

 
(@supercarsti)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Mitstreiter,

inzwischen läuft der Adoptionsprozess des Sohnes meiner Frau durch mich auf Hochtouren.

Der Erzeuger (der sein Kind nie wollte und auf eigenen Wunsch nie gesehen hat), hat schnell notariell zugestimmt (dann fallen die 111 EUR mtl. Unterhalt für seinen 8 1/2-jährigen Sohn weg...), der Antrag ist bei Gericht eingereicht, wir haben alle Dokumente inkl. Lebensberichte abgegeben und hatten diese Woche einen ersten Termin beim Jugendamt. In 14 Tagen folgt ein Hausbesuch der Jugendamt-Tante. So weit so gut.

Die Dipl.-Sozialpädagogin vom JA hat mehrere Dinge gesagt, die mich stutzig machen:

1.) Das JA empfiehlt dem Gericht 'i.d.R.', eine Stiefelternadoption erst nach drei Jahren Ehezeit durchzuführen; wir sind ein Jahr verheiratet und lebten davor bereits ein Jahr zusammen.

2.) Ich habe eine extrem schmutzige Scheidung seitens meiner Ex und ihrer Familie hinter mir (siehe meine letzten Beiträge), bei denen mir (unberechtigte und widerlegte) Vorwürfe (Kindsmissbrauch) gemacht wurden, damit ich keinen Kontakt mehr zu meinem leiblicher 4-jährigen Tochter bekomme - der Kontakt ist trotzdem seit einem Jahr abgebrochen, da meine Ex alles boykottiert). Da meine Exfrau nach wie vor alles unternimmt, um mich zu vernichten (keine Übertreibung) und meine neue Familie nicht akzeptiert, würde sie auch alles versuchen, um meinen neuen Sohn zu 'verhindern'. Die Dame des Jugendamtes möchte meine Scheidungsgeschichte, die auch über dieses Jugendamt lief, in den Akten studieren und ritt fast das gesamte Gespräch darauf herum. Na ja, wenns schön macht. Ich habe kein Problem damit. Das ist abgeschlossene Vergangenheit und ich habe einen 'Deckel' drauf gemacht. Nun sagte die Dame auch, dass auch meine Exfrau, da ich mit ihr ein gemeinsames Kind habe, vom Gericht um eine Stellungnahme gebeten wird und ihr Veto einlegen kann. Das ist doch wohl ein Scherz, oder? Das habe ich noch nie gehört. Was gibt es für eine Rechtsgrundlage und welche 'Macht' hat sie?

Danke Euch für jegliche Antworten!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 04.10.2008 13:02
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dieses Konstrukt ist mir ebenso unbekannt. Ich hätte nur einen möglichen Grund parat: Kindesunterhalt. Da du derzeit nur für ein Kind (das mit der Ex gemeinsame Kind) zahlen musst, wärst du nach der Adoption beiden Kindern zu Unterhalt verpflichtet. Dies kann, in Abhängig von deinem Einkommen, eine finanzielle Einbuße bedeuten.

Ein Widerspruchsrecht kann ich für deine Ex nicht sehen, weswegen sich eine "Nachfrage" bei ihr eigentlich erübrigt.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2008 17:01
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich sehe nur noch einen anderen Grund und das wäre vielleicht das mögliche Erbe.

Andererseits müsste dann konsequenter Weise die Ex ja auch gefragt werden, ob "Mann" noch weitere Kinder selber zeugen darf...
Logisch scheint es nicht.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2008 17:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo,

seltsamerweise ist es im Stiefkindadoptionsverfahren tatsächlich üblich (bzw. vorgeschrieben) die leiblichen Kinder (bzw. deren Stellvertreter) zubefragen. Hintergrund ist wohl, das sich mit der Adoption was am KU und am späteren Erbe ändert.

Inwieweit die Kinder eine Adoption aber verhindern können, weiß ich nicht. Ich persönlich finde es lächerlich, denn nur Sterben macht Erben und was man vorher mit seinem "Reichtum" anfängt ist auch ohne Adoption Sache des späteren Erblassers.

Es ist halt die Frage, ob es stichhaltige Gründe gegen eine Adoption gibt (ich glaub ein pures: Dann kriegt das Kind weniger Geld wird da nicht ausreichen, sonst müßte man sich ja jedes Geschwisterkind auch vom älteren Kind genehmigen lassen)

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2008 17:54
(@durodon)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich kenne so ein Vorgehen auch aus meinem Freundeskreis. Das Paar hat vier Kinder, zwei aus ihrer ersten Ehe. Ihr Ex wollte nun das Kind seiner neuen Frau adoptieren. Daraufhin wurden die beiden Kinder (da bereits volljährig) um Zustimmung gebeten, da es ein evt. späteres Erbe berühren würde. Das eine Kind hat die Zustimmung erteilt, das andere nicht. Adoptieren konnte er das Kind aber trotzdem.

Gruß durodon

AntwortZitat
Geschrieben : 05.10.2008 14:28