Hallo,
mir ist grad aufgefallen ... Die Vaterschaftsanerkennung lautet auf Anne-Liese Muttername. Sie heist aber seit der Geburt Anne-Liese Vatername.
Das Unterschriftfeld ist auch leer, nur ein Stempel drunter.
Sollte das nicht wenigstens unterschrieben sein müssen ?
Hi,
wenn es nur eine Ausfertigung ist, trägt diese selbstverständlich keine Unterschrift. Das Blatt mit der Unterschrift liegt beim Standesbeamten im Tresor.
Wenn die Vaterschaftsanerkennung vor der Namensbestimmung erfolgte (und das muss sie sein, sonst bestand ja kein Recht darauf den Namen zu bestimmen), hiess das Kind (ggf. das zu dem Zeitpunkt noch ungeborene Kind) noch "Muttername".
Gruss von der Insel
Also, wir mussten nach der vorgeburtlichen Vaterschaftsannerkennung und des gemeinsamen Sorgerechts noch die Geburtsurkunde nachreichen. Damit der Name und alles auch drin steht. Hätte ja doch ein Junge sein können.
A life lived in fear is a life half lived
"das Kind, das voraussichtlich am ... entbunden wird" reicht zur zweifelsfreien Bestimmung völlig aus. Das Geschlecht notiert zu haben ist nett aber für die Wirksamkeit beider Urkunden wie für die Eindeutigkeit des Kindes reichlich wurscht. Im Gegenteil - ich sähe die nachträgliche Veränderung eher kritisch.
Gruss von der Insel
"das Kind, das voraussichtlich am ... entbunden wird" reicht zur zweifelsfreien Bestimmung völlig aus.
Gruss von der Insel
Wenn ich mich nicht irre, steht auch nicht mehr drin. Die Mutter ist ja zweifelsfrei bekannt und bei der Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtserklärung steht die Mutter und auch der Vater drin. Es gab auch ein tolles Aufklärungsgespräch, was das alles für Folgen hat. Das muss wohl auch gemacht werden, ob man das nun schon weiss oder nicht.
Sollten manche Ehepaare auch bei der Trennung erhalten. Gibt dann vielleicht wenige Streitpunkte 😉
A life lived in fear is a life half lived