Hallo alle zusammen,
also meine Problematik ist wie folgt, ich habe mich letztes Jahr von meiner Ex getrennt mit der ich einen fast 5 Jährigen Sohn habe....zumindest dachte ich das. Ich habe seit letztem Jahr auch eine neue Partnerin. Klar wollte ich den Kontakt zu meinem Kind nicht verlieren und wollte meinen Sohn sehen...leider ließ meine Ex sich auf nichts ein. Anfang diesen Jahres hat meine jetzige Freundin versucht mit meiner Ex eine Klärung zu finden zwecks dem Umgang....weil mit mir konnte sie gar nicht reden ohne komplett auszuflippen. Aber voll kommen überraschend sagte meine Ex in dem Gespräch zu meiner jetzigen Freundin: Ich sei gar nicht der Vater des Kindes und sie wolle nur mein Geld! (Wir haben das Gespräch beide gehört da Lautsprecher an war)
Na ja zuerst dachte man sie sagt das nur so.....aber irgendwie wurden die Vaterschaftszweifel immer größer, ich habe sie erst telefonisch darum gebeten mir einen Vaterschaftstest zu erlauben. Das hat sie abgelehnt weil es gäbe doch gar keine Zweifel. Aber das machte es nur noch schlimmer das sie dem Test nicht zustimmen wollte, es kamen Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit auf.
Nach kurzer Überlegung habe ich sie dann schriftlich per Einschreiben um einen Vaterschaftstest gebeten, ich habe ihr angeboten die Kosten dafür zu tragen. (Hätte ja auch der Grund sein können das sie es nicht will weil sie Angst vor den Kosten hat) Und ich bat sie sich innerhalb von 10 Tagen dazu zu äußern. Am nächsten Tag rief sie mich unter Zeugen (meine Freundin) an und sagte ich sei auf jeden Fall der Vater und das meine neue Freundin ihr Maul halten solle und das das nur auf ihrem Mist wächst.
Ich lies mich nicht von meinem Weg abbringen und schickte ihr noch einmal schriftlich zu das ich den Test gerne möchte, dieser Brief kam aber nach einiger Zeit ungeöffnet zurück an meine Adresse.
Was will man dann noch machen? Ich bin also zum Anwalt und habe eine Vaterschaftanfechtung eingeleitet aufgrund der Tatsache was sie im Januar von sich gab. Nun kam aber mit sehr großem erstaunen eine Rückantwort von ihrer Anwältin da stand: Frau L. hattte zum damaligen Zeugungszeitpunkt ein weiteres intimes Verhältnis mit noch einem Mann. Dieses wusste ich aber angeblich und habe die Vaterschaft trotzdem anerkannt. (Wir waren nicht verheiratet) Als Zeugin ihre Mutter angegeben.
Also erstmal sie hat mich nun 5 Jahre belogen und mir ein Kind untergeschoben und als das nun nicht schon schlimm genug für das Kind und mich wäre behauptet sie nun auch noch ich wusste es das es nen anderen gab.
Klar sagt sie das, scheinbar weiß sie, das ich nicht der Vater sein kann und bei dem anderen in Frage kommenden Mann weiß sie ja vielleicht keinen Namen usw....und sie bekommt ja dann keinen Unterhalt mehr.
Heißt auf gut Deutsch die sagen nun das die 2 Jährige Anfechtungsfrist rum sei und ich damit der Vater bin. Nur durch die Behauptung ich wusste es das ein anderer in Frage kommt, was aber definitiv nicht so war. Ich hab es im Januar diesen Jahres erfahren und daraufhin gehandelt. Welche Chancen hab ich nun trotzdem einen Test vor Gericht zu bekommen? Wird man ihr automatisch glauben, nur weil ihre Mutter ihre Zeugin ist für was was nicht stimmt? Ich hätte doch niemals die Vaterschaft anerkannt wenn ich gewusst hätte das ich nicht der Vater bin!!! Bitte helft mir? Wird mir überhaupt noch Zugehört nach Ihrer Behauptung? Und durch ihre Reaktion is doch nun ganz klar das ich nicht der Vater bin oder?
Es ist alles so schlimm, weil die Gefühle gegenüber meinem Kind gehen ja auch nicht einfach weg...ich weiß nun das er nicht mein Sohn ist und muss vielleicht trotzdem zahlen....darf ihn aber nicht sehen weil sie den Umgang nicht zulässt nicht mal mit Amtlicher Gewalt!
Ich bin im Endeffekt nur noch der Zahler....mehr nicht!!! ;( Bin seit heute nun Krank geschrieben weil es mich so aus der Bahn wirft das mein Kind gar nicht mein Kind ist!
So nun bitte ich Euch darum mir Tipps, Hilfe usw zu geben....wäre sehr wichtig! Anwaltlich läuft ja bereits alles...aber meine Angst wegen ihrer Falschaussage das ich deswegen keinen Test bekomme ist einfach so groß....ich kann nicht mit dieser Lüge leben!!!
Danke weil.....und Gruß
Heiko
Moin Heiko,
mach Dich mal nicht verrückt. Im Moment ist alles offen; die von Dir vermuteten "Fakten" können zutreffen oder auch nichts anderes sein als Geschwätz.
Natürlich hast Du die Möglichkeit, die Vaterschaft durch einen VS-Test klären zu lassen. Dafür gibt es die "kleine private" Lösung eines privaten VS-Tests (ab ca. 200 €; geht legal nur, wenn Deine Ex mitspielt und illegal nur, wenn Du zumindest Kontakt zum Kind hast) und die "grosse offizielle Lösung" eines gerichtlichen Tests (der kostet ca. das Zehnfache; die Kosten trägt der Unterliegende). Vielleicht hilft bereits diese Information der Kooperationsbereitschaft Deiner Ex auf die Füsse. Natürlich solltest Du das nicht selbst tun und auch Deine Freundin raushalten, sondern nur noch Deinen Anwalt machen lassen.
Im Anfechtungsverfahren wird auch geklärt, ob Fristen verstrichen sind. Eine blosse Behauptung Deiner Ex wie "der wusste das und es war ihm egal" wird aber sicher nicht ausreichen. Gut möglich ist natürlich auch, dass Deine Ex Deiner Freundin nur Unsinn erzählt hat und es nie einen anderen Mann gab; warum sollte sie Deiner Freundin wahrheitsgemässe Infos geben? Und was die Gegenanwältin schreibt, muss ebenfalls nicht der Wahrheit entsprechen; die hat ja nicht auf der Bettkante gesessen, als Deine Ex ein weiteres intimes Verhältnis gehabt haben soll.
Lass Dich deswegen also nicht verrückt machen, sondern zieh Dein Vaterschafts-Verfahren durch. Am Ende bist Du entweder "amtlich" Vater oder zumindest Deine Unterhaltsverpflichtungen los; in jedem Fall hast Du Klarheit. Wobei durchaus klar ist, dass auch Letzteres kein Spaziergang ist, wenn man zu einem kleinen Menschen bereits eine persönliche Beziehung hat.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Heiko,
willkommen bei vatersein.de!
So eine Nachricht ist sicherlich ein Schock! Ich kann es mir ehrlich gesagt, nicht vorstellen zu erfahren, dass mein Sohn nicht mein Sohn sei. Komm erstmal runter, sammel Dich und überlege, was Du eigentlich willst. Du schreibst, dass die KM seit der Trennung? den Umgang verweigert und es scheint auch so, als dass Du in der Vergangenheit nicht entschieden genug dagegen gehalten hast. Wie lange hast Du jetzt Deinen Sohn nicht gesehen?
Dir muss klar sein, dass bei einer erfolgreichen Vaterschaftsaberkennung Dein Umgangsrecht automatisch erlischt.
Willst Du die Vaterschaft anfechten, hast Du Dich bisher sehr konsequent verhalten, was ein Vorteil ist, wenn es jetzt vors Gericht geht. So eine offizielle Feststellung der Vaterschaft ist allerdings teuer; diese Verfahrenskosten trägst Du komplett, wenn sich herausstellt, dass Du doch der Vater bist. Wenn Du aber nicht an Deinen Sohn herankommst, kannst Du leider auch nicht einen inoffiziellen Test machen.
Du hast doch auch eine Zeugin, nämlich Deine Freundin, die ja bei dem Telefongespräch dabei war. Danach hast Du Deine Ex nachweislich um einen Test gebeten. Hat sie das schriftlich abgelehnt? Dann kommt das zweite Gespräch, dass Du doch der Vater bist (Du hast hier wieder Deine Freundin als Zeugin). Dann hast Du das Antwortschreiben der Anwältin, indem die Möglichkeit eingeräumt wird, dass Du nicht der Vater bist.
Es wird also vor Gericht darum gehen, wann Du von der Tatsache, dass Du möglicherweise nicht der Vater bist, erfahren hast. Sie hat die Mutter, Du Deine Freundin. Hier steht Aussage gegen Aussage. Wie ein Gericht das einschätzt weiß ich nicht, aber die Tatsache, dass Du anschließend Aktion gezeigt hat, ist doch sehr glaubwürdig. Wie schätzt denn Deine Anwältin die Geschichte ein?
LG,
Mux
@brille07: Es kommt kein Vaterschaftstest außer Gericht in Frage....einen so genannten illegalen bekomme ich nicht da ich mein Kind nie sehen darf! (Und ich habe alles getan was in meiner Macht stand um meinen Sohn zu sehen....ich war beim Jugendamt, Kinderschutzbund, Anwalt usw..sie hat sich nicht an die Abmachungen gehalten!) Tja und zu einem legalen hätte sie ja ihr Einverständnis geben müssen, macht sie natürlich nicht wenn ich nicht der Vater bin.
Nun erfahre ich zwischendurch während ich den Umgang regeln will das es wahrscheinlich nicht mein Kind ist.....klar will man das dann erst wissen bevor man da weiter um den Umgang kämpft. Und ehrlich gesagt wäre es sehr hart wenn ich meinen Sohn nicht mehr sehen kann....aber das durfte ich nun die ganze Zeit nicht und da konnte mir bisher niemand helfen egal was ich getan habe.
Ich habe mich also nach langem Kampf auch ein bisschen abgefunden das ich ihn nicht mehr sehen kann und das muss man man auch, sonst geht man kaputt. Allerdings sehe ich nicht ein ihr den Unterhalt zu schenken, wenn ich wie sie sagte nicht der Vater bin. Und ich finde irgendwie hat sie sich sehr ertappt gefühlt, weil auf einmal gab es sogar einen zweiten Mann, vorher war nie die Rede davon das es nen zweiten gab! Sie hat nur Angst um ihren Unterhalt! Sonst versteh ich nicht warum sie dem Test nicht zugestimmt hat und nun gibt sie es sogar zu es gibt nen zweiten! Und in ihrer Wut is ihr das im Januar einfach so rausgerutscht, aber so nach und nach sprachen einige dinge dafür das ich nicht der Vater sein kann.
Moin Heiko,
das kann ja alles sein; aber im Moment sehe ich bei Dir nur eine Kreisbewegung, und aus der musst Du raus. Dabei hilft, sich selbst klare Ziele zu formulieren. "Meine Ex ist so eine gemeine Kuh" hilft Dir so wenig weiter wie "ich halte es nicht aus, für ein Kind Unterhalt zu bezahlen, das vielleicht nicht meines ist"; das beschleunigt die Drehbewegung nur.
Ein klares Ziel wäre dagegen "Ich ziehe jetzt mit anwaltlicher Hilfe step by step ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren durch!" Und zwar ohne "o je, die Ex könnte dann ja lügen und behaupten, ich hätte seit Jahren von meiner Nicht-Vaterschaft gewusst." Welche Beweise das angerufene Gericht dann wofür haben möchte und wie es diese Beweise würdigt, wirst Du im Verlauf des Verfahrens sehen. Ein mal eben dahingeworfenes "der wusste das von Anfang an" wird sicher nicht genügen, um Deine UH-Pflicht für das Kind eines anderen zu zementieren.
Und wie gesagt: Möglicherweise stellt sich auch heraus, dass es einfach dummes Geschwätz war, um Dein Umgangsverfahren abzuwürgen und Dich auf's Zahlen zu beschränken - und dass der kleine Mann wirklich Dein Sohn ist. Auch das ist Klarheit, auf der sich etwas aufbauen lässt. Zum Beispiel ein neuerliches und bis zum Ende durchgezogenes Umgangsverfahren.
Aber wie gesagt: Dafür musst Du aus Deiner Schleife raus. Das blosse Beklagen von Problemen löst sie nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Heiko,
kann Martin nur zustimmen. Wir sehen hier oft den Fall, dass sich KVs von den "acho so schlauen" Sprüchen der RAs einschüchtern lassen. Bzw. immer irgendwie unterschwellig glauben, dass der gegnerische Anwalt "auch für einen selber arbeiten würde". Dies ist nicht der Fall.
Mach einen Beitrag im Unterforum RA-Suche auf und lass Dich beraten, welcher Anwalt in Deiner Region geeignet ist (wenn Du es nicht mit Deinem jetzigen Durchziehen willst). Und dann geh die Sache an. Es ist sicherlich keine schöne Sache, aber das was die KM (vor Zeugen, wie Du ja erwähntest) abzieht, sollte so nicht stehen bleiben. Es geht hier um Zahlpflichten für die nächsten 20-30 Jahre. Gruß Ingo
P.S: Nach Deiner Schilderung hast Du erst Anfang des Jahres überhaupt Kenntnis von dem Sachverhalt erhalten. Wieso dann schon die Frist abgelaufen sein soll, erschliesst sich mir nicht. Den Rest muss dann ein Richter entscheiden, wenn es Aussage gegen Aussage steht.
§ 1600b BGB: Die Vaterschaft kann binnen zwei Jahren gerichtlich angefochten werden. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Berechtigte von den Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen
@Ingo30: Danke für deine Worte, wollte dir nur ganz kurz sagen warum die Frist verjährt sein soll: Und zwar die Gegenseite behauptet ich habe schon von Anfang an (also vor 5 Jahren) gewusst das ein anderer Mann im Spiel ist....als Zeugin steht ihre Mutter drin. Das Kind ist mittlerweile 5 Jahre alt. Heißt wenn ich damals die Vaterschaft anerkannt (was doch niemand macht wenn er nicht der Vater ist) habe und dabei angeblich wusste das ein anderer der Vater sein kann, wäre ja die 2 Jahre Frist rum. Das ist das worauf die Gegenseite sich beruft. Klar sie wird wirklich wissen das ich nicht der Vater bin und dann fällt ihr Unterhalt weg. Seit Januar 2013 wo erste Zweifel aufkamen durch ihre eigene Aussage, hat sie ja danach dann immer gesagt doch du bist der Vater und das habe sie nur so gesagt usw.... Verstehst du es nun? Und vor allem was soll ich machen wenn ihre Mutter für sie lügt?
Meine Angst ist das mir keiner glaubt, das ich es nicht wusste! Hoffe nun is es verständlich?
Hallo Heiko,
Meine Angst ist das mir keiner glaubt, das ich es nicht wusste! Hoffe nun is es verständlich?
Klar ist es verständlich, was deine Angst ist. Aber wie schon andere vor mir geschrieben haben. Auf die rechtliche Relevanz eines Anwaltsschreibens der Gegenseite musst du keinen Pfifferling geben. Denn entgegen was man denken könnte, ist der Anwalt keinesfalls verpflichtet, dir eine richtige rechtliche Einschätzung zu schreiben, sondern er schreibt das, von dem er glaubt, dass es seiner Mandantin nützt.
Ich glaube nicht, dass die Behauptung der Mutter der KM ein Familiengericht sehr beeindrucken würde. Die Mutter der KM ist Partei. Deine Chance eine Vaterschaftsanfechtungsklage durchzukriegen wird wahrscheinlich nicht sehr von der Aussage der Mutter der KM abhängen.
Du musst dir aber über eines unbedingt vorher klar werden: Wenn du die Vaterschaftsanfechtungklage durchziehst und es stellt sich heraus, dass der Junge nicht dein Sohn ist, dann bist du auch nicht mehr sein Vater. Mit allen Konsequenzen: Kein Unterhalt mehr, aber auch keinen Kontakt.
Wenn du bereit bist auch mit diesem Ergebnis zu leben, dann solltest du möglichst schnell die Angelegenheit bei Gericht vorbringen, damit Klarheit geschaffen wird. Solltest du doch der Vater sein, kannst du direkt danach den Umgang evtl. auch gerichtlich (in einem neuen Verfahren allerdings) regeln.
Beste Grüße und viel Glück,
Schultze
P.S.: Es gibt auch die Möglichkeit einen Test zu erzwingen ohne direkt die Vaterschaft anzufechten (§ 1598a BGB). Allerdings bedeutet das, dass du rechtlicher Vater bleibst auch wenn das Kind nicht von dir ist. Konsequenz: Klarheit in der Abstammung, aber unveränderte Unterhaltspflicht. Dafür aber Umgangsrecht.
Danke für Eure Tipps und Hilfestellungen, habe zwischenzeitlich den Anwalt gewechselt weil ich nicht mit ihm zufrieden war. Heute macht mein neuer Anwalt das schreiben fertig fürs Gericht! Hatte gestern noch mal Rücksprachen gehalten mit ihm, Hauptzeugin wird wohl nach Aussage meines Anwalts nun meine jetzige Freundin sein, weil sie ja mit meiner Ex telefoniert hat.
In den nächsten Wochen werde ich dann eine Antwort bekommen, entweder kommt es dann direkt zu dem Gutachten oder zu einer Anhörung meinte mein Anwalt gestern, je nach dem was sie glauben und wem mehr Gehör geschenkt wird, aber das wird sich zeigen.
Mein Anwalt meinte die Chancen das es zu einem Gutachten kommt sind nicht gering, also er denkt es wird dazu kommen! Weil er meinte letztendlich führt sowieso nur der Test zu Klarheit, bei Aussage gegen Aussage.
Ich bleibe am besten mal ganz ruhig und bleib neutral ob es zu dem Test kommt oder nicht, ich möchte nix mutmaßen und am Schluss bin ich dann noch enttäuscht.
@schultze: Klar vermisse ich mein Kind sehr, aber ich habe ihn jetzt auch schon einige Monate nicht mehr gesehen, nachdem ich nach ihrer Aussage vom Januar, immer wieder einen Test von ihr wollte dem sie zustimmt, kam es gar nicht mehr dazu das ich mein Kind sehen durfte. Sie meinte zu mir nur wenn sie direkt daneben stehen darf, dann kann ich ihn sehen. (Ich denke sie hatte Angst ich mach den Test heimlich) Na ja auf ihre Forderungen sie dabei zu haben wenn ich mich mit meinem Sohn treffe, habe ich mich aber nicht eingelassen.
Moin Heiko,
Du musst bei der ganzen Sache zwei Themen unterscheiden:
- Zum einen die Vaterschaft an sich, die per VS-Test festgestellt werden kann und auch wird; selbst wenn die Mutter sich sträubt.
- Zum anderen die Frage, ob Du (noch) berechtigt bist, die Vaterschaft anzufechten oder ob Du bereits länger als zwei Jahre von Deiner Nicht-Vaterschaft wusstest und Dein Anfechtungsrecht verwirkt hast.
Der zweite Schritt kommt erst, wenn die erste Frage beantwortet ist, denn wenn Du der biologische Vater bist, braucht man sie ja gar nicht zu beantworten. In jedem Fall steht die "Argumentation" Deiner Ex auf sehr wackeligen Beinen, denn warum solltest Du freiwillig für ein Kind Unterhalt bezahlen wollen, das nicht Deines ist und das Du heute nicht einmal mehr sehen darfst?
Arbeite die Dinge einfach step by step ab und kümmere Dich nicht darum, was Deine Ex behaupten könnte; damit befassen wir uns, wenn es soweit ist. Es kann auch morgen irgendjemand behaupten, Du wärst ihm ins Auto gefahren und danach abgehauen, ohne dass Dich das um den Schlaf bringt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke ihr seit mir echt eine Hilfe!! 🙂
War heute auch bei einer Erziehungsberatungsstelle, das war allerdings nicht die richtige Stelle für mich, ich wollte mit jemanden reden der versteht das mir mein Kind fehlt und das ich wahrscheinlich nicht der Vater bin, mich ziemlich aus der Bahn wirft. Na ja und das meine Ex-Beziehung von Anfang an eine Lüge war, das macht mir schon zu schaffen das ich so blind war damals. Aber diese Dame wollte das ich mich bei meiner Ex entschuldige das ich die Beziehung beendet habe und ich meine Ex verstehen soll das sie sich vor den Kopf gestoßen fühlt! Und die wollte dann ein Gespräch zwischen mir und meiner Ex vereinbaren und hat sogar meinen Anwalt angerufen ob man das laufende Verfahren stilllegen kann. Mein Anwalt is schier ausgeflippt und meinte sowas wichtiges kann man nicht mitten drin stoppen! Auf jeden Fall war diese Frau nicht das was ich als Hilfe zum reden gesucht habe. :thumbdown:
Mir tut das Kind einfach nur wahnsinnig leid.....ich hoffe es wird erfahren ob ich sein Papa bin oder nicht und danach werde entweder ich den Umgang machen bzw. einklagen oder hoffen das sein "richtiger" Papa ihn sehen will und sich kümmert, er hat das alles nicht verdient. Was hat sich meine Ex dabei nur gedacht? Und wäre sie nicht ausgeflippt am Telefon und ihr das rausgerutscht ich sei nicht der Vater...hätte ich es womöglich nie erfahren das noch ein anderer mit ihr Sex hatte.....und daraus das Kind entstand.
Wenn ich schon lese von ihrem Anwalt mit dem anderen war sie bis Ende Dezember 07 zusammen und ich war dann ab Anfang Januar 08 mit ihr zusammen. Ich hatte aber schon Ende November Anfang Dezember telefonisch und schriftlichen Kontakt zu ihr...sie hat mir nie gesagt das da noch wer anders war und sie eigentlich noch in ner Beziehung ist. Verarscht von Anfang an würde ich mal sagen!
Tut mir leid aber ich muss das endlich alles mal los werden......aber ich werde die weitere Entwicklung schildern.
Mir ist vorhin noch was wichtiges eingefallen aber der Brief zum Gericht ging heute raus von meinem Anwalt, kann man da noch nen kurzen Schriftsatz hinter her schicken weil ich denke das das wirklich nicht unerheblich zum weiteren Verlauf ist?
Und noch was ich habe ja eine neue Freundin und diese würde ich gerne Heiraten, Termin gibt es auch schon wäre aber im laufenden Verfahren der Vaterschaftsanfechtung...ich weiß doof aber das war ja nicht so geplant das das dann so kommt. Sollte ich die Hochzeit erstmal absagen? Ich weiß nicht wie das dann gewertet wird wenn die vor Gericht dann nicht mehr sagen....das Telefonat war mit der jetzigen Freundin sondern mit seiner Frau....ihr wisst schon Verwandschaftsverhältnis usw....??? (Anwalt meinte das sei egal, Richter dürfen nicht werten ob nur Bekannte oder Verwandte) Aber was meint ihr?
Moin Heiko,
was geht da denn bitte ab:
Und die wollte dann ein Gespräch zwischen mir und meiner Ex vereinbaren und hat sogar meinen Anwalt angerufen ob man das laufende Verfahren stilllegen kann
Erstens ist Dein Anwalt nur Dir als Auftraggeber verpflichtet bzw. hat er überhautpt nicht die Berechtigung mit Dritten über Deinen Fall zu reden, wenn Du das nicht gestattest. Sei froh, dass Dein Anwalt da richtig gehandelt hat.
Wenn ich schon lese von ihrem Anwalt mit dem anderen war sie bis Ende Dezember 07 zusammen und ich war dann ab Anfang Januar 08 mit ihr zusammen. Ich hatte aber schon Ende November Anfang Dezember telefonisch und schriftlichen Kontakt zu ihr...sie hat mir nie gesagt das da noch wer anders war und sie eigentlich noch in ner Beziehung ist. Verarscht von Anfang an würde ich mal sagen
Na ja, bitte. Die meisten Menschen gehen nicht "jungfräulich" in Beziehungen und heute sind die "Karenzzeiten" zwischen den Partnerwechsel sicherlich kürzer. Du hast Dich auch entscheiden, hier wohl ungeschützten GV zu praktizieren - obwohl ihr Euch erst "so kurz" kanntet.
Mir ist vorhin noch was wichtiges eingefallen aber der Brief zum Gericht ging heute raus von meinem Anwalt, kann man da noch nen kurzen Schriftsatz hinter her schicken weil ich denke das das wirklich nicht unerheblich zum weiteren Verlauf ist?
Lass das mal Deinen Anwalt machen. Er wird hier schon richtig formuliert haben.
Und noch was ich habe ja eine neue Freundin und diese würde ich gerne Heiraten,
Das ist natürlich Deine Entscheidung. Du solltest Dich aber vielleicht auch noch mal mit allen Konsequenzen einer Ehe vertraut machen. Dies nur deshalb, da Dir jetzt sicherlich noch stressige Zeiten bevor stehen, die auch eine Beziehung stark belasten können. Hier könnte man die Überlegung anstellen, ob das jetzt der beste Zeitpunkt für einen knallharten zivilrechtlichen Vertrag (und juristisch ist eine Ehe nichts andere) ist.
Und genau so wie Du weiter oben auf das Dir unbekannte Vorleben Deiner Ex geschimpft hast, kannst Du ja auch mal überlegen, ob Du deine "neue" Freundin nicht noch etwas besser kennenlernen möchtest. Ansonsten kannst Du auch mal den Trennungs-FAQ zum Thema Vorsorge beim Heiraten lesen. Ist auch sehr aufschlussreich (Punkt 5.5 Vorbeugung). www.trennungs-faq.de Gruß Ingo
Moin Heiko,
ich schaue bei solchen Geschichten neben der Sache auch gern in die emotionalen Tiefen eines Menschen.
Wenn ich erführe, daß ein Kind, von dem ich bislang annahm, es sei von mir gezeugt, gar nicht von mir sein könnte, dann würde mich das ins Mark treffen und ich würde mir für mich sofort alle Hilfen holen, die ich erreichen kann. Dies zur laufenden Stabiliserung, aber auch in Vorbereitung auf einen möglichen Worst Case.
Hast Du schon mal überlegt, über das Sachliche hinaus, DIR Unterstützung zu holen. Ich denke an eine gute ärztlich fundierte Einzeltherapie, eine Gruppe oder so. Eine Krankschreibung allein wird vermutlich nicht reichen. Bedenke auch, daß die anstehenden Verfahren Dich noch lange an diese fürchterliche Sache binden können...
Jetzt an Heirat zu denken, das erscheint mir fast als Ablenkung, als Übertönen schwerster inneren Unruhen.
Ich denke, daß Du Deine ganze Kraft benötigst, zunächst aus dieser Vaterschaftssache heil rauszukommen.
Auf der anderen Seite könnte sie sich auch sehr nachteilig auf Deine neue Beziehung und Frau auswirken, wenn Deine volle Anwesenheit an zu vielen Stellen gefordert wird.
W.
Servus wollte mich mal wieder zum Verlauf meines Falls melden,
vielleicht ist euch ja schon etwas ähnliches passiert...und zwar:
Nach mehreren Gerichtsverhandlungen wurde meine Ex als unglaubwürdig befunden...und der Richter entschied es kommt zum Vaterschaftsgutachten...
so weit alles super....
ein gutes Monat nach der Verhandlung kam dann ein Brief der Anwältin meiner Ex, das sie vom §§ 386 - 389 ZPO Gebrauch macht und gegeben falls nicht mit dem Kind zum Test erscheint...
sie wollen sich immer noch darauf berufen das die Anfechtung verjährt sei... (obwohl das vom Gericht schon Geklärt war und es zum Test kommt weil es nicht verstrichen ist)
So erstens is die Anfechtung eines Beweisbeschlusses nach § 58 Abs. 2 FamFG nicht möglich....und zweitens seit wann hat man das Recht zu einem Test nicht zu erscheinen....kennt sich einer von Euch damit aus und kann vielleicht auch den Paragraphen oben erklären was damit genau gemeint ist...??
Und dann sagt sie nun durch ihre Anwältin außerdem noch das im Protokoll des Gerichtes nicht einmal erklärt wurde warum sie unglaubwürdig sei....und kommt auch wieder mit den selben Beweisen von damals an....(so ungefähr als ob es nie eine Beweisaufnahme gegeben hätte :againstwall: )
Hoffe es hat nun trotzdem endlich bald ein Ende.... Grüßle Heiko
Hm,
hab ich so noch nie gehört.
Aber ich würde mal davon ausgehen ,wenn ein Richter diesen Test angeordnet hat (und nicht nur drum gebeten oder es angeregt hat) und es darüber einen Beschluß, also ein Schriftstück gibt wird sie nicht damit durchkommen.
Evtl. kann sie sich weigern, aber das Kind wird sie zur Blutentnahme herausgeben müssen. Ich würde das mit deinem Anwalt besprechen. Evtl. kann man den Richter bitten der KM für diesen Part das SR zu entziehen.
Aberich gehe davon aus, dass der TEst notfalls durch Vorführung durch die Polizei durchgeführt wird (analog deienr Blutalkoholkontrolle. Weigert sich jemand ins Röhrchen zu blasen kann ein Richter die Blutnetnahmeanordnen, wenn ein Verdacht besteht. Dann wirddiePerson halt von nem netten Herren in blau einem Arzt vorgeführt)
Wenn ich die §§ richtig verstehe ist ja auch ein Grund anzugeben, warum derAufforderung nicht Folge geleistet wird. Da wird ein eifnaches "will nicht" oder "geht niemanden was an"nicht genügen. Außerdem verstehe ich nicht was eine Zeugnisverweigerunf, also eine Aussage, mit einem Abstammungsgutachten zu tun haben soll.
Vonwann ist das Urteil, wann sollte der TEst gemacht werden undwarst du schon dort?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
ab §383 ZPO wird das Zeugnisverweigerungsrecht abgehandelt. Ich habe mir die Kommentierung (Stand 2012) einmal gezogen. Ich lese hieraus, in Verbindung mit Deiner Beschreibung des Sachverhaltes, dass ziemlich salopp versucht wird, dass das Kind nicht gegen die Mutter aussagen kann/soll.
Allerdings hat das Kind ein Recht auf Auskunft der Abstammung. Die ist scheinbar bereits durch die Beweisaufnahme in Frage gestellt worden. Üblicherweise wird, wenn es gegen die Eltern eines minderjährigen Kindes geht (oder auch nur einen Elternteil), eine Ergänzungspflegschaft eingesetzt. Diese ersetzt die Entscheidung der Eltern und überträgt diese auf einen Dritten: dies kann das Jugenamt sein, aber auch ein Verfahrenpfleger, oder theoretisch jeder andere.
Wenn der Tatrichter bereits zu der Überzeugung gelangt ist, dass die Ausführungen der Kindesmutter nicht ausreichend ist und hier ein Beschluß zur Feststellung gefertigt wurde, dann wird ihr für diesen Teil vermutlich bereits das SR entzogen worden sein. Wenn sie es auf die Spitze treibt, dann wird ihr für einen Zeitraum auch das ABR entzogen und die Ergänzungspflegschaft wird das Kind zur Untersuchung bringen.
Ob das so glücklich ist für das Kind ... ich vage es zu bezweifeln.
Allerdings kannst Du anhand der Reaktionen der KM (restriktive der Anwältin) bereits das Ergebnis erahnen. Vielleicht sollten weitere Schritte bereits in Erwägung gezogen werden, um dann schnell zu reagieren.
Zu Deinem Verhältnis zum Kind ...
Wenn bereits über lange Zeit kein Kontakt bestand, dann wird das Kind die Umstände garnicht erfassen können. einen Umgang als sozialer Vater wird es auch nicht geben, da durch den Umgangsausschluß keine soziale Bindung enstehen konnte. Was bleibt, ist die persönliche Enttäuschung ...
Alles gute.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
in der Zwischenzeit hat meine Ex ne Ablehnung bekommen vom Amtsgericht....na ja daraufhin hat sie mit sofortiger Beschwerde beim OLG reagiert....neue angebliche Beweise herangezogen....sowas wie ich hätte mal zurück rechnen sollen und dann hätte ich gewusst ich kann nicht der Vater sein...
auf jeden Fall hat das OLG ihr 6 Seiten antworten gegeben das ihre Aussagen nicht ausreichen für nen Anfangsverdacht, den ich dadurch haben hätte sollen...was so viel heißt wie ihre Beschwerde wurde auch dort in 2. Instanz abgelehnt und nun is auch Schluss für sie....der Richter schrieb das der Beschluss zum Gutachten nicht mehr angreifbar ist. Was so viel heißt wie das ich diese wichtige Hürde gewonnen habe. 🙂
Jetzt hoffe ich nur das das Gutachten schnell gemacht wird....und sie da dann auch erscheint....aber wird ihr ja wahrscheinlich nix bleiben als irgendwann hinzugehen mit dem Kind....jedenfalls kann ich mir ja denken das ich nicht der Vater bin was mir so logisch erscheint nachdem sie sich so gegen das alles hier gewehrt hat...
Froh bin ich wenn das dann endlich alles rum ist und es scheinbar doch Gerechtigkeit auf dieser Welt gibt. :thumbup: Für das Kind hoffe ich das er seinen Papa dann kennen lernen darf...
Grüßle Heiko