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Vaterschaftsfeststellung

 
(@goldi83)
Schon was gesagt Registriert

es gibt zwar schon einige Thema darüber, aber ich habe meine Frage leider nicht gefunden.
Ab wann kann denn ein Kind die Vaterschaftsfestellung beantragen?
Mein Mann hat nämlich einen Sohn und die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet.
Die Scheidung würde ohne beisein ihres Exmannes vollzogen, da er verschwunden ist, somit kann er keine Unterschrift leisten und die Mutter macht keine Anstalten zum Jugendamt zu gehen.
Und wir hätten so gerne mehr Recht an dem und mit dem Kleinen.
Könen wir denn da selbst auch etwas machen? Bitte nicht sagen, wir sollen zum Jugendamt, die verweisne uns an die Mutter, wir sollen uns doch bitte so einigen.....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2008 16:51
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Goldi83,

willkommen hier bei VS.

Wie alt ist denn das Kind?

So wie ich Deinen Beitrag verstehe, ist das Kind in der Ehe geboren und somit rechtlich das Kind des Exmannes, oder irre ich? Unter diesen Umständen hat Dein Mann leider überhaupt keine Rechte, da er ja nicht der gesetzliche Vater ist. Das bedeutet allerdings im Gegenzug, dass er auch keine Verpflichtungen (Unterhalt) hat.

Kannst Du zu der derzeitigen Situation mehr erzählen, wie das geregelt ist? Also Umgang, Geld, usw.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2008 17:02
(@goldi83)
Schon was gesagt Registriert

Huhu,
ja, das siehst du völlig richtig, er ist rechtlich gesehen der Sohn ihres Exmannes. Der Kleine ist 3.
Das mit dem Umgang war vor mir super geregelt, er durfte den Kleinen die halbe Woche haben. Dann sind wir zusammengezogen und haben geheiratet und plötzlich wurde alles anders. Er muss bei ihr betteln, sich beleidigen lassen und eben alles ertragen, damit der Kleine überhaupt kommen darf.
Hat sie schlechte Laune darf der Kleine nicht kommen. Geht er ihr auf die Nerven, können wir ihn schon einen Tag mal länger haben. Was wir dann natürlich auch gerne machen.
Sie möchte kein Geld von uns, wir bieten es ihr immer wieder an, aber sie lehnt es beleidigt ab. Sie könne sich selbst um IHR Kind kümmern.
Sie hat auch schon damit gedroht, daß mein Mann den Kleinen nie wieder sehen darf.
Was zur Zeit mehr und mehr der Fall wird, da wir ihn seit ca. 4 Wochen schon nicht mehr sehen durften. Sie meldet sich auch nicht auf SMS oder Anrufe.
Hab auch schon mal im Internet geschaut, es gibt da schon einen regelung für leibliche aber nicht rechtliche Väter, aber das ist alles sehr kompliziert.
Das mit dem Unterhalt ist uns völlig egal, wir möchten nur, daß sicher gestellt ist, daß wir den Kleinen regelmäßig sehen. 🙁

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.09.2008 17:12
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hey Goldi83,

als nicht rechtlicher Vater sind die Chancen wirklich minimal. Er hat ja gesetzlich mit dem Kind wirklich nichts zu tun.

Das BGB sieht vor:

§ 1600 (1) Nr. 2 BGB: Die Anfechtungsberechtigung des Mannes, der an Eides statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben.

Ein Umgangsrecht kann er nicht einklagen, weil weder § 1684 BGB (Umgangsrecht mit den Eltern) noch das Umgangsrecht mit anderen Bezugspersonen nach
§ 1685 BGB zutrifft, es sei denn, Dein Mann hat mit Mutter und Kind in häuslicher Gemeinschaft gelebt.

Vorbehaltlich dessen, was anderen Usern noch zu Eurem Fall einfällt, würde ich den Gang zum Fachanwalt für Familienrecht empfehlen. Deinem Mann sollte aber klar sein, dass selbst wenn die Vaterschaft gerichtlich zu seinen Gunsten festgestellt wird, er keine Aussicht auf ein gemeinsames Sorgerecht mit der Kindsmutter hat. Er hat dann zwar rechtlich eine bessere Stellung, sich das Umgangsrecht für sich und seinen Sohn zu erstreiten, aber die KM hätte trotzdem noch eine Menge Möglichkeiten, ihre Boykottschiene weiter zu fahren. Der Weg wird also verdammt lang und verdammt schwer.
LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2008 17:32
(@sadly)
Schon was gesagt Registriert

Moin Goldi,

Die Scheidung würde ohne beisein ihres Exmannes vollzogen, da er verschwunden ist, somit kann er keine Unterschrift leisten

Wie muss ich dass verstehen? Ist sie geschieden oder nicht?

dann sind wir zusammengezogen und haben geheiratet und plötzlich wurde alles anders.

typischer Fall von nicht loslassender, gekänkter Frau, sry Mädels, ist aber leider kein Einzelfall. Das bringt Dich zwar jetzt nicht wirklich weiter, aber ich würde es ernst nehmen, Du bist die neue Partnerin des Sohnes Deines LG und somit offensichtlich eine Rivalin für die Mutter, die sich noch nicht wirklich von Deinem LG getrennt hat. Warum sollte sie sonst zicken, Du hast ihr nichts getan, Dein LG sollte Vergangenheit für sie sein..................

VG, sadly

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2008 23:10
 Mux
(@mux)
Registriert

Nen Abend, goldie83!

Schwierig, Ihr habt kaum Optionen. Ob Ihr den §1685 (2) BGB evt. für Euch nutzen könnt, muss wirklich ein findiger Familienanwalt beurteilen. Die Kind selbst kann die Vaterschaft anfechten, meines Wissens aber erst ab Volljährigkeit und die Mutter hat noch das Recht. Euch sind leider wie LBM zutreffend schon schrieb die Hände gebunden.

Sorry, blöd keine positivere Antwort zu bekommen, aber ihr könnt euch im Prinzip nur gut mit der KM stellen und an das Kindeswohl appellieren.

Viele Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 13.09.2008 23:47
(@sadly)
Schon was gesagt Registriert

Moin Goldi
ich zitiere hier mal wieder alte, aber immer noch stimmende Texte:

Berechtigt, die Vaterschaft anzufechten, sind folgende Personen:

1.    der Mann, dessen Vaterschaft nach § 1592 Nr. 1 und 2, § 1593 besteht,
2.    der Mann, der an Eides Statt versichert, der Mutter des Kindes während der Empfängniszeit beigewohnt zu haben,
3.    die Mutter und
4.    das Kind.

hilft Dir das weiter?

Wahrscheinlich nicht.........................aber Du weisst ja, einfach kann jeder.

VG, sadly

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2008 00:41
(@goldi83)
Schon was gesagt Registriert

Moin Goldi,
Wie muss ich dass verstehen? Ist sie geschieden oder nicht?

ja sie ist geschieden.

typischer Fall von nicht loslassender, gekänkter Frau, sry Mädels, ist aber leider kein Einzelfall. Das bringt Dich zwar jetzt nicht wirklich weiter, aber ich würde es ernst nehmen, Du bist die neue Partnerin des Sohnes Deines LG und somit offensichtlich eine Rivalin für die Mutter, die sich noch nicht wirklich von Deinem LG getrennt hat.

Eigentlich nicht, da sie ja auch nen anderen Partner hat und mit dem hat sie auch wieder ein Kind...

Hab mir schon gedacht, daß es alles nicht so einfach ist:-(
Aber danke trotzdem, wir klammern und halt an jeden Strohhalm

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2008 10:03
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
also eigentlich müßte es doch möglich sein, so eine Feststellung zu beantragen. Sadly schrieb doch unter 2. : der Mann der an Eidesstatt versichert.........

Kann er denn nicht so eine EV abgeben und dann eben diese Vaterschaftsanfechtung machen?

verwirrte Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2008 01:01
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Daisy,

das Kind hat einen (rechtl.) Vater, den verschollenen Exmann, eine positive Vaterschaftsfeststellung des mögl. biologischen Vaters ist gesetzl. nicht vorgesehen.
Vaterschaft anfechten kann im vorliegenden Fall nur der Exmann, die Mutter oder das Kind ab Volljährigkeit selbst.

Viele Infos über die Lage der biologischen Väter siehe: 

http://www.pappa.com/vater/Biologischer-Vater-BGH-09-02-2005.htm

@goldie:
Sucht Euch einen guten Anwalt und lasst Euch bzgl. Möglichkeiten des Umgangs beraten.

Alles Gute,
Mux 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2008 13:08




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Mux,

das stimmt so nicht, das BGB sieht schon, wie oben zitiert, die Möglichkeit der Anfechtung für den biologischen Vater vor. Es schränkt diese lediglich ein, wenn das Kind eine sozial-familiäre Bindung zum gesetzlichen Vater hat. Und die ist ja hier nicht vorhanden.

Ich sehe daher schon die Möglichkeit zur Anfechtung.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2008 15:40
 Mux
(@mux)
Registriert

Liebe LBM,

Du hast natürlich recht, meine Antwort war etwas vereinfachend und zu sehr auf diesen Fall abgestellt.
Insofern etwas missverstädlich.

Knackpunkt ist die sozial-familäre Bindung.
In §1600 (4) heißt es:   

Eine sozial-familiäre Beziehung nach den Absätzen 2 und 3 besteht, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 zum maßgeblichen Zeitpunkt für das Kind tatsächliche Verantwortung trägt oder getragen hat. Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung liegt in der Regel vor, wenn der Vater im Sinne von Absatz 1 Nr. 1 mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat.

Der Exmann hat in häuslicher Gemeinschaft mit seinem Kind und der KM gelebt, oder nicht? Wie lange ist hier die Frage. Erschwerend kommt hinzu, dass die Zweijahresfrist zur Anfechtung abgelaufen ist.   
Desweiteren steht die KM dem entgegen. Letzlich muss Goldie zum einem Fachanwalt, um klären zu lassen, ob in seinem Fall überhaupt die Möglichkeit einer Anfechtung besteht (sonst wird einfach die Klage abgewiesen und außer Kosten ist nix gewesen).
Von den Erfolgsaussichten ganz zu schweigen.   
Stellungnahme einer Anwätin zu ähhlicher Fragesstellung ist hier zu finden: https://www.frag-einen-anwalt.de/Vaterschaft-anerkennen--ich-bin-der-biologische-Vater__f35147.html

Trotzdem nicht entmutigen lassen.
LG,
Mux

 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2008 10:49