Vaterschaftstest
 
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Vaterschaftstest

 
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Kurz eine Frage:

Kann ich die Vaterschaft anerkennen und trotzdem auf einen Vaterschaftstest bestehen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 22:28
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Lehrling,

nein kannst du nicht. Entweder ihr einigt euch und macht privat einen Test. Oder du unterschreibst mit dem Hinweis du zweifelst an der Vaterschaft die Anerkennung nicht und dann muß eh ein Test gemacht werden. Dann allerdings über das Gericht und das ist natrülich mit mehr Kosten verbunden. Außerdem nützt dir ein nachträglicher Test der deien Vaterschaft verneint wenig, wenn vorher die Anerkennung unterschrieben hast.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2007 22:38
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, d.h. wenn ich nach der Geburt meines Kindes (Anfang Dezember), es sehen möchte, im Rahmen eines Umganges, würde es zu einer Verzögerung kommen, bis der Umgang geklärt werden kann?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.10.2007 22:43
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

würde es zu einer Verzögerung kommen, bis der Umgang geklärt werden kann?

..bis die Vaterschaft geklärt ist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2007 11:03
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke!

Aus meiner Sicht gibt es kein Zweifel an der Vaterschaft!
Aus ihrer Sicht auch nicht (hat sie dem JA schon bestätigt)!

Somit kann ich mich jetzt auf die wichtigen Sachen konzentrieren!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2007 16:49
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm,

und warum dann die Frage nach der Vaterschaft? Wäre dann nicht eher die Frage, ob ihr bei der Vaterschaftsanerkennung bim JA auch gleich die vereinbarung über das GSR  unterschreibt?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 28.10.2007 16:53
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Sache ist wie die meisten hier nicht so einfach!

Ich werde erst Anfang Dezember Vater!
Das hier ist für mich nur "Kriegsvorbereitung"!

Ich muß und werde um meine Tochter kämpfen! Und das es eine Tochter wird weiß ich von der Nachbarin meiner Ex!

Werd die Tage die Sache in "Meine Geschichte" reinschreiben, einfach noch ein paar andrere Meinungen dazu hören.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2007 17:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja ok,

nur schleißt sich mir die Frage nach einem Test nicht, wenn du dir sicher bsit und die Km das auch ist. Da wäre doch die Frage wie erreiche ich das GSR wichtiger, oder irre ich da. Was heißt fpr dich um die Tochter kämpfen? Was willst du erreichen?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 28.10.2007 17:14
(@zauberlehrling)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich schreibe die Geschichte in "Meine Geschichte".

Würde mich freuen, wenn du sieh liest und deine Meinung dazu sagst! Danke!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.10.2007 20:12