Vaterschaftstest
 
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Vaterschaftstest

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Entschuldige, was willst du?

Deine Neue will einen Test. Du bist dir sicher, also bräuchtest du ja keinen Test.

Du willst deine Ex zurück, aber dich von der neuen nicht trennen ,weil diese schwer krank ist.

Du mußt erstmal für dich entscheiden, was DU willst. Beides wird nicht gehen.

Entweder du liebst deine Ex, dann mußt du dich aber von der neuen trennen, wenn du überhaupt eine Chance haben willst. Ihren Tod abzuwarten wird deine Position bei deiner Ex nicht besser machen.

Wenn du bei deiner Neuen bleiben willst, dann solltest du ihr unmißverständlich klar machen, das du keine Zweifel hast und sie nicht das Recht hat irgendwas anzuzweifeln.

Zum Thema SR und Vaterschaft. Die Vaterschaftsanerkennung läuft nunmal nur über die KM. Du kannst zwar versuchen eine Vaterschaftsanerkennung gerichtlich zu erzwingen, aber wenn sie den Verkehr mit dir abstreitet und angibt, das das Kind bei nem ONS entstanden ist und sie den Namen des Vaters nicht kennt oder was weiß ich, hast du keine Handhabe.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.11.2009 13:40
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sie schenkt dem Kind keine liebe sie vernachlässigt das kind total!

wie bringt man sowas denn in Erfahrung - so aus 500 Metern Entfernung?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 26.11.2009 13:42
(@firefighter712)
Schon was gesagt Registriert

*vollquoting gelöscht*

danke du machst mir mut

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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 13:42
(@firefighter712)
Schon was gesagt Registriert

wie bringt man sowas denn in Erfahrung - so aus 500 Metern Entfernung?

haben mir freunde benachrichtigt

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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 13:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi staengler,

Wenn sie Forderungen an Dich stellt, muss sie auch Zugeständnisse machen. Mach ihr das klar!

Das braucht er ihr gar nicht klar machen. Sie stellt nämlich gar keine Forderung.

Seine Neue möchte einen Test, ob er der Vater des Kindes seiner Ex ist. Auf diese Forderung muß die Ex schlicht und einfach nicht eingehen, wenn sie das nicht will. Die Ex fordert weder das er die vaterschaft anerkennt, noch das er Unterhalt zahlt.
Da ist er in einer zeimlich schlechten Ausgangsposition was seine Forderung angeht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.11.2009 13:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

entweder sie schickt alles ein oder keiner

Ein Test, den sie alleine abwickelt ist in jeder Hinsicht nutzlos.

Damit lässt sich alles "beweisen". Auch dass der Papst der Vater des Kindes ist oder ne unbefleckte Empfängnis!  :rofl2:

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 26.11.2009 13:43
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn sie Forderungen an Dich stellt, muss sie auch Zugeständnisse machen. Mach ihr das klar!

Solange sie ihn nicht als Vater angibt, hat er weder Rechte noch Pflichten in Bezug auf das Kind.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 26.11.2009 13:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

haben mir freunde benachrichtigt

na, dann wird es garantiert stimmen. Es ist ja auch alles wahr, was im TV kommt oder in der Zeitung steht...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 26.11.2009 13:46
(@frischemami)

Mein lieber das ist hier nicht dein ernst oder? Ich raste gleich mächtig aus!

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Geschrieben : 26.11.2009 13:48
(@firefighter712)
Schon was gesagt Registriert

na, dann wird es garantiert stimmen. Es ist ja auch alles wahr, was im TV kommt oder in der Zeitung steht...

warum sollte es nicht stimmen?
und sie kann mich nicht dran hindern mein kind zu sehen

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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 13:51




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ frischemami & firefighter,

Mein lieber das ist hier nicht dein ernst oder? Ich raste gleich mächtig aus!

wer immer Ihr seid und warum auch immer Ihr vom gleichen PC aus postet: Euren Privatkrieg führt Ihr offline; auf jeden Fall nicht hier, ok?

Ihr habt bei Eurer Anmeldung beide Forenregel Nr. 9 anerkannt.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 26.11.2009 13:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo firefighter/frischemami,

da ihr ja anscheinden zeitlgleich und gemeinsam vor den Rechner sitzt. Klärt doch deine/eure Probleme von Angesicht zu Angesicht oder vor dem Spiegel.

Für solche Kindereien ist hier kein Platz.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.11.2009 13:57
(@firefighter712)
Schon was gesagt Registriert

*vollquoting gelöscht*

ich entschuldige mich dafür aber meine freundin fand das nicht gut wir sitzen nicht an einem pc sondern in einem netzwerk!
ich möchte doch tipps haben was ich mit meiner ex machen kann damit es klarheit gibt

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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 14:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dann stellen wir mal fest:

1. Deine Ex stellt keine Forderungen an dich und will auch nicht, das du die Vaterschaft anerkennst.
2. Deine Neue hat Zweifel und verlangt, das du einen Test machen lässt.
3. Deine Ex wäre grundsätzlich damit einverstanden, besteht aber darauf, das sie den Test vornimmt und abschickt und auch das Ergebnis bekommt.
4. Aus deiner Warte heraus hast du keine Handhabe deine Ex zum Test zu zwingen bzw. das er zu deinen Bedingungen stattfindet.
5. Dir bliebe die Möglichkeit eine Vaterschaftsfeststellungsklage einzureichen, in deren Rahmen dann der Test angeordnet wird. Das dürfte wenig Aussicht auf Erfolg haben, wenn sie den Verkehr in der relevanten Zeit mit dir bestreitet.
6. Selbst mit positiven Test ist nicht viel gewonnen, da du dann zwar ein Umgangsrecht hat und die Pflicht zum Unterhalt, aber dadurch noch lange keinen Umgang, geschweige denn eine Chance das Kind zu dir zu bekommen.

7. Du mußt dich für eine der Frauen entscheiden und die andere in Ruhe lassen.
8. Einen Test zur Beruhigung deiner Jetztfreundin zu machen ist großer Schwachsinn.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.11.2009 14:19
(@firefighter712)
Schon was gesagt Registriert

*vollquoting gelöscht*

zu 1:meine ex stellt keinerlei forderungen da ich für sie gestorben bin und ich darf die vaterschaft nicht anerkennen
zu 2: richtig meine neue glaubt meiner ex kein einziges wort und will das ich den test machen
zu 3: meine ex wäre einverständen wenn es mich dann glücklich macht zu wissen das ich vater bin aber das kind nie sehen werde
zu 4: ich möchte es nicht zu ihren bedingenungen machen aus angst sie manipolliert was!
zu 5: leider zu teuer aber hab ich drüber nachgedacht
zu 6: ich möchte bei positiven test auf jedenfall mein baby bei mir haben
zu 7: ich würde mich für meine ex entscheiden aber wie gesagt für sie bin ich tot und kontakt darf ich nicht auf nehmen zu ihr!
zu 8: das sehe ich auch so aber meine freundin will das so! damit siemir zeigen kann das sie recht hat dabei hat sie devinitiv nicht recht weil meine ex und ich zu der zeit jeden tag und nacht zusammen waren!! weil meine ex zu der zeit beurlaubt war und ich arbeitslos

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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 14:27
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann stellen wir mal fest:
1.
[...]
8.

9. Spermien werden generell überbewertet...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2009 14:27
(@firefighter712)
Schon was gesagt Registriert

;( es macht mich alles sehr fertig grad das meine ex mich angezeigt hat und mit dem baby das ist alles sehr schwer für mich

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 14:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und es macht dich nicht fertig, das deine Jetztfreundin hier mitlesen muß, das du eigentlich die andere liebst und sie zurückhaben willst?

Kann es sein ,das du deiner krebskranken Freundin nicht nur den letzen Willen des Zusammenlebens, sondern auch den nach einem Kind erfüllen willst?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 26.11.2009 14:34
(@firefighter712)
Schon was gesagt Registriert

9. Spermien werden generell überbewertet...

verstehe ich nicht

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Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 14:36
(@firefighter712)
Schon was gesagt Registriert

*vollquoting gelöscht*

meine krebskranke freundin kann keine kinder bekommen das stimmt schon aber es ist ja das kind von mir und meiner ex! und ja es ist schon heftig das sie das lesen muss aber ich liebe meine ex nun mal und würde alles für sie tun

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2009 14:39




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