Vaterschaftstest al...
 
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Vaterschaftstest als Sorgeberechtigter

 
(@petermeier)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.
Mal angenommen folgender Sachverhalt
Uneheliches Kind. Beide Eltern bekommen das gemeinsame Sorgerecht.
Kann der Vater jetzt ohne Wissen der Mutter einen Vaterschaftstest ( Vater und Kind) durchführen lassen, der vor Gericht Bestand hat und zu einer erfolgreichen Vaterschaftsaberkennungsklage führen würde?
Auf den ganzen deutschen Anbieterseiten steht, dass die rechtliche Frage, ob ein oder beide Erziehungberechtigte unterschreiben müssen, ungeklärt ist.
Es handelt sich noch um eine Grauzone. D.h. die Institute würden den Test zwar vermutlich durchführen mit einer Unterschrift, aber es das auch gerichtsfest?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 14:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PM,

die Institute würden den Test zwar vermutlich durchführen mit einer Unterschrift, aber es das auch gerichtsfest?

Du vermischst da zwei Dinge: "Gerichtsfest" sind nur die Tests, die auch gerichtlich angeordnet werden. Die Frage, ob und wann ein privater Test die so genannte "informationelle Selbstbestimmung" verletzt, hat damit nichts zu tun: Ein privater Test kann schlicht leicht getürkt werden und damit das Ergebnis bringen, das der Auftraggeber haben will. Das kann für ein Gericht gar keine Bindungswirkung haben.

Wir empfehlen private Tests, um vorab festzustellen, ob sie das gerichtliche (und sehr teure) Verfahren überhaupt lohnen wird. Wenn Du also Zweifel an Deiner Vaterschaft hast und ein privater Test sie bestätigt, kannst Du Dir den gerichtlichen Test (und damit viel Geld) sparen und wieder ruhig schlafen. Wenn der private Test Deine Vaterschaft ausschliesst, kannst Du ebenfalls beruhigt ins Verfahren gehen: Dann zahlt die Kosten die Mutter, und Deine Unterhaltspflicht bist Du danach auch los.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2011 15:04
(@petermeier)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin so frei und schicke dir mal ein Email mit Details....
Die kann ich leider hier nicht posten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.06.2011 15:19
(@pinkus)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Du kannst den test auch in einem ausländischen Institut machen lassen Österreich, Holland, Schweiz...), nicht in allen Ländern ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich.
Das Ergebnis ist natürlich (wie Martin schon schrieb) nicht gerichtsfest. Es dient Dir lediglich zur "Sicherheit".
Bei einem Egebnis "Vaterschaft praktisch ausgeschlossen" sollte Dir klar sein, dass solche Tests schonmal fehlerhaft sein können.

LG
Pinkus, die sich nach dem Ersttest "Maria" nannte und Sohni kurzerhand "Jesus" taufte

AntwortZitat
Geschrieben : 26.06.2011 19:12