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Vaterschaftstest: Regierung bleibt uneins
Berlin (dpa) - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hält trotz heftiger Proteste an ihrem Plan für ein Verbot heimlicher Vaterschaftstests fest. In der konkreten Ausgestaltung der neuen Regelungen zeigt sie sich jedoch diskussionsbereit. ««Wir denken darüber nach, das offizielle Verfahren zu vereinfachen, mit dem Väter ihre Vaterschaft feststellen lassen können,» sagte Zypries der «Saarbrücker Zeitung» (Samstag). Unterstützung erhielt sie von Bundesfamilienministerin Renate Schmidt (SPD) und Verbraucherministerin Renate Künast (Grüne). Zypries' Vorschlag, heimliche Vaterschaftstests mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Haft zu ahnden, stieß aber auch weiterhin auf Kritik. Der Vorsitzende des Bundestags-Rechtsausschusses, Andreas Schmidt (CDU), sagte am Samstag im DeutschlandRadio: «Ich halte es für völlig falsch, wenn man hier mit dem Strafrecht zuschlagen will.» Wenn es Misstrauen gebe, und der Vater glaube nicht an die Vaterschaft, sei der Familienfrieden sowieso nicht zu retten. Auch bei Teilen der Grünen und der SPD gibt es Widerspruch. Der Umgang mit genetischen Daten soll in dem neuen Gendiagnostik-Gesetz geregelt werden, dessen konkrete Ausgestaltung noch in einer Koalitionsarbeitsgruppe diskutiert wird. Zypries sagte dem Nachrichtenmagazin «Der Spiegel»: «Ich habe nichts gegen Vaterschaftstests an sich. Ich will nur verhindern, dass so etwas hinterrücks gemacht wird.» In der «Saarbrücker Zeitung» betonte sie, genetisches Material dürfe nicht ohne Zustimmung des Betroffenen untersucht werden. Man müsse Sicherungen einziehen, weil bereits jetzt bestimmte Krankheiten genetisch nachweisbar seien. Familienministerin Schmidt begrüßte in der «Berliner Zeitung» (Samstag) die Initiative der Justizministerin. Das Wohl des Kindes müsse auch bei einem so schwierigen Thema im Vordergrund stehen. Künast sprach sich für eine grundsätzliche Regelung aus, mit der die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen gewahrt blieben. Dies beinhalte auch, dass niemand heimliche Gentests machen dürfe. Das Strafmaß müsse so gehalten werden, dass es vergleichbar mit dem Strafmaß bei anderen Persönlichkeitsverletzungen sei. «Wer Zweifel an seiner Vaterschaft hat, soll doch die üblichen gerichtlichen Verfahren in Anspruch nehmen», sagte Künast. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Katrin Göring- Eckardt, hatte dagegen vor einer offenen Anfechtung der Vaterschaft vor Gericht gewarnt. Falls sich der «Kuckuckskind-Verdacht» als falsch herausstelle, sei die Beziehung ohne Not beschädigt. Auch in der SPD-Fraktion gibt es Bedenken. «Ein gesetzliches Verbot muss auch im Hinblick auf die Stabilität der Familie klare Vorteile bringen», sagte der SPD-Abgeordnete Martin Dörmann dem «Kölner Stadt-Anzeiger». Der baden-württembergische Justizminister Ulrich Goll (FDP) kündigte an: «Wir werden im Bundesrat zu dem von Frau Zypries geplanten Gesetzentwurf in seiner jetzigen Ausgestaltung nicht Ja sagen.» Goll sagte der dpa: «Mit der strafrechtlichen Keule sollte man nicht voreilig herumfuchteln, insbesondere nicht in einem so sensiblen Bereich.»
Quelle: netdoktor
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
das ist so lächerlich... man muß sich die verschiedensten Argumente mal auf der Zunge zergehen lassen... wo leben wir denn eigentlich? *KopfKratz* Gibt's echt nix wichtigeres? Das ist so beschämend...
Mir leuchtet ein, dass genetisches Material von fremden bestimmten Datenschutzrechtlichen Richtlinien unterliegt. Aber doch nicht innerhalb der Familie? Es bestünde natürlich Gefahr, dass das Kind, bzw. der Vater, ja wer denn jetzt eigentlich genetisch nicht zur Familie gehört und damit fremd ist, aber wenn das schon nicht mehr festgestellt werden darf...
Ich find das beängstigend, mit welchen Methoden die oben genannten Frauen argumentieren, sie haben ja "scheinbar" Recht, deshalb ja auch die unbeholfene Gegenargumentation der nännlichen Genannten. Aber unabhängig von Rechten und Pflichten: Kann mir denn irgendwer erklären, ob die Folgen so eines Verbots auch nur annähernd "rechtens" sind? Oder ob die Vergangenheit, die zu Mißtrauen und Vaterschaftstest führte "rechtens" war...
Hier beißt sich die Katze in den Schwanz und die leidtragenden sind die Männer, die Nutznießer, die Frauen und der Staat und die Kinder...
Hey, Klopfen wir uns alle mal auf die Schulter, was sind wir wichtig für unsere Gesellschaft. Die Geburtenrate wird weiter sinken, die Scheidungsrate wird steigen, und das alles vom Staat gefördert mit solch schwachsinnigen Argumenten irgendwelcher Emanzen, die unter dem Deckmantel des "Rechts" Ausbeutung zulassen und fördern. Planet der Affen... unheimlich...
Verklagt mich ob meiner Ausdrucksweise, ich hab mein Vertrauen in das weibliche Geschlecht verloren...
Moin Leutz,
was hier diskutiert wird, ist teilweise bereits gängige Gerichtspraxis - siehe
http://www.n-tv.de/5475990.html
Man darf gespannt sein, wie lange es dauert, bis ein findiger Anwalt eines hundsgewöhnlichen Einbrechers die besondere Schutzwürdigkeit der Fingerabdrücke seines Mandanten herausarbeitet und deren Verwendung in einem Prozess untersagen lässt...
Kopfschüttelnde Grüsse
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Der Richterspruch des BGHs ist da 😡
BGH: Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht nicht verwertbar
Mittwoch, 12. Januar 2004, 14.50 Uhr
Heimliche Vaterschaftstests sind vor Gericht als Beweismittel unzulässig. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Nach dem Grundsatzurteil verletzt ein Gentest, der ohne Einwilligung der Betroffenen zustande gekommen ist, das Persönlichkeitsrecht des Kindes. Damit können Männer ihre Vaterschaft nicht unter Berufung auf solche Tests anfechten, sondern müssen andere konkrete Verdachtsmomente nennen, die Zweifel an ihrer Vaterschaft wecken.
Jetzt sollte sich wohl jeder Mann im Vorfeld sterilisieren lassen um ganz sicher zu sein, daß er nicht der Vater des Kindes ist.
Ich bin sprachlos.
Das kommt bei mir sehr selten vor 😡
Gruß
Melly
Danke Melly, die vollständige und offizielle Pressemitteilung des BGH gibt es >hier< .
Es ist und bleibt eine Riesensauerei! Letztlich war es klar und ist hiermit bewiesen: Die höchsten deutschen Richter sind Marionetten der Politik.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo,
auch ich als frau finde das urteil nicht in ordnung. wie soll ein mann, wenn er schon zweifel an der vaterschaft hat, denn sonst beweisen, daß er nicht der vater ist?
könnte das vielleicht für jeden mann heißen, die vaterschaft erst einmal nicht anzuerkennen und es auf einen prozess ankommen zu lassen, indem die vaterschaft geklärt wird und dann auch noch evtl. die imensen kosten tragen zu müssen, wenn ein vaterschaftstest angeordnet wird?
himmel, wo kommen wir noch hin..... mein sohn tut mir jetzt schon leid in diesem land...
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Da soll wohl offensichtlich den "Nicht-Vätern" aufs Auge gedrückt werden, den wahren biologischen Vater ausfindig zu machen. Das darf echt nicht wahr sein.
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Mich wundert dieses Urteil des BGH nicht mehr.
Väterfeindlichkeit ist beim BGH und beim BverG schon zur Routine geworden.
Sonst wären ja nicht die Urteile zum
-legalisierten Samenraub (2001),
-zum Betreuungsunterhalt-Selbstbehaltsenkung (2004),
- das Veto der Mutter gegen das gemeinsame Sorgerechts bei nichtehelichen Vätern (2003)
-Adoptionsfreigabe ohne Wissen und Zustimmungs des Vater.....
möglich gewesen.
Die Rechte der Väter interessieren bei den Gerichten und in der Politik niemand mehr.
Tip an Alle KU-zahlenden Männer: Aufhören zu zahlen, behaupten das Kind ist nicht von einem selbst, Genetisches Tests zur Feststellung ablehnen, da es die Persönlichkeitsrechte des Zahlenden verletzen würde...
Ich glaube Frau Zypries sieht die Einsparung des Unterhalotsvorschusses, den der Staat dann wahrscheinlich zahlen muss, wenn der Vater als nichtleiblich enttarnt ist und der leibliche nicht auffindbar ist.
Ich denke, das gesamte Familierecht ist derzeit nur noch unter wirtschaftlichen Aspekten zu sehen. Es geht nur noch darum, vorhandene Gelder zu verteilen und die öffentliche Hand schadlos zu halten.
Hier kann man übrigens abstimmen (fraglich, obs was nützt):
www.br-online.de/wissen-bildung/artikel/0501/07-vaterschaftstest/index.xml
Die haben übrigens auch ein Forum!
http://forum.tagesschau.de/showthread.php?postid=174663#poststop
LG Uli
[Editiert am 12/1/2005 von Uli]
Ich find's auch eine Sauerei, aber wirklich etwas ändern kann und wird auch die gute Frau Zypries nicht.
Das Schlimme an diesem Gesetzentwurf ist ja, dass man als "Vater" mit Zweifeln nur zwei Möglichkeiten hat: Entweder man lebt mit seinen Zweifeln - oder man geht den gerichtlichen Weg. Wenn sich dort allerdings herausstellt, dass die Zweifel unbegründet waren, dürfte nicht selten die Ehe oder Beziehung zur Mutter der Kinder ruiniert sein. Denn die wird ein solches Verfahren ihrerseits meist als Vertrauensbruch durch ihren (Ehe-)Partner verstehen.
Faktisch kann der Gesetzgeber aber nur verbieten, dass das Ergebnis privater Gutachten vor Gericht verwendet wird. Das ist in anderen Rechtsgebieten allerdings nicht anders; auch bei einem ganz normalen zivilrechtlichen Schadenersatzprozess wird ein Gericht üblicherweise keine Privatgutachten zulassen, sondern eigene in Auftrag geben.
Angesichts des "gläsernen Bürgers", der wir heute schon alle sind, ist der Gesetzentwurf schon allein aufgrund der Begründung "Privatsphäre" eine Farce mit durchsichtigen Zielen, zumal man mit den bei einem Vaterschaftstest erhobenen Daten kaum mehr anstellen kann als eine Vaterschaft festzustellen. Fakt ist jedenfalls: Wenn irgendwo ein Verbrechen aufgeklärt werden muss, werden heute oft genug tausende männliche Bewohner des Einzugsgebiets zur Abgabe von Speichelproben aufgefordert; eine Weigerung kommt schon einem halben Schuldbekenntnis gleich. Kann man sich dort als unbescholtener Bürger künftig auch auf die "Unversehrtheit und Privatheit des menschlichen Gen-Datensatzes" berufen? Wer garantiert deren restlose Löschung der erhobenen Daten nach dem Vergleich? Und wie sieht es überhaupt aus mit Gentests, Fotos aus Überwachungskameras oder Fingerabdrücken - dürfen die gegen einen Verbrecher verwendet werden, wenn dieser der Verwendung als Beweismittel nicht explizit zugestimmt hat?
(Ketzerische Zwischenfrage: Hatten Mütter, die bislang den Kontakt zwischen ihren Kindern und deren - vermeintlichen - Vätern boykottierten, etwa Angst, diese Väter könnten die Gelegenheit missbrauchen, ihren vermeintlichen Kindern Genproben zu entnehmen?)
Sicher ist: Ein welt- oder auch nur europaweites Verbot solcher Vaterschaftstests wird Frau Zypries garantiert nicht erreichen; in anderen Ländern - selbst in unserer direkten Nachbarschaft - gelten Väter nämlich nicht nur als zahlende Deppen zur Entlastung der Sozialkassen, sondern haben wirkliche und verbriefte Rechte. Hätte ich also Zweifel an der Vaterschaft bei meinen Kindern (was gottseidank nie eintreten kann, da ich nach abgeschlossener Familienplanung sterilisiert bin), würde ich in Zukunft eben im Ausland ein "heimliches" Privatgutachten zum Genvergleich machen lassen. Würde dieses meine Vaterschaft bestätigen, würde ich die Klappe halten; würde es sie verneinen, würde ich den Rechtsweg beschreiten und die Vaterschaft gerichtlich anfechten. Nicht in erster Linie, um Unterhalt zu sparen, sondern um "meinen" Kindern zu ermöglichen, ihren wirklichen Vater kennenzulernen. Ändern tut sich durch ein neues Gesetz also auch in Zukunft faktisch nichts, ausser, dass man auf das Päckchen mit den Genproben ein bisschen mehr Porto kleben muss.
Vielleicht muss ich meinem Sohn aber irgendwann tatsächlich raten, für die eigene Familienplanung ein tiefgefrorenes Spermadepot anlegen und sich schon mit 18 sterilisieren zu lassen. Denn dann - und nur dann - hat er die eigene Familienplanung wirklich selbst in der Hand...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
(der einen guten Freund Mitte 40 hat, dessen Familie daran zerbrochen ist, dass seine Mutter sich bis heute weigert, ihm seinen wirklichen Vater zu nennen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
das einzige mal, das ich in der letzten Zeit mal etwas gescheites auf der VafK-Seite gelesen habe, vor allen der letzte Absatz.
Eigentlich hat das Uli ja auch schon geschrieben. Vielleicht hat der VafK das abgekupfert.
LG
Guenni
Vaterschaftstests nur mit Zustimmung der Mütter
Nach dem heutigen Urteil dürfen Väter die Ergebnisse der Vaterschaftstests nicht einfach dem Richter zur Prüfung seiner Vaterschaft zur Entscheidung vorlegen. Tests der Vaterschaft ohne Zustimmung der Kindesmutter werden zukünftig in Deutschland als Beweis nicht mehr zugelassen. Somit bleibt ein Mann gegen seinen Willen der Vater, auch wenn er das Kind nicht gezeugt hat. Hat er die Vaterschaft anerkannt, muss er den Richter überzeugen, dass er nicht der Vater sein kann. So war das in der Vergangenheit, so soll es auch zukünftig bleiben, das jedenfalls bedeutet das heutige Urteil des Bundesgerichtshofes.
Ein Test kann heute schnell, eindeutig, und kostengünstig die Vaterschaft feststellen oder ausschließen. Etwas jedes zehnte Kind, so vermuten die Experten, haben nicht ihren leiblichen Vater auf der Vaterschaftsurkunde stehen. Das sind jährlich etwa 70 000 Kinder in Deutschland. Diese Kinder werden um ihr Grundrecht gebracht, seine leiblichen Eltern zu kennen.
Am Ende muss der Betrogene Mann die betrügende Mutter um Erlaubnis fragen, ob er den Betrug feststellen lassen darf. Die sorgeberechtigten Mütter der Väter aus Celle und Jena haben diesen Tests nicht zugestimmt, über das Selbstbestimmungsrecht der Kinder entscheiden die Mütter. Die Diskriminierung des Mannes im Familienrecht erfährt hier nur eine Ausformung, wie sie der Verein Väteraufbruch für Kinder fast ausnahmslos in der Gesetzgebung und in der familienrechtlichen Praxis feststellt. Zukünftig will Frau Zypries sowohl die Väter als auch die DNA-Labore sogar bestrafen.
Wie werden die beiden Männer ihre nicht gewollte Vaterrolle ausführen und wie wird sich dies dann auf die Kinder auswirken? Die heutige Entscheidung geht weniger vom Kindeswohl aus. Es geht wohl viel wichtiger um die Unterhaltsleistungen der vermeintlichen Väter. Die öffentlichen Kassen sind leer, Sozialleistungen werden überall gestrichen. Falls eine Mutter keinen anderen Vater für ihr Kind findet, müsste die öffentliche Hand für diese Mutter und Kinder aufkommen. Bei etwa jährlich 70 000 Kindern dürfte die Summe der eingesparten Sozialleistungen bei einigen Milliarden Euro liegen
wenigstens wurde der test an sich noch nicht unter strafe gestellt!
wenn so ein test dann aufzeigt das man(n) nicht der vater ist,machen wir es eben wie die "damen"!
wir saugen uns einen vernünftig klingenden grund aus den fingern und beschäftigen das JA und gerichte damit. 😉
motto: " sie hat schon immer mit dem gärtner geflirtet" 😀
gruss sandgren 😎
und genau diese Ausweichmanöver, lieber Sandgren, werden einen weiteren Keil zwischen die Geschlechter treiben. Es ist dem Staat nicht recht, wenn man sich liebt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
So nennen wir das Kind doch mal beim Namen.
Meiner Meinug nach geschieht das Gesetz nicht zum Wohle des Kindes und soll auch die Mütter nicht unterstützen. Das ist nur ein angenehmer Nebenefekt für die Mütter auf den alles gestützt wird. :exclams:
Es sollen einfach nur wieder mal Staatsgelder auf Kosten der einer schwachen Gruppe gespart werden. :mad2:
Erstens bergründe ich meine Meinung wiefolgt:
Sollte ein Kind aus einem One-Night-Stand entstanden sein, kann der KV nicht ermittelt werden und die KM kann Halwaisenrente beantragen. Aber wieso Halbwaisenrente zahlen, wenn man es auf andere abwälzen kann? Man(n) hätte ja auf seinen Partner aufpassen können. Schönen dank auch. Gleicheres gilt für Frauen die den Partner nicht angeben wollen.
Ich finde auch folgenden Aspektpunkt den ich noch niergenswo erwähnt gefunden habe ganz interressant. Eine Ehefrau die sich für eine Langzeitliebschaft trennt hat nun die Möglichkeit noch mehr Geld von ihrem Ex-Mann zu bekommen. Je mehr Geld da ist desto harmonischer die neue Partnerschaft. :mad2:
Des weiteren noch eine zweite Begründung:
Sollte eine gerichtlicher Vaterschaftstest negativ ausfallen, wer trägt die Kosten? Die Staatskasse natürlich. Gespartes Geld ist gutes Geld. Richtig so meine sehr verehrten Herren Politiker. :thumbup:
Wie lange wollt Ihr uns noch verarschen???? :mad2:
MFG
PhoeniX
Oder mal ganz anders:
Väter dürfen nicht "abtreiben":
Hier mal einen herausgelösten Teil aus dem Bericht:
Das Verbot heimlicher Vaterschaftstests unterhöhlt die Gleichberechtigung der Eltern
von Gerhard Amendt
Quelle ist Die Welt vom 14.01.2005
Der ganze Text ist nachzulesen unter: http://www.welt.de/data/2005/01/14/387768.html
Denn der Wunsch der Männer nach gesicherter Väterlichkeit ist psychologisch genauso hoch anzusetzen wie der Wunsch der Frauen, nicht in die Zwangsmutterschaft getrieben zu werden. Gesicherte Vaterschaft ist für die Beziehung zu den Kindern so wichtig wie die gewollte Schwangerschaft durch die Frau; eben die Gewißheit, Mutter werden zu wollen. Die Möglichkeit abzutreiben sichert Frauen diese Freiheit, sich nicht in erzwungene Mutterschaft begeben zu müssen. Es ist ihre eigene Entscheidung. Abtreibung ist nicht erlaubt; sie bleibt entgegen komplexer Überlegungen letztlich ein Verstoß gegen das Tötungsverbot. Aber sie wird hingenommen, weil die Gewißheit der Frau, aus intimen Gründen nicht Mutter werden zu wollen, so ernstgenommen wird, daß sie nicht zum Gebären gezwungen wird, weil es obendrein zum Nachteil der Kinder wäre. Die Quintessenz ist:
Eine Frau darf nicht zur Mutterschaft gezwungen werden. Das ist der mit Einwänden befrachtete gegenwärtige Zustand. Denn unerwünscht geboren und aufwachsen zu müssen birgt für Kinder Risiken, die wir ihnen nicht zumuten wollen. Das ist erforscht, und darüber besteht Einvernehmen. Deshalb wurde die Abtreibung hingenommen, ohne ihre Unrechtmäßigkeit aufzuheben.
Ist es deshalb nicht geschichtsvergessen, wenn die Neugier der Männer an der Triftigkeit ihrer Vaterschaft bestraft werden soll, aber die Beendigung der Lebensentstehung im Interesse selbstbestimmter Mutterschaft straffrei endet? Man sollte Männer und Frauen annähernd gleich behandeln.
Das muß man(n) sich jetzt mal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen:
Also ein Schwangerschaftsabbruch der trotz komplexer Überlegungen letztlich ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist wird hingenommen weil die Gewißheit der Frau, aus intimen Gründen nicht Mutter werden zu wollen, so ernstgenommen wird, daß sie nicht zum Gebären gezwungen wird.
ABER:
Ein Mann darf KEINEN Gentest machen, weil die Neugier der Männer an der Triftigkeit ihrer Vaterschaft bestraft werden soll??
Also mal gaaaaaaanz vorsichtig Ausgedrückt:
Eine Frau darf einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen was eigentlich ein Verstoß gegen das Tötungsverbot ist und der Mann darf nicht mal einen Vaterschaftstest/Gentest machen, den das Kind ohne Schaden überlebt??
Das möchte ich bitte mal moralisch begründet haben.
Kann mir das mal jemand erklären? :kapiernicht:
Eine Abtreibung die eigentlich eine Straftat ist, ist keine Straftat und ein Vaterschaftstest der auf das Grundgesetz basiert sowohl als Vater als auch das Kind (das Recht auf die Information der Abstammung (kennt jedes addoptierte Kind)) ist illegal???
Ich bin verwirrt :knockout:
Euer
PhoeniX
Gegenwind für Zypries:
Hamburgs Datenschützer kritisiert Justizministerin
Vaterschaftstest - Hartmut Lubomierski: Argumente von Zypries (SPD) sind nur vorgeschoben.
Von Sven Kummereincke
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Hartmut Lubomierski hat sich in die Debatte um heimliche Vaterschaftstests eingeschaltet und die Argumentation von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) als falsch bezeichnet. "Ich wehre mich dagegen, daß der Datenschutz als Begründung für ihre Pläne vorgeschoben wird", sagte Lubomierski dem Abendblatt. Das Datenschutzrecht greife in diesem Fall überhaupt nicht.
Wie berichtet, plant Zypries, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen. Dies dürfe nur mit Zustimmung der Mutter geschehen. Somit bliebe als einzig legale Alternative eine Vaterschaftsklage. Zypries will die Frage im Gendiagnostik-Gesetz regeln. "Die Ministerin kann ja entsprechende Pläne verfolgen. Dies darf aber nicht im Namen des Datenschutzes geschehen, der mit dieser Sache nichts zu tun hat", sagte Lubomierski und fügte hinzu: "Das sollte eine Justizministerin eigentlich wissen."
Der 61jährige, seit September vergangenen Jahres Datenschutzbeauftragter des Senats, hat Sorge um den Ruf des Datenschutzes. "Wir stehen in der Öffentlichkeit oft als Verhinderer und ständiger Bedenkenträger da. Dabei ist Datenschutz etwas Positives", sagt er. In der Frage von heimlichen Vaterschaftstests gehe es ausschließlich um ehe- und familienrechtliche Fragen. Lubomierski: "Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, auf das Zypries anspielt, bezieht sich auf das Verhältnis des Bürgers zum Staat und zur Wirtschaft, nicht auf das Verhältnis der Privatpersonen untereinander." Wenn also ein Labor, das mit Gentests Vaterschaften nachweist beziehungsweise ausschließt, die Ergebnisse publizieren würde, dann wäre das ein Verstoß gegen den Datenschutz. Das Wissen eines Ehemanns, ob er der Vater eines Kindes ist oder nicht, stellt dagegen keinen Verstoß dar.
Lubomierski hält die Planungen von Zypries auch in der Sache für problematisch. "Meine Privatmeinung ist, daß es für Väter einen anderen Weg geben muß´ als den der Vaterschaftsklage." Gesetzlichen Handlungsbedarf sieht er dagegen schon. "Die gesetzliche Vermutung, daß der Ehemann immer der Vater ist, ist wohl überholungsbedürftig", so Lubomierski. Die Gentechnik könne Vaterschaften mittlerweile schnell und eindeutig klären.
Die Vaterschaft kann dank eines Gen-Tests binnen wenigen Tagen vergleichsweise preiswert festgestellt werden. Zahlreiche Labore bieten solche Tests an. Es reicht, eine Speichelprobe zum Beispiel von einem Schnuller des Kindes einzureichen.
erschienen am 10. Januar 2005 in Hamburg
Quelle: Hamburger Abendblatt
Die gute Frau bekommt langsam ernstliche Argumentationsnöte
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hatte sie das bisher nicht auch schon? Hat sowas, und eine gegensätzliche Volksmeinung Politiker in der Vergangenheit davon abgehalten volksfeindliche Gesetze zu erlassen?
Hallo zusammen,
es stimmt schon, daß Entscheidungen getroffen wurden ohne die Meinung der Bevölkerung zu hören oder zu berücksichtigen.
Frau Zypries gehen trotzdem langsam die Argumente aus und somit wird auch der Druck auf sie größer und das ist gut so,.
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.