Vaterschaftstest ba...
 
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[Oben angepinnt] Vaterschaftstest bald illegal?

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Prof. Amendt hat einen offenen Brief an Zypries formuliert (>hier<).

:volldoll:

Ich bitte um Beachtung.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2005 19:34
(@tabsel)
Nicht wegzudenken Registriert

Lesenswert! Sehr sogar! Und ich komm nicht umhin, mich an einem Punkt zu empfinden, an dem Umzukehren gilt, an dem ich in meiner Väterlichkeit nicht weiter "entrechtet" werden kann, darf!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.01.2005 19:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Einen ganz anderen Ansatz zum Thema Vaterschaftstests, nämlich die Sicht und Erfahrung einer Biologin (Geschäftsführerin eines DNS-Labors) hat spiegel.de heute veröffentlicht.

Zu finden unter

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,338319,00.html

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2005 12:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Martin. Hier der Text, falls er später dort nicht mehr abrufbar ist.


BIOLOGIN HAAS IM INTERVIEW

"Hinter Seitensprüngen steckt oft ein Kinderwunsch"

Was treibt eine Frau dazu, ihren Mann zu betrügen und dem Unwissenden ein fremdes Kind unterzuschieben? SPIEGEL ONLINE sprach mit Hildegard Haas, 43, Geschäftsführerin des DNS-Labors "Genedia", über Fremdgehen, Kuckuckskinder und das Recht auf Vaterschaftstests.

SPIEGEL ONLINE: Sie sind Biologin und Mitherausgeberin des Buches "Der Kuckucksfaktor". Warum gehen so viele Frauen fremd und werden schwanger?

Haas: Das hat nichts mit Sexgier oder einem Mangel an Moral zu tun. Hinter Seitensprüngen steckt oft ein - manchmal unbewusster - Kinderwunsch. Die Frauen suchen sich als Erzeuger solche Männer aus, deren Erbanlagen ihnen imponieren, deren Gene sie für ihre Nachkommen wollen.

SPIEGEL ONLINE: Warum schieben sie diese Kinder dem ahnungslosen Partner unter?

Haas: Die Erzeuger sind ja nicht automatisch die besten Väter. Fürsorglicher und als Versorger zuverlässiger sind ja oft die bisherigen Partner.

SPIEGEL ONLINE: Es bleibt aber ein eklatanter Vertrauensbruch.

Haas: Damit müssen diese Frauen leben. Und neuerdings mit dem Risiko, dass der Schwindel durch einen DNS-Test irgendwann auffliegt.

SPIEGEL ONLINE: Steht Ihrer Ansicht nach bei Männern, die viele Affären haben, auch der Kinderwunsch im Vordergrund?

Haas: Mehr, als gemeinhin angenommen wird. Solche Männer gelten zwar allgemein als oberflächliche Abenteurer, denen es hauptsächlich auf Sex ankommt. Tatsächlich geht es ihnen aber auch oft darum, ihre Gene mit Erfolg zu verteilen - wiederum häufig ein unbewusster Prozess. Wichtiger Anreiz fürs Fremdgehen ist selbstredend aber immer auch die Aussicht auf erotische Abwechslung.

SPIEGEL ONLINE: Wer sind Ihre Kunden?

Haas: Die Auftraggeber kommen aus allen Schichten, vom Hilfsarbeiter bis zum Universitätsprofessor.

SPIEGEL ONLINE: Vorwiegend Väter?

Haas: Wir unterscheiden vier Gruppen. Einmal Leute jenseits der 70, Großväter zumeist, die alte Zweifel ausräumen wollen, bevor sie ihr Testament machen. Dann erwachsene Nachkommen, die sich unsicher über ihre Herkunft sind. Schließlich schwangere Frauen, die wissen wollen, wer Vater ihres Nachwuchses ist. Die größte Gruppe, etwa zwei Drittel unserer Kundschaft, sind jedoch Männer in Trennungssituationen, die Gewissheit suchen, bevor sie Unterhalt zahlen.

SPIEGEL ONLINE: Warum sind viele Kuckucksväter manchmal jahrzehntelang arglos?

Haas: Ich glaube, dass betroffene Männer nicht selten ihre Zweifel verdrängen. Sie fürchten, selbst nicht zeugungsfähig zu sein, und wollen sich mit dieser Angst nicht auseinander setzen. Oder sie fürchten, durch den Konflikt die Partnerin zu verlieren und das Zerbrechen der Familie zu riskieren.

SPIEGEL ONLINE: Wann werden Männer letztlich misstrauisch?

Haas: Sehr häufig erst durch Anstöße von außen, meistens durch Frauen. Sei es, dass der Oma die fehlende Familienähnlichkeit des Enkelkindes auffällt, sei es, dass die neue Partnerin des Kuckucksvaters Zweifel an dessen Erzeugerschaft sät.

SPIEGEL ONLINE: Wie viele Männer lassen heimlich testen?

Haas: 60 bis 70 Prozent der misstrauischen Männer geben die Untersuchung ohne Wissen der betroffenen Kinder in Auftrag.

SPIEGEL ONLINE: Ein Verfahren, das von vielen Menschen als anrüchig empfunden wird.

Haas: Das sehe ich anders. Ich halte es für ein legitimes Recht jeden Mannes zu erfahren, ob er wirklich der Vater ist. Das wird ihm aber auf der juristischen Schiene äußerst schwer gemacht.

SPIEGEL ONLINE: Haben Sie keine Skrupel, an den Ängsten der Männer zu verdienen?

Haas: Kurz und bündig: nein. Erstens verdienen auch Ärzte an Krankheiten, je schlimmer diese sind, umso mehr. Und zweitens lassen wir unsere Klienten mit ihren Problemen nicht allein. Vor und nach jeder Laboruntersuchung bieten wir umfangreiche Beratung an. Zum Beispiel frage ich zum Test entschlossene Personen stets: "Haben Sie sich schon geprüft, ob Sie mit diesem oder jenem Ergebnis leben können? Wollen Sie es wirklich wissen?"

SPIEGEL ONLINE: Was steckt Ihrer Ansicht nach hinter dem Bestreben, heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen?

Haas: Die Datenschutzbedenken sind meiner Meinung nach vorgeschoben. Vielmehr geht es um die materielle Versorgung untergeschobener Kinder. Wenn die Kuckucksväter nicht mehr zahlen, fallen viele solcher Kinder dem Staat zur Last, denn die wirklichen Väter sind oft nur schwer oder überhaupt nicht mehr zu ermitteln. Und die, die im Nachhinein durch Tests festgestellt werden, sind oft zahlungsunwillig oder zahlungsunfähig.

Das Interview führte Bruno Schrep.


Aha! Männliches Multiplikationsprinzip vs. weibliches Zuchtlinienerhaltungsprinzip. Sie sucht optimale Genanlagen und schiebt es dem unter, der mutmaßlich der bessere Versorger ist. Klar, aus dieser Rolle darf dieser natürlich nicht entlassen werden, zumal die KM den Erzeuger ja nur als Zuchtbullen sieht. Oh Mann, das kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Wissenschaft so über den urbanen und zivilisierten Menschen denkt.

Und natürlich trägt die Hauptverantwortung der Mann, denn er entspricht nicht beiden Anforderungsprofilen. Also Männer, spaltet euch auf in Machos und Softies und entwickelt eine Abstammungslethargie über euren Nachwuchs.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2005 13:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Aus aktuellem Anlass der Hinweis auf zwei neue Aufsätze:

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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AntwortZitat
Geschrieben : 30.01.2005 18:02
DeepThought
(@deepthought)
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Justizministerin Merk will Rechte der Väter stärken

Eigener Gesetzentwurf zum Streitthema Vaterschaftstest

München - DNA-Analysen bei der Verbrechensbekämpfung sind heftig umstritten. Die Persönlichkeitsrechte von Verdächtigen werden minutiös abgewogen, wenn es um den Einsatz des genetischen Fingerabdrucks geht. SPD und Grüne im Landtag warnen vor dem Verfassungsbruch und unüberlegten Schnellschüssen. Der Umgang mit genetischem Material von Kindern bleibt dagegen in der rechtlichen Grauzone.

Die politische Diskussion um sogenannte Kuckuckskinder dreht sich bislang vor allem um die Ankündigung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), heimliche Vaterschaftstests unter Strafe zu stellen. Für Bayerns Justizministerin Beate Merk "der absolut falsche Weg". Merk wird, wie sie der "Welt am Sonntag" sagte, am Montag im Kabinett ihren Vorschlag zur Regelung von Vaterschaftstests vorstellen. Die Ministerin strebt ein "juristisch elegantes Verfahren" an, um die Rechte der Eltern zu sichern und die genetischen Daten des Kindes unter der Prämisse der "informationellen Selbstbestimmung" zu schützen. Auch diese Regelungen sollen im geplanten Gendiagnostikgesetz verankert werden.

"Wir wollen die Situation der Väter verbessern, ihre Rechte stärken", kündigt Merk an. Das berechtigte Interesse des (rechtlichen) Vaters zu wissen, wer der biologische Erzeuger seines Kindes ist, sei momentan vollkommen unzureichend geregelt. Deswegen soll künftig der Vater einen Rechtsanspruch gegenüber der Mutter haben, einen Vaterschaftstest durchzuführen.

Merk will damit mehrere Probleme gleichzeitig lösen. Der Anspruch des Vaters wird Gesetz. Die Mutter wird aber über seine Zweifel informiert. Die Auseinandersetzung werde so "mit offenem Visier" ausgetragen. Und es bestehe die Chance, daß die Eltern auf der privaten Ebene über ihr Partnerschaftsproblem und die Feststellung der Abstammung reden können. Der Staat bleibt in diesem Stadium noch vor der Tür. Dahinter steckt die Hoffnung, daß der neue Rechtsanspruch auch die Dialogbereitschaft fördert.

Weigert sich die Mutter aber, die Abstammung testen zu lassen, kann der Vater sein Anspruch vor Gericht einklagen. Schon jetzt besteht diese Möglichkeit im so genannten Vaterschaftsanfechtungsverfahren. Bevor es zugelassen wird, müssen vom Vater allerdings sehr stichhaltige Belege vorgebracht werden. Ein heimlicher Gentest wird nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12. Januar dabei nicht anerkannt, denn der Test ist rechtswidrig.

Wenn künftig Gutachten aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt werden, soll das nicht nur die Gerichte entlasten, für die die Beweissicherung einfacher wird. "Das Recht des Kindes auf seine informationelle Selbstbestimmung wird deutlich verbessert, wenn beide Eltern über den Test Bescheid wissen." Die Tests kommen damit aus der Heimlichkeit heraus. Im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes soll auch geregelt werden, was mit den Gen-Daten des Kindes nach einem Abstammungstest geschieht. Durch die Heimlichkeit der Untersuchung gibt es hier nach Ansicht des Justizministeriums zu wenig Kontrolle über die DNA-Analyse.

Ein Effekt der Neuregelung wäre auch, daß die Untersuchungsmethoden sicherer werden. Denn noch gebe es keine Klarheit, wie zuverlässig die Tests der Labors, die ab 300 Euro angeboten werden, überhaupt sind.

Merk betont, daß die gesamte Diskussion über Kuckuckskinder ihrem Verständnis von Familie widerspreche. Eine Beziehung, in der derartige Zweifel bestehen, sei bereits auf einem sehr bedenklichen Niveau angekommen. "Jede Familie oder Lebenspartnerschaft sollte durch Vertrauen und Offenheit geprägt sein." Der Gesetzgeber habe allerdings die Aufgabe, für Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu sorgen. Peter Issig

Quelle: >Die Welt am Sonntag<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
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als "professionell anmutend".
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AntwortZitat
Geschrieben : 31.01.2005 19:18
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Noch weit von einer "guten" Lösung entfernt, aber vielleicht ein Schritt in die richtige Richtung. Nur die in diesem Zusammenhang vollkommen falsche "Argumentation" mit dem Datenschutz kann sie sich offensichtlich noch immer nicht abgewöhnen...

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,340431,00.html

Zypries will Vaterschaftsklagen vereinfachen

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries plant, die Hürden für so genannte Vaterschaftsanfechtungsklagen deutlich zu senken. In der Debatte um Gentechnik und Datenschutz mahnte die Politikerin, viele Deutsche gingen zu sorglos mit ihren persönlichen Daten um.

Während Untersuchungen genetischen Materials immer schneller und billiger möglich seien, sei "das Bewusstsein der Bevölkerung, höchstpersönliche Daten zu schützen" gesunken, sagte die SPD-Politikerin dem "Hamburger Abendblatt".

"Denken Sie nur an die Proteste zur Volkszählung in den achtziger Jahren. Das, was der Staat damals abfragen wollte, war relativ harmlos. Heute hinterlassen die Menschen für drei Prozent Rabatt bereitwillig ihre Daten in jedem Kaufhaus und dokumentieren, um welche Uhrzeit sie Unterhosen kaufen", fügte Zypries hinzu.

Die Politikerin kündigte an, Vaterschaftsanfechtungsklagen vereinfachen zu wollen: "Wir denken über verschiedene Möglichkeiten nach. Zum Beispiel könnte man niedrigere Anforderungen an die Beweislast stellen, so daß es künftig für eine Klage genügen könnte, ernsthafte Zweifel zu haben." Bisher ist die Anfechtung einer Vaterschaft äußerst schwierig - Verweise auf das Aussehen des Kindes durch den Vater genügen beispielsweise nicht.

"Wir denken auch über ein Verfahren nach, in dem man seine Vaterschaft nicht anfechten muß, sondern feststellen lassen kann" so Zypries weiter. "Wichtig ist mir, dass die Belange der Kinder in einem solchen Verfahren berücksichtigt werden. Denn das Kind ist in solchen Auseinandersetzungen am schutzwürdigsten."

Zum Umgang mit genetischen Daten sagte die Ministerin, dieser sei besonders brisant, da man "aus jedem Hautpartikel, Haar oder Speichel ableiten" Informationen ableiten könne. "Auch weiß man heute nicht, was man aus dem Datenmaterial später noch herauslesen kann. Die Forschung ist ja erst am Anfang", sagte die Ministerin.

Sie kündigte an, in einem Gendiagnostikgesetz festzuschreiben, dass niemand genetische Daten eines anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen darf. Ausdrücklich nannte sie Arbeitgeber und Versicherungen.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 05.02.2005 12:25
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2005 17:30
(@batman)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Deep Thought.

Hast du was anderes erwartet , als das die "höchsten deutschen Richter " wie du schreibst
"Marionetten der Politik " sind ?Danke für die offenen Worte.
Deshalb und weil es dem Zeitgeist entspricht ,werden wir Väter diskriminiert.

Ich habe mich sogar mit meinem Protest gegen das Verbot von Vaterschaftststets
an eine bekannte Bundestagsabgeordnete
der Grünen gewandt .Sie hat mir nach 6 Wochen auch sehr technokratisch geantwortet,
aber ich darf ihre Antwort nicht veröffentlichen.
Wir ausgegrentzen und von der Gesellschaft entsorgten Väter befinden uns ständig in einer
neuen Sackgasse.
Deshalb sollte man , wenn man Realist und Vater ist ,aufhören in Deutschland an Gerechtigkeit
zu glauben.

Übrigens entweder du bist- , wenn du verheitatet bist und deine Frau bekommt ein Kind,
egal von wem !!!- immer der rechtliche Vater .Es sei denn der biologische Vater erkennt die
Vaterschaft an .Nur gültig ,wenn du die Anerkennung anerkennst.

Über das ganze Ausmaß des Betruges von Frauen möchte ich hier nichts sagen.
Ach so :Betrug von Frauen in der Ehe gibt es nicht , auch Diebstahl von Frauen in der Ehe gibt es nicht
( das beides habe ich leidvoll erfahren) , aber Gewalt von Männern gibt es .
Wie schizophren ist dieses Rechtssystem ?
Und Gewalt von Müttern an ihren Kindern ,trotz Zeugen , gibt es nicht .

Und natürlich ,wenn du unverheiratet bist ,kannst du zwar die Vaterschaft anerkennen,
ich würde immer ein Test machen lassen, hast aber keine Chance auf das Sorgerecht,
und auf Umgang.Aber zahlen darf man.Stimmts?

Fazit: -Klingt zwar sehr hart , -einfach keine Kinder mehr machen , bis sich einige geändert
hat , oder man ignoriert alles und die vielleicht auch ungewollten Ergebnisse
finden sich in tausenden Posts hier wieder , wenn es meist , für - vorallem die Kinder -
viel zu spät ist.
Glückwunsch zu über 2000 Mitgliedern.Batman

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 21:27
(@kleinegon)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo an alle,

vielen, vielen Dank für die links, die ihr reingestellt habt. Kam dort an das Familienhandbuch von Fthenakis ran (danke @Ramsch !).

Frage: ihr habt bestimmt die Möglichkeit, die genannten Artikel (z.B.Spiegel..) für einen User wie mich wieder auffindbar zu machen. Wie geht das ?

Finde die Art und Weise, wie ihr Informationen hier rüberbringt wirklich phantastisch ! Kompliment!

Zitat von DeepTought

Oh Mann, das kann doch wohl nicht wahr sein, dass die Wissenschaft so über den urbanen und zivilisierten Menschen denkt.

Doch, das macht die Wissenschaft -- und was unterscheidet uns vor der Kultur vor 10.000 Jahren, in Bezug männlein-weiblein oder Krieg (Irak / Nordirland / ......). Soweit sind wir nicht fortgeschritten ! Lies mal Kurt Tucholsky: Brief nach vorn. Oder Sokrates--- und das ist schon 2000 Jahre her. Wir sind keine besseren Menschen als die vor tausenden von Jahren!

Gruß
Kleinegon

Hast Du nur eine Möglichkeit, dann bist Du in einer Zwangslage. Bei zwei Möglichkeiten hast Du nur das Entweder - Oder. Such Dir eine dritte Möglichkeit. Jetzt hast Du Wahlmöglichkeiten und es beginnt die Verantwortung in Freiheit.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 22:19




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es geht in die nächste Runde:

Aus Anwalt-TV:

Beschwerde gegen Unverwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests

Die mangelnde Verwertbarkeit heimlicher Vaterschaftstests als Beweismittel soll vom Bundesverfassungsgericht überprüft werden. Ein nur eingeschränkt zeugungsfähiger Mann, der beim Bundesgerichtshof (BGH) vergeblich mit Hilfe eines heimlichen Gen-Gutachtens seine behördlich festgestellte Vaterschaft für ein zehnjähriges Mädchen angefochten hatte, legte jetzt Verfassungsbeschwerde beim höchsten deutschen Gericht ein. Das teilte sein Stuttgarter Anwalt Rüdiger Zuck heute mit.

Zuck moniert unter anderem, dass die Hürden für eine gerichtliche Überprüfung der Vaterschaft zu hoch sind. Der BGH hatte am 12. Januar die gerichtliche Verwertung von Gentests für unzulässig erklärt, die ohne Zustimmung des Kindes beziehungsweise der sorgeberechtigten Mutter vorgenommen wurden. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) kündigte vor kurzem an, sie wolle die Schwelle für Vaterschaftsanfechtungen senken.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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AntwortZitat
Geschrieben : 02.03.2005 09:45
DeepThought
(@deepthought)
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Bundestagsdebatte Vaterschaftstest Protokoll der 164. Sitzung (11.03.2005)

Bundestagsdebatte Vaterschaftstest

Protokoll der 164. Sitzung (11.03.2005)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Beratung des Antrags der Abgeordneten Sibylle Laurischk, Rainer Funke, Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP

Verfahren der Vaterschaftstests vereinfachen und Grundrechte wahren
- Drucksache 15/4727 -

Überweisungsvorschlag:
Rechtsausschuss (f)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Nach einer interfraktionellen Vereinbarung ist für die Aussprache eine halbe Stunde vorgesehen, wobei die Fraktion der FDP fünf Minuten erhalten soll. - Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Sibylle Laurischk, FDP-Fraktion.

Sibylle Laurischk (FDP):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Frage "Ist es auch wirklich mein Kind?" hat einen großen Unterhaltungswert, wie die Realityshows zum Thema Vaterschaftstest zeigen. In Titelgeschichten hat sich die bundesweite Presse mit der männlichen Urangst, ein fremdes Kind aufziehen zu müssen, befasst.
(Beifall der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Mit dieser Frage muss verantwortungsvoll umgegangen werden.

Rechtliche Vaterschaft und biologische Vaterschaft können auseinander fallen, wie § 1592 BGB zeigt. Dies kann sehr private Gründe haben. Eigentlich sollte der Umgang mit diesen sehr privaten Gründen den Eltern überlassen bleiben.

Die rechtliche Zuordnung von Vater, Mutter und Kind zieht aber auch schlicht materielle Konsequenzen im Unterhalts- und im Erbrecht nach sich. Gerade das erbittert die betroffenen Väter ganz besonders. Im Extremfall ist der rechtliche Vater bloßer Zahlvater, ohne jede emotionale und sozial-familiäre Bindung und Verantwortung. Dies liegt bisweilen noch nicht einmal an der Verantwortungslosigkeit der Väter, sondern an der gescheiterten Beziehung zur Mutter des Kindes.

Das Recht der Väter, die biologische Vaterschaft feststellen zu lassen, muss unterstützt werden.
(Beifall bei der FDP)

Bislang muss ein Vater bei Zweifeln an seiner Vaterschaft das förmliche Vaterschaftsanfechtungsverfahren nach §§ 1600 ff. BGB nutzen. Dieses Verfahren sieht bei negativem Ergebnis auch das Ende jeder rechtlichen vaterschaftlichen Beziehung zu dem Kind vor und es stellt hohe Hürden für die Einleitung des Verfahrens auf.

Viele Väter sehen sich deswegen zu einem heimlich durchgeführten Test gezwungen. Wir hören aus dem Justizministerium, dass im Zuge der Regelung im Gendiagnostikgesetz jegliche heimliche Vaterschaftsfeststellung unter Strafe gestellt werden soll. Um es ganz deutlich zu sagen: Die FDP-Fraktion lehnt dies entschieden ab.
(Beifall bei der FDP)

Wir bejahen aber grundsätzlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung aller Verfahrensbeteiligten. Hier finden wir uns mit dem Bundesgerichtshof einig, der in seinem Urteil zum Beweisverwertungsverbot in Bezug auf heimliche Vaterschaftstests das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Kindes gegenüber dem Recht des Vaters auf Kenntnis seiner biologischen Vaterschaft abgewogen hat. Der Bundesgerichtshof hat die Interessen des Kindes sogar als vorrangig erachtet.

Um den widerstreitenden Interessen zwischen Vater, Mutter und Kind gerecht werden zu können, schlagen wir, die FDP, vor, ein niedrigschwelliges, förmliches, dafür aber auch offenes Verfahren, ein Abstammungstestverfahren, anzubieten, das nicht notwendigerweise mit der Auflösung der Vaterschaft enden muss. Vaterschaft ist mehr als biologische Abstammung und Zahlvaterschaft.
(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Berechtigt, den Test zu beantragen, sollten der rechtliche Vater, die Mutter, aber auch das Kind sein, also diejenigen, die auch gemäß der §§ 1600 ff. BGB die Vaterschaft anfechten können, aber eben außerhalb dieses Verfahrens und ohne damit automatisch verbundene Anfechtung der Vaterschaft.

Wir fordern zur Sicherung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung den Richtervorbehalt für die Anordnung eines DNA-Analysetests. Dann könnte auch schon die Äußerung eines Zweifels überhaupt genügen, um einen Antrag auf Durchführung eines Abstammungstestverfahrens zu begründen.

Außerdem schlagen wir die Bestellung eines Verfahrenspflegers für das Kind in diesem offenen Abstammungstestverfahren vor, da die Eltern als Personensorgeberechtigte in einem solchen Verfahren nicht immer die Rechte des Kindes wahrnehmen können.

Es wird auch eine Beratungspflicht für die betroffenen Väter im Vorfeld eines solchen Testverfahrens angeregt. Das ist eine durchaus überlegenswerte Vorstellung, die manch einen vor vorschnellen, unüberlegten Entscheidungen bewahren mag. Ich halte das für einen wichtigen Punkt im Hinblick darauf, wie wir ein solches Verfahren flankierend gestalten sollten.

Ich wünsche mir mehr Ehrlichkeit in den Beziehungen von Männern und Frauen zueinander, insbesondere, wenn Kinder betroffen sind, und hoffe, dass ein erleichtertes Abstammungstestverfahren heimliche Tests überflüssig macht.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Schließlich zitiere ich die "Süddeutsche Zeitung" vom 14. Januar 2005:
Die Entscheidung, ob er
- der zweifelnde Vater -
mit dem Zweifel lebt oder womöglich an der Herstellung der Gewissheit verzweifelt oder gesundet, kann kein Gesetz dem Vater abnehmen. Der Gesetzgeber kann allerdings versuchen, ein Verfahren zur Klärung von Zweifeln zur Verfügung zu stellen, das juristisch und menschlich einigermaßen erträglich ist.
Wir, die FDP-Fraktion, stellen uns dieser Aufgabe.
(Beifall bei der FDP sowie der Abg. Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Das Wort hat die Bundesministerin der Justiz, Brigitte Zypries.

Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz:
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Laurischk, vielen Dank für Ihren Debattenbeitrag. Mit einem haben Sie Recht: Wir haben in der Tat allen Anlass, die Frage zu diskutieren, welche Regelung wir zur Durchführung der Vaterschaftstests treffen sollten. Selten hat ein Gesetzesvorschlag so viele öffentliche Debatten ausgelöst wie dieser, der in Zusammenhang mit dem Gendiagnostikgesetz steht. Es geht ja nicht darum, quasi aus der hohlen Hand etwas anders zu regeln, sondern es geht generell um die Frage: Wie ist es eigentlich mit Regelungen zur Gendiagnostik?

Der Gesetzgeber hat Veranlassung, hier Regelungen zu treffen; denn es gibt technische Entwicklungen, die es heute ganz leicht machen, aus genetischem Material Daten herauszulesen und diese zu verwerten. Dies diskutieren wir auch im Rahmen der Strafverfolgung intensiv. Wir wissen inzwischen auch, dass viele Menschen versucht sind, einen Vaterschaftstest machen zu lassen, eben weil es so einfach ist, es inzwischen auch sehr viel schneller geht und in Privatlabors auch nur noch zwischen 100 und 150 Euro kostet. Darüber hinaus sind auch Menschen versucht, einen solchen Test zu veranlassen, die mit der engeren sozialen Familie eigentlich gar nichts zu tun haben. Dazu, dass vielleicht Schwiegereltern oder irgendwelche Nachbarn meinen, sich in familiäre Strukturen einmischen zu müssen, müssen wir ganz klar sagen: Das geht nicht. Es muss - das halte ich auch bei der Debatte um das Gendiagnostikgesetz für richtig - der Grundsatz gelten, dass niemand die genetischen Daten eines anderen ohne dessen Einwilligung untersuchen lassen darf.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das sind höchstpersönliche Daten, die vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung grundrechtlich geschützt sind. Ich glaube, das versteht jeder.

Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Strafandrohung ist es so, dass im deutschen Recht die Strafandrohung für einen schweren Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung immer lautet: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Diese Regelung haben wir im Atomgesetz, diese Regelung haben wir im Ausländergesetz und auch in anderen Gesetzen. Da muss man sich allenfalls einmal überlegen, ob diese Strafandrohung überzogen ist und ob man sie generell ändern muss.

Man muss sich aber auch sehr sorgfältig überlegen, ob es wirklich gerechtfertigt ist, andere Regelungen zu treffen. Es muss sich ja nicht notwendigerweise um eine innerfamiliäre Beziehung handeln. Der Mann, der vielleicht nach einer kurzlebigen bzw. flüchtigen Beziehung meint, er sei der Vater des Kindes, kann zu einer entsprechenden Feststellung nicht legitimiert sein. Das alles sind also ganz schwierige Abgrenzungen, über die wir im Einzelnen reden müssen. Deshalb ist Ihr Diskussionsbeitrag wichtig, es ist in der Tat nicht einfach. Wir diskutieren im Bundesministerium der Justiz, seitdem diese Debatte hochgekocht ist, mit den verschiedensten Familienrechtlern, Richtern am Bundesgerichtshof, Wissenschaftlern, Praktikern, Rechtsanwälten und Vertretern von Jugendhilfe und anderen Erziehungsberechtigten, wie wir das sinnvoll regeln können.

Der Vorschlag, den Sie machen, ist zumindest teilweise nicht praktikabel - das kann man schon jetzt sagen -, weil er für die Länder zu kostenaufwendig wäre. Wenn man jedes Mal einen gerichtlichen Entscheid zur Grundlage machen will, bringt das Kosten mit sich, die einfach für die Länderhaushalte ganz schwer zu verkraften sind. Man muss sich auch fragen, ob es wirklich sinnvoll ist. Wir wissen ja inzwischen, dass mindestens 80 Prozent aller Tests, die Väter durchführen lassen, zum Ergebnis haben, dass die Zweifel der Väter unberechtigt waren. Das heißt, da schlagen sich Männer mit Sorgen herum, die völlig unbegründet sind. Man müsste da einmal versuchen, zu einer Abschichtung zu kommen.

Unsere Überlegungen gehen im Moment in die Richtung, ein Verfahren zu finden, das den geringsten Eingriff in die Familie verursacht, dem zweifelnden Vater aber erlaubt, sich ohne größere Hürden Gewissheit zu verschaffen, ob er der Vater ist oder nicht. Wir wollen, um diesen Eingriff möglichst wenig belastend zu gestalten, zunächst die Bereitschaft innerhalb der Familie fördern, einem Verfahren zuzustimmen. Wenn die Frau als Sorgeberechtigte für das Kind zustimmt - nur insofern hat ihre Zustimmung ja Relevanz -, kann man das Ganze gerichtsfrei stellen, was sowohl unter Verfahrens- als auch Kostengesichtspunkten für meine Begriffe das Vernünftigste wäre.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Wir müssen uns auch überlegen, wie wir das Kind schützen. Sie haben den Vorschlag gemacht, dem Kind einen Verfahrenspfleger beizuordnen. Das ist ein Punkt, über den man in bestimmten Fällen sicherlich reden kann. Wir überlegen auch, eine Härteklausel einzuführen. Es mag ja bestimmte Situationen geben, in denen einem Kind ein solches Testverfahren gar nicht zumutbar wäre, beispielsweise weil es in der Pubertät suizidgefährdet ist. Statt es dann mit einer weiteren Umbruchssituation im Leben zu konfrontieren, sollte man lieber in bestimmten Fällen ganz darauf verzichten können.

All das sind ganz schwierige Entscheidungen. Ich freue mich, wenn demnächst über Ihren Antrag und auch über unsere Vorschläge in aller Breite diskutiert wird. Ich glaube, wir alle sind uns in der Sache einig: Wir wollen eine vernünftige Regelung finden. Wir alle wissen, dass zum Vatersein sehr viel mehr gehört, als nur die gleichen Gene zu haben, dass zugleich Blut auch ein besonderer Saft ist. Anders kann man es sich ja gar nicht erklären, dass in diesem Bereich so viele Aufregungen entstehen.

Ich freue mich auf eine angeregte Debatte auch außerhalb dieses Saales und bin sicher, dass dem Haus in Kürze dann auch sachgerechte Vorschläge vorliegen werden.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Nächster Redner ist der Kollege Dr. Jürgen Gehb, CDU/CSU-Fraktion.
(Beifall bei der CDU/CSU)

Dr. Jürgen Gehb (CDU/CSU):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin hat zu Recht gesagt, dass kaum ein rechtspolitisches Thema in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit so heftig und leidenschaftlich diskutiert worden ist wie das Thema heimliche Vaterschaftstests - einmal abgesehen von der nach der Ermordung Moshammers völlig zu Recht erhobenen Forderung, Möglichkeiten der DNS-Analyse bei der Verbrechensbekämpfung zu verbessern.

Die Untersuchung genetischen Materials ist ein Thema, das die Öffentlichkeit antreibt - keine Frage. Dabei geht es nicht in erster Linie und auch nicht nur um die Angst der Bevölkerung vor dem leichtfertigen Umgang mit genetischem Material, um die Angst vor der Schaffung des bis in die Haarspitze gläsernen Menschen, um die Angst vor Überwachung. Nein, was die Menschen bewegt, sind ganz persönliche Ängste und Probleme. Das gilt insbesondere für heimliche Vaterschaftstests, über die wir heute reden.

Väter, die Zweifel haben, ob sie überhaupt die Väter sind, möchten diese Zweifel aus der Welt räumen. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Ich will nur ein paar Zahlen nennen: 5 bis 10 Prozent aller Kinder sollen Schätzungen zufolge nicht von den Männern abstammen.

(Detlef Dzembritzki [SPD]: Dass sie von Männern abstammen, ist wohl klar!)

Fünf bis zehn von 100 Kindern sind also so genannte Kuckuckskinder. Mehr als 50 000 Vaterschaftstests werden jedes Jahr für rund 40 Millionen Euro in Auftrag gegeben.

(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Das ist ein Arbeitsmarkt!)

Wir haben es mit einem gesellschaftlich wichtigen und juristisch sehr schwierigen Thema zu tun. Das verbietet legislative Schnellschüsse, Frau Laurischk. Natürlich ist dieser Vorschlag des Verfahrens zur Vaterschaftsfeststellung nicht ganz neu. Wir haben schon vor Monaten erklärt - erst unlängst bin ich damit im "Spiegel" zitiert worden -, dass das einer von mehreren notwendigen Schritten ist.

Auch die Bundesjustizministerin hat - das kann man an dieser Stelle ruhig einräumen - entsprechende Regelungen bereits in Aussicht gestellt, wenngleich ich sagen muss, dass die Menschen diese Anknüpfung an die Strafbarkeit nicht verstehen. Andererseits muss ich sagen: Ein Verbot, an das bei Verstoß keine Sanktionen geknüpft worden sind, ist - jetzt tue ich dir den Gefallen, lieber Alfred - eine Lex imperfecta, für Hofgeismarer ein in sich nicht ganz stimmiges Gesetz.

(Alfred Hartenbach [SPD]: Immenhausener! - Ute Kumpf [SPD]: Gilt das auch für Stuttgarter?)

Meine Damen und Herren, natürlich ist das Verfahren zur Anfechtung der Vaterschaft reformbedürftig. Aber wir können das nicht nur über die Verfahrensfragen regeln. Sie haben eben gesagt, Sie hoffen, dass die heimlichen Tests damit obsolet werden. Das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein. Also bleibt am Ende die juristische Frage: Was wird mit den heimlichen Tests? In der Gesellschaft wird gesagt - das unterstütze ich sogar -: Lieber heimlich testen und seine Frau gar nicht damit konfrontieren, um den Ehefrieden nicht zu stören,

(Irmingard Schewe-Gerigk [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN]: Da ist die Ehe aber auch schon nicht mehr so in Ordnung!)

und wenn sich dann herausstellt, dass - wie es in den meisten Fällen ist, wie die Ministerin gesagt hat - der Verdacht unbegründet war, kommt es zu keinem notorischen Verfahren - außer Spesen nichts gewesen.

Dennoch gibt es ein Gerichtsurteil. Der BGH als höchstes Gericht hat nun einmal diese heimlichen Tests als Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht angesehen. Ich will das ganz kurz erläutern, damit die Menschen draußen verstehen, was das an sich für ein lebensfremdes Urteil ist: Da kommt ein von Zweifeln geplagter Vater, will seine Vaterschaft anfechten und legt zur Untermauerung der Plausibilität seines Anfechtungsgrundes dar, dass er zeugungsunfähig, jedenfalls vermindert zeugungsfähig ist. In seinem Interesse hoffe ich, dass es sich dabei nur um eine Impotentia generandi und nicht um eine Impotentia coeundi gehandelt hat, denn Letzteres wäre der sehr viel tragischere Fall.

(Detlef Dzembritzki [SPD]: Als Nichtlateiner hätten wir auch von "temporär" gesprochen!)

Er ist dann trotz dieses Arguments und eines Attests in allen Instanzen abgelehnt worden. Jahre später gibt es die DNS-Analyse und er beschließt, die Vaterschaft jetzt endgültig zu klären. Es stellt sich heraus, er ist nicht der Vater, muss sich aber vom BGH wieder sagen lassen, er könne das nicht plausibel darlegen.

Meine Damen und Herren, Verwertungsverbote im Beweisrecht verstehe ich ja noch. Aber hier soll dieses Testergebnis nicht an die Stelle eines später lege artis forensisch durchzuführenden Verfahrens gesetzt werden. Die DNA-Analyse ist bloß die Eintrittskarte, um sagen zu können: Testet, ob ich der Vater bin oder nicht.

So viel zum gesellschaftlichen Szenario. Aber - ich habe es eben schon angedeutet - im Raum steht das Diktum, dass es ein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist. Damit ist die Heimlichkeit mit dem Stigma der Rechtswidrigkeit behaftet.

(Christoph Strässer [SPD]: So ist es!)

Deswegen ist zu überlegen, ob man diese Tests nicht vielleicht positivrechtlich zulassen kann.

Meine Damen und Herren, ich habe mich mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung damals bei den Volkszählungsklagen herumschlagen müssen. Man muss sich das einmal überlegen: Wenn Sie heute eine Eintrittskarte für die Fußball-WM oder auch nur eine Kundenkarte haben wollen, dann müssen Sie ein Vielfaches an Daten preisgeben, verglichen mit dem, was Sie seinerzeit bei der Volkszählung preisgeben mussten. Warum soll man dem Bundesverfassungsgericht nicht die Chance geben, sich zu läutern? Wieso soll nicht die Chance bestehen, dass das Bundesverfassungsgericht in Ansehung der Daten sagt, dass es kein Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist?

(Brigitte Zypries, Bundesministerin: Heimlich!)
- Wie: "heimlich"?
(Alfred Hartenbach [SPD]: Wenn du die Fußballkarte kaufst, machst du das doch freiwillig!)

- Was heißt hier, "heimlich"? Ich verstehe Ihren Zuruf nicht. Ich sage nur, dass das einer der gangbaren Wege ist. Ansonsten werden Sie vor einem Problem wie seinerzeit bei der Abtreibung stehen, nämlich dass Menschen ins Ausland gehen - im Falle der Abtreibung zu den Engelmachern -, wenn etwas in Deutschland verboten wird. Sie können die Menschen doch nicht ändern. Wir müssen ihnen vielmehr helfen, aus dieser Konfliktsituation herauszukommen.

(Alfred Hartenbach [SPD]: Aber doch nicht mit illegalen Methoden, Herr Gehb!)

Darüber müssen wir sicherlich noch diskutieren.
Ich muss sagen, dass die Begründung des Bundesgerichtshofs auch in anderen Punkten nicht verfängt. Apodiktisch heißt es: Das Recht des Vaters auf Kenntnis seiner Vaterschaft steht dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach. - Gründe dafür werden nicht genannt.
Der Gesetzgeber muss sich um eine Lösung bemühen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung steht im Raum. Von allen, die die Vaterschaft anfechten können - also Vater, Mutter und Kind -, haben die Väter die höchste Hürde zu überwinden. Denn es ist der Normalfall, dass die Männer als Ehemänner Väter sind oder die Vaterschaft anerkennen. Um die Vaterschaft später anzufechten, muss man hohe Hürden überwinden.

Ich habe neulich schnippisch gesagt - ich habe es aber nicht so gemeint -: Wenn jemand zehn Monate lang auf hoher See war und bei seiner Rückkehr von seiner Ehefrau mit einem Kind anderer ethnischer Herkunft überrascht wird, dann kann er wahrscheinlich die Vermutung, dass er während der Empfängniszeit beigewohnt hat, widerlegen. Aber das ist doch völlig lebensfremd.

(Zuruf des Abg. Detlef Dzembritzki [SPD])

- Vielleicht bei Elefantenkühen, Herr Kollege! Die Dauer der Schwangerschaft von neun Monaten können auch Sie nicht in Zweifel ziehen.
Jetzt aber Spaß beiseite.

(Sibylle Laurischk [FDP]: So spaßig ist das nicht!)

- Nein, es ist nicht spaßig. Man muss die Situation aber manchmal wie eine Karikatur darstellen, weil die Leute es sonst nicht verstehen. Wir dürfen nicht zu abstrakt diskutieren. Bei allem Verständnis, Frau Laurischk, muss ich sagen: Ich glaube nicht, dass alle das verstanden haben, was Sie vorgelesen haben. Wir machen doch Politik für die Bevölkerung. Wir sind hier nicht im Elfenbeinturm, um Klimmzüge am juristischen Hochreck zu machen. Wir müssen beispielsweise den Menschen auf der Tribüne, den anwesenden Schülerinnen und Schülern, erklären können, um was es hier geht.

(Sibylle Laurischk [FDP]: Gerade deshalb legen wir den Antrag vor, damit etwas passiert!)

Wir werden uns jetzt nach allen Richtungen orientieren müssen. Es war immerhin kein Geringerer als der Justizminister von Baden-Württemberg - ich habe es vorhin schon erwähnt -, der einen entsprechenden Vorschlag gemacht hat. Dieser Vorschlag wird ja nicht per se verfassungswidrig sein, lieber Herr Staatssekretär.

(Alfred Hartenbach [SPD]: Das war jetzt eine Frechheit!)

Den Vorschlag wird man doch noch prüfen dürfen.
Die FDP hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Aber sie ist eine Antwort auf die Tatsache schuldig geblieben - diese hat sie einfach ausgeblendet -, dass es ungeachtet der förmlichen Verfahren immer die heimlichen Tests geben wird, weil der Mann, der von Zweifeln geplagt wird, einfach wissen möchte, ob sein Verdacht begründet ist, bevor er damit seine eigene Familie konfrontiert und vor Gericht zieht. Er will nicht, dass man im Falle eines unbegründeten Verdachts mit dem Finger auf ihn zeigt und ihn auch noch auslacht.

Die Frage ist also, wie Zweifel an der Vaterschaft verifiziert bzw. falsifiziert werden können. In allen Fällen müssen wie bisher wissenschaftlich fundierte Untersuchungen in angesehenen Labors durchgeführt werden. Das hat auch niemand bestritten. Wir müssen uns aber fragen, wie hoch die Hürden gestellt werden müssen, um plausibel machen zu können, dass es Zweifel an der Vaterschaft gibt. Das ist der neuralgische Punkt. Darüber unterhalten wir uns noch zu einem späteren Zeitpunkt.

Wir sehen uns nächste Woche in alter Frische wieder. Ich wünsche Ihnen eine gute Heimfahrt und ein schönes Wochenende.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Wir müssen noch zwei Redner abwarten, bevor wir ins Wochenende gehen können.
(Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Ja, das muss er jetzt noch ertragen!)
Das Wort hat die Kollegin Irmingard Schewe-Gerigk, Bündnis 90/Die Grünen.

Irmingard Schewe-Gerigk (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschlechterkämpfe sind im 21. Jahrhundert eigentlich nicht mehr so häufig anzutreffen. Aber als Justizministerin Zypries Anfang des Jahres bekannt gab, dass sie im Rahmen des Gendiagnostikgesetzes die heimlichen Vaterschaftstests verbieten wolle, brachen diese Kämpfe doch ganz heftig aus. Eine Zeitung titelte sogar "Schlampenschutzgesetz". Diese Überschrift war besonders "gelungen".

Ich fand es schon etwas frappierend, dass der Anschein erweckt wurde, als hätten Frauen nichts anderes vor, als bei der erstbesten Gelegenheit dem Mann ein Kind unterzuschieben. Ziehen wir einmal die Empirie heran, stellen sich die Verhältnisse etwas anders dar. Die meisten Vaterschaften werden angefochten, wenn sich Paare scheiden lassen. Hier wird die Vaterschaft oftmals von den Männern zur materiellen Frage degradiert. Es geht also um die Zahlung von Unterhalt. Dieser Zahlung kommen mehr als ein Drittel aller Väter gar nicht und ein weiteres Drittel nur teilweise nach. Das belastet unsere Unterhaltsvorschusskassen bundesweit pro Jahr mit einem Betrag von 780 Millionen Euro.

Mit dem Verbot heimlicher Vaterschaftstests geht es nicht, wie suggeriert wird, um die Beschneidung der Rechte von Vätern, sondern um den Schutz der Rechte des Kindes.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Denn diesen können wir keine Schutzrechte in Bezug auf die Untersuchung ihres genetischen Materials vorenthalten, während wir uns bei Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen oder bei Patienten und Patientinnen dafür einsetzen. Der Bundesgerichtshof hat das - das bewerte ich anders als Sie, Herr Kollege Gehb - glücklicherweise klargestellt: Die Entnahme und Analyse des Erbguts eines Kindes ohne sein Wissen oder ohne das Wissen seiner Mutter als seiner Stellvertreterin würde eine klare Verletzung dieses Grundrechts bedeuten.

(Otto Fricke [FDP]: Immer?)

Deshalb sind heimliche Vaterschaftstests vor Gericht unverwertbar.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht da anderer Meinung sein wird. Denn niemand weiß genau, ob diese Daten geschützt sind.

Dass der Familienfrieden mit heimlichen Vaterschaftstests zu retten sein soll, ist eine Doppelmoral aus dem biederen Bürgertum des vorletzten Jahrhunderts.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Jetzt geben Sie es mir aber wieder!)

Wenn ein Mann Zweifel hegt, ob er der biologische Vater eines Kindes ist, gehen damit natürlich auch tief greifende Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit seiner Partnerin einher.

(Otto Fricke [FDP]: Richtig!)

Selbstverständlich sehe ich aber auch das Recht des Vaters darauf, zu erfahren, ob er der biologische Vater ist. Ohne das Einverständnis der Mutter bleibt ihm bisher nur das gerichtliche Anfechtungsverfahren. Das bedeutet, dass sich Väter, die vor Gericht ihre Vaterschaft bestreiten, quasi von ihren Kindern lossagen müssen.

Wenn heimliche Vaterschaftstests verboten sind - ich plädiere dafür - und dieses Verbot auch Wirkung zeigen soll, bietet es sich an, den Vätern, die Zweifel haben, ein unkomplizierteres Feststellungsverfahren ohne die rechtlichen Hürden eines Anfechtungsverfahrens zu ermöglichen. Die FDP hat entsprechend votiert.

Was die Strafbarkeit betrifft, so ist sicherlich eine vernünftige Abwägung nötig; denn ohne Sanktionen - da haben Sie, Herr Gehb, Recht - ist ein Verbot ein stumpfes Schwert. Aber wenn die Verletzung des Briefgeheimnisses unter Ehepartnern mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr belegt werden kann, dann halte ich es für wirklich schwer argumentierbar, dass es bei der heimlichen Entnahme genetischen Materials des Kindes nicht so sein sollte. Wenn man das einmal miteinander vergleicht, fragt man sich, warum hier die Empörung so groß ist.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Darum geht der Antrag der FDP in die richtige Richtung. Wir werden ihn beraten. Ich würde mich dafür aussprechen, ein zweistufiges Verfahren vorzusehen: Willigt die Mutter nicht in einen Test ein, könnte ihre Zustimmung durch das Gericht ersetzt werden. Das Anfechtungsverfahren ist dann erst der zweite Schritt und wird nur noch in den seltensten Fällen nötig werden; denn zwischen 80 und 90 Prozent der Tests beweisen, dass der Getestete auch tatsächlich der biologische Vater ist. Man sollte es noch einmal klarstellen: Vater ist laut BGB derjenige, der mit der Mutter verheiratet ist oder der die Vaterschaft anerkannt hat. Dieses Prinzip - wir haben es auch im Kindschaftsrecht verankert - dient dem Wohl des Kindes. Das soll hier die Maxime sein.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch im Feststellungsverfahren muss gelten, dass es einem Test entgegenstehen kann, wenn er für das Kind eine unverhältnismäßig große Härte bedeutet. Außerdem halten wir eine Beratung des Vaters vor einem Feststellungsverfahren für notwendig - zum einen, um darüber zu sprechen, ob die Vaterschaftsklage das wirkliche Problem ist, zum anderen, um die Väter auf alle Konsequenzen ihres Handelns vorzubereiten.

Ich danke Ihnen.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Letzter Redner in dieser Debatte ist der Kollege Christoph Strässer, SPD-Fraktion.

Christoph Strässer (SPD):

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Gehb, ich hoffe, ich komme Ihren Ansprüchen an die Aussprache des Lateinischen einigermaßen entgegen, wenn ich jetzt mit einem Zitat beginne.

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Das wird schwer; aber Sie können sich bemühen!)

"Mater certa, pater semper incertus."

(Dr. Jürgen Gehb [CDU/CSU]: Gilt heute auch nicht mehr! Vorbei!)

Für diejenigen in diesem Raum, die das große Latinum wider Erwarten nicht haben sollten, übersetze ich: Die Mutter eines Kindes ist bekannt, aber der Vater ist stets ungewiss.

Die neue Technik der DNA-Analyse macht es möglich und ein Blick in das Internet - und nicht nur darauf, sondern auch auf die Werbetafeln der S-Bahn - genügt, um festzustellen, wie breit und ausufernd das Angebot solcher Tests mittlerweile ist.

Die ungewisse Vaterschaft scheint mittlerweile endgültig der Vergangenheit anzugehören. Der Putativvater kann seine Vaterschaft bzw. Nichtvaterschaft wissenschaftlich nachweisen lassen, zur Not auch heimlich.

Wie Sie wissen, bereiten wir gerade ein Gendiagnostikgesetz vor. Die rasante Entwicklung der Biotechnologie und der Anstieg der Zahl genetischer Untersuchungen machen es auch notwendig, die Durchführung solcher Untersuchungen gesetzlich zu regeln. Trotz der unbestrittenen Vorteile und Chancen dieser Technologien müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die Rechte des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren.

Das Gendiagnostikgesetz wird deshalb auch Regelungen über den Umgang mit und den Schutz von genetischen Proben und Daten zur Abklärung der Abstammung umfassen. Dabei geht es um Fragen des informationellen Selbstbestimmungsrechts sowohl des Kindes als auch der Mutter, sowohl um die berechtigten Interessen des Vaters als auch um die Praktikabilität bei der Durchsetzung solcher Vorschriften.

Für uns steht schon jetzt fest: Für einen heimlichen Vaterschaftstest, so verständlich er im Einzelfall auch erscheinen mag, werden genetische Daten des Kindes genutzt. Damit liegt immer eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung desjenigen vor, dessen genetische Daten ohne Einwilligung untersucht werden. Dass dies in der Form nicht zulässig sein kann, kann sicherlich jedem verständlich gemacht werden.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Der Bundesgerichtshof hat diese Auffassung Anfang des Jahres bestätigt. Heimliche Tests sind daher zu untersagen. Dabei soll es nach unserer Überzeugung auch bleiben. Wir wollen selbstverständlich auch, dass die Väter Gewissheit über ihre Vaterschaft bekommen können, und zwar in einem geregelten, von uns zu regelnden Verfahren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, wir stimmen mit Ihnen überein, dass insbesondere nach dieser Entscheidung des BGH über vereinfachte Verfahren zur Feststellung der Vaterschaft nachzudenken ist. Ihr Antrag bietet dafür einen diskussionswürdigen Ansatz. Aber wie vonseiten des Bundesjustizministeriums vorgetragen wurde, können wir uns auch andere Lösungen vorstellen, beispielsweise ein zweistufiges Verfahren, das nicht zwingend mit einem gerichtlichen Verfahren beginnt. Ich werde später noch kurz darauf zurückkommen.

Wir widersprechen aber in jedem Fall den Vorschlägen, die zum Teil aus den Bundesländern an uns herangetragen werden. Das gilt insbesondere für den Vorschlag aus Baden-Württemberg. Der dortige Justizminister, Ulrich Goll, hat erklärt, dass Väter und Mütter mit gesetzlichem Segen auch heimliche Vaterschaftstests durchführen lassen dürften. Dem halte ich in aller Deutlichkeit entgegen - ich denke, in dieser Frage gibt es keine Kompromisse -: Dies ist der falsche Weg, den wir auf keinen Fall mitgehen werden.
Väter sollen die ihnen zustehenden Rechte bekommen.

(Zuruf von der CDU/CSU: Aber wie?)

Das ist unbestritten. Wir haben hier schon sehr oft über Männer und Väter und ihre Rechte gesprochen. Im Vordergrund steht aber eindeutig das Wohl des Kindes. Das Familienrecht hat sich in den vergangenen Jahren durch das Bestreben ausgezeichnet, Kinder als Persönlichkeiten wahrzunehmen. Jeder heimliche Vaterschaftstest stellt eine Missachtung der Würde des Kindes dar.

In allen Bereichen propagieren wir das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Gestern haben wir in diesem Hohen Hause lang und breit und überwiegend sachlich über die Patientenverfügung diskutiert. Sollten wir heute das Selbstbestimmungsrecht der Kinder aushebeln? Das geht nach meiner Auffassung nicht an.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Dabei halte ich es mit Spiros Simitis, dem Vorsitzenden des Nationalen Ethikrates - ich zitiere -:

Was ist das ... für eine Gesellschaft, die behauptet, den Einzelnen zu respektieren, die auf der einen Seite aber heimliche Tests toleriert und deren Ergebnisse sogar öffentlich in Talkshows verkündet?

Wir befürworten deshalb die Überlegungen, die von Frau Zypries heute vorgetragen worden sind, auch wenn sie noch weiterentwickelt werden müssen. Der an seiner Vaterschaft zweifelnde Mann muss die Möglichkeit haben, die Klärung in einem formalisierten Verfahren herbeizuführen, das die Rechte aller Beteiligten absichert.

Dabei könnte es in der ersten von zwei Stufen darum gehen, einen Anspruch auf Zustimmung zur Durchführung eines privaten genetischen Vaterschaftstests mit der Möglichkeit einer gerichtlichen Ersetzung durchzuführen. Die Vorteile einer solchen Lösung liegen für uns auf der Hand:

Erstens. Der Vater muss sich nicht vom Kind lossagen und seine Vaterschaft sofort und unmittelbar anfechten.

Zweitens. Wir glauben auch, dass die vorgesehene Zustimmung die Anzahl der Klagen auf Ersetzung der Zustimmung vermutlich senken würde.

Drittens. Wir glauben, dass es sich hierbei um ein niedrigschwelliges und praktikables Verfahren handeln könnte.

Erst in einem zweiten Schritt käme - sofern dies doch notwendig werden sollte - die gerichtliche Anfechtungsklage zum Tragen. In den in Ihrem Antrag vorgesehenen Regelungen erkenne ich noch einige Ungereimtheiten.

Erstens würde durch das Instrument der Feststellungsklage die Zahl der Gerichtsverfahren anders als nach unseren Vorschlägen stark ansteigen.

Zweitens. Sie fordern, dass die Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Zweifels beim Vater niedriger anzusetzen sind. Über Details schweigen Sie sich jedoch aus.

(Otto Fricke [FDP]: Das hat Frau Schewe-Gerigk schon gesagt!)

Dabei müssten Sie an dieser Stelle viel konkreter werden.
Ich glaube, dass wir, wenn es um die Fragen der Verjährung und Verwirkung des Anspruchs auf Feststellung der Vaterschaft geht, auch darüber nachdenken müssen, die Zweijahresfrist durch eine Einrede zu ersetzen, um auch nach Ablauf der Frist eine einvernehmliche Regelung zu ermöglichen.

Es gibt also eine Reihe offener Fragen, die wir diskutieren werden. Ich hoffe, dass wir in diesem Zusammenhang und im Rahmen unserer Beratungen über das Gendiagnostikgesetz vernünftige, vielleicht sogar gemeinsame Regelungen schaffen können.

Herzlichen Dank.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
Ich schließe die Aussprache.

Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 15/4727 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? - Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.

Wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf Mittwoch, den 16. März 2005, 13 Uhr, ein. Ich wünsche allen Kolleginnen und Kollegen, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, aber auch den Zuhörerinnen und Zuhörern auf der Tribüne ein schönes Wochenende. Die Sitzung ist geschlossen. (Schluss: 14.46 Uhr)

Quelle: Bundestag<">>Bundestag<

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2005 10:08
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Deep, Hi @ll,

viele Worte, die aber grossenteils nicht das "Volksempfinden" widerspiegeln. Denn dieses bejaht offenbar mehrheitlich eine Kenntnis der biologischen Vaterschaft. Jeder von uns möchte seine Wurzeln kennen - weit über "rechtliche Vaterschaften" hinaus.

Ich vermisse in der ganzen Diskussion aber auch noch eine ganz andere Frage: Wer trägt in der Zukunft die Verantwortung und bezahlt die Kosten, wenn ein Paar ein schwerbehindertes Kind bekommt, das rechtlich zwar nicht miteinander verwandt, genetisch aber Bruder und Schwester ist? Nach nur wenigen Generationen würde solcher "Zufalls-Inzest" sicher eine massgebliche Rolle in unserer Gesellschaft spielen.

Den diskutierenden Politikern geht es vermutlich eher darum, möglichst irgendeinen Zahler zu haben und den Staat zu entlasten. Aber das kennen wir ja zur Genüge aus dem Unterhaltsrecht.

Komischerweise haben die gleichen (!) Politiker mit dem immer wieder larmoyant angeführten "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" überhaupt keine Probleme, wenn es um das Festnageln selbst von Kleinkriminellen geht - siehe beispielsweise

-------------------------------------------------------------
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,346252,00.html

Zypries plant Ausweitung von DNS-Tests
Künftig soll es für Fahnder erheblich einfacher werden, einen genetischen Fingerabdruck von Straftätern zu nehmen. Das hat Justizministerin Brigitte Zypries in einem internen Arbeitsbericht vorgeschlagen, berichtet der "Tagesspiegel".

Künftig solle sowohl bei Straftaten von erheblicher Bedeutung und Sexualstraftaten als auch bei jeder Wiederholungstat eine DNS-Probe genommen werden können. Die Ausdehnung auch auf Bagatelledelikte stehe jedoch unter dem Vorbehalt, dass zu erwarten sei, dass ein Delinquent künftig Straftaten von "nicht nur geringfügiger Bedeutung" begehen könnte.

Dem Bericht zufolge will Zypries auch den sogenannten Richtervorbehalt einschränken: Bei anonymen Tatortspuren und bei Einwilligung eines Verdächtigen zu dem Test müsste dann keine richterliche Anordnung mehr vorliegen.

Zypries hatte die Pläne bereits im Januar im Bundestag angekündigt. Die Union fordert darüber hinausgehend eine Gleichsetzung von genetischem und konventionellem Fingerabdruck. Die Grünen haben intern bereits Änderungsbedarf an dem Arbeitsentwurf angemeldet, berichtete das Blatt.
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Man erkennt auch hier eine herausragende Eigenschaft der Politik: Man braucht dort vor allem ein wachsweiches Rückgrat, um heute für und morgen gegen etwas zu sein, auch wenn es faktisch dasselbe ist.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.03.2005 12:44
 Uli
(@Uli)

www.n-tv.de/525758.html

Baden-Würtemberg will heimliche Vaterschaftsteste erlauben

Einen entsprechenden Gesetzantrag hat das Land in den Bundesrat eingebracht. "Die heimliche genetische Untersuchung ist geeignet, vorhandene Zweifel an der Vaterschaft auszuräumen und dadurch eine bestehende familiäre Beziehung zu schonen", sagte der neue Stuttgarter Bundesratsminister Wolfgang Reinhart (CDU) am Freitag vor der Länderkammer.

Bei mehr als drei Viertel aller Tests stelle sich heraus, dass die Zweifel nicht gerechtfertigt waren. Bei einem Verbot heimlicher Test - wie es Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) anstrebt - würde man die Zweifelnden in ein gerichtliches Verfahren treiben.

Der Gesetzesantrag Baden-Württembergs sieht vor, dass alle, die berechtigt sind, die Vaterschaft anzufechten, auch ohne Einwilligung des Betroffenen genetische Untersuchungen vornehmen lassen dürfen. Berechtigt sind der rechtliche Vater, ein vermeintlicher biologischer Vater, die Mutter und das Kind. Der Gesetzesantrag wird jetzt von den Ausschüssen des Bundesrates behandelt.

Die Grünen kritisierten den Vorstoß. Mit dem Gesetzesantrag stelle Baden-Württemberg das Recht auf Klärung der Abstammung über das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Irmingard Schewe-Gerigk. "Heimliche Vaterschaftstests retten nicht den Familienfrieden, sondern führen in eine Kultur des Misstrauens." Die Koalition werde ein Gesetz einbringen, das den Beteiligten die Klärung der Abstammung ohne Heimlichkeiten ermögliche.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.04.2005 11:22
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,449494,00.html

  VATERSCHAFTSTESTS VOR GERICHT
  Papa wider besseres Wissen

Wenn ein Mann durch einen heimlichen Vaterschaftstest herausfindet, dass er gar nicht der Vater eines Kindes ist, nutzt ihm das nichts: Er bleibt Vater, mit allen Pflichten. Denn Tests ohne Zustimmung der Frau sind illegal - bisher. Jetzt verhandelt darüber das Verfassungsgericht.

Karlsruhe - "Einfach, schnell und sicher" oder "endlich bezahlbar" lauten die einschlägigen Inserate: Selbst seriöse Vaterschaftstests sind heute schon für unter 200 Euro zu haben. Dass dafür in aller Regel die Zustimmung der Mutter nötig ist, kümmert meist weder die zweifelnden Väter noch die Untersuchungslabore. Letztere lassen sich oft einfach vom Vater auf dem Papier bescheinigen, dass das mütterliche Einverständnis vorliegt - und was die Mutter nicht weiß, macht sie nicht heiß. Immerhin in drei Viertel aller Fälle wird nach Erkenntnissen des baden-württembergischen Justizministeriums dabei die Vaterschaft bestätigt.

Erweisen sich die Zweifel als berechtigt, sind solche rechtswidrig eingeholten Abstammungstests allerdings vor Gericht nicht verwertbar. Noch nicht einmal ein Antrag auf offizielle Prüfung lässt sich darauf stützen, jedenfalls nach gegenwärtiger Rechtslage. Der Gentest greife in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes ein, urteilte der Bundesgerichtshof im Januar 2005. Deshalb müsse die Mutter als gesetzliche Vertreterin einverstanden sein.

Auf der Welle dieses Richterspruches wollte die kinderlose Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) heimliche Tests sogar unter Strafe stellen - ihr baden-württembergischer Kollege Ulrich Goll (FDP), Vater von fünf Kindern, dagegen am liebsten völlig freigeben und damit auch vor Gericht als Beweismittel zulassen. Bayerns Beate Merk (CSU) sah als Kompromiss einen gesetzlich geregelten, legalen Test vor, den die Mutter nur ablehnen darf, wenn das Ansinnen "grob missbräuchlich" erscheint.

Interessen der Väter werden verhandelt

Jetzt könnte eine weitere Entscheidung aus Karlsruhe Bewegung in die festgefahrene Debatte bringen. In dieser Woche befasst sich das Bundesverfassungsgericht mit dem heiklen Sujet. Anfang kommenden Jahres dürften die Richter verkünden, ob schon mit dem Verbot der gerichtlichen Verwertung verstohlener Tests die Interessen der Väter "unverhältnismäßig zurückgesetzt" werden.

Tatsächlich sind die Voraussetzungen bislang ziemlich streng, damit eine gerichtliche Vaterschaftsanfechtung überhaupt in Gang kommt. "Laienhafte Ähnlichkeitsvergleiche" reichen den Richtern für einen "Anfangsverdacht" ebenso wenig aus wie anonyme Hinweise oder der Umstand, dass Frau während der Empfängniszeit mit anderen Männern im Urlaub war. Selbst ein so merkwürdiger Vorgang, dass die Mutter von einer schweren Erbkrankheit des angeblichen Vaters erfährt und trotzdem nicht untersuchen lässt, ob das Kind dieses Gen geerbt hat, soll einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle zufolge kein Verdachtsmoment begründen.

In dem Fall, der jetzt vor dem Bundesverfassungsgericht Rechtsgeschichte schreiben könnte, waren die Celler Richter sogar noch strenger. Ein Urologe hatte dem Mann attestiert, mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 Prozent zeugungsunfähig zu sein. Doch die Richter sahen nicht einmal darin einen "Umstand, der gegen seine Vaterschaft" spricht. Der Mann schickte daraufhin in seiner Not einen Kaugummi der Tochter heimlich zum Test. Mit dem Ergebnis, dass er "mit 100 Prozent Sicherheit" nicht der Vater ist.

Heimliche Speicheltests rechtswidrig

Im Prozess kam er damit allerdings nicht durch. Schon der heimliche Speicheltest sei rechtswidrig, entschied der Bundesgerichtshof. Seine Verwendung vor Gericht würde einen "erneuten Verstoß gegen das Persönlichkeitsrecht des Kindes" bedeuten. Nach diesem Urteil müsste der Mann wider besseres Wissen rechtlich der Vater bleiben.

Mit diesem Verdikt hatten es sich die Richter aber aus Sicht des Betroffenen zu einfach gemacht. "Es ist doch auch im wohlverstandenen Interesse des Kindes, zu wissen, ob es einen echten oder einen falschen Vater hat", sagt sein Rechtsanwalt Rüdiger Zuck. Die Mutter dürfe schon deshalb nicht das letzte Wort haben, weil sie sich in einem "unaufhebbaren Interessenskonflikt" befinde - etwa aus Angst, Unterhaltsansprüche zu verlieren, oder auch nur aus Scham.

Das baden-württembergische Justizministerium hat dieser Auffassung gegenüber dem Verfassungsgericht bereits schriftlich zugestimmt. Die Gerichte hätten die grundrechtliche Position des Vaters bisher "nur unzureichend gewürdigt", heißt es dort. Die "völlige Nichtberücksichtigung" eines vom Vater veranlassten Tests beeinträchtige dessen aus dem Grundgesetz abzuleitenden "Recht auf Kenntnis der Vaterschaft in unverhältnismäßiger Weise".

"Schutz des Familienfriedens"

Das Bundesjustizministerium dagegen hält die Beschwerde für unbegründet: Die Ablehnung eigenmächtiger Abstammungsuntersuchungen diene letztlich dem "Schutze des Familienfriedens", ließ Zypries mitteilen. Allerdings sei vorgesehen, per Gesetz die strengen Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanfechtung künftig "abzusenken".

Wie das Verfassungsgericht auch entscheidet - die Strafbarkeit heimlicher Tests dürfte politisch kaum noch durchsetzbar sein. Nur schwer lässt sich ein Verhalten bestrafen, bei dem Verfassungsrichter ernsthaft prüfen, ob es nicht sogar grundrechtlichen Schutz genießt.

Nicht einmal der traditionell den Frauenrechten verpflichtete Deutsche Juristinnenbund möchte von einer solchen strafrechtlichen Sanktion noch etwas wissen. Schließlich habe keineswegs nur das männliche Geschlecht ein Interesse an diskreter Gewissheit, sagt die Augsburger Jura-Professorin Marion Albers. Wenn eine Frau fürchtet, dass ihr Kind die Frucht eines bislang verschwiegenen Seitensprunges ist, werde sie ja kaum ihren Partner offen um Genmaterial bitten. "Bevor sie den Seitensprung gesteht", sagt Albers, "macht die Frau doch auch heimlich den Test."

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2006 18:22
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Im gedruckten Heft des neuen "SPIEGEL" (von morgen, 12.2.) steht ein 2-seitiger Artikel zum Thema.

Will nicht den ganzen Artikel hier einstellen, sonst bekommt Deep irgendwann Ärger. Also nur 2 Absätze:

Inzwischen hat sich auch das Bundesverfassungsgericht des vom BGH entschiedenen Falls angenommen.An diesem Dienstag wollen die höchsten deutschen Richter verkünden, ob die Interessen des Vaters von den Kollegen „unverhältnismäßig zurückgesetzt“ wurden.
...
Eine Strafdrohung für eigenmächtig testende Väter hält Zypries nach wie vor „für richtig“. Das geplante Gendiagnostikgesetz, für das formal das Ressort Gesundheit zuständig ist, könnte die Chromosomendiebe zu Kriminellen machen. Ob sie ihre Vorstellung allerdings in der Koalition durchsetzen kann, ist fraglich. Den rechtspolitischen Sprecher der Union im Bundestag, Jürgen Gehb (CDU), bringt dieses Vorhaben jedenfalls in Rage: „Wer zum Zahlvater degradiert ist, ist doch eh das ärmste Schwein“, poltert Gehb. „Ihm dann, wenn er das rauskriegen will, auch noch mit Gefängnis zu drohen, ist ungeheuerlich.“

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2007 09:46
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Pappasorglos,
das ist genau so eine Scheindiskussion, wie die Gesundheitsreform...

Ich kann dazu nur sagen: Willkommen im Jahr 2007! Ob das jetzt legal, illegal oder egal ist, spielt doch überhaupt keine Rolle.

Wen stört es, ausländische Unternehmen zu beauftragen und Proben halt illegal zu nehmen? Seid der näheren Bekanntschaft mit dem Familienrecht und Strafrecht wird mein Handeln nicht davon geleitet, was legal ist, sondern was recht (und möglich) ist.

Warum versucht man eine Entwicklung zu stoppen, die schon vollzogen ist? Der heimliche Vaterschaftstest wollte Sicherheit geben und war nie gerichtsverwertbar. Und ich bin mir sicher, dass vermeintliche Kuckucks-Väter in dieser Situation das Risiko der Illegalität auf sich nehmen, um nachts besser schlafen zu können.

Was unserer Rechtsgelehrten auch ausarbeiten - ist mir egal. Das Privilleg der Mütter über die Kenntnis des Vaters ist tot und wird in Deutschland nicht widerbelebt.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2007 12:13
(@bronze)
Registriert

Guten Morgen,
im heute erschienenen SPIEGEL ist ein ausführlicher Bericht zur Rechtslage bei Vaterschaftstests.
Morgen soll das Bundesverfassungsgericht laut SPIEGEL entscheiden, ob durch die bisher geltende Rechtsprechung die Interessen der Väter unverhältnismäßig zurückgesetzt wurden. Soweit ich bisher sehen konnte, ist der Artikel noch nicht online verfügbar.

Grüße Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

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Geschrieben : 12.02.2007 10:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zusammengeführt - siehe auch Beitrag #44  😉

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2007 10:02
(@bronze)
Registriert

Uuups - öfter mal die Suchfunktion benutzen, ich weiß  🙂
Gruß
Till

Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2007 10:32




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