Hi,
bin glaub ich grad bissel blöd meine deckt das alles, und die gegenseite muss ich auch zahlen
Nochmal im Klartext (wie Deep bereits ausführlich beschrieben hat ).
Wenn eine Klage eingereicht wird und du mittellos bist ( d. h. wenn du die Gerichtskosten aus deinen
finanziellen, dir zur Verfügung stehenden Mitteln ) nicht zahlen kannst bekommst du (soweit Aussicht
auf Erfolg besteht) Prozesskostenhilfe. Diese deckt rein deine Kosten ab.
Deinen Focus solltest du auf deine innere Einstellung richten. Und das Resultat daraus, also die
Vorschläge die wir dir gemacht haben umsetzen, je nachdem, für welchen Weg Du Dich entscheidest.
Die Gewährung von PKH wird im Gerichstermin festgelegt und darüber entschieden.
@ Deep
Exakt. Mit dem Risiko, dass du doch der Vater bist und dann 'ne Stange Geld an Gerichtskostenmusst.
Und der Aufgelaufene Unterhalt wird ihm dann (falls er der Vater ist) auch noch angeheft. Da kann dann eine ganz schöne Stange Geld fällig werden.
Also m4u5er - Triff eine Entscheidung und stehe dahinter, bzw. ziehe sie durch.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25