Hallo Leute
Eine erfreuliche Nachricht für leute die nicht gerne Nachrichten verfolgen.
Als ich gestern abend die Nachrichten auf RTL2 verfolgte kam ein bericht über Heimliche Vaterschaftstests
Wenn ich das richtig verstanden habe wird bzw. wurde beschlosen das die Frau einen Test zustimmen MUß , tut sie es nicht kann eine zustimmung per gericht erzwungen werden. Das ganze soll als schutz des Vaters vor Kukukskindern dienen bzw. dem Familienfrieden wieder herstellen wenn zweifel ausgeräumt sind.
Sollte das wirklich so sein wie da gesagt wurde würde das eine Stärkung des Rechts für viele Väter bedeuten die sich nicht sicher sind ob sie nun Vater sind oder nicht.
hab dazu gerade noch fix folgendes gefunden [www].focus.de/politik/deutschland/gesetzentwurf_aid_51892.html
besonderes augenmerk sollte man da auch auf die Flexiblere Fristenregelung legen .
Der Bericht auf RTL2 hörte sich so an als wäre das schon beschlossene sache :applauskopf:
mfg.
Restart
Beschlossen ist das wohl eher nicht, wäre mir zumindest neu.
Der Gesetztentwurf sieht dabei folgenden Weg.
1.) Der KV kann vor Gericht, sofern die KM keinem Vaterschaftstest zustimmt", diesen beantragen. Das Gericht
ersetzt hierbei die Zustimmung der KM.
2.) Sollte die Vaterschaft nicht festgestellt werden, kann der KV vor Gericht die Anfechtung der Vaterschaft beantragen
und sich auf 1.) berufen.
Prinzipell wird es natürlich möglich gemacht eine Vaterschaftsanfechtung einfach "durchzuziehen", allerdings sehe ich hierbei mehere
Probleme wie z.B.
a.) Viele Väter möchten einfach gewissheit haben ob Sie der Vater sind, ohne eine evnt. vorhande Partnerschaft mit der KM zu gefärden.
Wenn er nun z.B. vor Gericht einen Vaterschaftsfeststellung beantragt, kann sich (fast) jeder denken was mit der Beziehung passiert. Daher wird der KV hier weiterhin den "heimlichen" Vaterschaftstest machen.
b.) Die Gericht sind prinzipell überlastet, eine Verfahrensdauer von über einem Jahr ist eher die Regel. Die Vaterschaftsanfechtungsklage der KM gegen mich hat z.B. 1 1/2 Jahre gedauert, dabei hate die Richtering alleine 3 Monate gebraucht zwischen dem eintreffen des Gutachtes und der Beschlussfassung. Mit dem vorgeschlagenen Verfahren rechne ich dann mit 2-3 Jahren da es ja unabhängige Verfahren sind.
c.) Der Kostenfaktor, zwei Prozesse bedeuten 2x Geld für Anwalt etc...
Vielen Männern geht es auch um die Wirtschaftliche Existenz die bedroht ist durch das unterschieben eines Kuckukskindes.
Mag sein das da einige hürden noch zu nehmen sind , nichtsdestotrotz gibt es mir und ganz sicher auch einigen anderen Männern Hoffnung ... ich bin mir z.B. hundertprozentig sicher das meine Tochter nicht meine ist .
Die sache war bisher immer das ich nie etwas beweisen konnte bzw. mich auf gerüchte oder ähnliches berufen konnte um eine Vaterschaftsanfechtungsklage anzustreben. Das neue Gesetzt gibt mir dazu endlich die Chance auf Klärung.
Was die gerichtskosten betrifft ... Peanuts gegen unterhaltskosten über 18 Jahre oder länger ... dazu kommt das ich den Richtigen Vater , der mir bekannt ist , verklagen kann und die Chance da ist einiges an Geld zurück zu bekommen , da er in ziemlich guten Wirtschaftlichen verhältnissen lebt .
Was das verhältnis zur kleinen betrifft , ich habe die kleine echt über alles lieb und sie mich wohl auch und wenn meine Frau nur ein bischen Grips im Hirn hat wird sie mir nach Klärung ein umgangsrecht zum wohle der kleinen einräumen weil ich weiß das ich zumindest in ihren Herzen ihr Papi bin.