Hallo zusammen
mein Sohn ist mehr oder weniger aus einer Art offenen Beziehung entstanden, wir hatten eben regelmäßig Sex. Als ich von der Schwangerschaft erfuhr wollte ich zu dem Kind stehen da ich mich mit der Mutter sehr gut verstand führten wir während der Schwangerschaft eine Beziehung. In dieser Zeit stellte sich heraus dass sie Boarderlinerin ist. Kurz nachdem ich mich zum Vater des Kindes erklärte änderte sich ihr Verhalten schlagartig, außerdem wurde mir von einem Freund nahe gelegt sie hätte während unseren "heißen" Zeit auch mit anderen Sex gehabt. Aus diesem Grund, eigentlich nur um mir absolut sicher zu sein, möchte ich nun einen Vaterschaftstest machen. Diesen Verweigert mir die Kindsmutter die mich heute für den wohl schrecklichsten Menschen der Welt hält ohne Angabe von Gründen. Sie will sich auf keinen Termin einigen und behauptet sie hätte schlichtweg keine Zeit für einen Test. Ich würde die vollen Kosten übernehmen und der Arzt bei dem wir den Test machen würden ist gerade mal 10 Minuten von ihrer Wohnung entfernt. Sie meint jetzt ich solle sie verklagen wenn ich den Test machen will. Ihre Verweigerung gibt mir natürlich erst Recht Anlass an der Vaterschaft zu zweifeln. Ich habe schon vieles Versucht doch wer eine Boarderlinerin kennt weiß wohl dass es nicht einfach ist mit so einem Menschen umzugehen, gerade in unserer Situation. Ich bin Unterhaltspflichtig und möchte natürlich auch Gewissheit haben.
Wie verhält es sich nun mit den Gerichtskosten wenn ich amtlich auf mein Recht poche und es stellt sich heraus dass ich tatsächlich der Vater bin. Sie verbietet mir mein Recht ja völlig willkürlich und es gibt keinen logischen Grund mir dieses zu versagen.
Vielen Dank für eure Antworten.
Hallo MS-adje,
Sie will sich auf keinen Termin einigen und behauptet sie hätte schlichtweg keine Zeit für einen Test.
Dann soll sie einfach per Unterschrift einen Test erlauben mit Speichelproben von dir und dem Kind, da braucht sie selber nicht einmal zum Arzt oder sonstwohin. Außerdem werden auch jede Menge Vaterschaftstests angeboten, bei denen kann man die Speichelproben auch problemlos selbst entnehmen, d.h. man braucht keinen Arzt dafür (man muss halt nur aufpassen, dass die Gegenseite nicht heimlich die Wattestäbchen mit den Speichelproben vertauscht, oder sonstwie schummelt).
Ein Vaterschaftstest mit DNA-Proben nur von dir und dem Kind ist zwar nicht ganz so zuverlässig als wenn auch eine DNA-Probe der Mutter dabei wäre; aber für das, um was es dir geht, ist bereits der Test ohne mütterliche DNA völlig ausreichend. Informationen über die Zuverlässigkeit des jeweiligen Tests wirst du bei jedem seriösen Anbieter direkt auf der Homepage finden.
Ich fürchte nur, bei diesem Vorschlag wird dann eine andere Ausrede kommen, warum genau das nicht gehen soll, und damit bin ich beim unangenehmen Teil der Antwort:
Wie verhält es sich nun mit den Gerichtskosten wenn ich amtlich auf mein Recht poche und es stellt sich heraus dass ich tatsächlich der Vater bin.
Dann wirst du auf den Kosten sitzen bleiben, und das ist bei einer gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung leider i.d.R. ein vierstelliger Betrag. Nur zur Klarstellung: Ein gerichtlicher Test ist nicht besser als ein privater Vaterschaftstest - er ist nur deshalb deutlich teuer, weil halt ein ganzer Haufen von Justizfuzzis ebenfalls bezahlt werden möchte.
Sie verbietet mir mein Recht ja völlig willkürlich und es gibt keinen logischen Grund mir dieses zu versagen.
Logik spielte nicht die geringste Rolle, als die ehemalige Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) jenes Gesetz durchgepeitscht hat, mit dem ein Vaterschaftstest ohne Zustimmung der Mutter für illegal erklärt wurde. Du weißt also jetzt wenigstens, wem du diesen Mist zu verdanken hast.
Im übrigen muss ich hier wie üblich eine Warnung aussprechen: Sofern du euer Kind in Abwesenheit der Mutter siehst, könntest du eventuell auf den Gedanken kommen, ohne Wissen der Mutter eine Speichelprobe des Kindes zu entnehmen und sie zusammen mit einer Speichelprobe von dir an ein ausländisches Labor zu schicken; entsprechende Testsets senden dir diese Labore mutmaßlich immer noch gerne zu, und nach der zweiten Unterschrift wird von ausländischen Anbietern eher selten gefragt. Es ist wirklich eine Schande, aber in Österreich oder den Niederlanden kümmert sich doch tatsächlich kein Schwein um die unfehlbaren deutschen Gesetze!
Trotzdem kannst und darfst du diesen Weg nicht gehen, denn das ist schließlich verboten, und du würdest als ein ganz schlimmer Finger gelten, wenn du dich dabei erwischen ließest. Und außerdem, unsere Politiker, insbesondere jene von der SPD, die wissen schließlich viel besser als wir selber, was gut und gerecht für uns ist. Ehrlich, ich schwör'!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
na das sind ja rosige Aussichten. Vielen Dank für die Infos.
Hi,
Malachit hat das ganze ja schon wunderbar erklärt. Gerichtlich wird es teuer solltest du der Vater sein - wenn du allerdings sicher bist nicht der Vater zu sein kannst du gefahrlos vor Gericht gehen und einen gerichtlichen Vaterschaftstest machen lassen, dann sollten die Kosten bei der Gegenseite hängen bleiben.
Da du die Vaterschaft anerkannt hast bliebe dir auch nur der gerichtliche Weg um die Vaterschaft und die Unterhaltsverpflichtung juristisch wieder aus der Welt zu schaffen.
Für das nächste Mal hier also der dringende Rat: Erst Vaterschaftstest dann Vaterschaft anerkennen.
LG
Nadda
Ja sowas passiert einem wohl nur einmal :p Naja wirklich sicher sein kann ich mir ja nicht, aber ich würds natürlich gern genau wissen.
Moin,
wie alt ist denn Dein Sohn ?
Für eine Vaterschaftsanfechtung gilt eine Frist von zwei Jahren ab Kenntnis von Gründen, die an der Vaterschaft zweifeln lassen ...
... mein Kumpel hat gesagt, "mach mal nen Test" ist kein wirklicher Grund.
Verweigert sie lediglich den Test oder gibt es auch hinsichtlich Umgangsrecht Probleme ?
Gruß
United
Hallo, er ist jetzt 8 Monate alt. Außer der Angabe sie hätte mit jemand anderem geschlafen habe ich nicht viele Anhaltpunkte. Wir waren halt auch nicht wirklich zusammen als das Kind gezeugt wurde, daher hätte ich schon sehr gern den Test. Im Nachhinein kann ich nicht verstehen wie ich die Vaterschaft einfach so anerkennen konnte, ich war einfach überfordert. Ihre Verweigerung macht mich nun halt schon stutzig, mehr als die Aussage des Bekannten. Den Kontakt zum Kind verbietet sie mir jetzt seit ca 5 Wochen völlig. Ich bin gerade dabei das übers Jugendamt zu klären, hier war ich ebenfalls viel zu nachlässig. Im Grunde denke ich aber nicht dass ich über betreuten Umgang im Jugendamt eine wirkliche Beziehung zum Kind aufbauen kann. Ich denke halt auch dass meine Argumente bezüglich meiner Unsicherheit bei der Vaterschaft vor Gericht nicht ernst genommen werden
Hallo MS-adje,
Im Grunde denke ich aber nicht dass ich über betreuten Umgang im Jugendamt eine wirkliche Beziehung zum Kind aufbauen kann.
Du sollst nun auch keineswegs beim Jugendamt aufschlagen mit der Bitte um betreuten / begleiteten Umgang, sondern mit der Bitte, dass das Jugendamt als (hoffentlich) neutraler Vermittler zwischen dir und und deiner ehemaligen Bettgespielin auftritt, damit du möglichst bald wieder einen ganz normalen Umgang hast. Und normal heißt dabei bei einem noch vergleichsweise kleinen Kind, idealerweise mehrmals die Woche für ein paar Stunden (falls du nicht gerade einen Job hast, der dich unter der Woche auf Dienstreise katapultiert); und falls es nicht ohnehin schon jetzt möglich ist, dann mindestens mit der festen Aussicht, dass das Kind in absehbarer Zeit jedes zweite Wochenende bei dir verbringt.
Du fragst also beim Jugendamt freundlichst an, was sie für dich tun können, ob sie z.B. die Kindesmutter zu einem gemeinsamen Gespräch mit dir einladen können, mit dem Ziel, dass ihr zwei dabei mit Hilfe eines Jugendamt-Mitarbeiters eine brauchbare Umgangsregelung entwerft und verbindlich beschließt.
Behalte bitte im Hinterkopf: Wenn die Vermittlung beim Jugendamt scheitert, dann führt dich dein nächster Weg zum Familiengericht, um dir dort eine Umgangsregelung abzuholen. Du brauchst deiner Ex damit zwar nicht gerade zu drohen, aber wenn nötig, dann solltest du durchaus selbstbewusst durchschimmern lassen: Ihr kriegt das entweder gemeinsam gebacken, oder sonst entscheidet's auf deinen Antrag hin ein Richter für euch.
Um zum Schluss noch den Bogen zurück zu der Vaterschaftsfrage zu bekommen: Wenn du Glück hast (oder Pech, je nachdem wie man's sieht), dann fühlt sich die Dame durch die Umgangsgeschichte derart unter Druck gesetzt, dass sie dir vielleicht sogar ein "du bist doch eh' nicht der Vater meines Kindes" an den Kopf wirft - dies freilich wäre dann die Steilvorlage für die gerichtliche Vaterschaftsanfechtung.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Genau das mit der Mediation versuche ich gerade in die Wege zu leiten. Vielen Dank für eure Hilfe und Anteilnahme, mir geht's gleich viel besser 🙂 Ich werde berichten wies weiter geht
Hallo MS-adje,
für den Umgang mit dem Jugendamt: Am besten, du argumentierst immer mit dem Kind im Mittelpunkt. Es geht dir z.B. gar nicht mal in erster Linie darum, dass du selber ein Umgangsrecht mit dem Kind hast - sondern vor allen Dingen hat euer gemeinsames Kind ein Recht auf Umgang mit seinem Vater, d.h. mit dir 🙂
Da du im Bezug auf die Kindesmutter hier bereits von ...
Boarderlinerin
... redest (ich nehme an, du meinst das Borderline-Syndrom), zusätzlich eine Warnung. Es ist eine schlechte Idee, beim Jugendamt schmutzige Wäsche zu waschen, das fällt nämlich mit ziemlicher Sicherheit auf dich selbst zurück ("Querulant", "der will der Mutter doch nur ans Bein pinkeln", u.ä.) - und eine doppelt schlechte Idee ist es, mit psychischen Störungen der Gegenseite hausieren zu gehen (der Versuch löst bei manchen JA-Mitarbeitern schon mal eine andere psychische Störung aus, nämlich das sogenannte Helfer-Syndrom). Und eine ganz besonders schlechte Idee ist dies, wenn du offiziell von dieser Diagnose eigentlich gar nichts wissen darfst, oder es am Ende gar nur eine ungesicherte Verdachtsdiagnose von wem-auch-immer ist.
Sofern sich die Macken deiner Ex negativ auf das Kind auswirken könnten und du deswegen denkst, dass du das Thema unbedingt beim Jugendamt ansprechen musst - vermeide Diagnosen, vermeide medizinische Begriffe. Schildere wenn nötig lieber das, was du mit der Dame selber erlebt hast und was du selber gesehen hast, und dass du dir wegen genau dieser Erfahrungen Sorgen machst um den Junior. Falls du dich vorher schlaugemacht hast über typische Begleiterscheinungen von Borderline-Störungen, und du bei deinen Schilderungen somit jene Einzelheiten betonen kannst, die bei einem halbwegs aufgeweckten JA-Mitarbeiter die Alarmglocken im Kopf schrillen lassen - nun, es kann dir ja niemand übelnehmen, wenn die Experten des Jugendamtes von sich aus anfangen, die richtigen Fragen zu stellen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Sooo die Staatsmaschinerie lief mal wieder auf Hochtouren (man achte aufs Datum) und wird mir morgen ein Gespräch mit einer Dame vom Jugendamt und der Kindsmutter ermöglichen. Ich hatte vor ca 8 Wochen schon einen Termin mit einer Sachbearbeiterin den ich gut vorbeireitet wahrnahm. Ich habe mich mit meinen Aussagen bezüglich der KM sehr zurückgehalten und hatte eigentlich einen recht guten Eindruck vom Jugendamt und meiner Sachbearbeiterin. Morgen wollen wir dann zu 3 Themen wie den regelmäßigem Umgang und natürlich auch den Vaterschaftstest besprechen. Mittlerweile ist mein Sohn (wenn er denn meiner ist...) schon über ein Jahr alt, die KM hat ihn mir die ganze Zeit entzogen, meine Eltern konnten ihn bisher nur einmal kurz sehen. Es ist doch eigentlich ein Wahnsinn dass eine Mutter das einfach so machen kann und vom Jugendamt im Grunde noch Deckung bekommt. Natürlich soll ich immer schön zahlen. Ein nicht wieder gutzumachender Schaden, mir fehlt fast ein ganzes Jahr vom Leben meines Sohnes. Nun ja ich bin gespannt auf morgen und werde berichten wies weitergeht
Hallo,
Euer Kind ist nun schon älter als 1 Jahr. Du hast die Vaterschaft anerkannt? Du zahlst für das Kind? Es immer noch kein Vaterschaftstest gemacht worden?
Wenn die KM sich weigert einem privaten Vaterschaftstest zu zustimmen, so bleibt du nur der gerichtliche Weg. Im Falle des Falles sind das zwar nochmals ein 4-stelliger Betrag aber im Kostenverlauf für die nächsten 18 Jahre zu vernachlässigen. Da reden wir von Summen die in den 6 stelligen Bereich wachsen können.
Dann solltest du auf das gemeinsame Sorgerecht drängen und wenn der Umgang weiterhin verweigert wird, auf Umgang klagen.
Inwieweit das JA Dein "Freund" ist...schwer zu sagen. Auf alle Fälle würde ich mich da nicht lange hinhalten lassen. Sonst geht ein Haufen Zeit ins Land und dann stehen die bei Umgangsanbahnungen plötzlich auf Seiten der Mutter und legen Dir die Zeit bis dato als Versäumnis aus.
Nun also ran an den Anwalt und los geht's. Zu verlieren hast du doch bei nicht vorhandenen Umgang eh nichts.
Grüße
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo MS-adje,
Es ist doch eigentlich ein Wahnsinn dass eine Mutter das einfach so machen kann und vom Jugendamt im Grunde noch Deckung bekommt.
Allerdings trifft das Jugendamt hier keine Entscheidungen. Wenn du dort nichts erreichst, wirst du freundlich lächelnd das Gebäude verlassen, und zügig ein Gerichtsverfahren einleiten. Eigentlich sogar zwei Verfahren; erstens wegen der Vaterschaftsfeststellung aufgrund begründeter Zweifel, dass du tatsächlich der Vater bist; und zweitens, falls du der Vater bist, auf einen geregelten Umgang mit dem Kinde. Anschließend notfalls sogar noch ein drittes, wegen Sorgerecht, aber das ist im Moment eine nicht ganz so wichtige Baustelle.
Natürlich soll ich immer schön zahlen.
Mach' bei Bedarf einfach ein neues Thema im Unterforum "Unterhaltsrecht" auf, und stelle dort einerseits deine unterhaltsrelevanten Daten ein, und andererseits den Betrag, den das Jugendamt (?) dir als Unterhalt ausgerechnet hat. Du wärest nicht der erste und nicht der letzte, den unsere feinen Behörden auch in dieser Hinsicht über den Tisch gezogen hätten, wir können die Berechnung also gerne mal überprüfen. Hast du zu der Unterhaltsforderung einen Titel unterschrieben?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. papi74 war schneller 😉
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin MS,
Morgen wollen wir dann zu 3 Themen wie den regelmäßigem Umgang und natürlich auch den Vaterschaftstest besprechen.
Es ist natürlich schwierig über Anbahnung von Umgängen zu sprechen, wenn die (aus Deiner Sicht) ungeklärte Vaterschaftsfrage im Untergrund schwelt ...
... dennoch würde ich den Fokus der Diskussion zunächst auf Umgänge legen.
Wenn Ihr Euch gleich in Streitigkeiten zur Vaterschaft verrennt, wird das meiner Meinung nach nichts.
Nun ja ich bin gespannt auf morgen und werde berichten wies weitergeht
Halte uns auf dem laufenden. Gehe offen, aber nicht mit zu hohen Erwartungen ins Gespräch.
Insgesamt solltest Du durchaus gedämpft optimistisch sein.
Du hast zur räumlichen Entfernung zur KM nicht wirklich geschrieben, es hört sich aber nicht an, als wohntet Ihr 100e Kilometer voneinander entfernt.
Insofern ist ein dauerhaft erfolgreicher Umgangsboykott auch für Hardcore-Elternteile nicht einfach.
Ein nicht wieder gutzumachender Schaden, mir fehlt fast ein ganzes Jahr vom Leben meines Sohnes.
Denk da nicht zu viel drüber nach ... ist vergossene Milch.
Kann Dir aber aus drei erlebten Vaterschaften berichten, daß "Kinderwagenschieben" und "Windelnwechseln" als Erfahrungswerte deutlich überbewertet sind.
Die spannendere Zeit kommt erst noch ... ist nur meine Meinung.
Gruß
United
Hallo zusammen, entschuldigt ich hatte die letzten Tage wenig Zeit. Danke nochmal für eure Antworten, mit dem nachdenken hast du recht da mach ich mir nur selbst Probleme. Der Besuch war eher enttäuschend, außer dem Umgang wurde nichts besprochen. Allerdings wurde ich wegen der Vaterschaft zu einer anderen Stelle vom Amt geleitet die einen Brief mit meinen Rechten für die KM verfasst hat und später mit Sanktionen (Unterhalt) drohen will - das klingt ja schon mal recht gut.
Ich "darf" mich nun alle 2 Wochen mit einer gemeinsamen Freundin und meinem Jungen für einige Stunden in einem Park treffen. Die KM wollte noch mit aufnehmen dass ich der Freundin bei schlechtem Wetter Getränke in einem Cafe ausgeben solle. Das habe ich natürlich abgelehnt, wobei mich die Damen vom Amt doch tatsächlich gefragt haben warum ich des nicht machen wolle. Als ich die Vaterschaft angesprochen habe ist die KM übrigens einfach aufgestanden und hat gesagt sie müsse nun gehen was sie dann auch umgehend gemacht hat. Das war das glorreiche Ende des Gesprächs. Alles in allem finde ich es nicht hinnehmbar und muss mich nun um das Sorgerecht kümmern. Hierzu meinten die Tanten vom Amt tatsächlich dass ein geteiltes Sorgerecht besser für Paare wäre die sich verstehen, in diesem Moment konnte ich nicht mehr anders als die psychische Störung der KM anzusprechen. Unsere Umgangs-Vereinbarung habe ich heute erhalten und werde Sie wohl Unterschreiben, es steht nur drinnen was wir besprochen haben. Liebe Grüße!
Hierzu meinten die Tanten vom Amt tatsächlich dass ein geteiltes Sorgerecht besser für Paare wäre die sich verstehen, in diesem Moment konnte ich nicht mehr anders als die psychische Störung der KM anzusprechen.
Was das gemeinsame Sorgeracht angeht, interessiert die Meinung der Tanten vom Amt zunächst mal gar nicht. Eine psychische Erkrankung deiner Ex übrigens auch nicht. Was ich aber nicht verstehe:
Als ich die Vaterschaft angesprochen habe ist die KM übrigens einfach aufgestanden und hat gesagt sie müsse nun gehen was sie dann auch umgehend gemacht hat.
D.h. du weißt nicht mal, ob du dich da um dein eigenes Kind bemühst? Und die KM verhält sich dazu auch noch auffällig?
Moin MS-adje,
Alles in allem finde ich es nicht hinnehmbar und muss mich nun um das Sorgerecht kümmern.
Vor allem anderen solltest du dich vordringlich um den Vaterschaftstest kümmern. Sorgerecht ist z.Zt. noch nicht wichtig.
Wenn sie weiterhin die Zustimmung zum Test verweigert --> ab zum Anwalt
Diese Lösung:
Speichelprobe des Kindes zu entnehmen und sie zusammen mit einer Speichelprobe von dir an ein ausländisches Labor zu schicken; entsprechende Testsets senden dir diese Labore mutmaßlich immer noch gerne zu, und nach der zweiten Unterschrift wird von ausländischen Anbietern eher selten gefragt. Es ist wirklich eine Schande, aber in Österreich oder den Niederlanden kümmert sich doch tatsächlich kein Schwein um die unfehlbaren deutschen Gesetze!
fällt wg. der "Beaufsichtigung" durch die Freundin wahrscheinlich aus. Schade eigentlich.
Gruß vom Krümelmonster
der bei ungeklärter Vaterschaft seine Kekse lieber selber essen würde, als sie einem RA für ein Sorgerechtsverfahren zu schenken
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Es ist natürlich vollkommen undenkbar und außerdem auch noch verboten (deshalb würde das auch niemals jemand empfehlen) einen Vaterschaftstest ohne Einwilligung der Mutter zu machen. Solche Testlabore sind deshalb auch sehr versteckt und sogar im Internet schwer zu finden, wenn man nicht die geheimen Codewörter kennt (Vaterschaftstest, Ausland, Holland, Österreich). Wenn man das dann für kleines Geld erledigt hat, kann man entweder vor Gericht die Vaterschaft anfechten - oder es bleiben lassen und sich um das Sorgerecht kümmern.
Moin psoido,
diese vollkommen undenkbare Lösung die auch niemand empfehlen würde ist hier kaum möglich.
Der TO steht beim Kontakt mit dem Kind unter Aufsicht. Guckst du:
Ich "darf" mich nun alle 2 Wochen mit einer gemeinsamen Freundin und meinem Jungen für einige Stunden in einem Park treffen.
Und ich würde nun nicht lange Zeit abwarten, bis es mal irgendwann die Möglichkeit gibt das Kind alleine zu betreuen. Vielleicht sind bis dahin die 2 Jahre um....
Und ausserdem ist das mit dem heimlichen Test doch eh verboten 😉 :rofl2:
Deshalb halte ich das hier:
Wenn sie weiterhin die Zustimmung zum Test verweigert --> ab zum Anwalt
nun für dringend erforderlich.
Gruß vom Krümelmonster
Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht
Mann, bin ich froh, dass ihr hier alle vor solchen illegalen Dingen warnt.
Aber auch eine gute Aufpasserfreundin muss sich mal die Nase pudern, und, schwupps, hat man mal einen Mundschleimhaut-Abstrich gemacht.
So ein Test geht wahrscheinlich erheblich schneller, als vor Gericht zu ziehen und würde mir dann eine Sicherheit im weiteren Tun geben.
gruss
mekmen