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Vaterschaftstest wird verweigert

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(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

Aber auch eine gute Aufpasserfreundin muss sich mal die Nase pudern, und, schwupps, hat man mal einen Mundschleimhaut-Abstrich gemacht.

Außerdem soll es schon Kinder gegeben haben, die plötzlich und unauffindbar ihren Schnuller verloren haben. Für die etwas älteren Kinder sind auch Löffel beliebte Dinge, die schon mal verloren gehen können.

Es kostet zwar i.d.R. Extra-Gebühr für das Labor, wenn sie die DNA-Probe nicht auf einem 08/15-Wattestäbchen bekommen, funktioniert aber normalerweise einwandfrei (das sollte aber im Infomaterial des Labors beschrieben sein, was geht und was nicht).

Mann, bin ich froh, dass ihr hier alle vor solchen illegalen Dingen warnt.

Natürlich. Man kann gar nicht eindringlich genug davor warnen, so etwas Verbotenes tatsächlich durchzuführen. Wo uns doch alle politischen Pfeifen dieser Republik glaubhaft versichert haben, es gehe bei solchen Fällen wie dem von MS-adje ausschließlich um das hehre Persönlichkeitsrecht des betreffenden Kindes, und keineswegs darum, eine möglicherweise betrügerische Mutti vor der all zu leichten Enttarnung zu schützen.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

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Geschrieben : 05.05.2015 19:28
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin MS,

Als ich die Vaterschaft angesprochen habe ist die KM übrigens einfach aufgestanden und hat gesagt sie müsse nun gehen was sie dann auch umgehend gemacht hat

aus meiner Sicht sind die Fristen (und das eine Jahr geht schneller rum als Du denkst) für die Anfechtung der Vaterschaft der KM bestens bekannt und sie versucht durch die "Einlull-Taktik" (ein paar Häppchen hinwerfen, die Umgangsvereinbarung hat keine rechtliche Bindungswirkung und kann von der KM ohne Probleme wieder gebrochen werden) sich über die Zeit zu retten. Im Mai 2016 kann sie dann den Umgang mit Dir wieder komplett einstellen, die Frist ist durch und Du zahlst einfach die nächsten Jahre. Wie schon geschrieben geht es hier um eine Menge Geld.

Also ab zum Anwalt und die Vaterschaft gerichtlich klären lassen. Gruß Ingo

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Geschrieben : 05.05.2015 22:34
(@ms-adje)
Schon was gesagt Registriert

alles klar, vielen Dank!

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Themenstarter Geschrieben : 06.05.2015 20:03
(@nadda)
Registriert

Hi,

und wenn du schon beim Anwalt bist - diese "Umgangsregelung" ist ok für den ersten Kontakt, danach muss bei einem so kleinen Kind ein häufiger Kontakt her. Sonst kannst du dir das gleich sparen. Und dann versuch mit dem Anwalt das was vernünftiges auf die Beine zu stellen.

Ein Kleinkind braucht häufige kurze Kontakte um in der Lage zu sein eine persönliche Bindung aufzubauen. Einmal alle 2 Wochen ist total unsinnig. Häufiger Umgang bedeutet hier meiner Meinung nach mindestens 3mal die Woche für eine Stunde. Aber die nette gemeinsame Bekannte macht das ja vielleicht auch für 2 Monate Kennenlernphase mit? Danach sollte man vom Kind aus argumentiert schon mal einen ganzen Tag am Wochenende und ein paar Stunden under der Woche möglich machen.

Ja, ich weis, in der Realität des deutschen Rechtes ganz schwer durchzuziehen - aber fürs Kind die beste Lösung.

LG
Nadda

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Geschrieben : 07.05.2015 11:39
(@ms-adje)
Schon was gesagt Registriert

Ja ganz klar - langfristig ist das keine Lösung da werde ich noch viel kämpfen müssen. Ich bin einfach nur froh dass ich meine Sohn sehen darf. Danke ihr seit mir moralisch eine große Stütze!

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Themenstarter Geschrieben : 11.05.2015 18:56
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi MS,

Ich bin einfach nur froh dass ich meine Sohn sehen darf

das ist nachvollziehbar. Trotzdem solltest Du bedenken, dass gerade dieses "Häppchen hinwerfen" sehr oft durch Kindsbesitzerinnen angewendet wird. Du hast - von außen betrachtet - eine sehr "schlechte Umgangsregelung". Du wirst durch Dritte überwacht und kannst nicht unbeschwert mit dem Kurzen agieren. Ich würde die "Halbwertszeit" dieser Regelung übrigens auf wenige Male einschätzen. Genau bis zu dem Punkt, bei dem Du eine Forderung an die KM stellen wirst, die ihr nicht passt. Und dazu wird der Vaterschaftstest gehören. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2015 21:17
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