Vollmacht bei Abwes...
 
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Vollmacht bei Abwesenheit?

 
(@simon28)
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Hallo!
Ich bin noch neu hier - jetzt gehör ich auch zu denjenigen, die es erwischt hat.

Bin seit 1 Jahr ausgezogen, die Scheidung läuft - meine Frau wollte das so. Unser gemeinsames Kind ist jetzt 4 Jahre alt.
Hab die Kleine alle 2 Wochen Samstags abgeholt.... und das hat mehr oder weniger gut geklappt. Wir haben gemeinsames Sorgerecht vereinbart.
Jetzt beginne ich ein "neues" Leben - ca. 200 Kilometer entfernt! Natürlich möchte ich weiterhin die Kleine sehen. Das bekomme ich schon hin.
Meine Ex-Frau weiß nun bescheid, dass ich wegziehe. Jetzt möchte Sie, dass ich eine Vollmacht unterschreibe, in der drinsteht, dass sie (EX) für Entscheidungen, die die Kleine betreffen (z.B. Ausflug Kindergarten etc.) KEINE Unterschrift von mir braucht. Ist das normal so? Danke für Eure Hilfe!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2009 17:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Simon!
Für Alltagsentscheidungen (wie Ausflug KiGa) braucht Ex keine Vollmacht, wohl aber für nicht alltägliche wie z.B. Schulanmeldung, Antrag Kinderausweis, schwerwiegendere ärztliche Behandlungen usw.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2009 19:33
 Uli
(@Uli)

Für Alltagsentscheidungen (wie Ausflug KiGa) braucht Ex keine Vollmacht, ...

Aus diesem Grunde würde ich mit der Ex garnicht darüber diskutieren. Gib ihr ruhig die Vollmacht für Alltagsentscheidungen und so könnte man atmosphärische Störungen gleich im Vorfeld vermeiden. Immerhin klappt es ja offensichtlich einigermaßen.

LG, Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2009 19:38
(@ullatrulla)
Schon was gesagt Registriert

Vollmacht wäre sinvoll aber es sollte drinstehen das es nur für Alltagsentscheidungen ist.

200 km sind nicht wenig evtl solltest du ihr nach ner Zeit auch mehr freiraum lassen.
Aber diese Vollmacht dann mit einem Datum begrenzen alle 3-6 Monate so eine Vollmacht zu schreiben
bricht einem keinen zacken aus der krone und wenn man merkt das war nicht ok sie macht sachen die will ich nicht so
sind 3-6 monate ein absehbarer zeitraum.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.03.2009 09:20