Hallo zusammen,
hier nochmal eben kurz eine Zusammenfassung der Fakten.
Ich selber bin die KM, Kind ist geboren in 11/15, Trennung erfolgte bereits ganz zu Anfang der Schwangerschaft. Es gab weder eine gemeinsame richtige Beziehung, noch eine gemeinsame Wohnung etc..
Anfang des Jahres wurde auf Bitte des KV ein gerichtsverwertbarer Vaterschaftstest zu seinen Lasten durchgefuehrt. Das Ergebnis weist ihn eindeutig als KV aus.
Seitdem zahlt er auf Aufforderung der Beistandschaft vorlaeufig den Mindestunterhalt, bis alle Unterlagen zum Einkommen vorliegen und die Vaterschaft anerkannt ist.
Saemtliche schriftliche Aufforderungen zur Anerkennung werden ignoriert, Fristen verstreichen ohne eine Regung, so dass die Beistandschaft ein gerichtliches Verfahren eingeleitet hat.
Unser Verhaeltnis als Eltern ist dadurch ordentlich angeknackst, Kontakt besteht zur Zeit keiner.
Was erwartet mich nun als KM bei diesem Verfahren?
Wird der Test wiederholt werden muessen und kommen doch noch Kosten auf mich zu (ich beziehe PKH)? Muss das Kind anwesend sein?
LG und Danke schonmal fuer die Hilfe.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
Hi,
warum habt ihr nicht gemeinsam einen privaten Vaterschaftstest gemacht?
Jetzt habt ihr eine sehr unschöne zerstrittene Basis um gemeinsam Eltern zu sein.
Du wirst mit ihm die nächsten 18 Jahre klar kommen müssen.
Kannst Du Dir vorstellen auf ihn zuzugehen und ihn auf eine Tasse Kaffee und zu einem Gespräch einzuladen?
LG
nadda
Nadda,
du hast was überlesen: 😉
Anfang des Jahres wurde auf Bitte des KV ein gerichtsverwertbarer Vaterschaftstest zu seinen Lasten durchgefuehrt. Das Ergebnis weist ihn eindeutig als KV aus.
Es wurde wohl ein privater Test gemacht, der eben auch vor Gericht anerkannt werden würde.
Saemtliche schriftliche Aufforderungen zur Anerkennung werden ignoriert,
Der KV möchte trotz positiven Test die Vaterschaft nicht anerkennen.
so dass die Beistandschaft ein gerichtliches Verfahren eingeleitet hat.
Das Kind braucht einen rechtlichen Vater. Wenn er eben trotz Test nicht freiwillig unterschreibt ist die Folge nunmal eine Klage bei der die Vaterschaft eben auch ohne seine freiwillige Unterschrift festgestellt wird.
Das Gericht wird etnweder dem bereits erfoltem Test folgen oder ein neues Abstammungsgutachten anfordern. Du wirst durch die PKH nichts zahlen müssen. Der KV wird einen großen Teil der Kosten tragen müssen. Vor allem, dann wenn der Richter zum Schluß kommt, das du mitgewirkt hast und der KV den Prozeß mutwillig herbeigeführt hat.#
Allerdings verstehe ich nicht, warum die Beistandschaft klagt? Diese ist ja eigentlich nur für den Unterhalt zuständig. Und diesen zahlt er ja anscheinden auch ohne Anerkennung (was ich seltsam finde, aber ok).
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
@Tina:
Allerdings verstehe ich nicht, warum die Beistandschaft klagt? Diese ist ja eigentlich nur für den Unterhalt zuständig.
§ 1712 BGB - Beistandschaft des Jugendamts; Aufgaben
(1) Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand des Kindes für folgende Aufgaben:
1. die Feststellung der Vaterschaft,
2. die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen [...]
Gruß
United
Hi,
sorry zu schnell gelesen.
Ok, dann hat er das wohl verbockt. Das Problem ist nur, jetzt müsst ihr eine Lösung finden und wenn er weiter auf stur stellt wird das nicht so einfach.
Es bleibt ihm über kurz oder lang nichts anderes als diese Vaterschaft anerkennen zu lassen, will er nicht übernimmt das ein Gericht wohl für ihn. Übernimmt das Gericht die Sache wird das teuer und unschön für ihn. Das hilft natürlich nicht eine gute Elternbasis zu finden.
Finanziell ist das sein Problem mit dieser Klage. Da es sicher sein Kind ist kannst du da entspannt sein. Aber euer Kind hat ein Recht darauf einen rechtlichen (und tatsächlichen) Vater zu haben. Und hier stellt sich dann nicht nur die Frage nach dem offiziellen Vater auf der Geburtsurkunde sondern auch nach Unterhaltszahlungen und nach Umgang.
Die Frage ist deshalb auch, siehst du noch irgend eine Möglichkeit gemeinsam als Eltern drüber zu reden, vielleicht mit Mediator? Wenn du diese Möglichkeit siehst würde ich es an deiner Stelle einmal probieren. Wenn es nix wird weist du wenigstens du hast es versucht.
Die Ausgangsposition für 18 Jahre Eltern sein ist jedenfalls grade nicht so toll.
Hat er bisher Interesse an eurem Kind gezeigt, will er es sehen?
LG
nadda
Moin,
auch ich frage mich gerade: Wie kommuniziert ihr aktuell? Bzw. über welche Medien?
Hast Du ihn mal persönlich angeschrieben (per Brief) oder bekommt er nur die offizielle Post?
Hast Du ihn mal angerufen? Gruß Ingo
Guten Morgen!
nadda, schau mal hier ------> http://www.vatersein.de/Forum-topic-30455-start-msg359834.html#new
Da findest du mit Sicherheit eine Menge Antworten auf deine Fragen. 🙂 Ist nicht so, dass ich einfach um mich herumballer mit Gericht und anderen offiziellen Sachen, nur bin ich jetzt nach 6 Monaten Hin und Her, Theater mit dem KV auch an einem Punkt angelangt, wo die Nerven blank liegen und mal Schluss mit lustig ist.
Ich bin mir ueber die Verantwortung, wie wichtig ein Vater fuer das Kind ist bewusst und hab alles dafuer in die Wege geleitet. Nun ist es meiner Meinung nach mal an der Zeit, dass er auch mal den Popo selber bewegt.
Die Beistandschaft klagt, weil sie es im Namen des Kindes macht.Er begreift nicht, dass das Kind den Unterhalt braucht, sondern nimmt es mir uebel, dass ICH an sein Geld moechte. Dabei verzichte ich auf Betreuungsunterhalt.
Ingo, die letzten Kontakte und Terminabsprachen liefen alle per email und whatsapp, damit ich Schriftlich was in der Hand habe. Problem ist, dass der KV fluechtet, sobald ihm etwas nicht passt bzw. nach seinem Willen geht. Im persoenlichen Kontakt haut er dann tatsaechlich ohne ein Wort ab, bei Telefonaten legt er auf, Schriftliches wird tagelang nicht beantwortet.
Seine letzten Antworten bezueglich der Nachfrage warum er die Vaterschaft nicht anerkennt ist, dass es mich nix angeht, er sich nix vorschreiben laesst und ich machen soll was ich will. Es interessiert ihn nicht mehr. Seitdem kriege ich auf nix mehr Antworten.
Das Schriftliche vom Amt mit Fristsetzung etc. lief all die Monate parallel nebenher, jetzt ist es allerdings die ausschliessliche Kommunikation.
Nein, von mir kommt erstmal so nichts mehr.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
nadda, ich hab noch was vergessen.
Ich kann nur mutmassen, warum der KV den Mindestunterhalt im Moment zahlt ohne Anerkennung.
Bei der UVK ist schon wegen dem Zeitraum Geburt bis Abstammungsgutachten ein Rueckstand aufgelaufen, mit dem er Probleme hat. Ich denke er weiss, dass er aus der Nummer nicht mehr rauskommt und deshalb zahlt. Was die Motivation fuer das Nicht Anerkennen ist keine Ahnung. Evt. Bockigkeit, weil ich nicht so handle wie er es dich vorstellt und verlangt.
Wenn der Tag nicht dein Freund war, so war er dein Lehrer.
Was erwartet mich nun als KM bei diesem Verfahren?
Wird der Test wiederholt werden muessen und kommen doch noch Kosten auf mich zu (ich beziehe PKH)? Muss das Kind anwesend sein?
Hallo Lofoten15,
Dich erwartet ziemlich wenig. Du kannst Deine Aussage zum bereits erfolgten Vaterschaftstest machen und den Rest erledigt der Richter mit Deinem Ex allein.
Das Kind wird bei der Verhandlung nicht anwesend sein müssen.
Kosten kommen auf Dich keine zu, die Sache kann höchstens für Deinen Ex noch teurer werden als notwendig. Ist aber nicht Dein Problem. Wenn er meint, er kommt mit seiner Vogel-Strauß-Politik weiter, muss er halt sein Lehrgeld bezahlen. Das kann recht heilsam sein.
Wie gesagt, entspann Dich. Das Jugendamt regelt diese Dinge schon.