Hallo!
Brauche mal ein paar infos!
Es geht um meinen Lebensgefährten. Er ist (noch) verheiratet.
2001 hat er sich von seiner Frau getrennt. Sie hat damals keinerlei Scheidungsvereinbahrungen oder sonstiges unterschrieben.
Sie ist ausgezogen und seit dem ist also auch die räumliche Trennung vollzogen worden.
Nach einem Jahr hat sie immer noch keiner scheidung zugestimmt. Aktuell läuft das scheidungsverfahren, weil die 3 Jahre nun auch verstrichen.
Soviel zur vorgeschichte.
aus dieser ehe gibt es ein gemeinsames kind, und ein kind hat sie in die ehe mitgebracht. beide kinder leben bei mir und meinem lebensgefährten (die kinder waren ihr zu anstrengend)
sie hat mittlerweile eine neue beziehung. nach dem scheidungstermin beim notar hat sie nun meinem lebensgefährten eröffnet, dass sie von ihrem neuen partner schwanger ist.
jetzt kommts: man sagte uns, dass mein lebensgefährte jetzt für das aufkommen muss! also dass lt. gesetz er dafür unterhaltspflichtig ist - und sihren verdienstausfall zahlöen muss und was weiss ich noch alles! weil das kind noch IN der ehe gezeugt wurde (was ja auch nicht richtig ist - sie leben seit über 3 jahren getrennt und sie hat die neue beziehung)
Kann das sein?
Kann es sein, dass sie und noch ein kind "unterjubeln" kann und sich dann zu hause hinhockt mit ihrem neuen freund (der auch kein geld hat) sich von uns aushalten lässt und sich des lebens freut - udn das mit einem kind das nicht annähernd seines ist?
Ich würde gerne mal wissen wie da wirklich die rechtliche lage ist, wie man sich da rechtlich gleich absichert, wie man diese vaterschaft, die sie wahrscheinlich dadurch rechtlich durchbringen will, abwendet und worauf man achten muss. gibt es dazu irgendwo im netz mehr infos? hat jemand nen guten kontakt zu nem anwalt, der sich mit sowas auskennt?
ich weiss nicht mehr weiter - diese frau versucht meinen Lebensg., und meine beziehung zu ihm immer mehr zu schaden - und ich will endlich dass das aufhört.....
Bitte helft mir!
*seuftzel*
Grüsse
Linda
Hallo Linda,
ruhig Blut. Suppe wird nie so heiss gegessen wie sie gekocht wird.
Erst mal muss die Ex den Anspruch an Deinen Freund stellen. Vorher passiert gar nichts. Dann kann Dein Freund die Vaterschaft ablehnen und es wird zu einem Vaterschaftstest kommen. Da es den leiblichen Vater gibt - Kein Problem!
Durch die lange Trennungszeit gibt es auch keine Probleme. Es sei denn die Ex sagt, dass sie ab und an mit Deinem Freund schläft und das Kind durchaus von ihm kommen kann.
Erst mal >>Abwarten und Tee trinken<< bis Ansprüche auf Euch zukommen. Erst dann ist Handlung angesagt. Vorher vegeudet man Lebensenergie für "Heisse Luft"
😉 Klaus
Oki,
also ich hab mich jetzt in den letzte 2 Stunden mal im Netz kündig gemacht.
Alles ein wenig verwirrend.
Das habe ich gefunden:
Rechtlich gesehen ist der Mann Vater des Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet war. Die Vaterschaftszuordnung für ein Kind, dessen Mutter zur Zeit der Geburt nicht verheiratet war, erfolgt dagegen entweder im Wege der Vaterschaftsanerkennung oder der gerichtlichen Vaterschaftsfeststellung.
Also, die sprechen hier davon, WENN sie noch verheiratet sind, also ist es unwichtig wann das Kind gezeugt wurde? Wenn dem so ist, dann müsste Sie ja die Vaterschaft meines Freundes einklagen, womit sie sich ja selber schaden würde, weil dann über Test das Gegenteil bewiesen würde.
Ich hab einfach schiss, das sie das jetzt so forciert, dass mein Freund wieder mal zahlen muss (ging immer nur ums Geld - nie um die Kinder oder sonst was)
also denkst Du es kann uns nix passieren?
Danke für deine Hilfe, Gruss Linda :mad2:
Hallo Linda,
noch mal... Ruhig bleiben. Noch sind keine Forderungen gestellt.
Und außerdem hast Du ja selbst heraus gefunden, dass ein Kinde was >>>während der Ehe GEBOREN wird<<< erstmal auf jeden Fall dem Ehemann >zugeteilt< wird.
Du hast selbst geschrieben, dass die Ex beim Scheidungstermin eröffnet hat, dass sie schwanger ist. Wo ist also Dein Problem.
Ich denke ihr beiden könnt Euch entspannt zuück lehnen und Euch auf Euer Glück konzentrieren. Die Deutsche Rechtsprechung wird nicht dafür sorgen, dass Ihr für dieses Kind unterhalt zahlen müßt.
😉 Klaus