Hallo ihr Lieben,
beim Lesen dieser Nachricht:
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-celle-urteil-15-uf-51-06-vaterschaft-zwillinge-eineiig/
war mein erster Gedanke, was ich mit einem eineiigen Zwilling alles hätte anstellen können :knockout:
Grüßle aus dem Schwarzwald
PvF
und auch in Celle denkt man dann eigentlich nur ans Geld...
Mit der Entscheidung habe auch der Landkreis Hameln-Pyrmont, der für die Eltern mit sehr aufwändigen Sozialleistungen eingesprungen sei, nun bis auf weiteres keinen Kindesvater, bei dem er sich das Geld zurückholen könne.
Gruss von der Insel
Hallo zusammen,
beim Lesen dieser Nachricht (...) war mein erster Gedanke, was ich mit einem eineiigen Zwilling alles hätte anstellen können :knockout:
Ich rate eineiigen Zwillingen dennoch von derartigen Experimenten ab, denn deutsche Gerichte könnten auch noch auf den Trichter kommen: von Österreich lernen heißt siegen lernen ...
Der Oberste Gerichtshof (OGH) sieht die Sache in seinem der „Presse“ vorliegenden Urteil nun aber anders: Wenn man tatsächlich nicht feststellen könne, welcher der beiden Zwillinge der Vater ist, müsse einfach der zahlen, den das Kind geklagt hat (1 Ob 148/12i).
Hier noch der direkte Link zum OGH. Ich fasse es mal mit eigenen Worten zusammen: Wenn der Richter keine Ahnung hat, wer's gewesen ist, dann verdonnert er einfach den, auf den der Finger zeigt.
Die spinnen, die Ösis.
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.