Zwei Papas
 
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Zwei Papas

 
(@wolf64)
Schon was gesagt Registriert

Hi zusammen

Habe zwei kinder die ich über alles liebe. Verbringe fast jeden Urlaubstag mit ihnen,habe sie alle zwei Wochen am W.e. und wenn es zeitlich geht und ich darf, tue ich auch im Alltag mitmischen.
Eines meine Probleme ist,daß meine Kinder zum Partner von meine Ex-Frau
Papa sagen sollen oder können.(ist nicht nachvollzuziehen,da meine Kinder aus mögliche Angst nicht immer die Wahrheit sagen).
Kann man dies irgendwie vermeiden,da ich glaube,daß der echte Papa immer für sie da sein kann und außerdem es für die Kinder nicht einfach sein dürfte,irgendwann echte Papa von anderem so richtig zu unterscheiden.

Danke vorraus

Wolf64

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2007 06:11
(@Aniram)

Hallo Wolf !

Erst einmal herzlich Willkommen hier auf Vatersein.de

Verhindern wirst Du das nicht können, wenn Deine Exfrau in
diese Richtung gestrickt ist und Unterstützung dagegen wirst
Du schwerlich wo finden. Kein Gericht der Welt fürchte ich,
wird sich mit diesem Thema beschäftigen, das ist wirklich
jedermanns Privatangelegenheit.

Stärken kannst Du nur die Kinder sich dagegen zu Wehr
zu setzen.

Und mit Deiner Ex reden. Das sollte auch möglich sein, so
wie Du Zugang zu den Kindern hast.

Frag sie mal in einem ruhigen Gespräch wie sie sich fühlen
würde, hättest Du eine LG (oder hast die vielleicht sogar)
und die Kinder würden zu ihr Mama sagen.

Vielleicht geht ihr dann ein Licht auf.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 09:39
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Wolf64,

ich denke, so eine Frage kann man weder juristisch noch durch ernste Gespräche mit Mutter oder Kindern lösen. Deine Ex-Frau scheint eine von der Sorte zu sein, die nach aussen gerne "heile Welt" spielen wollen und so tun, als hätten sie keine Vergangenheit.

Es würde jetzt keinen Sinn machen, den neuen Partner Deiner Ex irgendwie zu diskreditieren, zumal der ja eine tägliche (und hoffentlich positiv engagierte) Bezugsperson für Deine Kinder ist. Auch einen Vergleich mit einer fiktiven Lebensgefährtin würden sie nicht verstehen, bevor sie 10 oder 12 Jahre alt sind. Ich an Deiner Stelle würde den Kindern daher vermitteln "Der Papa bin ich, und der X ist eben der X. Ihr sagt ja auch nicht Eisbär oder Briefträger zu ihm - denn das ist er ja auch nicht."

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 10:44
(@PhoeniX)

Moin

Ich möchte hier auch mal meine Sicht einbringen.

Papa = Papa (auch Papi) ist ein allgemein gebräuchliches Kosewort für den Vater.

Vater = Ist der biologische und/oder soziale und/oder juristische männliche Elternteil.

Wieso soll ein Kind also nicht den biologischen und den sozialen Vater Papa nennen?

Meine Stieftochter haben, bzw nennt mich auch Papa, ebenso wie ihre leiblichen Väter. (wir haben ein gutes Verhältnis)
Meine Tochter sagt auch zu dem LG meiner Ex Papa. Ob jetzt gezwungender maßen oder Freiwillig lasse ich mal außen vor. Jedenfalls bedeutet es weniger Streß und Ärger fürs Kind und deshalb sollte man sich schon genau überlegen ob man das Kindeswohl der eigenen Eitelkeit nachordnet.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 11:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ein Kind hat zwei Elternteile. Punkt. Kinder brauchen (u.A.) Halt und Identität. Diese können sie in jungen Jahren nicht entwickeln, wenn sie zwei geschlechtsidentische Menschen als Elternteil anreden. Dies gilt auch, wenn sie im fortgeschrittenen Alter diffenrenzierter werden.

Ich sehe in dem "Zwang" (woher der auch immer kommt) einen Verstoß gegen § 1684 BGB und würde als betroffener Vater mit der KM in einer unbewachten Sekunde Tacheles reden. Ich kann hierzu auch gern ein Musterschreiben zur Verfügung stellen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 12:47
(@Aniram)

Hallo Phoenix !

Wieso soll ein Kind also nicht den biologischen und den sozialen Vater Papa nennen? 

Ja warum eigentlich nicht ?

Eine berechtigte Frage.

Vom Verstand her würde wahrscheinlich tatsächlich nichts
dagegen sprechen. Es ist nur ein Wort. Bleiben wir beim
Beispiel vom Brille - man könnte auch Eisbär sagen.

Ich denke es ist eine Sache des Herzens, eines des Gefühls,
der man mit Logik wie so oft nicht beikommen kann.

Wenn ich versuche mich da hineinzudenken muss ich zu-
geben, mir würde es schrecklich wehtun.

Was spricht dagegen, wenn das/die Kind/er den zweiten
Partner egal ob Mann oder Frau mit dem Vornamen anreden.

Wenn es eh nicht so wichtig ist, dann kann es auch nicht
wichtig genug sein, zu zwei Personen Papa oder Mama zu
sagen.

Man hat nun einmal nur ein einziges Mal eine Mama oder
eine Papa. Mich hat es sogar gewürgt und ich habe es
auch tunlichst vermieden, meine Schwiegermutter mit
Mama anzureden. Es kam mir wie ein Verrat an meiner
eigenen Mutter vor.

Das ist ein bißchen übertrieben - ich weiss - aber so habe
ich es nunmal empfunden.

NUR wenn der Wunsch vom Kind selbst aus geht und
selbst da würde ich mich fragen warum das so ist, finde
ich es ok, aber nicht weil Mama oder auch Papa so tun
wollen, als hätte es davor nichts und niemanden gegeben.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 13:07
(@grapfruit)
Rege dabei Registriert

Hallo Wolf,

wie ist denn Dein Kontakt zum NEXT ich denke er ist die Person die steuern sollte und kann wie die Kinder ihn ansprechen.

Ich selbst war lange Zeit Stiefvater und habe den Kids gleich von Anfang an gesagt, dass sie mich bitte bei meinem Vornamen anreden sollen, da sie alle schon einen Papa haben - der ich definitiv nicht bin. Das wurde natürlich auch mit den Zusatz versehen dass sie mit mir über alles reden können und mich bitte als Freund betrachten sollen der gerne mit Rat und Tat zur Seite steht..
Das hat über die Jahre super funktioniert - man muss nur zu Beginn die Kids öfter mal erinnern, da bei intensiven Beschäftigungen immer mal wieder ein 'Papa' rausrutschen kann. Aber ich wollte das nie und ich erwarte von jedem vernünftigem Menschen das er für sich keine Titel beansprucht, die ihm nicht zustehen.

Ich schließe mich bei diesem Thema daher Deeps Meinung an und finde es wichtig das Kinder gleich lernen zwischen Vater und Stiefvater zu differenzieren. Das ist ja schon wichtig wenn sie mit dritten über ihren Papa reden. Weil Papa ist toll oder Papa ist streng kann somit nicht einer Person zugeordnet werden. Das sollte auch dem NEXT nicht gefallen, denn wenn er sich rührend um Deine Kids kümmert und es den Kids gefällt so soll er persönlich doch auch das Lob einheimsen (also z.B. Hans ist super) und es soll nicht heißen unser Papa ist super – anders herum verhält es sich bei dem anderen Extrem das die Kids NEXT nicht leiden können und aber dich Wolf als Papa ganz super finden.

Kannst Du nicht mit dem NEXT mal über die Sache reden?

LG

Grapfruit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 13:29
(@balduin)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
ich kann mich der Meinung von Grapfruit anschließen.Bei mir ist es so,das der LG meiner "Ex" von den Kindern mit dem Vornamen angeredet wird.Natürlich spielt es eine Rolle,wie die KM dazu steht.Die KM muß meiner Meinung nach gleich die "Regel" austellen,das sie nur einen Papa haben und der "Freund" mit dem Vornamen angesprochen wird.
Der letzte Freund meiner "Ex" wollte,das die Kinder ihn mit "Papa" anreden.Als ich das mitbekommen habe,bin ich sofort dahin gefahren,habe "auf den Tisch" gehauen und das es ja nicht wieder vorkommen soll.

LG balduin

Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 13:59
(@PhoeniX)

Moin

Nachdem ich mich nun schon seit geraumer Zeit mit 2 Sozialpädagogen, 2 Jugendämtern und einem GWG-Psychologen herumschlagen durfte, kann ich behaupten, das diese Personen allesamt mit meiner Lösung zufrieden sind.

Für die Tochter meiner LG gibt es : Papa (ich) und Papa Happy (leiblicher Vater). Ich habe sie mit 10 Monaten kennen gelehrnt und da meine Tochter mich Papa nennt, hat sie es übernommen. Nachdem ich dem leiblichen Vater ordentlich in den Hintern getreten habe, fing er an sich um seine Tochter zu kümmern und wurde auch schnell von der kleinen in den Papa-Status erhoben. Damit die kleine weis, von wehm gerade die Rede ist, halt die Differenzierung: Papa (ich) und Papa Happy.

Für meine Tochter: Sie muß Papa zum LG meiner Ex sagen, genau wie meine "erst Stieftochter". Meine kleine hat die Situation von der Tochter meiner LG übernommen und sagt zum LGex Papa LaXX (Vorname). Ist meine Ex zwar nicht so Glücklich drüber, aber das bekommt sie halt nicht raus.

Im übrigen wurde es vom JA vor Gericht sehr gelobt, das ich mit dieser Reglung den Druck und der Loyalitätskonflickt (Mama vs Papa) über Maß verringer.

Ergo: Mann kann aus einer Mücke einen Elefanten machen und das Kind weiter in einen Loyalitätskonflickt reindrängen, oder man sch..... auf sein Ego und nimmt den Druck vom Kind.

Man muß es ja nicht gut finden, das das eigene Kind Papa zu einem Fremden sagt. Aber wollt ihr es wirklich euren Kindern antun, das sie sich nach jedem Umgangswochenende wieder von der KM anhören müssen, das der LG jetzt der Papa ist und der eigentliche Papa ja gar keine Ahnung hat. Eure Exen haben meißt 12 Tage Zeit die Kinder zu bearbeiten und ihr nur 2.

Kann mich irren, aber so sehe ich das. Und meine Kids sind Glücklich so, weil sie es sich bei mir nicht anhören müssen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 14:31
(@Aniram)

@Balduin

Der letzte Freund meiner "Ex" wollte,das die Kinder ihn mit "Papa" anreden.

Den Punkt hab ich ganz vergessen zu erwähnen bzw. hatte
ich daran während des Schreibens nicht gedacht.

Wobei bei obigem Zitat die Betonung auf der letzte Freund liegt.

Wieviele Papa's und Mama's da im Laufe der Jahre womöglich
zusammenkommen würden, ich darf gar nicht daran denken.

Schon erstaunlich, wie wenig Hirn oft zwischen den Ohren sitzt,
respektive, wie wenig es genützt wird. Manche noch weniger als
die kolportierten 10-15%  🙂

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 14:32




(@Aniram)

Hallo Phoenix !

Deine Sichtweise ist genausowenig falsch wie meine richtig
sein muss.

Jeder macht sich halt so seine eigenen Gedanken und hat
seine spezielle Meinung dazu.

Es gibt einiges von dem was Du sagst, daß ich aus diesem
Blickwinkel noch gar nicht gesehen habe und dem ich mich
anschließen kann, genauso wie es Dinge gibt, die ich total
anders sehe.

Das ist doch einer der Vorteile eines solchen Forum's. Man
beginnt die Dinge auch mit den Augen anderer zu betrachten.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 14:39
(@wolf64)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ein Kind hat zwei Elternteile. Punkt. Kinder brauchen (u.A.) Halt und Identität. Diese können sie in jungen Jahren nicht entwickeln, wenn sie zwei geschlechtsidentische Menschen als Elternteil anreden. Dies gilt auch, wenn sie im fortgeschrittenen Alter diffenrenzierter werden.

Ich sehe in dem "Zwang" (woher der auch immer kommt) einen Verstoß gegen § 1684 BGB und würde als betroffener Vater mit der KM in einer unbewachten Sekunde Tacheles reden. Ich kann hierzu auch gern ein Musterschreiben zur Verfügung stellen.

DeepThought

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2007 15:06
(@wolf64)
Schon was gesagt Registriert

Hi Deep Thought

Wie hast du es gemeint mit Musterschreiben und was besagt § 1684 BGB.
Bin für jede Hilfe dankbar die über ofizielem Weg geht,weil wie schon jemand
geschrieben hat,hat meine EX 12 Tage Zeit und ich nur 2 zum Bearbeiten,wobei das Bearbeiten genau das ist,was ich meine kinder nicht antun möchte.

    Ade Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2007 15:27
(@PhoeniX)

Moin

§ 1684
Umgang des Kindes mit den Eltern

(1) Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.

(2) Die Eltern haben alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Entsprechendes gilt, wenn sich das Kind in der Obhut einer anderen Person befindet.

(3) Das Familiengericht kann über den Umfang des Umgangsrechts entscheiden und seine Ausübung, auch gegenüber Dritten, näher regeln. Es kann die Beteiligten durch Anordnungen zur Erfüllung der in Absatz 2 geregelten Pflicht anhalten.

(4) Das Familiengericht kann das Umgangsrecht oder den Vollzug früherer Entscheidungen über das Umgangsrecht einschränken oder ausschließen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist. Eine Entscheidung, die das Umgangsrecht oder seinen Vollzug für längere Zeit oder auf Dauer einschränkt oder ausschließt, kann nur ergehen, wenn andernfalls das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Das Familiengericht kann insbesondere anordnen, dass der Umgang nur stattfinden darf, wenn ein mitwirkungsbereiter Dritter anwesend ist. Dritter kann auch ein Träger der Jugendhilfe oder ein Verein sein; dieser bestimmt dann jeweils, welche Einzelperson die Aufgabe wahrnimmt.

Deep wird sich auf Abs. 2 beziehen wollen. Deep hat in seinem Funos etliche Musterschreiben gesammelt und würde es dir zur Verfügung stellen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 15:35
(@wolf64)
Schon was gesagt Registriert

Danke Martin

Kann man eigentlich nur über Forum schreiben,oder geht das auch,daß die angesprochene Person noch zusätzlich informiert wird.
  Bin kein so PC könner.

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.04.2007 15:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In etwa so:

Hallo Exherzschnuckelmausipups,

wir haben unsere gemeinsamen Kindern <Vorname Kind 1> und <Vorname Kind 2> von Geburt an zu respektvollem Verhalten uns und natürlich auch anderen gegenüber erzogen.

Wir beide möchten, dass uns unsere gemeinsamen Kinder jeweils mit Mama bzw. Papa ansprechen und nicht bei unseren Vornamen. Ich respektiere Deinen Wunsch und würde die Kinder niemals auf <Vorname Ex> ansprechen sondern immer nur auf Mama.

Aus § 1684 Abs. 2 Satz 1 BGB ergibt sich die sog. Wohlverhaltensklausel. Es ist ein an die Eltern gerichtetes Gebot, alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert. Gesetzlich vorgesehen ist ein loyales Verhalten der Eltern untereinander bei der Ausübung des Umgangsrechts. Dieses Verhalten ist eine Fortführung der während intakter Beziehung selbstverständlichen Verpflichtung. Beide Elternteile haben jede negative Beeinflussung des Kindes z. B. durch verbale Abwertung des anderen Elternteils zu unterlassen. Auch verbietet sich eine Vereitelung des persönlichen Umgangs mit dem Kind (das bezieht sich bei großer Entfernung zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind auch auf telefonische Kontakte). Es muß eine für das Kind hilfreiche Lösung gefunden werden, so dass es spürt, dass beide Elternteile mit dem Kontakt einverstanden sind. Sachliche und freundliche Begegnungen der Eltern unterstützen das Kind bei der Ausübung der Besuchskontakte. Zudem ist ein "Hinführen" des Kindes durch den einen Elternteil zum anderen förderlich für einen positiven Ablauf der Kontakte im Sinne der Kinder.

Die Kinder haben noch niemals etwas Schlechtes oder Abwertendes über ihre Mama oder <Vorname LG der Ex> von mir zu hören bekommen und werden es auch nicht.

Kinder brauchen Halt, Orientierung und Identität. Hierzu gehört auch das (Be-)Kennen ihrer Wurzeln. Ich bin ihr leiblicher Vater. Einen weiteren Vater haben sie nicht. Ich bitte dich daher, auch unter Hinweis auf obige rechtliche Grundlage, unsere Kinder nicht weiter zu nötigen, zu <Vorname LG der Ex> mit "Papa" oder Bedeutungsidentischem anreden zu müssen.

In meinem heutigen Telefonat mit unseren Jungs habe ich festgestellt, dass Du <Vorname Kind 1> gegenüber von <dein Vorname> und nicht von Papa gesprochen hast.

oder

Wie ich erfuhr, sollen <Vorname Kind 1> und <Vorname Kind2> zu <Vorname LG der Ex> "Papa" oder Bedeutungsidentisches sagen. Hiermit nimmst du unseren Kindern ein Stück ihrer Identität und Wurzeln. Ich kann es auch nicht vertreten, dass durch diese Anrede das Bild einer Familie ohen Vergangenheit nach außen demonstriert werden soll.

Ich bitte Dich auch in aller Deutlichkeit, im Beisein der Kinder respektvoll über mich zu reden. Die gleiche Bitte richte ich auch an <Vorname LG der Ex>. Wenn über mich mit den Kindern gesprochen wird, möchte ich, dass von ihrem Vater oder Papa gesprochen wird und nicht von <Dein Vorname>. Ferner erwarte ich, dass unsere Kinder <Vorname des LG der EX> mit seinem Vornamen anreden, denn er ist nicht ihr Vater. Du kannst den Kindern doch nicht unterbewusst suggerieren wollen, dass ich nicht mehr ihr Vater bin. Ich bin der Vater unserer gemeinsamen Kinder und werde es auch immer bleiben. Du kannst mich nicht aus dem Leben von <Vorname Kind 1> und <Vorname Kind 2> streichen.

Bitte lies Dir meine Zeilen nochmals genau durch, bevor Du voreilige Schlüsse ziehst. Das Einzige was ich möchte, ist regelmäßiger und unbeeinträchtigter Umgang mit unseren gemeinsamen Söhnen.

Das ist definitiv nicht zu viel verlangt.

Herzliche Grüße, besonders an unsere beiden Kinder

Kann man eigentlich nur über Forum schreiben,oder geht das auch,daß die angesprochene Person noch zusätzlich informiert wird.

Du kannst an den User eine sog. PN senden. Dies geht aus der User-Liste oder, wenn dejenige online ist, durch einen Doppelklick auf dessen Usernamen in der Online-Liste (links). Und nicht vergessen, mal zu gucken, ob du 'ne Antwort bekommen hast.  😉

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 06.04.2007 16:00