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Re: Unterstellungen Eheähnliche Gemeinschaft

 
(@BastianKronfeld)

Dein Untermieter ist das Ziel. Aus obiger Betrachtung heraus dürfte Dich sein Schicksal nur in punkto Zahlungsfähigkeit bzgl. Untermiete interessieren.

Naja, für jemanden der vielleicht sonst nichts mit derartigen zu tun hat und so einen Roman in einem Schriftsatz über sein Privatleben zu lesen bekommt, ist das verständlich doch ein bisschen mehr als nur eine Mietequittung. Eine eidesstattliche Versicherung abzugeben mit der üblichen Rechtsfolgenbelehrung hat schon eine ganz ganz andere Qualität. Da wird man schon in mehr reingezogen als nur Untervermieter zu sein. Richtig ekelig wird es, wenn da wer zum Hausbesuch kommt. Gerichtsvollzieher oder Sozialmißbrauchermittler. Hui, dann liegen die Nerven aber richtig blank, wenn so einer erzählt, er will überprüfen, ob die eidesstattliche Versicherung zutrifft.

Absatz ...

Vor Jahren war ich auch mal beim Sozialamt anhängig und da kam so ein Typ vorbei, der einen Tip bekommen haben wollte, dass mein Sohn nicht bei mir leben würde. Gemeint war wohl ein anderer Mieter im Haus. Da bin ich sowas von ausgeflippt, als der an der Sprechanlage meinte, dass er, wenn ich ihn nicht reinlassen würde, nach Aktenlage entscheiden würde. Den hab ich durch die halbe Siedlung gejagt, die Polizei gerufen und ihn angezeigt wegen versuchter Nötigung. Diesen (rüden) Style hat aber nicht jeder. Nicht "jeder", aber "manch" einer nässt sich da eher ein und lässt die Leutchen durch sein Schlösschen laufen. Privatsphäre nie gehabt.

Gruß

P.S.

Linguistische Verwandschaften nicht ausgeschlossen !

Zitat
Geschrieben : 06.09.2014 22:10