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(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

... auf - aus meiner sicht - eheliche schulden
und ich "darf" sie, weder die zinsen, noch die schulden,
nirgends anrechnen, sondern nur fleißig (alleine) zahlen ...

hintergrund:

ex hatte ein konto, ich hatte ein konto
jeder nur auf seinen namen
und jeder nur alleinverfügungsberechtigt

der einzige unterschied:
exens konto kannte nur schwarze zahlen, meines hingegen nur rote
exens war ein reines guthabenkonto, meines hingegen mit einem üppigen (4 mille) dispo ausgestattet

und eben dort, bei nahe minus 4.000,-, befand sich meine kontostand im zeitpunkt der trennung
(dass er sich heute noch immer dort bewegt, das nur am rande ...)

pech gehabt, sagt RA, ihre schulden, hätten sie mal exchen mit als kontoinhaberin eingesetzt ...

nun ja, hätte, wäre , wenn ...

mit folgender überlegung trage ich mich nun:

ich schulde um, nehme einen kredit auf, um meinen dispo glattzubüglen
(ob ich´s mir wirklich leisten kann, muss ich noch rechnen,
denn, wenngleich die zinsen deutlich geringer werden,
so kommt ja noch die tilgung hinzu ...)

frage:

kann / könnte ich dann zins und tilgung
im zuge etwaiger unterhaltsrechtlicher auseinandersetzungen
als ehebedingten aufwendungen einkommensmindernd gelten machen ?

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2006 08:59
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo lonesomewolf,

frage:

kann / könnte ich dann zins und tilgung
im zuge etwaiger unterhaltsrechtlicher auseinandersetzungen
als ehebedingten aufwendungen einkommensmindernd gelten machen ?

Unter Umständen. Das hängt vom Gericht, den Umständen und der "Tagesform" ab.

Es gibt auch günstige Kredite, bei denen es keine feste monatliche Rückzahlungsverpflichtung gibt. Zinssatz so um die 7 %. Ob du einen solchen bekommst, ist halt von deinem Einkommen abhängig. Solltest du weitere Informationen benötigen, bitte der PN.

Und um Spekulationen gleich vorzubeugen: NEIN, ich arbeite nicht im Bank- bzw. Kreditwesen. NEIN, ich verdiene nichts an irgendwelchen Krediten. Meine einzige Motivation ist, hier Wege zur Selbsthilfe aufzuzeigen.

Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall mal versuchen. Klappt das, hättest du die Zinsbelastung halbiert und damit mehr Geld im (eh schon knappen) Haushaltssäckel.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2006 14:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LSW,

in solchen Fällen sollte man eigentlich sagen: Dumm gelaufen. Abhaken und vergessen.

Hintergrund: Es gibt zwei Konten. Entscheidend ist der Kontostand zum Stichtag (Zugang des Scheidungsantrages). Wenn Deines da im Minus und ihres im Plus war, war das eben so. Die Gründe spielen nachträglich keine Rolle mehr, auch nicht, was wovon bezahlt wurde. Grund: Man hätte die Konten ja ausgleichen können. Wenn's nicht passiert ist, werden die Parteien ihre Gründe gehabt haben.

Kommen wir zu den Zinsen: 4 Mille in den Miesen ist viel; kostet bei 15% Dispo 600 EUR im Jahr. Aber: Die Hälfte wäre eh Dein Bier; einkommensmindernd könntest Du also - vielleicht - die Hälfte geltend machen. Macht einen Einkommensunterschied von 300 EUR im Jahr oder 25 EUR im Monat. Sollte man dafür wirklich einen Anwalt bemühen, zumal bei Verfahren mit ungewissem Ausgang?

Mein Rat: Schulde auf einen zinsgünstigen Kredit um, vergiss das Ganze, freu Dich des Lebens und lass den lieben Gott einen guten Mann sein. Man kann eine Scheidung auch selbst durch peanuts ständig in die Länge ziehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2006 14:35
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich bin nicht der Meinung deines RA und wundere mich über dessen Aussage. "Eheprägend" wir der Begriff schon sagt und der Deutlichkeit halber von mir in zwei Worte aufgeteilt wird, ist alles, was in der "Ehe" "prägend" war. Überlege doch mal, wenn du ein Auto auf Finanzierung gekauft hättest. Du stündest alleine im Fahrzeugbrief und im Kaufvertrag (geht ja uch nicht anders). Trotzdessen wäre die Finanzierung unterhaltsrelevant. Ok. Auto ist ein schlechtes Beispiel, weil die Finanzierung in der Km-Pauschale enthalten ist. Nimm ersatzweise die Küche, Waschmaschine oder letzten pompösen Urlaub.

In Summe: Dein RA hat nach meinem Verständnis völligen Blödsinn von sich gegeben.

Du hattest in einem anderen Topic ja schon deinen Unmut über ihn geäußert. Kann es sein, dass dein Fall ihn monetär betrachtet einfach nicht motiviert?`

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2006 14:37
(@lonesomewolf)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde es an deiner Stelle auf jeden Fall mal versuchen. Klappt das, hättest du die Zinsbelastung halbiert und damit mehr Geld im (eh schon knappen) Haushaltssäckel.

ja, @schmusepapa
wenn´s solch darlehen tatsächlich gibt, wär mir durch die zinssenkung auf jeden fall geholfen,

anderenfalls würde es mich ja je nach tilgungshöhe nicht wirklich weiterbringen,
denn so schön es wäre, den dipso mal wieder auf null gefahren zu haben,
würde er aufgrund meiner defizitären finanzlage mit der zeit durch zins und tilgung wieder genauso belastet

Man kann eine Scheidung auch selbst durch peanuts ständig in die Länge ziehen.

@brille

ich hab mich vielleicht falsch ausgedrückt,
ich will deswegen wahrlich kein fass aufmachen

ich will meine finanzlage entspannen
und ich will, für den fall dass im zuge meiner KU-beschwerde / -klage,
das thema TU/EU aufkommt, ein bischen besser oder besser gesagt: realistischer da stehen

z.zt. liege durch meinen subsidiären KU knapp unterhalb des SB,
sollte ex oder der richter auf die idee kommen, KU mit TU/EU zu verrechnen,
gäb´s am ende ein lustiges hin- und hergeschiebe und hängem bliebe nix

den dispo hab ich am a***sch, zustande gekommen ist er aber ehelich,
von daher fänd ich´s nur fair, er würde im zuge einer unterhaltauseindersetzumg berücksichtigt ...

ich will nix fordern, ich will nur dass, unsere schulden ggfs. berücksichtigung finden

kann natürlich auch sein, dass ich noch nicht akzeptiert habe,
einfach in allen bereichen der dumme zu sein ...

@deep,

grad so sehe ich es auch.

und deine beispiele sind´s, genauso:

jahr-(zehnte-)lang tat´s der urlaub auf dem campingplatz (den meine jungs und ich auch heut noch lieber machen),
ex will aber lieber in´s ferienhaus, also was mach ich idiot  :knockout:
sonntags kochen? nee, lieber reiten! also ab in die pizzeria usw. usf. ....

Dein RA hat nach meinem Verständnis völligen Blödsinn von sich gegeben.

Du hattest in einem anderen Topic ja schon deinen Unmut über ihn geäußert. Kann es sein, dass dein Fall ihn monetär betrachtet einfach nicht motiviert?`

mag durchaus sein, PKH, da kommt wohl nicht so viel bei rum ...

kann ich denn wechseln, so mittendrin? ohne schwindelerregende honorare erwarten zu müssen?

kann ich mich selbst vertreten?

lg

wolf

wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun

(j.b.molière)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2006 16:33
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo lonesomewolf,

die Schulden kannst du entweder beim Zugewinnausgleich oder beim TU "unterbringen". TU zahlst du derzeit keinen, sobald der gefordert wird würde ich es anbringen. Anerkennung ist ungewiss, die Chancen schätze ich ca. fifty-fifty ein.

Ich tendiere da aber auch eher zur Aussage von @DeepThought.

So denn der Zugewinnausgleich entfällt (wegen gibbet keinen) und auch kein Unterhalt an die "Ex" fließt, ist das Ganze eh irrelevant. Dann ist es dein "Bier", wie @brille007 schon geschrieben hat.

Derzeit kannst du versuchen deine Zinsbelastung zu senken - so ganz ohne Rechtsanwälte, Gerichte und ewige Wartezeiten. Die versprochene PN habe ich dir geschickt  :wink:.

Schönes (Rest-)Wochenende noch

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.10.2006 00:24