Hallo an Alle,
sorry für meine längere Abwesenheit.
Ich habe jetzt mal eine Frage zum Zugewinnausgleich.
Schenkungen an einen Ehepartner werden hier ja beim Anfangsvermögen hinzugerechnet. Wie läuft das dann mit der Indizierung? Wird hier für die Schenkungen mit dem Index für das Schenkungsjahr oder für das Heiratsjahr gerechnet?
Beispiel:
Eheschließung 1990
Schenkung an Ehemann 1991 DM 10.000 von seinen Eltern, Schenkung an Ehefrau 2001 DM 10.000 von ihren Eltern.
Anfangsvermögen wäre somit ohne Index jeweils DM 10.000. Wird jetzt bei beiden mit dem Index für 1990 gerechnet oder jeweils mit dem Index für das Schenkungsjahr? Dann hätte der Ehemann ja ein höheres Anfangsvermögen.
Schon mal vorab Danke für Eure Antworten.
Othello
Moin Othello,
Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet und somit auch nach diesem Zeitpunkt (Anfang) bewertet.
Gruß
Brainstormer