Hallo,
ich lebe seit 3 Wochen getrennt von meiner Frau und Kindern und habe gerade meine neue Wohnung bezogen. Es sind jetzt eine Reihe von Anschaffungen notwendig, da meine Noch-Frau mit den Kindern in unserem gemeinsamen Haus weiter wohnt.
Eine Reihe von Haushaltsgegenständen haben wir schon aufgeteilt aber wie soll ich die notwendigen Anschaffungen (Möbel, Waschmaschine, Hausrat,...) finanziell berücksichtigen?
Ein Beispiel: Meine Frau hat eine Waschmaschine die noch ca. 100 Euro Wert ist. Ich musste mir eine neue Waschmaschine für 400 Euro kaufen. Bezahlt habe ich diese von unserem gemeinsamen Konto. Wenn wir nun den Hausstand "abrechnen" kann ich dann die 400 Euro als Wert für mich und die 100 Euro als Wert für meine Frau ansetzen? Oder ist die Anschaffung meine alleinige Sache und hat nichts mit dem gemeinsamen Hausstand zu tun?
Ist es so, dass alle Anschaffungen bis zur Einreichung der Scheidung zum Ehevermögen zählen und jedem zur Hälfte gehören? Egal ob getrennt oder nicht?
Peter
[Editiert am 1/6/2005 von Peterplus]
Lieber Peter,
herzlich willkommen bei VS!
Ich würde an Deiner Stelle Deinen Anwalt bitten, mit dem gegnerischen Anwalt und Deiner Noch-Frau einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren, in dem derartige Dinge geregelt werden und das Ganze auch schriftlich fixiert wird. So beugst Du späterem Ärger vor.
Sollte dies nicht möglich sein, so solltest Du alle Belege sammeln. Ersatzbeschaffungen können u.U. über einen längeren Zeitraum gestreckt unterhaltsmindernd geltend gemacht werden.
Gegenstände, die noch im Haushalt sind, sind praktisch nichts mehr wert. Später läßt sich das erfahrungsgemäß kaum noch regeln. Hausratsteilungsverfahren gehen immer zum Nachteil dessen aus, der nichts mitgenommen hat!
LG Uli
Lieber Uli,
vielen Dank für Deinen Rat. Ich habe aber noch keinen Anwalt genommen (meine Noch-Frau auch nicht so viel ich weis). Wir hoffen, wir bekommen die Aufteilung und finanzielle Regelung erst mal ohne Anwälte hin. Bis jetzt klappte es auch recht gut. Aber ich weiß, es kann plötzlich "umkippen".
Ich habe die Befürchtung, wenn ich jetzt mit einem Anwalt auftauche fühlt sich meine Noch-Frau überfahren und dann geht alles nur noch mühsam schriftlich. Ich möchte auch die Kontakte zu meinen Kindern nicht gefährden.
Wenn ich mit der Grundregel "von allem die Hälfe" arbeite liege ich doch nicht ganz verkehrt, oder?
LG Peter
Wenn ich mit der Grundregel "von allem die Hälfe" arbeite liege ich doch nicht ganz verkehrt, oder?
Das kann man so pauschal nicht sagen. Da sie die Kinder versorgt, ist natürlich ihr Bedarf dringlicher als der deinige. Wenn ihr noch gut miteinander könnt um so besser - bewahrt es euch!!
Sprich mit deiner Noch-Frau über alles, macht Euch Notizen und zeichnet die gegenseitig ab. Dann müsste es doch laufen, oder ?!
LG Uli
Hallo Peter,
wenn ihr das alles so hinkriegt, macht es ohne Anwälte.
Ich kann dir leider nur aus meiner Erfahrung sagen, ich hätte sofort alles mögliche und irgendwie Greifbare mitnehmen sollen.
Wir haben gemeinsam eine Liste gemacht, aber eine Aufteilung des Hausrats und der Wohnungseinrichtung hat trotzdem nicht funktioniert, denn es war alles nichts wert, was sie behalten wollte und die paar Dinge, die ich mitgenommen habe, waren sehr viel wert.
Und eine Ausgleichszahlung kannst du auch vergessen...
Und wenn es mal ums Geld geht... da wird das liebste Lamm zum reißenden Wolf...
Drücke dir die Daumen, dass ihr alles einvernehmlich hinkriegt...
Aber reagiere schnell, wenn die Stimmung umkippt, denn, was du hast, dass hast du..
Grüßle Jo
Hi peterplus,
ich bin auch ausgezogen und habe alle Sachen die ich vor der Eheschliessung besass mitgenommen,meine Bücher einen Sessel meinen kleinen Fernseher der zu diesem Zeitpunkt schon 16 Jahre alt war und je ein Satz Bestecke für mich und das gemeinsame Kind alles andere habe ich auf dem Flohmarkt oder per Anonnce/Elektro Secondhand erworben!Die Wohnung hatte ich nach dem Gesichtspunkt ausgesucht das es eine EBK gibt!
Es muss keine Waschmaschine für 400 Euro sein.
Wenn es wirklich noch GEGENSTÄNDE in Eurem Haus gibt die Dir WIRKLICH was bedeuten dann versuche es im Gespräch mit ihr zu klären.
:note: :note: :note:
Ansonsten : Es ist nur materielles und lässt sich ersetzen .Mir hat sogar die Anschaffung von Gegenständen die NICHT gemeinsame Erinnerungen waren SEHR geholfen..
Mach Dir wegen Dingen Deine EXE nicht böse nachher versucht sie Dich über die Kinder zu verletzen.
Gruss Delphin
EINE/R ALLEIN kann ein WIR NICHT ZUSAMMENHALTEN
Sei mir nicht böse, Peter, aber für mich ist das "Krümelkackerei". Letzlich endet das dann so, wie es bei uns war, dass man um ein Geschirrtuch und eine Schuhablage im Wert von 2.50 € streitet. Wo willst du die Grenze ziehen? Ich habe mitgenommen, was unabdingbar war und woran mein Herz hing, bzw. was mir auch "gehörte". Freunde, die kurz nach unserem Auszug im Haus waren meinten, es würde ja gar nichts fehlen, was ich denn überhaupt mitgenommen hätte. Ich musste zwei Kinderzimmer komplett neu einrichten, weil die alten Möbel nicht reinpassten. Das Sofa hat mein Ex mir nicht gelassen, ebensowenig den Esstisch mit Stühlen. Weil ich auf Grund der vielen Neuanschaffungen wirklich sauer war, habe ich mir die Mühe gemacht, das Inventar zu schätzen - aktueller Preis und neuer Anschaffungspreis - Gegenüberstellung etc. Mir war das zu mühsam und zu dämlich. Dann soll er doch sein Geschirrtuch und seine Schuhablage behalten.
Trennung, und zwar mit allen Konsequenzen. Bloss keinen Machtkampf ausfechten, das geht letztlich nur an den Kindern aus.
Meine Kinder kamen z.B. nach einem Umgangswochenende nach Hause und sagten: Mama, der Papa ist so arm, denn du hast alle Kugelschreiber mitgenommen :knockout: .
Gruß AJA
Mach Dir wegen Dingen Deine EXE nicht böse nachher versucht sie Dich über die Kinder zu verletzen.
Liebe Delphin,
danke für Deine Antwort und Hilfe. Ich sehe das auch so. Ich möchte mit der Aufteilung möglichst fair sein und bin bestimmt nicht kleinlich. Wichtig ist mir nur, dass ich meine Noch-Frau weder übervorteile noch alles verschenke. Ich suche daher nach einer "fairen Formel" sowohl jetzt als auch später bei der Scheidung von allen (Frau, Anwalt) akzeptiert wird.
LG Peter
Sei mir nicht böse, Peter, aber für mich ist das "Krümelkackerei".
Liebe AJA,
du hast recht, es soll nicht in einer "Preisliste" mit 1000 Positionen enden. Das ist der Mühe nicht wert und vergiftet nur die (Rest-)Beziehung. Aber ich brauche in einem leeren Haushalt nunmal einen Haufen Dinge die in Summe eine Stange Geld kosten. Und ich finde es unfair wenn ich alles nur von meinen Anteil am Haushaltseinkommen bezahle. Meine Noch-Frau und ich haben eine finanzielle Regellung (Kinderunterhalt und 3/7-Regelung) getroffen, wie wir in Zukunft das Geld aufteilen. Aber wenn alle Möbelstücke bei meiner Noch-Frau bleiben finde ich es fair, wenn meine Neuanschaffungen entweder von dem gemeinsamen Geld erfolgen oder ich für den Wert der Möbel (und nicht vom Kleinkram) eine "Verrechnung" bekomme.
LG Peter
Das ist völlig okay, Peter. Wenn ihr das vernünftig regeln könnt, ist das ja auch eine super Sache. Meine Erfahrung ist halt da leider eine andere, aber es soll ja gescheiterte Ehen geben, die nicht im Streit über Geschirrtücher eskalieren.
Bei uns fing es auch eher gut an, z.B. durfte ich Waschmaschine und Trockner mitnehmen, da mein Ex einsah, dass ich mit drei Kindern einfach wesentlich mehr Wäsche habe. Den Trockner konnte ich nicht gebrauchen, da es ein Ablufttrockner war, den ich in der anderen Wohnung nicht hätte anschliessen können. So hat er ihn behalten und sich dafür eine kleine Waschmaschine gekauft. Aber schon beim Kleiderschrank ging der Streit los, obwohl ich den Jahr und Tag allein benutzt habe. Der hätte plötzlich einen "individuellen" Wert gehabt und ich sollte ihn nicht haben. Und dann waren wir eben ruck-zuck bei den Handtüchern :exclam: .
Schreib halt die Dinge auf, die du brauchst und schätze den Wert des verbleibenden Restes. Wenn du mit deiner Frau noch gut reden kannst, sollte ihr so eine einvernehmliche Lösung finden. Aber denk dran: eine 10 Jahre alte Waschmaschine hat keinen Wert mehr...
Gruß AJA
Schreib halt die Dinge auf, die du brauchst und schätze den Wert des verbleibenden Restes.
Liebe AJA,
es ist schön von jemand wie Dir Erfahrungen mitgeteilt zu bekommen. Danke!
Ich habe heute eine Liste mit den Einrichtungsgegenständen (kein Kleinkram) gemacht und dort eingetragen was die Dinge meiner Meinung nach noch wert sind (eher zu meinen Ungunsten geschätzt) und wer sie haben sollte. Ich wollte nun diese Liste meiner Noch-Frau geben (ohne meine Schätzung) und sie um ihre Schätzung bitten. Dann können wir ja unsere "Werte/Preise" nebeneinander legen und eine gemeinsame Sicht bekommen. Ich hoffe es funktioniert - ich will jedenfalls nicht um 10 Euro streiten.
Ich habe erst vor wenigen Minuten erfahren, dass meine Frau einen Anwalt zu Rate gezogen hat. Ich hoffe nur, dass es nicht auf einen (teuren) Kampf der Anwälte hinausläuft. Ich wollte eigentlich diese Dinge lieber ohne Anwalt regeln und habe noch keinen. Am Sonntag werde ich mir von meiner Noch-Frau erst mal erklären lassen wie es ihrer Meinung nach weiter gehen soll.
LG Peter
Hallo Peter,
unsere Anwälte haben uns ganz dringend geraten, die Hausratsteilung möglichst nicht vor Gericht zu bringen, denn Familienrichter, die ja nun wirklich andere Probleme haben, als über Kaffeelöffel zu entscheiden, reagieren darauf sehr empfindlich. Mach dir also mal keine allzu grossen Sorgen wegen des Anwaltes deiner Frau. Wenn es gar nicht funktioniert, werdet ihr möglicherweise zu einem Vierergespräch gebeten.
Viel Glück
Gruß AJA
Liebe AJA,
vielen Dank für Deine Hilfe - ich glaube jetzt geht es bei mir auch los anstrengend zu werden. Ich wollte gerne die Aufteilung des Haushalts zusammen mit der Aufteilung des Barvermögens auf den Bankkonten machen und ggf. vorhandene Wertunterschiede ausgleichen.
Meine Frau will das nicht. Sie sagt: erst das ganze Geld aufteilen und dann können wir uns über den Hausstand einigen. Ich sehe es kommen, dass wenn das Geld 50:50 aufgeteilt ist, ich nichts mehr aus dem Haushalt bekomme bzw. meine Frau alleine entscheidet was wieviel wert ist. Die Anwältin meiner Noch-Frau hat außerdem eine Trennungsgeldberechnung gemacht, die als sehr unfair ansehe (z.B eine Miete von 150 Euro als Ausgleich für mich dass meine Frau in einem 130 qm Haus(gehört beiden) wohnt). Außerdem hat meine Frau das noch gemeinsame Konto gegen die getroffene Absprache mit mir "geplündert" und deutlich ins Soll gebracht.
Ihre Anwältin wollte ich zu der mir zugegangenen Trennungsberechnung telefonisch befragen aber sie weigert sich: nur schriftlich. Soll ich nun ein Frage und Antwortspiel per Post machen? Wenn ich etwas nicht verstehe ist doch sprechen die schnellste und einfachste Lösung. Was soll das? Ich will nicht auch mit einem Anwalt kontern müssen so das diese sich dann streiten (und bei meiner Noch-Frau und mir abkassieren). Habe ich ein Anrecht auf ein Gespräch?
Ein gefrusteter
Peter
Hallo Peter,
ich hatte dein Topic seid beginn verfolgt, aber schon gelesen, dass Dir jemand schrieb, dass 'bei Geld die Freundschaf' aufhört.
Du hattest das dementiert und ich habe mit dir gehofft.
Leider wurden 'wir' enttäuscht.
Ich habe das damals ziemlich radikal gemacht. Das hat ganz viele Punkte bei dem Umgang usw. gekostet, die ich jetzt hart erstreiten muss.
Leider sind manche Kämpfe aber unausweichlich, wie man an der rigiden Haltung und der Kontenplunderung sieht.
Jetzt musst du Dir überlegen, was du machst. Ich glaube aber, dass Kuscheln jetzt nicht weiterhilft. Auf der anderen Seite ist jetzt beschlossen und es wird abgezockt, was abzuzocken ist.
Vielleicht stehst Du jetzt auf, und 'schlägst' zurück. Besorge dir einen gescheiten Anwalt und versuche zu retten, was zu retten ist. Schön wird das nicht, das kann ich Dir sagen.
Take care,
Michael
Ich habs geahnt 🙁
Könnte ja auch EINMAL friedlich ablaufen :mad2:
Habe ich ein Anrecht auf ein Gespräch?
Nein, warum das so ist, weiss ich auch nicht. Ich hatte mal eine Phase, da hätte ich am liebsten die gegnerische Anwältin angerufen, um ihr auch mal meine Seite darstellen zu können. Meine Anwältin meinte, das dürfte ich auf gar keinen Fall tun, und die Anwältin würde ohnehin nicht mit mir reden. Vielleicht kannst du mit ihr reden, wenn du dich selbst vertrittst, aber davon würde ich dringend abraten.
Du wirst nicht darum herum kommen, dir auch einen Anwalt zu nehmen. Hast du Chance auf PKH?
Gruß AJA
Ihre Anwältin wollte ich zu der mir zugegangenen Trennungsberechnung telefonisch befragen aber sie weigert sich: nur schriftlich. Soll ich nun ein Frage und Antwortspiel per Post machen? Wenn ich etwas nicht verstehe ist doch sprechen die schnellste und einfachste Lösung. Was soll das? Ich will nicht auch mit einem Anwalt kontern müssen so das diese sich dann streiten (und bei meiner Noch-Frau und mir abkassieren). Habe ich ein Anrecht auf ein Gespräch?
Hallo Peter,
Du bist leider auf dem geraden Weg, einen beliebten "Männerfehler" zu machen. Die Gegenseite hat längst Messer und Pistolen bereitgelegt, und Du denkst immer noch, die Dinge ließen sich unter 4 Augen regeln. Dem ist nicht so. Die ersten "Antworten" (Stichwort: Kontoplünderung) hast Du bereits - worauf willst Du noch warten? Auf den Tag, an dem Du nach hause kommst und Dein Schlüssel nicht mehr ins Schloss der eigenen Haustür passt? Deine Frau hat längst angefangen, die Dinge in ihrem (nicht Deinem!) Sinne zu regeln.
Also wach auf und besorg Dir umgehend (!) einen guten Anwalt/Familienrechtler; das wird die Dinge versachlichen. Dass Du selbst mit der Anwältin Deiner Frau konferieren willst, ist ein absolutes Unding - sie vertritt NICHT DEINE Interessen, sondern die Deiner Frau.
Es geht auch nicht um Dein "Anrecht" auf ein Gespräch und nicht um Frage-/Antwortspiele, sondern schlicht darum, dass Du mit der Anwältin Deiner Frau überhaupt nichts zu besprechen hast. Selbermachen ist für Heimwerker ok, aber bei juristischen Dingen - vor allem im Familienrecht - wird das unsäglich teuer - für Dich!
Stell Dir einfach vor, dass Saddam und GW Bush sich bewaffnet gegenüberstehen: Saddam mit einer Knarre und GW Bush mit einem Beutel Wattebäuschchen. Das ist Deine aktuelle Situation. Und Du bist in diesem Bild nicht Saddam...
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
In Ergänzung zu den hervorragenden Beiträgen meiner Vorredner:
Bringe noch heute sämtliche wichtigen Unterlagen aus dem Haus. Dazu gehören Zeugnisse, Versicherungen, Verträge, Stammbuch usw. usf.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Deep's tipp ist Gold wert.
Glaubst Du nicht? Dann frag meine Ex. Was die alles gerne von mir hätte ist unglaublich - kriegt sie aber nicht, weil Geld wert.
ich glaube jetzt geht es bei mir auch los anstrengend zu werden.
Hi,
da hat die Gegenseite wieder mal im Voraus geplant... Bring jetzt umgehend alles wertvolle was irgend geht (Wertpapiere etc.) in Sicherheit, außerhalb der Reichweite der Ex. Dokumentiere die Kontenplünderung und informiere die Bank, daß sie sofort den Dispo kündigen soll. Hausstand ist Peanuts, trust me, teuer wirds beim Unterhalt und beim Zugewinn. Kommuniziere NICHT mehr direkt mit der Gegenseite, weder mit deiner Ex noch mit deren Schwarzkittelträgerin. Lass deinen Anwalt machen, und der sollte so ruppig wie irgend möglich sein. Alle Erfahrung mit solchen Situationen zeigt: die Gegenseite agiert absolut egoistisch und rücksichtslos, jedes noch so kleine Entgegenkommen deinerseits wird brutalstmöglich ausgenutzt. Konzilianz bringt da gar nichts, sondern nur wuchtiges Zurückschlagen.
cya,
elwu
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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<
[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]