Hallo erstmal alle zusammen.
folgendes.
Ich bin seid 5.Dezember 2012 geschieden.zahle brav und pünktlich meinen unterhalt für meine N. ,die wird jetzt 5Jahre alt.was den Zugewinn angeht wurde von uns beiden nichts unternommen.da es laut Anwälte nichts zu berechnen gibt.egal.
es geht darum das meine jetzt ex Frau meinen Vw lupo in ihrem Besitz hat.sie hat alle Schlüssel ,Kfz Brief in dem ich aber eingetragen bin. Wie sie an den Brief und den Kaufvertrag gekommen ist,brauche ich wohl nicht näher zu erklären.das Auto hat zwar keinen Grossen Wert mehr,aber ich muss immer noch für die Steuer aufkommen.habe sie schon darauf angesprochen zumindest mir die Steuer zu erstatten. Habe wahrscheinlich schlechte Karten irgendwie an das Auto zu kommen.hätte es halt dann wenigstens verkauft.da ich ja die Familien kutsche habe.ford galaxy.Baujahr 2001.habt ihr einen Rat? Danke
Änderung durch Malachit: Klarname des Kindes durch Abkürzung ersetzt. Bitte Forenregeln beachten!
Moin Jimmy,
willkommen hier im Forum.
Wenn das Auto sowieso keinen großen Wert hat, könntest du deiner Ex anbieten, es ihr zu schenken. Im Vertrag dann eine Fristsetzung für die Ummeldung mit aufnehmen.
Ansonsten solltest du sie schriftlich auffordern, dir dein Eigentum auszuhändigen. Sollte sie dem innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommen, bleibt wohl nur der Weg zum Anwalt.
Gruß
Brainstormer
Hallo
Einen Anwalt benötigst du nicht. Es reicht, wenn du zum Strassenverkehrsamt gehst und den Wagen abmeldest. Um das zu können, mußt du leider den KFZ-Brief und den KFZ-Schein als "nicht auffindbar" angeben. Sie werden dann neu ausgestellt und der Wagen wird abgemeldet, oder du meldest ihn auf deinen Namen neu an. Die Kennzeichen mußt du dazu allerdings demontieren, was aber kein Problem darstellt, solange du weist, wo das KFZ steht.
Der Hacken an der Sache ist, das das richtig Geld kostet, da die eine Eidesstattliche Versicherung aufnehmen und sich das unverschämt bezahlen lassen. Ruf bei deinem Strassenverkehrsamt an und erkundige dich, was das kostet.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Der Hacken an der Sache ist, das das richtig Geld kostet, da die eine Eidesstattliche Versicherung aufnehmen und sich das unverschämt bezahlen lassen. Ruf bei deinem Strassenverkehrsamt an und erkundige dich, was das kostet.
Als mein Führerschein weg war bestand der Hauptaufwand darin, dass der Sachbearbeiter aufstehen musste um mir die Eidesformel abzunehmen.
Das wurde von mir mit 65,-€ honoriert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
der Haken besteht vor allem darin, dass eine wissentlich falsche Tatsachenangabe unter Eides statt, eine Straftat darstellt.
Gruß
Brainstormer
der Haken besteht vor allem darin, dass eine wissentlich falsche Tatsachenangabe unter Eides statt, eine Straftat darstellt.
Es ist sein Auto, ER ist bei der Zulassungsbehörde eingetragen und er könnte auch sagen, dass ihm der Zugriff auf SEINE Papiere verweigert wird. Das Endergebnis wäre das Gleiche, vermutlich nur teurer.
Ich bin ja durchaus auch dafür, sich an Gesetze zu halten (hust, hust), aber er gibt ja keine falschen Angaben, denn er kann die notwendigen Papiere ja nicht auffinden...
Also was solls...
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Moin.
Also irgendwie gehen die Lösungsvorschläge :puzz: hier mE am Thema vorbei! Ich meine, was bringt dem TO ein abgemeldetes Auto, wenn es vielleicht noch im öffentlichen Verkehrsraum steht? Da droht dann die nä. Zahlung in Form eines Strafzettels und Problem ist für TO keinesfalls gelöst. Und warum stellt hier eigentlich niemand die Frage, wer Versicherungsnehmer ist und wer derzeit die Versicherung bezahlt?
Also lieber Jimmy: Ich finde Du musst für Dich erst einmal festlegen, ob das Auto für Dich einen materiellen Wert hat. Wenn nicht, dann solltest Du Ex das Auto schenken, mit der Folge, dass sie es auf sich anmelden muss (Formular-Kaufvertrag mit Kaufpreis Null aufsetzen).
Willst Du noch einen Wert realisieren (Geld oder irgendwas anderes), dann kommuniziere dies Ex. Und lässt sich keine Einigung erzielen, naja, dann Feuer frei zu den großen Geschützen (Anzeige wg. Diebstahl oder so). Ich denke aber, dass lohnt sich vermutlich nicht.
Also, wenn das Auto für Ex auch einen praktischen Nutzwert hat, dann müsste sie eigentlich froh sein, wenn sie es geschenkt bekommt, auch wenn Steuern (und ggf. Vers.) nun nicht mehr inklusive sind.
Gruss, toto
Moin,
er könnte auch sagen, dass ihm der Zugriff auf SEINE Papiere verweigert wird. Das Endergebnis wäre das Gleiche
Das Endergebnis wäre, dass ihm die Zulassungsbehörde keine neuen Papiere ausstellt. Da hilft dann eine EV auch nix.
Also irgendwie gehen die Lösungsvorschläge :puzz: hier mE am Thema vorbei!
Die Lösungsvorschläge in meinem Eingangspost, decken sich in etwa mit deinen Vorschlägen. 😉
Gruß
Brainstormer
Erstmal vielen dank für eure antworten. Ich werde mich sachlich mit meiner ex unterhalten und versuchen eine Lösung zu finden. Ohne Streit.werde auf jeden Fall berichten wie es aus gegangen ist.
Hallo zusammen.also folgendes..
Ich ware heute früh auf der zulassungsstelle,um mich mal wegen meinem lupo schlau zu machen.
Die Dame am Schalter erzählte mir folgendes.
Der jenige der im Besitz des fahrzegbriefes ist,kann das Fahrzeug jeder Zeit auf seinen Namen anmelden,und es sein Eigentum nennen.das bedeutet für mich das ich sehr wahrscheinlich leer ausgehe.tja.werd ich mich mit abfinden und gut ist.
PS.meine Anwältin wollte ich dies bezüglich mal kontaktieren.leider heute ohne Erfolg.
Was für ein Glück, das ich den Brief gefunden habe und ihn extern deponiert habe.
Wenn alles schief geht, kann ich wenigstens das Auto auf mich ummelden.
Moin,
Was für ein Glück, das ich den Brief gefunden habe und ihn extern deponiert habe.
Wenn alles schief geht, kann ich wenigstens das Auto auf mich ummelden.
ummelden kannst Du es vielleicht; das bedeutet aber nicht, dass Du automatisch auch in den Besitz des Fahrzeugs kommst (bzw. Dein Eigentum daran zurückbekommst), sondern zunächst nur, dass Du als Halter Kosten wie Steuer, Versicherung und Knöllchen übernehmen darfst. Deine Ex wird sich sehr darüber freuen.
Die tatsächlichen Besitzverhältnisse müssen ggf. in einem Gerichtsverfahren geklärt werden, wenn Ihr Euch nicht darauf einigen könnt. Fahrzeughalter ist nicht dasselbe wie rechtmässiger Eigentümer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Fahrzeughalter ist nicht dasselbe wie rechtmässiger Eigentümer.
bedeutet...
das als "gemeinsam" angeschaffte Auto, in dem ich als Halter eingetragen bin, in dem ich alleiniger Kreditnehmer bei der Finanzierungsbank bin und dessen Raten ich ständig alleine abstottere - gehört "uns" und muss geteilt werden???
oder ist es in diesem Fall dann wirklich meins?
:crash:
Moin,
das als "gemeinsam" angeschaffte Auto, in dem ich als Halter eingetragen bin, in dem ich alleiniger Kreditnehmer bei der Finanzierungsbank bin und dessen Raten ich ständig alleine abstottere - gehört "uns" und muss geteilt werden???
das kann man so pauschal nicht sagen. Wenn Ihr Euch darum gerichtlich streiten wollt, kann es einige Überraschungen geben. Vor allem, weil das Auto zu Ehezeiten angeschafft wurde: In einer Ehe mit der üblichen Zugewinngemeinschaft gibt es das klassische "meins" und "deins" nämlich nicht. Im einfachsten Fall ist das Auto Hausrat und entweder zu teilen - oder sogar dem Ehepartner zu überlassen, der zu Ehezeiten damit Kinder transportiert und für die Familie eingekauft hat.
Wie habt Ihr denn die Familienkutsche geteilt? Und wurden die so genannten "Scheidungsfolgesachen" (dazu gehört auch die Auseinandersetzung von Zugewinn und Hausrat) schon irgendwo als erledigt erklärt? Ansonsten kann man damit bis drei Jahre nach der Scheidung Spass haben.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
bis jdetzt wurden noch nichts geregelt.
Würde das Auto gerne verkaufen und bin auch bereit, ihr ihren Anteil der während der Zeit vor der Trennung entstandenen Zugewinns auszuzahlen.
Für das Auto erhielten wir insgesamt 5.00 Hilfsgelder von unseren Eltern. Das wüfrde ich denen gerne wiedergeben.
Seit der Trennungszeit zahle ich die Raten nachweislich zu 100% selbst weiter. Das Darlehen ist noch nicht fertig bezahlt.
Kann ich ohne vorherige Einigung und ohne Nachteile so vorgehen: :question: Bsp.:
- das Auto fertig bezahlen, sagen wir mein in der Trennungszeit erbrachter Beitrag sind 2.000
- das Aoto verkaufen, sagen wir für 12.000
- dann 5.000 an die Eltern zurück geben
- 2.000 für mich abziehen
- die restlichen 5.000 durch 2 teilen und ihr 2.500 auszahlen?
Dann kann sie sich eine standesgemäße Kutsche zulegen.
Ist es ansonsten überhaupt sinnvoll vopr einer Einigung über Zugewinnausgleiche das Darlehen aus meiner Tasche weiterzuzahlen?
Moin,
nachdem inzwischen zwei weitere User (Dill, Laird) "ihren" Fall in den Thread von @Jimmy eingebracht haben, wird es mit Detail-Antworten etwas unübersichtlich.
Generell kann man aber sagen: Annahmen wie "wer im Brief steht, ist der Eigentümer" oder "wer die Raten bezahlt hat, kriegt am Ende auch das Auto" gehen leicht in die Hose. Nicht zuletzt, weil bei Streitigkeiten zunächst geklärt werden muss, ob das Auto ein Vermögens- oder Hausratsgegenstand ist. Ist es Ersteres, kann man sich unendlich über den Zeitwert streiten. Ist es Letzteres, bekommt es oft der, der es nötiger braucht.
In jedem Fall empfiehlt sich eine aussergerichtliche und frühzeitige Klärung dieser Frage. Alles andere kann unappetitlich und teuer werden.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Also das mit aussergerichtliche Einigung leuchtet mir schon ein, nur ist das ja leider nicht immer so ganz einfach. Den dazu gehören immer 2. Ich habe jetzt die KFZ Steuer, die ich ja immer noch zahle, wieder zurückbuchen lassen. Sollen sie das Auto zwangsabmelden. Und fertig...Kosten dafür stelle ich meiner Ex-Frau in Rechnung. Damit ist der Fall für mich erledigt. 🙂
komme ich in den knast, wenn ich das auto jetzt einfach verkaufe - wohl nein.
dann tu ich das und stecke der :gunman:def soviel €€ in den A... wie es der Richter von mir verlangt.
vorher kriegen aber die eltern ihr geld zurück.
und def fährt bus!
Moin,
komme ich in den knast, wenn ich das auto jetzt einfach verkaufe - wohl nein.
natürlich nicht. Wenn Du Zugriff auf das Fahrzeug, die Schlüssel und Papiere hast, kannst Du es selbstverständlich verkaufen. Deine Ex kann bei der späteren Auseinandersetzung von Zugewinn und Hausrat den tatsächlichen Verkaufserlös oder auch einen von ihr geschätzten Zeitwert in den Raum stellen und hälftigen Ausgleich verlangen.
vorher kriegen aber die eltern ihr geld zurück.
Ob Deine Eltern juristisch einen Rückzahlungsanspruch haben, steht auf einem anderen Blatt; ggf. finanzierst Du diesen eben alleine.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
hälftigen Ausgleich verlangen.
auch für den teil der noch offenen restfinanzierzung, den ich jetzt alleine zahlen würde um an den brief zu kommen?
das mit dem anspruch für die eltern ist schon klar - dann sehen die aber auch deutlich woran sie sind.