Benachrichtigungen
Alles löschen

Auto

Seite 2 / 2
 
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

auch für den teil der noch offenen restfinanzierzung, den ich jetzt alleine zahlen würde um an den brief zu kommen?

da beisst sich die Katze in den Schwanz: Solange Du den Brief (bzw. besser: Teil 2 der Zulassungsbescheinigung) nicht in der Hand hast, kannst Du das Fahrzeug auch nicht verkaufen.

das mit dem anspruch für die eltern ist schon klar - dann sehen die aber auch deutlich woran sie sind.

wer sind "die"?

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 14:30
(@cheers)
Rege dabei Registriert

Mein Beitrag hilft euch jetzt vielleicht nicht direkt weiter, ich möchte aber trotzdem mitteilen, wie ich das Thema finanziertes Auto gelöst habe:

Die Finanzierung lief über mich, Zulassung auch auf mich. Sie hat das Auto aber zu 99% genutzt und die Versicherung bezahlt.
Während den ersten Wochen der Trennung war mir auch nicht so klar, was mit dem Auto passieren sollte. War schon drauf und dran ihr das abzunehmen und selber die Rückabwicklung zu machen. Da aber noch ein kleiner Schaden behoben werden musste und das Auto aussah wie Sau habe ich meine Gattin auferlegt den Schaden beheben zu lassen und das Auto pickobello zu reinigen. Als Pfand habe ich mir den Zweitschlüssel eingesackt. Die Unterlagen über die Finanzierung hatte ich sowieso schon gesichert, da Sie darauf auch mehrfach meine Unterschrift gefälscht hatte.

Dann habe ich mir überlegt, dass ich die Karre gar nicht haben will und auch keine Lust auf die Rückabwickung mit evtl. Draufzahlen habe. Sie solle gefälligst die Finanzierung übernehmen, da sie schließlich auch das Auto nutzt.
Hab ihr mitgeteilt, dass sie sich um die Übernahme der Finanzierung kümmern solle. Blöder Fehler, denn damit hat sie sich natürlich Zeit gelassen und mich hingehalten. Habe in der Zeit jedoch auch mit dem Kreditinstitut und Bekannten aus der Automobilindustrie mehrfach gesprochen, die mir den Weg der Übernahme der Finanzierung erklärten.
Nach einiger Zeit hat meine Ex mir dann ein Dokument von dem Kreditinstitut vorgelegt als Übernahmevertrag. Das war jedoch nicht der benannte Vertrag, sondern eine Überlassungserklärung, worauf ich Sie natürlich mit dem Hinweis "toller Versuch" aufmerksam gemacht habe.
Nach ein paar weiteren Wochen, in denen ich die Raten für das Auto bezahlt habe, habe ich mich an das Autohaus gewandt, bei dem der Wagen finanziert wurde und mit dem Verkäufer besprochen, dass Ex die Finanzierung übernimmt.
Der hat sich dann mit Ex in Verbindung gesetzt und die Übernahme ist angestoßen worden. Auch hier wurde nochmal durch Ex verzögert, weil Unterlagen nicht angekommen sind. Ich bin dann vom Kreditinstitut informiert worden, dass der Brief an die zuständige Zulassungsbehörde geschickt wurde und dass der Brief zur Ummeldung dort 2 Wochen verbleibt. Ex hat das Auto dann auch umgemeldet und somit war ich raus aus der Finanzierung.

Das hat mich zwar 1300 € (4 Monatsraten) gekostet, aber ich bin die Karre los. Bei einem eigenständigen Verkauf und Zahlung einer Ablöse an das Kreditinstitut wäre ich vermutlich schlechter weggekommen.

In unserem Fall gab es jedoch kein Anzahlung, sondern es wird eine Restzahlung übrig bleiben. Über die kann sich meine Ex dann freuen, wenn sie überhaupt weiß, was sie unterschrieben hat.

Naja, und den Zweitschlüssel habe ich immer noch. Da ich noch Geld von ihr und ihrer Family (unterschlagen) zu bekommen habe, bekommt sie den auch erstmal nicht zurück.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 18:02
 Dill
(@dill)
Schon was gesagt Registriert

also, zum schuzt der finanzen werde ich wohl erstmal mit der Finanzierungsbank reden und die nächste fällige Rate nicht zahlen.
Werde DEF auffordern, sich mit mir auf einen Verkauf des Autos zu verständigen, sie soll die restfinanzierung hälftig übernehmen (kann ich vorstrecken), der erlös soll durch 2 geteilt werden.

Wenn sie darauf nicht eingeht und auch nicht bereit ist die Raten hälftig zu übernehmen werde ich es wohl verkaufen und ihr die hälfte auszahlen (auch wenn dann wohl nicht rechtens, würde ich dennoch die Restfinanzierung seit trennungszeit vor der Erlösausschüttung vom Erlös abziehen.

So kann sie sich ein Auto kaufen und auf sich anmelden. Ich hab ja erst mal noch meinen Schrotti (17jähriger Zweitwagen mit div. Mängeln - unverkaufbar aber nicht tot zu kriegen)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2013 23:47
Seite 2 / 2