Ich bin seit 8 Monaten in der Trennung. Meine EX besitzt ein Auto, auf Ihren Namen gekauft und angemeldet. Ich besitze im Moment kein Auto. Mein RA hat mir empfohlen kein Auto vor der Scheidung zu kaufen. Ich kann nur hoffen, dass es dieses Jahr mit der Scheidung klappt. Kann mir einer sagen, wieso ist es gefährlich ein Auto zu kaufen (nicht neues, gebrauchtes...), sie hat doch auch ein Auto?
Servus noxin!
Wie hat Dein RA diese Empfehlung begründet?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Er hat mir einfach gesagt, zuerst die Scheidung und dann das Auto. :rofl2:
Er hatte mehr Interesse am Auto der EX... 😉 Als ich ihm erzählt habe, sie hat das Auto auf ihren Namen gekauft... Dann sagte er... Oh, schade!
Mehr nicht.
Moin,
vrmutlich will er das Auto mit in den Zugewinn einfließen lassen. Dabei ist es auch unerheblich, wer das Auto gekauft hat.
Warum Du jetzt aber kein Auto haben sollst, auf welchen Gründen, dass kann ich auch nicht sagen.
Wenn Du aber solange ausgehalten hast, dann kannst Du auch noch die paar Monate warten.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Noch 4-6 Monate kein Problem... Aber wenn es länger dauert... Man hat mir empfohlen ein günstiges Auto zu kaufen und auf Kredit 100% finanziert... Angeblich das soll helfen.
Servus!
Man hat mir empfohlen ein günstiges Auto zu kaufen und auf Kredit 100% finanziert... Angeblich das soll helfen.
Das denke ich auch: es weckt keine Begehrlichkeiten, wenn Du ´ne wertlose alte Schesn fährst und zugleich die auch noch abstotterst, weil kein Vermögen... 😉
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo,
ich könnte mir auch das Wecken von Begehrlichkeiten vorstellen. Verfahrenskostenhilfe steht aber vermutlich nicht im Raum?
Grüße
Hallo noxin,
ich habe da auch keine Idee.
Aber frage doch mal (nochmal) konkret bei Deinem RA nach.
neuezeit
So ist das Leben
Meine Anwältin hat mir seinerzeit auch DRINGEND davon abgeraten eins zu kaufen.
Ich hab dann eins gekauft welches auf meine Mutter lief.
Gut bei uns ging es um den Lebensmittelpunkt des Kindes und Jugendamt, Ex und Gericht haben argumentiert, das ich das Kind nur haben will weil ich keinen Unterhalt zahlen möchte.
Da kommt es nicht gut an wenn ich mir ein neues Auto kaufe und meine arme Ex nur mit Unterhalt, Unterhalt fürs Kind (obwohl bei mir Wohnhaft, Kindergeld, Abtrag fürs Haus und Nebenkosten "abspeise".......war bei mir kein rechtliches Thema sondern eines wie es rüber kommt.
Hallo,
gegen den Autokauf spricht, dass Du damit Vermögen vernichten könntest, außerdem steht die Eigentumsfrage im Raum. Wird das Auto von der Familie genutzt, dann ist es Hausrat, der aufzuteilen ist.
Außerdem kann das Auto beim Zugewinn eine Rolle spielen.
Wenn Du das Auto beruflich brauchst, dann würde ich es trotzdem gebraucht, billig, kaufen. Das Auto ist Dein Eigentum. Auch in einer Ehe gibt es kein gemeinschaftliches Eigentum sondern alles gehört dem, der es gekauft hat. (Ihr könnt euch aber natürlich auch Dinge gemeinsam gekauft haben, dann seid ihr beide Eigentümer).
Wenn Du es aus Deinem Vermögen bezahlst, dann ist das auch plus minus Null beim Zugewinnausgleich. Die Summe wird Dir gutgeschrieben egal ob es ein Auto ist oder Geldvermögen. Bei einem Kredit ist der Wert des Autos im Zugewinn drin und wird um den Kredit verringert.
VG Susi
Wenn ich das richtig verstehe, der Tag an dem man den Scheidungsantrag bekommt, gilt als Stichtag für das Ende des Zugewinns, richtig? D.h. wenn man nach dem Scheidungsantrag etwas kauft, dann wird es nicht mehr aufgeteilt bzw. kann nicht mehr weggenommen werden?
In meinem Fall ist es jetzt so, Mitte Juni wurde die Anträge gestellt, von beiden Seiten. So gesehen ist der Zugewinn beendet. Es wurden (bis jetzt) auch keine Versuche gestartet, wegen des Zugewinns etwas zu beantragen etc.
Moin.
Yep - wenn Du nun - mach Scheidungsantrag - ein Auto kaufst, dann kann die DEF auf das Auto keinen Anspruch erheben.
Die Aufteilung der Vermögensbestände und die Berechnung des Zugewinns wird zum Stichtag des Antrags gemacht, d.h. die dort vorhandenen Vermögenswerte werden bewertet und entsprechend der Zugewinnberechnung aufgeteilt. Du solltest also aufpassen, dass Du jetzt für das Auto keine Vermögenswerte einsetzt (Bargeld, Kontoguthaben), die Dir nach Zugewinnberechnung nicht gehören werden.
toto