Hallo,
beim Vermögensausgleich habe ich wie sich das gehört meine Unterlagen über alle Konten, Versicherungen usw. abgegeben. Jetzt lässt meine noch Frau von ihrem Anwalt schreiben, das ich ja ein dreivierteljahr vor der Trennung noch über 20.000€ auf dem Konto auf dem Konto gehabt habe. Das Konto war aber nunmal am Trennungstag leer.
Muss ich jetzt für die Zeit vor der Trennung nachweisen wo mein Geld von meinem mir allein gehörendem Konto geblieben ist.
Der vollständigkeithalber sei gesagt das sich meine Frau von mir getrennt hat und zwar ohne Vorlaufzeit in der ich Mutwillig hätte Geld verschwinden lassen können.
Vielleicht kennt sich jemand schon damit aus ?
mfg Erich
Moin Erich,
Stichtag für den Zugewinnausgleich ist der Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags.
Zusätzlich zu diesem Termin kann Auskunft über das Vermögen zum Trennungstag verlangt werden, um einer illoyalen Vermögensverschleierung/-verminderung entgegenzuwirken.
Der Zeitraum vor Trennung spielt rechtlich keine Rolle ...
... beruht der Kontostand vor Trennung auf einer bloßen Behauptung (oder kann sie dieses nachweisen).
So plötzlich und unbeachtet verschwinden 20.000 Euronen meistens nicht, insofern vermag ich nicht zu beurteilen, ob ein Richter nicht doch irgendetwas bei Vorliegen entsprechender Informationen herumzaubert.
Besten Gruß
United
Hi Erich,
in Ergänzung zu United:
falls die 20.000 den wesentlichen Teil Deines Vermögens darstellten, könnte während des Bestehens der Zugewinngemeinschaft die Zustimmung Deiner Ehefrau erforderlich gewesen sein ("Vermögensverfügung im Ganzen").
Ansonsten gibt das "Verschwinden" des Geldes lediglich Rätsel an der Glaubwürdigkeit Deiner Auskunft auf. Von daher sollte Dir daran gelegen sein, diese aufzuklären, wobei aus meiner Sicht eine grobe Darlegung ausreicht.
Gruss von der Insel
Im Zweifelsfall solltest du bei dieser Frage die Antwort deinem Anwalt überlassen ehe du dich da mit nem roten Kopf ins Abseits redest.
Gerade weil du dazu eigentlich keine Antwort schuldig bist.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Sehe ich auch so. Im Vorfeld mit deinem Anwalt reden. Sagen Geld ist weg zack bums aus.
Umzug, Autoreperatur, Anwaltskosten, alte Verbindlichkeiten
So habe ich das mit meinem Anwalt auch gesprochen.
Da redest dich sonst um Kopf und Kragen.
Denke nen.Anwalt ist da abgebruehter.
Hallo, schonmal vielen Dank für die Antworten,
ihr habt das Thema schon genauso verstanden wie ich.
Natürlich stellte das Geld von dem Konto den wesentlichen Teil meines Vermögens dar.
Wie kann es sein das ich mit meinem Geld von meinem alleinigen Konto nicht machen kann was ich will. (Schon mit in die Ehe gebracht.)
Natürlich hat meine Frau einen Kontoauszug von dem Konto kopiert, wie ihr Anwalt es ihr befohlen hat. Und das Geld habe ich verlebt, oder wie nennt man das ?
In wieweit bin ich auf glaubwürdigkeit angewiesen, wenn Fakten in Form von Kontoauszüge usw. vorhanden sind.
Wieso gibt es Interpretations Spielraum, wenn es Gesetze gibt. Was sind mögliche folgen ?
mfg erich
Wie kann es sein das ich mit meinem Geld von meinem alleinigen Konto nicht machen kann was ich will. (Schon mit in die Ehe gebracht.)
Weil das Gesetz (§ 1365 BGB) es so vorsieht. Da hättest Du keine Zugewinngemeinschaft eingehen dürfen.
Allerdings sähe ich bei "nach und nach verlebt" keine Vermögensverfügung im Ganzen, wenn auch mehr als 2.000 Euro im Monat zu verjubeln etwas seltsam ist.
Gruss von der Insel
Hallo Erich,
das eigentlich Wichtige ist doch eher:
Schon mit in die Ehe gebracht
Beim Zugewinnsausgleich kommt es nicht darauf an, wem welches Geld gehört, sondern was war vor der Ehe da, und was danach. Das wird dann für beide Eheleute getrennt ausgerechent und die (positive) Differenz ausgegelichen. Wichtig: negative Differenzen werden auf null gesetzt, sprich Verluste trägt jeder selber.
Zuerst einmal ist aber Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung gemeinsam. Entsprechend kannst du das auch nicht einfach verschwinden lassen.
Außerdem solltest du nachweisen könnenm dass du das Geld mit in die Ehe gebracht hast (Kontoasuzüge?)
Selbst wenn es schwer wird das Versickern von 20.000,- € zu begründen sollte ein Verweis auf das Anfangsvermögen das ganze Theater abkürzen.
Allerdings muss man hier die Vermögensverhältnisse beider noch-Ehepartner genauer betrachten.
Grüßle aus dem Schwarzwald
PvF
PS: Allen Usern noch ein gutes und versöhnliches Jahr 2013
Wie kann es sein das ich mit meinem Geld von meinem alleinigen Konto nicht machen kann was ich will. (Schon mit in die Ehe gebracht.)
Das kann der gegnerische Anwalt nicht wissen. Muss bewiesen werden. Also gleich deinem Anwalt mitteilen. 😉
A life lived in fear is a life half lived
In Ergänzung:
Das kann der gegnerische Anwalt nicht wissen.
...weil es seine Mandantin ihm nicht gesagt hat, oder
Muss bewiesen werden.
... weil es das gute Recht ist, diesen Beweis zu fordern.
Ganz ehrlich: Mach für Dich mal einen "fairen" Zugewinnausgleich - das ist schließlich das, dem Du mal auf dem Standesamt zugestimmt hast!
Ex profitiert eben nicht von den 20TEUR (= Dein Anfangvermögen), sondern nur vom "Zugewinn" während der Ehezeit, auch wenn es sicherlich mit verschiedenen Vermögensgegenständen durcheinander geht.
Stell vielleicht mal die Zahlen hier ein - die Experten hier können Dir einen vergleichsweise objektiven Blick drauf geben.
Und ob dann vielleicht ein wenig taktischer Verhandlungsspielraum noch eingebaut wird, kann dabei auch geklärt werden. Wobei Zugewinn bei klar umrissenen und quantifizierbaren Vermögenspositionen (also Kontostände, WP-Depots) einfach zu berechnen ist. Schwieriger wird es, wenn es während der Ehezeit Geldschenkungen oder Erbschaften gegeben hat, insbesondere wenn diese in gemeinsame Anschaffungen (klassischerweise das Eigenheim) geflossen sind.
Gruß. toto
Aber unabhaengig davon :
Wenn Erich sagt das Geld ist weg / verbraucht und halt nimmer da.
Was soll die Gegenseite machen ? Soll er ins Gefaengnis deswegen ?
Wenn fort dann fort.
Ist bei mir ja auch nicht anders.
Wenn Erich sagt das Geld ist weg / verbraucht und halt nimmer da.
Was soll die Gegenseite machen ? Soll er ins Gefaengnis deswegen ?
nein, ins Gefängnis kommt man deswegen nicht. Aber es kann passieren, dass dann illoyale Vermögensverschiebung unterstellt wird und die gerichtliche Zugewinnberechnung so erfolgt, als wäre das Geld noch da. Vor allem, wenn es unterschiedliche Angaben zum Trennungszeitpunkt gibt und/oder das behauptete Anfangsvermögen nicht schlüssig belegbar ist.
Wenn fort dann fort.
Ist bei mir ja auch nicht anders.
was "fort" ist, entscheidet im Zweifelsfall das Gericht. Dass Du selbst Dich in diesen Fragen nicht besonders klug angestellt hast und dass auch Dir das bei Deiner Scheidung noch auf die Füsse fallen kann, hat in diesem Faden nichts zu suchen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.