Bei Scheidung Verso...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Bei Scheidung Versorgungsausgleich ausgeklammert...was bedeutet das?

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

nachdem ich nun einige Zeit glücklich geschieden bin, viel mein Blick vor einiger Zeit auf den Scheidungsordner + Urteile usw..
Jetzt habe ich gesehen, dass das Thema Versorgungsausgleich ausgeklammert worden ist, weil die Berechnung aus irgendwelchen Gründen nicht vollzogen werden konnte.

Heisst das jetzt, das ich meine Rentenpunkte nicht weiter teilen muss? (falls die holde Ex sich nicht rührt)
Muss ich evtl. aktiv werden und irgendwas anschubbsen?

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2009 10:55
 elwu
(@elwu)

Muss ich evtl. aktiv werden und irgendwas anschubbsen?

Hallo,

IMO: Schweigen ist in diesem Fall Gold.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2009 11:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi papi74

Heisst das jetzt, das ich meine Rentenpunkte nicht weiter teilen muss? (falls die holde Ex sich nicht rührt)

Da diese Ansprüche keiner Verjährung unterliegen hängt jederzeit das Damoklesschwert über Dir. Spätestens bei Renteneintritt fällt ihr wahrscheinlich auf - da war doch was?

Muss ich evtl. aktiv werden und irgendwas anschubbsen?

Das sehe ich wie elwu.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2009 11:36
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Papi74,
mach doch eine Risikoabschätzung. Vielleicht ist die Neuregelung des Versorgungsausgleichs für dich deutlich schlechter als das noch bis September 09 geltende Recht. Und vielleicht sitzt ja deine Ex schon da und reibt sich die Hände wann denn endlich September ist.

Will dir keine Angst machen, nur so ein Gedanke

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 13:43
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

bei mir wurde der Versorgungsausgleich ausgesetzt, weil wir beide (unterschiedlich viele) Ost- und Westrentenpunkte auf den Rentenkonten haben. Da die Ostpunkte noch nicht so viel wert sind wie die Westpunkte, wird eben gewartet, bis sie gleich viel wert sind. Dann wird der VA durchgeführt.

(ja, lacht nicht, es ist wirklich so dass die Rentenangleichung der dt.Einheit jetzt schon 20 Jahre hinterherhinkt)

Wiederaufgenommen wird der VA auf Antrag falls der Rentenfall früher eintritt als die Gleichheit der Rentenpunkte.

Oder von amtswegen, wenn dann die Rentenpunkte mal gleich viel wert sind. Dann braucht die Rentenversicherung sicher massig Personal, um die Punkte umzuschichten. Das wird eine Jahrhundertaktion, schätze ich... noch schlimmer als die Nachberechnung der Pendlerpauschale  :rofl2:

Auf jeden Fall steht in deinem Scheidungsurteil genau aufgrund welcher § die Aussetzung erfolgte, also wenn jetzt noch Fragen offen sind, tipp sie mal ab (die §).

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 20:55
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch Hi

Nur zu ginnie. Wenn's mal gebraucht wird erspart man sich mühsames Suchen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 21:21
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo oldie

Nur zu ginnie. Wenn's mal gebraucht wird erspart man sich mühsames Suchen.

??? da stehe ich auf dem Schlauch, dabei ist es noch gar nicht so spät. Aber verstehe ich trotzdem nicht...gruß ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 22:07
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Upps, da hatte ich einen Buchstaben falsch gelesen:

Auf jeden Fall steht in mdeinem Scheidungsurteil genau aufgrund welcher § die Aussetzung erfolgte, also wenn jetzt noch Fragen offen sind, tipp sie mal ab (die §).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 22:47
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@oldie,
na ja hast als Mod. ja auch viel zu lesen... :puzz:

ligr ginnie
(die froh ist dass sie es "berechtigt" nicht verstanden hat...)

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2009 22:54
(@papi74)
Registriert

Hallo an Alle,

vielen Dank für Eure zehlreichen Antworten.

Hallo Papi74,
mach doch eine Risikoabschätzung. Vielleicht ist die Neuregelung des Versorgungsausgleichs für dich deutlich schlechter als das noch bis September 09 geltende Recht. Und vielleicht sitzt ja deine Ex schon da und reibt sich die Hände wann denn endlich September ist.

Wenn ich das richtig verstanden habe, wird ab September eine neue Regelung in Kraft treten die u.U. dazu führt, dass meine eh zugering ausfallende Rente nochmals deutlich schmälert?

Da der Ganze Berechnungskram nur was für Mathegenie's ist...wo kann ich mich denn da am besten beraten lassen?

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 08:35




(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo papi74,

soweit ich diese Reform verstanden habe, geht es ja in erster Linie (ausschließlich?) um Zusatzversicherungen wie Betriebsrenten und Lebensversicherungen.
Bei der gesetzlichen ändert sich meines Wissens nichts.

Geht es denn bei dir auch um solche Dinge?
Wenn nein hast du von der Reform ja eher nichts zu befürchten.

Außerdem vermute ich, dass auch bei dir Stichtag bereits verstrichen ist. Du wurdest ja schon ausgeschieden.  😉

Die Hauptwirkung entfaltet die Reform sowieso erst in der Zukunft, wenn die Versicherungsträger bereits bei Abschluss getrennte Konten führen sollen.

Also aus meiner Sicht kein Grund zur Panik.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 08:47
(@papi74)
Registriert

Hallo Beppo,

sowas wie Zusatzversicherungen usw. habe ich erst nach der Trennung abgeschlossen. Bei mir geht es eigentlich nur um die gesetzliche Rentenversicherung.

Wenn ich Euch jetzt alle richtig verstanden habe...dann lege ich mich jetzt zurück und Madam muss sich irgendwann mal kümmern wenn Sie was will.
Der Zeitraum der verstreicht, gedeiht mir nicht zum Nachteil....

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2009 09:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau,

ich kann da keine Gefahr für dich erkennen.

Grus Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 10:18
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

sowas wie Zusatzversicherungen usw. habe ich erst nach der Trennung abgeschlossen. Bei mir geht es eigentlich nur um die gesetzliche Rentenversicherung.

Ich möchte mal auf die Stichtagsregelung des Zugewinn-/Versorgungsausgleich aufmerksam machen. Dieser Tag ist die Zustellung des Scheidungsantrages, dort dann der letzte Tag des Monats.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 10:32
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Bei mir geht es eigentlich nur um die gesetzliche Rentenversicherung.

Wenn ich Euch jetzt alle richtig verstanden habe...dann lege ich mich jetzt zurück und Madam muss sich irgendwann mal kümmern wenn Sie was will.
Der Zeitraum der verstreicht, gedeiht mir nicht zum Nachteil....

ja, genau. Aber auch nicht zum Vorteil.
Und auch Madame muss sich nicht unbedingt kümmern, ich glaube das wird von Amts wegen aufgenommen. irgendwann...

Der einzige Fall wo du dich kümmern musst: wenn für dich der gesetzl. Rentenfall (Erwerbsunfähigkeits oder Altersrente) eintritt musst du das Gericht informieren. Das steht - Achtung oldie, genau lesen  😉 in Deinem Scheidungsurteil wahrscheinlich auch mit drin.

Die Aussetzung wird wohl an den Ost und Westpunkten liegen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2009 21:01
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Der einzige Fall wo du dich kümmern musst: wenn für dich der gesetzl. Rentenfall (Erwerbsunfähigkeits oder Altersrente) eintritt musst du das Gericht informieren

Da ich ja erst (oder schon) 34 bin....habe ich hoffentlich noch ein paar Tage Zeit 😉
Des Weiteren wird doch garantiert noch beschlossen, dass ab dem Jahr 2020 alle eine Kiste mit auf die Arbeit nehmen und im Falle des Falles dort gleich reinfallen.
Geschindert wird bis zum letzten Atemzug... :rofl2: :rofl2: :rofl2: (Das schlimme ist, dass es vielleicht so eintreten wird)...

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2009 08:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Da ich ja erst (oder schon) 34 bin....habe ich hoffentlich noch ein paar Tage Zeit

Genau! In diesem Fall hast du ja noch ca. 56 Jahre bis zum Renteneintritt Zeit!

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 08:45
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Genau! In diesem Fall hast du ja noch ca. 56 Jahre bis zum Renteneintritt Zeit!

Deswegen haben die wohl blöd geguckt als ich letzte Woche meinen Rentenantrag abgeben wollte 🙂

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.02.2009 10:45
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Deswegen haben die wohl blöd geguckt als ich letzte Woche meinen Rentenantrag abgeben wollte 🙂

:rofl2: :rofl2: :rofl2:

na ja wir kennen ja die Bearbeitungszeiten von Behörden im allgemeinen, da sollte man früh genug anfangen ...

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2009 19:50