hallo zusammen!
ob ich HIER im thema richtig bin weiss ich nicht, aber ich bin zuversichtlich dass ich doch von euch einen tipp bekommen kann.
also, die exfrau meines lebensgefährten hat bei der trennung schnell gehandelt und hat in den ersten vier wochen nach trennung das konto ihres noch-mannes leergeräumt, bzw. mächtig überzogen. auf den bankbelegen ist auch zu sehen, dass sie nicht mit ihrer normalen unterschrift unterschrieben hat, es war eher ein krickelkrackel. die bank sagte uns dass sie auf die unterschriften nicht achten müssen, da sie als person persönlich dem bankmitarbeiter bekannt war.
JA JA, ICH WEISS..... er hätte bei trennung sofort die vollmacht sperren müssen...hat er halt nicht im eifer der geschehnisse. 🙁
weiss jemand von euch, ob wir chancen haben oder auf was wir uns berufen können, damit er sein geld zurückfordern kann?
seufz. wäre sehr dankbar für eine antwort.
herzliche grüße an alle im forum
kama
Hi Kama,
vergiss es! In der Ehe gibt es keinen Diebstahl.
Ich habe das ganze bereits in umgekehrter Form durch.
Da ist nichts zu machen.
LG
Phili
Hallo kama,
ich würde die Belege mal aufheben.
Im Rahmen Zugewinn muss jeder seine Konten zum Stichtag der Scheidungseinreichung offenlegen. Wenn sie das
Geld bis dahin nicht zur Seite geschafft hat kriegt dein LG die Hälfte davon wieder. Zumindest kann er ihr fiktiv unterstellen das sie das
Geld noch hat.
Ist aber ein schwacher Trost. weg ist weg
Gruß
Bart
weiss jemand von euch, ob wir chancen haben oder auf was wir uns berufen können, damit er sein geld zurückfordern kann?
Fordern kann man natürlich. Ich fürchte aber, es wird zwecklos sein. Wie schon geschrieben, gibt es in der Ehe keinen Diebstahl, nach vier Wochen ist auch noch kein Scheidungsantrag möglich, so dass es einen möglichen Stichtag auch nicht gibt. Das Geld dürfte futsch sein.
Das war übrigens, das Erste, was meine Exe damals tat, alle Konten komplett abzuräumen und das Geld bei Seite zu schaffen. Ich musste zwischzeitlich Geld besorgen, um die Hauskredite bedienen zu können. Interessiert hat das damals niemanden!
LG, Uli
Moin,
auf den bankbelegen ist auch zu sehen, dass sie nicht mit ihrer normalen unterschrift unterschrieben hat, es war eher ein krickelkrackel.
Und was stellte dieses Krickelkrackel dar? Evtl. die unterschrift deines LG im Sinne eines Fälschungsversuchs. Sie könnte vielleicht gedacht haben, dass sie keine Vollmacht mehr hat; dann wäre es bei weiter Auslegung evtl. Urkundenfälschung.
die bank sagte uns dass sie auf die unterschriften nicht achten müssen, da sie als person persönlich dem bankmitarbeiter bekannt war.
Das stimmt so nicht. Die Bank muss sich versichern, dass
a) die unterschreibende person Kontovollmacht hat
b) die Unterschrift mit dem Unterschriftenmuster übereinstimmt
Bei Punkt b) hätte die Bank stoppen müssen und die Transaktion nicht ausführen dürfen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Das stimmt so nicht. Die Bank muss sich versichern, dass
a) die unterschreibende person Kontovollmacht hat
b) die Unterschrift mit dem Unterschriftenmuster übereinstimmtBei Punkt b) hätte die Bank stoppen müssen und die Transaktion nicht ausführen dürfen.
Das würde aber bedeuten, dass man ein zweites Fass aufmachen müsste und im Zweifel gegen die Bank zu klagen hätte. Auch hier bleibt es fraglich, ob dies erfolgversprechd wäre.
Moin,
würde mich gerne mal hier einhaken.
Das stimmt so nicht. Die Bank muss sich versichern, dass
a) die unterschreibende person Kontovollmacht hat
b) die Unterschrift mit dem Unterschriftenmuster übereinstimmtBei Punkt b) hätte die Bank stoppen müssen und die Transaktion nicht ausführen dürfen.
Da ich selbst Bankmitarbeiter bin, sieht der Datenschutz usw. folgendes vor:
Hat der Ehegatte "keine Kontovollmacht", so "darf" der Bank MA keinerlei Auskünfte geben, geschweige denn, ohne die Zustimmung Geld auszahlen.
Einzahlen ja, das wiederum ist möglich.
Also die Unterschriftenprobe liegt normalerweise gescannt vor, d.h. es müsste relativ einfach zu prüfen sein. Sonst könnte sich ja jeder beliebig am Konto eines anderen bedienen.
Der Bankmitarbeiter, bzw. die Bank haftet normalerweise, da der Datenschutz, bzw. die Richtlinien nicht eingehalten wurden.
Es stellt sich die Frage, ob man dagegen vorgehen möchte.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
dass sie nicht mit ihrer normalen unterschrift unterschrieben hat, es war eher ein krickelkrackel.
Hallo,
da sie die Vollmacht zu dem Zeitpunkt ja noch hatte, dürfte dieser Punkt irrelevant sein. Das Geld ist und bleibt weg.
/elwu
Moin,
@elwu
du hast völlig Recht. Es wird ihm nichts anderes übrig bleiben als es entweder hinzunehmen, oder auf die Bank
zuzugehen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hallo kama,
bei meinem Mann war das so etwa das Gleiche. Nur hatte die Ex-Frau keine Vollmacht, sondern kannte den von der Bank.
Wünschen euch viel Glück.
Grüße Elke
Es wird ihm nichts anderes übrig bleiben als es entweder hinzunehmen, oder auf die Bank zuzugehen.
Hallo,
wozu, die Bank wird ihn wieder wegschicken. Die Vollmacht war vorhanden, die Ex persönlich bekannt, und somit durfte sie auf das Konto zugreifen. Juristisch ist da nichts zu machen, es gibt keinen Straftatbestand 'Fälschung der eigenen Unterschrift'. Dass die Unterschrift nicht mit der hinterlegten übereinstimmt macht die Bank nicht haftbar. Das wäre nur dann der Fall, wenn nicht die Ex sondern eine andere Person dort Geld abgehoben und dafür die Unterschrift gefälscht hätte.
Keine Chance.
/elwu
Moin,
@elwu
Die Vollmacht war vorhanden, die Ex persönlich bekannt, und somit durfte sie auf das Konto zugreifen.
richtig. Er hätte einfach schneller sein müssen.
Hoffentlich reagiert er jetzt wenigstens schnell, was Rechtsschutz Versicherung usw. anbelangt. Sonst wird er u.U. irgendwann noch mehr bezahlen müssen...
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
vielen dank euch allen!!!
...... wie die sache weitergeht bleibt abzuwarten.... soviel chancen gibt es ja anscheinend keine.....
mmmpf..... seufz.....
herzliche grüße
kama
Morgennnnn :),
ich würde das folgendermaßen machen:Erstmal versuchen sich zu beruhigen,es fällt schwer ich weiss.
Dann würde ich die Kontobewegungen des betroffenen Zeitraumes sichern und auch den Zeitraum davor und danach (jeweils 4 Wochen).
Bei Unklarheit von Unterschriften kann man bei der Bank eine Unterschriftenprobe hinterlassen. Bei Trennung grundsätzlich sofort getrennte Konten.
Was man während der Ehe und Trennung darf und was nicht,ist im Ehe-Gesetz geregelt. Wenn aber jemand sich plötzlich hunderte,oder tausende Euro´s,oder sonstwas nachweissbar aneignet,muss er trotzdem belegen,wofür er plötzlich soviel braucht. Auch in der Ehe oder Trennung gibt es Grenzen an die sich jeder zu halten hat.
Ich würde diese Beträge zusammen summieren und förmlich zustellen lassen,im Beisein/Unterschrift eines Rechtsbeistandes und der Forderung um Rückzahlung. Dann hat man zumindest schon mal etwas gemacht. Wenn Ex nicht belegt,wofür das ganze Geld gebraucht wurde (verbraucht wurde) würde ich eine Gewinnbringende Anlage unterstellen,also Zugewinn.
Eine Aufrechnung,Anrechnung solcher Dinge könnte ich mir frühestes vorstellen,wenn es bei der Scheidung um Zugewinn,bzw. vorgezogenem Zugewinnausgleich undsoweiter geht.
Frohe Ostern 😉
Ralf
Frohe Ostern
@ RalfK.
was für ein Gesetz soll Dein "Ehe-Gesetz" denn sein? Diebstahl in der Ehe gibt es nicht; schon gar nicht bei gemeinsamer Verfügungsgewalt über ein Konto. Und wenn Madame ein paar Hunderter oder Tausender abgehoben hat, dann brauchte sie die eben für die gemeinsame Lebensführung. Oder für eine Autoreparatur. Oder für die Einrichtung der alten oder einer neuen Wohnung. Oder sie war im Spielcasino. Warum und vor allem wie sollte ein Gericht hier Beweis erheben wollen? Alles was vor dem Stichtag (Zugang des Scheidungsantrages) passiert, gilt als "legal"; erst an diesem Stichtag tritt die Gütertrennung in Kraft.
Wer es in der Aufregung um eine Trennung herum versäumt, möglichst schnell ein eigenes Konto einzurichten, auf das er nur allein Zugriff hat, hat da eben Pech gehabt: Was weg ist, ist weg.
Mit falschen Tipps ist hier jedenfalls niemandem geholfen.
Just my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
so schlecht finde ich das eigentlich garnicht. Es ging mir auch nicht darum irgendwelche Gesetze aufzustellen:-)
Bei mir war es Ende 2007 so,das EX-chen auch über mehrere Tage mal eben tausende Euro´s vom gemeinsamen Konto "entsorgte". Und das, als ich gerade auf Dienstreise war. Aber ich habe mir danach von unserer Kasse eine genaue "Sicht" auf meine und EX ihre Verbindlichkeiten geben lassen. Die habe ich auch bekommen. Und siehe da:Plötzlich fanden sich größere Beträge auf einem ihrer Konten.
Bald danach wurden meinerseits Sparverträge fällig und meine EX hat über ihre Anwältin versucht die Hälfte davon einzufordern.
Bei uns ist es zum Glück noch so,das wir beide miteinander reden können und ich habe diese Beträge von ihr teilweise zurückgefordert,ihr gesagt,das das Betrug ist.
Beim Gericht,als es dann kurze Zeit später um einen Vergleich zum TU und vorgezogegen Zugewinnausgleich ging,habe ich dem Richter meine entsprechenden Unterlagen vorgelegt und dieser hat dann der Gegenseite empfohlen sich etwas "zurückzuhalten" mit ihren Forderungen was die Sparverträge angeht.
Das Ergebnis war dann,wir uns einigten ich behalte meine Spareinlagen und sie die abgebuchten Beträge.
Insofern ein messbar guter Erfolg.
Ich lasse das nun so stehen,möchte mich nicht weiter äußern,vielleicht kann ja der eine oder andere damit für sich was anfangen.
Lieben Gruß
Ralf