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Diverse Fragen zur Hausrataufteilung

 
(@picker)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich lebe seit einiger Zeit in Trennung. Zur Hausrataufteilung haben sich ein paar Fragen angesammelt, die ich gerne zusammen stellen würde. Ich hoffe, es ist ok, wenn ich nicht für jeden Einzelpunkt ein neues Thema erstelle.

Fragen:

Hochzeitsgeschenke (gemeinsame): Sind diese bei einer Scheidung zurückzugeben oder fallen sie ganz normal in die Hausrataufteilung? Zählt die Aussage des Schenkenden (=Eltern der "Gegenpartei"), wenn behauptet wird, es sei ein Geschenk nur an einen gewesen?

Geschenke währnd der Ehe: in diesem Fall Geschenke, von denen der Partner behauptet, sie seien nur ihm geschenkt worden (die Schenkenden - Eltern des Partners - würden dies im Zweifel "bestätigen"), de facto Geschenke an beide, von beiden genutzt. Wie verhält es sich hier?

Möbel für Stiefsohn: Während der Ehe wurden Möbel (Bett, Regal u.a.) für meinen im Haushalt lebenden (Stief-)Sohn gekauft. Normaler Bestandteil der Hausrataufteilung? (Hinweis: es geht nur darum, ob diese Dinge angesetzt werden dürfen, also nicht ausgesondert werden. Dass diese Dinge im Zweifel bei dem verbleiben, bei dem das Kind wohnt, ist klar und ok.)

Wenn ich gemeinschaftlichen Hausrat in der Trennungszeit verkaufe: Fällt der Erlös in die Hausrataufteilung oder in den Zugewinn? Kann und darf man den Erlös oder den Anteil, den der Partner zu kriegen hat, so lange zurückhalten, bis man (endlich) seine persönlichen Gegenstände (im wesentlichen vor der Ehe angeschafft) ausgehändigt bekommt?

Danke!

Picker

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.03.2009 12:45
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi picker,

nur ein kurzes Statement.....

Wenn ich deine Zeilen so lese, geht es nicht so sehr um eure Hausratsaufteilung, sondern um diverse Machtspielchen. Ich würde dir raten, versucht das möglichst schnell auf die Reihe zu bekommen.
Ich denke - jeder nimmt was er braucht und gut ist. Alles andere ist KIndergarten.

Wenn du dich weiter in diesen "Kleinkram" verzettelst, bist du bis zur Scheidung am durchdrehen.

Rechtlich:
- Persönliche Geschenke gehören dem, der sie geschenkt bekommen hat. Mein Tipp: Bestätigen dies deine Ex-Schwiegereltern - denk dir deinen Teil und lass sie damit ziehen.

- Gemeisame Geschenke gehören euch beiden und müssen nicht zurückgegeben werden (sonst wär es ja kein Geschenk)

- Verkauf das Zeug und verprass das Geld - es gibt keinen Diebstahl während der Ehe... Der Zeitpunkt der Zustellung des Scheidungsantrages ist Stichpunkt für den Zugewinnausgleich. Wenn bis dahin noch was da ist, fließt es mit ein.

- Was du vor der Ehe hattest gehört dir - zur Not auf Herausgabe klagen....

Wenn ihr so weiter macht, wird das ein Fass ohne Ende
Grüße

galaxy

AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2009 13:14
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin picker,

Hausratsstreitigkeiten vor Gericht zu bringen ist in etwa das Dümmste, was man im Rahmen einer Scheidung tun kann. Ein möglicher "Gewinn" wird durch eigene Anwaltskosten sowie Zeit und Nerven kaum aufgewogen. Und wenn Deine Ex-Schwiegi's heute bekunden, dass irgendwelche Zuwendungen nur für ihre Tochter gedacht waren, kannst Du eh nicht das Gegenteil beweisen.

Sinnvollerweise macht Ihr eine Excel-Tabelle mit allen halbwegs wertvollen Gegenständen (also keine einzelnen Kaffeelöffel und Aschenbecher) und schreibt einen geschätzten Wert in die zweite Spalte. Dann teilt Ihr das Zeugs so auf, dass jeder etwa gleichviel hat. Wenn man das so anständig hinkriegt, wird sich der andere in der Regel auch nicht gegen die Herausgabe persönlicher Gegenstände mit eher ideellem Wert sträuben.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.03.2009 13:26