Drei Anliegen an di...
 
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Drei Anliegen an die Ex

 
(@ruhiger-sturm)
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Hallo an alle,

da jetzt in der Hauptsache des ABR- und Umgangsverfahrens zunächst einmal Ruhe eingekehrt ist, will ich jetzt endlich mal ein paar Sachen aus der Welt schaffen.

Zum Einen will ich mein verbliebenes Eigentum aus der Wohnung der EX retten.

Zum Anderen will ich mit den ewigen telefonischen Belästigungen seitens der EX Schluss machen.

Ich hab schon zig mal mit ihr geredet, hab sie auch im Besuchsheft, was sie nun auch unterschlagen hat, aufgefordert, mit den Anrufen aufzuhören und meine Sachen auszuhändigen. Hilft alles nichts. Zig Anrufe fast jeden Tag und sie weigert sich nach wie vor, meine Sachen rauszurücken.

Ich möchte ungern meine Anwältin mit diesem Kinderkram belästigen, deswegen denke ich an ein paar Schreiben auf dem Postwege.

Bezüglich meiner Sachen habe ich schonmal einen Entwurf getippt:

"Liebe...,

leider weigerst du dich schon seit Monaten, mir meine in der Wohnung verbliebenen  Gegenstände auszuhändigen. Nach § 246 § Absatz 1 StGB machst du sich damit strafbar.

Du bist daher hiermit offiziell aufgefordert, die im Folgenden aufgelisteten Gegenstände, sowie sämtliche anderen, meinem Eigentum zuzuordnenden Gegenstände, die nicht explizit aufgeführt sind, bis spätestens zum 14.12.2009 auszuhändigen.

Auszuhändigen sind insbesondere:

[...]

Sowie alle restlichen in der Wohnung verbliebenen Gegenstände, die meinem Eigentum zuzuordnen sind.

Meiner Anwältin liegt bereits eine Kopie dieses Schreibens vor.

Mit freundlichen Grüßen"

Kann man das so losschicken?

Und dann denke ich an einen Brief, in dem ich ihr verbiete, mich außerhalb der Besuchskontakte anzurufen. Stattdessen soll die Kommunikation schriftlich durch das (unterschlagene) Besuchsheft erfolgen.

Ist mein Vorhaben zu empfehlen oder laufe ich dadurch ggf. Gefahr, mir ein Eigentor zu schießen?

Gruß
RS

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2009 15:48
(@papi74)
Registriert

Hallo,

sicherlich kannst du versuchen auf diesem Wege Dein Eigentum zurückzufordern, ob es allerdings klappt ist fraglich.
Was willst du machen, wenn die holde Ex sich weiterhin weigert? Dann kannst du Klage erheben und mit ein wenig Glück bekommst du dann in zig Monaten Recht.

Dann hast du ein Urteil in der Tasche und sicherlich Deine Möbel, die dann (je nachdem wie das Mäuschen drauf ist) schon 2 Wochen vor der Haustür auf Dich gewartet haben...Denn Sie hat Dich ja angerufen, dass du die Sachen abholen sollst aber du kommst und kommst ja einfach nicht....

Ich weiß nicht von welchen Werten wir hier reden, mache für Dich einfach ne Kosten Nutzen Rechnung auf.

Thema Telefon:

Melde Deine Nummer um und gebe Ihr dann eine neue Nummer, die Sie dann für "Umgangsanrufe" im fraglichen Zeitraum nutzen kann...dazwischen bleibt das Ding einfach aus. Damit hast du den wenigsten Stress...

VG

papi74

(der auch langsam lernen durfte, dass objektives Recht noch lange kein Recht ist)

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 17:46
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo RS 

Vergiss das mit dem Schreiben. Gibt am Ende nur noch mehr Stress. 
Ich weiß ja nicht was das für Sachen sind,aber kannst du nicht drauf verzichten ? 

Was die Sachen deiner Kleinen betreffen,kaufe ihr neue und gut.
Was das Besuchheft betrifft mache Kopie oder nutze zwei.
Chipkarte oder U-Heft kannst du dir in Kopie/Dublikat vom Arzt ausstellen
lassen.Gib es der EX eben nicht mehr. 

Ich kenne dieses Problem auch.Und wie Papa74 schon schreibt,wird sich deine
EX rauswinden und am Ende bist du der Buhmann. 

Bei mir war es ähnlich.Habe auch alles verloren. Habe jetzt alles neu und auch
sämtliche Unterlagen meiner Tochter. Weißt du wie sich meine EX darüber ärgert
"grins",das ich es ohne sie schaffe. 

Eins kannst du machen,rede mit dem JA über diese Sache.Die werden mit Sicherheit
sich deine EX zur Brust nehmen.Ob natürlich was dabei rauskommt,weiß ich nicht.
Bei mir hats nix gebracht. Aber es sind wieder Punkte/Fakten für dich,für das eventuelle
spätere Sorgerechtsverfahren. Ich glaube nicht das deine EX so schnell aufgibt.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2009 22:09